News Delid Die Mate Extreme: Mit Flüssigmetall läuft auch Broadwell-E kühler

Wenn das Produkt fehlerhaft ist, ja.
Ansonsten geht es um einen unzulässigen Haftungsausschluss selbst bei ordnungsgemäßer Anwendung, weil damit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gestört wäre. Der Anwender zahlt den Kaufpreis für ein Produkt, das bei ordnungsgemäßer Anwendung eine CPU irreparabel zerstören kann. Er soll jedoch dieses Risiko von vornherein vollständig tragen. Das dürfte die Systematik des Kaufrechts auf den Kopf stellen.
 
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ich dachte wir reden ja nicht über ein fehlerhaftes produkt, sondern über einen grobmotorischen käufer?
 
Darkscream schrieb:
Da siehst du es wieder, könnte ja sein das dein Vorteil bei Einsatz von LN2 jetzt ein Nachteil wäre.
Außerdem hat man beim Einsatz von Wasserkühlungen mit den kleinen DIEs schon das Problem das die Kontaktfläche zu kein wird, der Kühler kann auf der kleinen Fläche die Wärme schlechter aufnehmen als als wenn die IHS noch vorhanden ist und die Temperaturen steigen.
Das passiert dann wenn die Kupferschicht des Kühlers zur CPU hin zu dünn ist.

Dem kann ich nicht ganz folgen. Die DIE-Größe ist immer die gleiche. Ein zusätzlicher Heatspreader verteilt die Wärme sicherlich auf eine größere Fläche, aber dient auch ein stück weit als "Wärme-Isolator".
Meinst du das man ohne IHS einen HotSpot bei einem WaKü-Block hat, und die Temperaturen höher sind als mit IHS? Kann ich mir kaum vorstellen. Die Wärme Verteilt sich doch auch über den ganzen WaKü Block, welcher idealerweise aus Kupfer ist, und die Wärme i.d.R. besser aufnimmt als ein IHS.

Ich würde auch dazu übergehen, wenn ich eine CPU schon Köpfe, dann kann ich sie auch direkt ohne IHS betreiben. Mit LuKü auf jeden fall. Auch mit WaKü würde ich es riskieren, auch wenn ich da noch keine praktischen Erfahrungen habe.

@ Haftungsdiskussion
Das Ding im Notfall einfach als Schraubstock verkaufen und fertig.
 
Theoretisch baut Intel absolut keinen Müll den die Cpus sind nunmal nicht dazu gedacht üebrtaktet zu werden, sondern mit den von Intel spezifizierten Taktraten zu laufen und dabei gut genug gekühlt werden zu können und das machen sie allemal.
Ansonten wird es schon Käufer geben sonst würde er es nicht anbieten. Er wird ja selbst am besten abschätzen können wieviele von den normalen Delids er schon verkauft hat und ob ein designen eines 2011er und der Verkauf sich rentieren können.
 
Es geht hier um die reine Machbarkeit ;) Deshalb auch die entsprechend kleine Auflage.

Die meisten Tools gehen an MSI, ASRock, ASUS und Intel sowie einige extreme Overclocker. Bei Haswell-E hat man in Verbindung mit LN2 einen deutlichen Vorteil ggü. dem Lot und erreicht etwa 100 MHz mehr.
 
Mickey Cohen schrieb:
ich dachte wir reden ja nicht über ein fehlerhaftes produkt...

Die Situation erstreckt sich auf mehrere Ebenen.
Erstens auf der Ebene des Produkthaftungsgesetzes. Danach haftet der Hersteller eines Produktes für die Fehlerfreiheit unabhängig von einem Verschulden. Der Gesetzgeber hat zur Interessenwahrung des Verbrauchers eine Garantiehaftung des Herstellers normiert. Wenn das Produkt auf den Markt kommt, hat es fehlerfrei zu sein, ansonsten kann der Hersteller für Schäden -hier an der CPU- in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang erhebt sich die Frage, ob das "Delid Die Mate" überhaupt als fehlerfrei bezeichnet werden kann, falls die "behandelte" CPU selbst bei Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Anwendungsweise, beschädigt wird. Denn der Gesetzgeber wollte, dass der Verbraucher vor Beschädigungen eigener Sachen bei Anwendung des Produkts geschützt wird (§ 1 ProdHaftG). Da dies der Hersteller jedoch gerade nicht ausschließen kann, würde ein Produkt auf dem Markt kommen, dem der Fehler im Sinne des ProdHaftG von vorneherein anhaftet.
Die zweite Ebene ist die des Zivilrechts. Hier gilt das Synallagma des Vertragsverhältnisses. Danach muss die Kaufsache ebenfalls frei von Mängeln (Fehlern) sein. Der Verbrauchsgüterverkäufer darf die Gewährleistung nicht generell ausschließen (§ 475 BGB). An diesem Punkt stellt sich die gleiche Frage wie oben: Kann man von Fehlerfreiheit sprechen, wenn der Verkäufer einen Schaden selbst bei ordnungsgemäßer Anwendung erleidet?
Wohl kaum, denn der Käufer würde für ein Produkt eine Leistung (=Zahlung des Kaufpreises) erbringen, ohne dass der Verkäufer für Fehler einzustehen hätte. Damit wäre das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in unzulässiger Weise gestört. Derartiges entspricht nicht der Intention des deutschen Zivilrechts.
Ich bin der Auffassung, dass die zuständigen Gewebeaufsichtsämter ein sorgfältige Prüfung vornehmen müssten, ob ein derartiges Produkt auf den Markt kommen darf.
Der Bauer sollte seine absurde Kreativität für anderes einsetzen.
 
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Schön das er zeigt wie hier gerade angesetzte Scherkräfte reichen ohne das etwas bricht.

Er legt aber die CPU Kontakte mehrfach in den Arbeitssdreck aus Metallstückchen und Kleberesten, das er die Kühlfläche nicht richtig reinigt sagt er ja zumindest. Es geht hier um das letzte bißchen Extraleistung, da passt dieses unsaubere Arbeiten nicht.
 
HeinzNeu schrieb:
Wir sind hier aber nicht im Forum und lesen einen OC-THREAD, sondern in einem Bereich des Kaufrechts. Dort gelten andere Regelungen wie z.B. das BGB. Danach hat sich der Verkäufer bzw. Hersteller einer Ware sehr wohl diesen Regeln, insbesondere den Haftungsregeln, zu unterwerfen.

Trotzdem haftet ein Hersteller für Akkuschrauber nicht wenn du hinter der Wand ins Stromkabel/Wasserrohr bohrst. Der Die Mate macht was er soll, das säubern vom Kleber und Entfernen des Lots haben nichts mit der Funktionsweise des Produkts zu tun. Alle diese Schritte führst du unter deiner Verantwortung durch, um zu oc'en.
 
Du hast meine Ausführungen nicht verstanden.
Es geht nicht um mittelbare Risikosphären wie beim Bohren in eine Wand, sondern um ein enormes Fehlerpotential, das bereits bei ordnungsgemäßer Anwendung dem Mate unmittelbar anhaftet. Kannst Du das verstehen?
 
Über solch einen Blödsinn gehört gar nicht berichtet ... nur etwas für Freaks mit zu viel Geld ...
 
Da hast Du auch wieder recht. Ich verstehe nicht, weshalb sich CB dafür hergibt.
 
Darkscream schrieb:
Wenn du Ihn selber ansprechen willst wärst du im PCGH Forum besser aufgehoben!
Ist mir bekannt, da ich dass eine oder andere mal schon mit ihm chatte.

Darkscream schrieb:
Wird sich schlecht machen lassen weil es auf die Art der Kühlung ankommt!

Da die wenigsten wohl mit LN2 kühlen, ist es ebend genau der Punkt, klar muss man den Kühler modifizieren, um die geringere Höhe zu kompensieren, dass sollte für einen Bastler aber wohl kein Problem sein ;)

Darkscream schrieb:
Schon mal auf die Idee gekommen das er sein Hobby zum Beruf gemacht hat und damit sein Geld verdient!?

Ach nee :D Ja na klar, ich verfolge seine Reviews und ähnliches schon seid Jahren!



Cu der Pry
Ergänzung ()

Postman schrieb:
Über solch einen Blödsinn gehört gar nicht berichtet

Warum soll CB, deiner Ansicht nach, nur über alltäglichen blödsinnigen Commerz scheiß berichten? Von über den Tellerrand schauen hast du auch noch nichts gehört? Ist doch mal etwas anderes als immer nur von SSD oder Grafikkarte zu lesen.
 
Nulight schrieb:
Wie die Vorposter schon sagten , dass ist eher *Bastellaune*

Bei meinem 3570K , der ja nur Paste drunter hatte, habe ich den Headspreader nach dem Köpfen einfach weg gelassen.
Die CPU klemmt ohne Sockel - Halterung einfach durch Anpressdruck des Kühlblocks im Sockel.
Der Kühler liegt direkt auf dem DIE auf und das brachte auch den größten Effekt.

Vorher hatte ich die CPU Plan geschliffen 1-3 Grad höchstens.
Danach gleich geköpft und direkt aufgelegt 15 - 18 Grad weniger.

Sin und zweck sind sehr gering, es ging mir ja auch eher um das Basteln und Probieren :D

Edit : Bei einer verlöteten CPU würde ich das nicht machen !

Sowas hatte ich mir auch mal überlegt zu tun. Nur, wie finde ich da den richtigen Abstand zwischen, nah genug drann und nicht zu fest das die CPU zerdrückt wird?

mfg
 
@HeinzNeu: da haftet niemand für eine kaputte CPU. N I E M A N D. Genausowenig jemand dafür haftet wenn du Tuningsoftware kaufst um damit einen Automotor zu frisieren. Das ist dann exakt gleich: das Ding dient dazu, auch bei bestimmungsgemäßen Gebrauch deinen Motor jenseits des Spezifikationen laufen zu lassen. Das kann (und wird) den Motor beschädigen, die Abgaswerte zum Teufel schicken, Lärmschutzvorgaben verletzen, etc. Alles nur weil du die Tuningsoftware so gebrauchst wie vorgesehen. Du wirst dann mit KBA oder der Verkehrskontroller, dem TÜV/AU etc. Streß bekommen, aber du kannst trotzdem den Softwarehersteller nicht verklagen. Bzw. verklagen kannst du natürlich immer, helfen wird es nicht. Ende.

Es kann sein daß irgendwelche Behörden den Softwarehersteller schließen so greifbar oder den Verkauf in .de untersagen. Aber haftbar machen ist da nicht.
 
der8auer schrieb:
Es geht hier um die reine Machbarkeit ;) Deshalb auch die entsprechend kleine Auflage.
Das wird in den Diskussionen hier gern vergessen. Und auch, daß Du in einer vollkommen anderen Liga als der typische CB User übertaktest. ;)
 
highks schrieb:
Früher bei den Athlon Thunderbirds hat man doch immer den Kühler direkt auf den Die aufgesetzt.
Es gab zwar hin und wieder ein paar Trottel weniger gefühlvolle Mitmenschen, die es geschafft haben, den Die dabei zu zerstören - aber die große Mehrheit normaler PC Bastler hat das ohne Probleme hinbekommen!

!

Ich würde die Beleidigungen lassen. Gerade beim Athlon, Athlon XP haben viele das DIE ruiniert. Dank der damaligen Halterung ging das auch ganz einfach. Ich hab hier übrigens noch haufenweise Rechner mit dem alten Sockel A. Kaum einer hat nicht irgendwie eine abgebrochene Ecke am DIE. Und das waren OEM Rechner.
 
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