Handyreperatur verzögert sich... Rabatt fordern?

Ich gehe davon aus, daß du keine schriftliche Bestätigung über den Fertigstellungstermin hast.
Setze im schriftlich eine Frist, bis wann das Gerät repariert sein muß, eventuell noch eine Zweite.
Sollte danach nichts passiert sein, kannst du die Herausgabe des Gerät und Rückzahlung der Anzahlung erwirken.
Ein Anspruch auf Rabatt dürfte schwer durchzusetzen sein.
 
Kronos60 schrieb:
Der TO hat aber nicht gepostet ob der Händler die Reperatur abgelehnt hat. Wir können da nur spekulieren Bei Selbstversschulden greift weder die Gewährleistung noch die Garantie.
Das ist doch alles total irrelevant, denn schon aus dem Eingangspost war doch klar abzuleiten, dass es hier um den Werkvertrag mit dem Reperaturdienst für das Handy geht, die ganze Sache also gar nicht mit dem Hersteller (Garantie) oder Verkäufer (Gewährleistung) zu tun hat, denn ein Glas springt gewöhnlich nicht von selbst.

M.(to_the)K. schrieb:
Also bin ich zu meinem lokalen Handyreperaturdienst um die Ecke gegangen und habe am 19.05.2016 die reperatur des Gerätes in Auftrag gegeben.

Ich habe eine Anzahlung in höhe von 20 Euro geleistet und mir wurde zugesichert das dieses Gerät nach ca. 5 Werktagen wieder einsatzbereit ist.
Es gilt was ich schon im Post #2 geschrieben hatte. Du hast doch sicher eine schriftliche Auftragsbestätigung und da steht dann auch für gewöhnlich drauf, wie verbindlich der genannte Termin ist, meist ist er eben unverbindlich und wenn es nicht steht, dann in den AGB des Ladens.
M.(to_the)K. schrieb:
hier vllt so etwas wie einen Rabatt fordern kann und das deutsche Recht auf meiner Seite ist?
Eine Chance auf eine Entschädigung für die längere Reperaturdauer besteht allenfalls bei einer schuldhaften Verzögerung durch die Werkstatt, nicht jedoch wenn z.B. ein Ersatzteil nicht oder verzögert eintrifft.
 
Holt schrieb:
Das ist doch alles total irrelevant, denn schon aus dem Eingangspost war doch klar abzuleiten, dass es hier um den Werkvertrag mit dem Reperaturdienst für das Handy geht,
Nein, im Eingangsposting stand nichts davon, deswegen die Diskussion.
 
Jedenfalls war es ohnehin eine Überlegung wert, auf die man manchen Betroffenen vielleicht erst hinweisen muss.
 
Doch, auch im Eingangspost stand schon das er das Handy wegen einen Sprung im Display zu einem Reparaturdiest gegeben hat.
 
Elmers schrieb:
Doch, auch im Eingangspost stand schon das er das Handy wegen einen Sprung im Display zu einem Reparaturdiest gegeben hat.
Nein hier nocheinmal das Eingangsposting:
M.(to_the)K. schrieb:
Hallo Leute, ich habe mein Honor 7 am 19.05.2016 abgegeben, um das Displaytauschen zu lassen, denn ich hatte einen Sprung im Glas (der Klassiker :D)
Mir wurde gesagt die Reperatur würde ca. 5 Werktage dauern. Das hat offenbar nicht funktioniert. Kann ich jetzt einen Rabatt für die Reperatur fordern? Immerhin dauert das jetzt schon 17 Tage...
Dem war in keinsterweise zu entnehmen, ob es sich um Gewährleistung, Garantie oder Selbstverschulden gehandelt hat. Er hat es nur zur Reparatur geschickt das war alles.
Erst im zweiten Posting hat er den Sachverhalt genau geschildert.
 
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