phil.
búho retirado
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- Feb. 2004
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Ich gehe davon aus, daß du keine schriftliche Bestätigung über den Fertigstellungstermin hast.
Setze im schriftlich eine Frist, bis wann das Gerät repariert sein muß, eventuell noch eine Zweite.
Sollte danach nichts passiert sein, kannst du die Herausgabe des Gerät und Rückzahlung der Anzahlung erwirken.
Ein Anspruch auf Rabatt dürfte schwer durchzusetzen sein.
Setze im schriftlich eine Frist, bis wann das Gerät repariert sein muß, eventuell noch eine Zweite.
Sollte danach nichts passiert sein, kannst du die Herausgabe des Gerät und Rückzahlung der Anzahlung erwirken.
Ein Anspruch auf Rabatt dürfte schwer durchzusetzen sein.