E-Mail-Spionage innerhalb der Firma

Und das ist dann kein Backup?

der Account gehört der Firma.
Account Resetten (Passwort)
Daten Sichern.
wo ist das Problem?
 
Dass dein Chef so etwas von dir verlangt finde ich nicht in Ordnung. Rede mal mit ihm darüber.

Wenn du nur auf die E-Mails zugreifen kannst wenn du das PW überschreibst, wird es der alte Chef ja wohl bemerken. Da man davon ausgehen kann dass er auf euch nicht mehr gut zu sprechen ist, ist da eine Klage nicht unwahrscheinlich.

Ich würde es tun, mir von meinen Chef aber schriftlich zuzusichern lassen, dass ich davon abgeraten und ernsthafte Bedenken geäußert habe und dass er im Falle einer Anzeige für die mir gegenüber anfallenden Kosten aufkommt.
Ich habe für meine Vorgesetzten schon oft ein paar Augen zugedrückt, Pluspunkte und so.

Da es eine Straftat wäre dürften dir dafür zwar keine Konsequenzen drohen, aber einen positiven Eindruck hinterlässt es bestimmt nicht.
 
hallo7 schrieb:
Sollten wichtige Firmeninformationen ausgeplaudert werden, kann das sehr wohl gegen den Dienstnehmer gehen
Auch bei einem Verdacht dürfen private E-Mails nicht gelesen werden.Würde das durchgehen so wäre der nächste Schritt ein abhören des Telefones ohne Gerichtsbeschluß, wäre ja nicht uninteressant was Mitarbeiter Privat so denken welcheInteressen sie haben und so weiter dann wäre man aber von Georg Orwell`s 1984 nicht mehr weit entfernt.
 
@hallo7:

Zumindest die entsprechenden Paragraphen in D kann ich dir vor Augen führen, ich bin sicher in Ö gibt es entsprechende:

§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt

1.einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2.sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.

Auch emaiuls fallen hierzulande unter das Briefgeheimnis

Und besonders nett, weil hier auf jeden Fall anwendbar:
§ 202a StGB Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Ganz ehrlich. Bei Manchen möchte ich nicht angestellt sein, wenn diese meinen überall bei mir herumschnüffeln zu dürfen weil ihnen das gerade in den Kram passt. Hat Schlecker ja auch versucht, gibts Schlecker heute noch?
 
Naja, ihr müsst aber auch die andere Seite des Gestzes sehen (irgendwie wird hier immer ein Paragraph gepostet, aber nie dessen Auslegung im Fall, denn viele Paragraphen widersprechen sich gegenseitig und dann muss abgewogen werden)

Überwachung des Internetverhaltens durch den Arbeitgeber

Unstrittig ist, dass das vertragsbezogene Verhalten der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einer Kontrolle unterliegt, dienstliche E-Mails dürfen also kontrolliert werden. Aber wie soll man als Arbeitgeber feststellen, dass Mails im konkreten Fall gar nicht dienstlich sind bzw. die Recherche im Internet nicht zu dienstlichen sondern zu privaten Zwecken erfolgt?
Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) sieht vor, dass “die Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer, sofern diese Maßnahmen (Systeme) die Menschenwürde berühren” zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Ist kein Betriebsrat vorhanden, so bedarf es der Zustimmung der jeweils betroffenen Arbeitnehmer. Der Umfang der Kontrollrechte richtet sich dann grundsätzlich nach dieser (Betriebs-)Vereinbarung. Um zu klären, ob die Menschenwürde berührt wird, müssen in jedem Einzelfall die Interessen der Beteiligten abgewogen werden, nämlich das Interesse des Arbeitgebers am Erhalt eines funktionsfähigen EDV-Systems und das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Privatsphäre. Mit Sicherheit wird die Menschenwürde z.B. dann berührt, wenn die Kontrollmaßnahmen in dem davon betroffenen Arbeitnehmer das Gefühl vermitteln, ständig überwacht zu werden.

Einzelfallauslegung, ein generelles Verbot besteht allerdings nicht.

Datenschutzrechtliche Bedenken

Die Aufzeichnung von Kommunikationsdaten stellt aber auch eine “Verwendung personenbezogener Daten” im Sinne des Datenschutzgesetzes dar, sodass auch die Beschränkungen dieses Gesetzes einzuhalten sind. Viele Details sind in diesem Zusammenhang von den Gerichten noch nicht ausreichend geklärt. Folgende Grundsätze sollen aber eine Orientierungshilfe bilden:

Der Zweck einer Datenverwendung entscheidet über die Zulässigkeit. Dieser Zweck wird mit dem Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner personenbezogenen Daten abgewogen. Konkret gesprochen bedeutet das, der Arbeitgeber darf jene Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit des betrieblichen EDV-Systems zu gewährleisten. Dabei dürfen auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, soweit dies unvermeidlich ist. Personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen über eine Person, unabhängig davon, welchen Aspekt der Person sie betreffen. Die entsprechenden Maßnahmen müssen so weit wie möglich in Form einer maschinellen Routineprüfung durchgeführt werden, damit Kommunikationsdaten nur ausnahmsweise dem Arbeitgeber bekannt werden. Bei dieser maschinellen Routineprüfung können freilich auch Daten anfallen, die signifikante Abweichungen vom normalen Internetverhalten erkennen lassen.

Das könnte für den TE interessant sein, gilt aber für Österreich.

Maßnahmen nach Auffälligkeiten bei Routinekontrolle

Bei Vorliegen einer solchen Abweichung können auch Maßnahmen zur Kontrolle des betroffenen Arbeitnehmers folgen, um die Ursache der Abweichung zu ermitteln. Bei besonderen Ereignissen, die eine Dienstpflichtverletzung oder sogar eine strafrechtlich relevante Handlung nahe legen, ist dies ebenfalls möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kontrolle des Inhalts einer Kommunikation einen besonders schweren Eingriff darstellt, der auch einer besonderen Begründung bedarf. Besondere Vorsicht ist auch bei so genannten “sensiblen Daten” geboten – das sind Daten über die rassische und ethnische Herkunft, die politische Meinung, die Gewerkschaftszugehörigkeit, die Religion, die Gesundheit oder das Sexualleben.

Zulässig ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten jedenfalls nach Zustimmung des Arbeitnehmers. Nach ständiger Judikatur des OGH sind an diese Zustimmung jedoch sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Der OGH verlangt, dass Datenarten, Zweck und Empfänger in der Zustimmungserklärung ganz genau anzuführen sind. In Bezug auf sensible Daten ist ein Widerruf der Zustimmung jederzeit möglich.
Die Aufzeichnung von Kommunikationsdaten der Arbeitnehmer darf also nicht ohne gute Begründung erfolgen. Erst wenn sich bei einer Routinekontrolle, etwa durch diverse Sicherheitsprogramme, Auffälligkeiten ergeben, so darf “genauer hingeschaut” werden. Andernfalls drohen empfindliche Verwaltungsstrafen, eventuell auch Schadenersatzforderungen der betroffenen Arbeitnehmer.

Also ja, der Chef darf natürlich nicht einfach private E-Mails lesen, aber er darf grundsätzlich kontrollieren soweit es im Arbeitsvertrag steht (am besten maschinell) und bei konkreten Verdachtsfällen darf er "genauer hinschauen" (was auch immer das heißt) und mit Zustimmung des Arbeitnehmers natürlich auch private Mails lesen (letzteres ist klar^^).

Bei dienstlichen E-Mails darf er aber mit einer weitaus geringerer Hürde reinschauen, so versteh ich das.

http://www.dbj.at/publications/surfen-und-private-e-mails-am-arbeitsplatz

Aus Deutschland:

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az. 2 K 3249/12) und das Landesarbeitsgericht Hessen urteilten kürzlich, dass Arbeitgeber keine Telekommunikationsanbieter sind und auf Daten aus E-Mails zugreifen dürfen (Az. 7 Sa 1060/10). Dabei müssen sie die strengen Vorgaben des Datenschutzes beachten. Die Frankfurter Richter hatten über die fristlose Kündigung eines Account Managers zu entscheiden. Ihm wurde gekündigt, weil er vorsätzlich Kundendaten gelöscht hatte. Um dies zu beweisen, wurden auch E-Mails gesichtet. Der Manager argumentierte, dass er den Outlook-Zugang auch privat nutzen durfte. Daher sei eine Verwertung seiner Daten als Beweismittel ausgeschlossen. Die Richter sahen das anders. Der Arbeitgeber habe dem Kläger seinen Rechner als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt. Dort habe der Manager das Gros der Daten zur Erledigung seiner Arbeitspflichten gespeichert. Ein Zugriff auf private Dateien sei daher ein geringer Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht, der nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führt.
 
hallo7 schrieb:
Bei dienstlichen E-Mails darf er aber mit einer weitaus geringerer Hürde reinschauen, so versteh ich das.
Natürlich, dienstliche E-Mails dürfen kontrolliert werden.
Also ja, der Chef darf natürlich nicht einfach private E-Mails lesen, aber er darf grundsätzlich kontrollieren soweit es im Arbeitsvertrag steht (am besten maschinell) und bei konkreten Verdachtsfällen darf er "genauer hinschauen"
Nein, private E-Mails dürfen nicht geöffnet und gelesen werden auch nicht bei Verdachtsfällen zum Beispiel die Weitergabe von Firmengeheimnissen.
Private E-Mails dürfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers kontrolliert werden.

Die beste Möglichkeit ist auf das Schreiben von privaten E-Mails am Arbeitsplatz ganz zu verzichten, es hat ja fast jeder ein Smartphone damit kann man Emails schreiben.

Es gibt sicherlich auch Arbeitgeber die private Emails erlauben aber sich dann auf Illegale Weise Zugang darauf verschaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass projektbezogene Mails problemlos angesehen werden dürfen, steht doch nicht zur Debatte.
Das Problem ist doch viel mehr, dass der Mailserver nicht dem Unternehmen, sondern der ausgeschiedenen Person gehört.
Sich gegen den Willen (könnte man daraus ableiten, dass er sich weigert, die Mails weiterzugeben) oder zumindest ohne sein Wissen an seinem Server zu schaffen zu machen, sehe ich kritisch. Auf der anderen Seite hat er euch anscheinend bisher einen Adminzugang gestattet und noch nicht in irgendeiner Weise entzogen oder die Nutzung untersagt.

Je nach "Wert" dieser Informationen wäre ein spezialisierter Anwalt wohl der beste Ansprechpartner.
Oder, soweit möglich, die Kunden/Geschäftspartner, mit denen er in Kontakt stand, nach den besprochenen Details fragen. Ist natürlich unangenehm, aber wenn es finanziell wichtig ist, muss man da eben durch.
 
KlaasKersting schrieb:
Das Problem ist doch viel mehr, dass der Mailserver nicht dem Unternehmen, sondern der ausgeschiedenen Person gehört.
Woher hast Du denn diese Information? Bzw., aus welchem Satz im Eröffnungspost kann man sie sich zusammenreimen?
 
frankpr schrieb:
Bzw., aus welchem Satz im Eröffnungspost kann man sie sich zusammenreimen?
Beim Eröffnungspost habe ich nichts gefunden aber vielleicht hat er sie von hier.
hallo7 schrieb:
denn das könnte man nachvollziehen auf dem Mailserver der blöderweise nicht eurem Unternehmen gehört.
Nachdem sich der TO nach dem Eröffnungspost nicht mehr gemeldet hat kann man ihn auch nicht fragen.
 
Wieso zitierst du mich und nicht den TE bzw. wieso liest man den Thread nicht einfach, steht ja alles da und so viele Seiten sind es nicht^^
Außerdem hat sich der TE sehr wohl nochmal gemeldet...

Schmarrn schrieb:
Verkompliziert wird das noch dadurch, dass der ausgeschiedene Geschäftsführer der Inhaber des Mailservers ist.

Steht übrigens im Eröffnungspost...


Schmarrn schrieb:
Die Backups übernimmt der Hoster des Mailservers, die kann ich selbst nicht einsehen. Ich könnte nur per Administratorkonto sein Passwort überschreiben und die Mails per IMAP herunterladen, was sicher nachweisbar wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
@hallo
Sorry habs überlesen*schäm*
"Der der ohne Fehler ist der werfe den ersten Stein":D
Ich hoffe halt das ich nicht all zu viele abbekomme.:p
 
Macht nix, den Satz habe ich auch übersehen. *mitderhandandiestirnschlag*
 
es ist aber völlig egal wem der Mailserver gehört.
alle Daten gehören der Firma..... und nicht dem Mailserver Betreiber.


der TE soll die Daten Sichern, dazu muss er nicht die E-mails lesen.
wieso sollte das ein Problem mit dem Datenschutz sein?
was der GF hinterher anstellt kann dem TE sowas von egal sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
auch der alte geschäftsführer wird ja wohl einen Arbeitsvertrag gehabt haben und in diesem stehen auch relevante dinge zu diesem fall.
Wenn er sein Arbeitsverhältnis beendet muss er arbeitsrelevante Daten zurückgeben und dazu gehören auch Emails/Acounts/ whatever.

Man fordert ihn schriftlich auf, wozu er sowieso veranlasst ist und gibt ihm eine frist.

legt er keinen widerspruch ein, bist du schon mal auf der sicheren seite und hälst alles schriftlich fest.

meine güte....Mücke..elefant..und du bist Admin?
 
Angeltv schrieb:
auch der alte geschäftsführer wird ja wohl einen Arbeitsvertrag gehabt haben und in diesem stehen auch relevante dinge zu diesem fall.
Wenn er sein Arbeitsverhältnis beendet muss er arbeitsrelevante Daten zurückgeben und dazu gehören auch Emails/Acounts/ whatever.
Das sind Spekulationen kein Mensch weiß was im Arbeitsvertrag drinnengestanden ist und ob es sonst eine Vereinbarung gegeben hat. Es ist auch ungewöhnlich das geschäftliche E-Mails auf einem privaten Server gespeichert werden dürfen. So etwas liegt üblicherweisenauf den Firmeneigenen Server.
Man fordert ihn schriftlich auf, wozu er sowieso veranlasst ist und gibt ihm eine frist
Wenn er sich weigert wird nur mehr ein Anwalt weiterhelfen.

Würde man hacken wird das vom Gericht genauso wie ein physischer Einbruch abgeurteilt und kann unbedingte Haftstrafen zur Folge haben.

So oder so der TO hat mit der Angelegenheit überhaupt nichts zu tun, es ist eine Angelegenheit der Geschäftsleitung und der Rechtsabteilung wenn es eine gibt.
 
wieso hacken?
Die Daten gehören bereits der Firma.
Man kann sein eigenes Eigentum nicht Hacken (im Strafrechtlichen sinne)


da der TE die E-mails nicht lesen soll, kann ihm das alles egal sein.
Backup anfertigen, Fall erledigt.
 
florian. schrieb:
Die Daten gehören bereits der Firma.
Man kann sein eigenes Eigentum nicht Hacken (im Strafrechtlichen sinne)
Weil die Daten auf einem privaten Server liegen aus welchen Gründen auch immer deswegen wäre das Einbruch, hier hilft wie schon öfters vorgeschlagen nur mehr der Rechtsweg bzw. vorher eine schriftliche Aufforderung die E-Mails zurückzugeben.
 
Kronos, jetzt tu mal nicht so als wärst du ein Anwalt.Das ist hier keiner!

es gibt einen Arbeitsvertrag, in dem steht üblicherweise so eine Klausel drinn.

Spekulation wäre es eher das so etwas nicht drinnsteht oder grob farlässig.

Wenn er sich weigert muss er widersprechen, nur weigern ist nicht.

Und apropo : anweisungen darf man nicht widersprechen wenn sie einem nicht sinngemäß vorkommen, also wenn dein Chef will das du Lichtkegel einer Taschenlampe entlanghangelst dann wäre die richtige atnwort darauf : "wenn sie mir zeigen wie, dann gerne" , aber widersprechen oder verweigern darfst du es nicht, ich such dir jetzt nicht die Klausel raus..aber du bist ja Anwalt Kappa
 
Die Tätigkeiten die man für eine Chef machen *muss* sind im Arbeitvertrag geregelt. Ein Netzwerk Admin kann z.B. nicht dazu verdonnert werden den Rasen zu mähen...

Frage: Muss ich alle Arbeiten machen, die mein Chef von mir verlangt?
Antwort: Nein. Ein Arbeitnehmer muss nicht alle Arbeiten machen, die der Chef von ihm verlangt.
Der Arbeitnehmer muss nur solche Arbeiten ausführen, die er arbeitsvertraglich schuldet. Häufig ist
gerade streitig, was geschuldet wird. Regelmäßig geht es um Arbeiten, die tariflich als geringwertiger
eingestuft werden. Eine Sekretärin darf nicht zum Putzen abkommandiert werden, es sei denn, dies
ist so im Arbeitsvertrag vereinbart. Ein qualifizierter Sachbearbeiter darf nicht zur Strafe
schwerpunktmäßig mit Kopierarbeiten oder Briefsortieren betraut werden. In vielen
Arbeitsverträgen ist vereinbart, dass der Arbeitgeber auch andere gleichwertige und zumutbare
Arbeiten, die der Qualifizierung des Arbeitnehmers entsprechen, zugewiesen werden dürfen. Ein
Jurist darf z.B. nicht mit Ingenieursaufgaben betraut werden und umgekehrt, auch wenn diese
gleichwertig sein sollten.
 
Kronos60 schrieb:
Weil die Daten auf einem privaten Server liegen aus welchen Gründen auch immer deswegen wäre das Einbruch

Wer sagt denn etwas von einem Privaten Server?
Nur weil der Mailserver dem Ex-Chef gehört, ist der nicht Privat.

Die EDV Administriert das ganze, der Firma gehören alle Daten, egal wo der Mailserver steht.
 
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