Wer ist zuständig für Kosten erstatung für austauch Reifen Monatge

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master.rv

Gast
Hi,

habe mir 4 Reifen bei Amazon gekauft, es sind die Goodyear EfficientGrip Performance, Test Sieger von 2015.
Leider waren 3 Stück davon mangelhaft und würden von Amazon problemlos ersetzt.
Da ich aber für die nachträgliche Montage Kosten getragen habe stellt sich die Frage: wer sollte jetzt dafür die Kosten tragen.
Klar ich habe die Kosten getragen, aber sie waren entstanden weil ich mangelhafte Ware bekommen habe.
Amazon lehnte die Erstattung ab und weist mich an den Hersteller (Goodyear).
Ich bin der Meinung das es doch Amazon die Kosten erstatten sollte und sich dann das Geld von dem Hersteller holen sollte.

Wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Lage aus?

Gruß Leon
 
Meiner Meinung nach hast du einen Vertrag mit Amazon und nicht mit dem Hersteller da ist Amazon der Ansprechpartner. Amazon könnte wie gesagt sich die Kosten dann vom Hersteller holen. Außerdem gilt die Gewährleistung und die läuft auch nur über den Händler also Amazon. Komisch Amazon hat eigentlich den Ruf ein sehr gutes Kundenservice anzubieten.

hallo7
Der Kunde hat in diesem Beispiel Selbstmontage gewählt.
Entscheidend ist meiner Meinung nach dieser Satz:
Sofern dies zutrifft, kann m. E. offen bleiben, ob der Ausbau Teil der Nacherfüllung ist. Denn selbst wenn dies so wäre, hätte der Käufer dadurch, daß er den Ausbau eigenmächtig hat vornehmen lassen, Ihr Recht zur Nacherfüllung unterlaufen. Für eine in diesem Sinne eigenmächtige Selbstvornahme kann der Käufer indes nach der - freilich nicht unumstittenen - BGH-Rechtsprechung keinen Aufwendungsersatz verlangen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 23.02.2005 - VIII ZR 100/04).
Das heißt der Kunde hätte vom Händler die Nachbesserung verlangen müssen, dann hätte er sich die Montagekosten erspart.

Zurück zum Thema, ich denke nicht das der TO verpflichtet wäre Amazon mit der Montage der Reifen zu beauftragen. Aber du hast recht die rechtliche Lage ist hier ein bisschen verschwommen.
Ich würde Amazon die Rechnung schicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage dabei ist, wer hat Dir die defekten Reifen montiert. Bei Autoreifen findest Du immer einen Hinweis, dass diese von einem Fachmann aufgezogen und montiert werden müssen. Und es fällt dann in seinen Aufgabenbereich, defekte Reifen eben nicht zu montieren und dies vor der Montage zu erkennen.

Diese Kosten hätten gar nicht anfallen dürfen.

Aber auch das unter Vorbehalt. Du verschweigst ja den konkreten Schaden an den Reifen.
 
In meiner Werkstatt hängt ein Schaubild, warum es keinen Sinn macht, KFZ-Teile Online zu kaufen.

Ich denke, dass hier ist genau so ein Fall.

Hättest du alles aus einer Hand gekauft, so würde die Werkstatt mit Sicherheit die zweite Montage nicht berechnen.

Wenn viel es denn auf, dass 3 Reifen Schrott sind? Erst beim fahren?

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Morgen,

darum geht es, nach Gespräch mit Hotline von Amazon sollte ich die Rechnung an Amazon schicken. Das habe ich schon vor einen Monat gemacht. Und nach mehreren Kontakten mit der Hotline ist immer noch nichts passiert. Und der letzte Mitarbeiter (Gestern) sagte mir (nach internen Erkundigung) mir, ich sollte mich mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

Was ich schon merkwürdig fand.

Und ja, habe das Problem nach der Montage in einer Fachwerkstatt bemerkt. Das 2 Reifen haben s.g höhen Schlag.
Dann habe ich ein Ersatz angefordert und auch bekommen. Und für diese nachträgliche Montage habe ich die Rechnung ans Amazon geschickt. Von den 2 Ersatzreifen war wieder eine genauso schlecht wie die ersten 2. Und wieder ein Ersatz bekommen und Gestern den Tausch vorgenommen, in der gleichen Werkstatt.
Das positive ist das jetzt alle Reifen Ok sind. Da die Werkstatt mir gestern keine Rechnung gestellt hat (freundliche Kulanz) geht es nur um die eine Rechnung.

So wie ich es jetzt sehe, werde ich kein Geld erstattet bekommen. :mad:

Die Lehre ist bei mir angekommen, werde bei Amazon keine Reifen mehr bestellen. :rolleyes:

P.S. @Kronos60 Danke für die Aufklärung, das wusste ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gibt eine Seite (reife-vor-ort.de) und da bekommt man in der Umgebung gute preise für Reifen und Monatge.

Ich sag immer: "Wer billig kauft, kauft 2mal!"

Von Amazon wirst Du, ohne Klage, wohl kein Geld erhalten.
 
Hi,
NeoHazard schrieb:
Es gibt eine Seite (reife-vor-ort.de) und da bekommt man in der Umgebung gute preise für Reifen und Monatge.

Von Amazon wirst Du, ohne Klage, wohl kein Geld erhalten.

das sehe ich genauso auch.

Edit: Du meinst reifen-vor-ort.de. Bin gerade auf einer Sex Seite (mit schlechter Bewertung) gelandet. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mal gut dass Amazon gnädig war und deine drei Reifen ersetzt hat. Ich werde demnächst meine angefangene Seife auch zu Amazon schicken und ersetzen lassen. Bei Amazon die Verschleißteile gekauft, dann vom Fachmann ausgetauscht? Da wird nichts zurück erstattet!
 
Zuletzt bearbeitet:
Der in der ersten Antwort gepostete Link ist zwischenzeitlich überholt. Es ist grundsätzlich geklärt, dass der Verkäufer mangelhafter Ware die Kosten des erneuten Einbaus zu tragen hat. Und natürlich auch die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Ware.
 
Die Regelungen selbst sind gleich geblieben, also die ganz "normale" Gewährleistung inkl Sonderbestimmungen für Verbrauchsgüterkaufverträge. Was sich in der Zwischenzeit getan hat, ist nur sozusagen die "Mode", wie diese Regeln auszulegen sind^^

Etwas überspitzt dargestellt :D Aber konkret geht es darum, dass ja ausgelegt werden muss, wie weit die Vorschrift Wirkung zeigt, dass der Verkäufer "Nacherfüllung" schuldet. Und dazu hat sich mittlerweile der EuGH geäußert:

"Art. 3 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass, wenn der vertragsgemäße Zustand eines vertragswidrigen Verbrauchsguts, das vor Auftreten des Mangels vom Verbraucher gutgläubig gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck eingebaut wurde, durch Ersatzlieferung hergestellt wird, der Verkäufer verpflichtet ist, entweder selbst den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, vorzunehmen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einzubauen, oder die Kosten zu tragen, die für diesen Ausbau und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts notwendig sind. Diese Verpflichtung des Verkäufers besteht unabhängig davon, ob er sich im Kaufvertrag verpflichtet hatte, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen." (EuGH
, Urt. v. 16.06.2011 - C-65/09)

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-65/09

Man kann nun natürlich noch weiter darüber streiten, inwiefern der Käufer sich durch Selbstvornahme um seine Rechte gebracht hat (oder auch nicht).

PS: Hier noch eine schöne Darstellung:
http://www.gvw.com/aktuelles/newsle...1/bgh-parkettstaebe-vs-eugh-bodenfliesen.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Droitteur schrieb:
Man kann nun natürlich noch weiter darüber streiten, inwiefern der Käufer sich durch Selbstvornahme um seine Rechte gebracht hat (oder auch nicht).
Deswegen ist es auch sinnvoller in erster Linie den Verkäufer mit der Nachbesserung bzw. Montage zu beauftragen, und erst bei Weigerung eine andere Firma zu beauftragen. Dann schickt man die Rechnung an den Verkäufer.

In diesem Fall aber hat der TO richtig gehandelt, man kann ja die Reifen woanders kaufen und dann von einer Fachwerkstatt montieren lassen, hier muß meiner Meinung nach Amazon die Montagekosten übernehmen.

Es kann ja zum Beispiel auch nicht sein das bei einem Reifenplatzer der aufgrund eines Materialfehlers zustande kommt und in weiterer Folge erhebliche Folgeschäden zu beklagen sind man dann nur einen neuen Reifen bekommt. Hier sind dann auch die Folgekosten zu bezahlen dann allerdings vom Hersteller.

Wenn Amazon sich weigert dann wird der TO um eine Klage nicht herumkommen.
 
Stimmt, an den Verkäufer wenden ist immer höchst sinnvoll :) Gern kann man hier auch dem TO alles zugute halten, aber selbst wenn nicht, muss man als Käufer, sobald das Kind nun mal leider in den Brunnen gefallen ist, nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern soll ruhig alle Colts ziehen. Es ist eben irgendwo nicht völlig ungerecht, wenn der Verkäufer solche Kosten auch tatsächlich trägt.

Im beschriebenen Fall des Reifenplatzers ist ebenfalls der Verkäufer richtiger Ansprechpartner. Der Hersteller ist allerdings wirklich auch verantwortlich, unter anderem im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Das kann zB sinnvoll sein, wenn der Verkäufer nicht zahlungsfähig ist.

Der Einwand oben, der erste Monteur (wenn es einen gibt) hätte den falschen Reifen erkennen müssen, gefällt mir übrigens durchaus.
 
Hi,
Droitteur schrieb:
Der Einwand oben, der erste Monteur (wenn es einen gibt) hätte den falschen Reifen erkennen müssen, gefällt mir übrigens durchaus.

und das war geschehen, der Monteur hat mich darauf informiert. Deshalb habe ich bei Amazon die 2Reifen reklamiert und anschließend 2 Ersatz Reifen bekommen.
 
Dann ist ja alles wunderbar :) wirst du dann doch noch dran bleiben und uns auf dem Laufenden halten?
 
...

sicher. Habe in zwischen ein 3-ten Reifen ausgetauscht. Jetzt ist alles Ok. Und heute habe ich eine Mail an Amazon Support geschickt mit dem Hinweis auf die EuGH Entscheidung. Mal sehen wie sie reagieren werden.
 
BlubbsDE schrieb:
Bei Autoreifen findest Du immer einen Hinweis, dass diese von einem Fachmann aufgezogen und montiert werden müssen. Und es fällt dann in seinen Aufgabenbereich, defekte Reifen eben nicht zu montieren und dies vor der Montage zu erkennen.
Defekte an Reifen sind oft erst bei oder nach der Montage zu erkennen und dann hätten die alten Reifen wieder montiert werden müssen (sofern dies zu verantworten gewesen wäre) und damit wären ebenfalls Kosten entstanden.
 
Dann hättest Du auch noch den letzten Satz zitieren können...

Aber auch das unter Vorbehalt. Du verschweigst ja den konkreten Schaden an den Reifen.

So wie der TE es in Startpost geschildert hat, so war es der Bock des Reifenaufziehfachmanns.
 
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