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News GoG: 31 Spiele nicht länger in Deutschland verfügbar

SavageSkull schrieb:
[...]
€dit:
Unreal Tournament wird auch nicht mehr angeboten? Ist das auf irgendeiner Indizierungsliste? Habe damals UT2k4 frei im Laden gekauft und wunder mich gerade. Die deutsche Packung hatte sogar einen FSK 16 Aufkleber.

Genau, die deutsche Version. Die war aber geschnitten. Offenbar hat GoG die nicht im Programm, sondern nur das Original.
 
smuper schrieb:
Da muss man sich aber wieder ganz doll aufregen. Indizierungen sind ja auch eine ganz neue Entwicklung ...

Ja und? Indiziert heisst nicht, dass man die nicht kaufen darf. Das ist nur bei beschlagnahmten Spielen so.
 
Indizierung gab es früher und gibt es halt auch heute - wo ist das Problem? Defacto ist es ja nicht so, dass man diese Spiele nicht besitzen oder erwerben darf. Früher lagen sie halt unter der Ladentheke und man musste explizit nachfragen - heute ist es den Betreibern entsprechender Plattformen halt zu aufwendig und wahrscheinlich einfach auch unmöglich ein System zu installieren, dass zu 100% erkennt, ob der User am Monitor das Spiel auch tatsächlich in Deutschland erwerben darf.

Das hat nichts mit "ist ja voll 80s" zutun. Eigentlich ist es schon schlimm genug, dass durch Steam & Co. die Kontrolle ja mehr und mehr ausbleibt. Die Eltern scheren sich ja sowieso einen Dreck darum, was ihre Plagen treiben ;)
 
Man sieht ja auch die Hersteller Zensieren sich lieber selber statt sich auf die Gesetze einzulassen.

Ich mein die Zensierten Fassungen sind immer Offiziell. Sieht man auch oft im Kino wo ein Film FSk 16 ist und dann bei DVD FSK 18. SPIO scheuen viele dann auch wenn die FSK keine Freigabe gibt. Weil die müssen nicht zur FSK Sie können auch gleich zu SPIO gehen.

Ergänzend zu den Altersfreigaben gibt es auch noch juristische Gutachten zu Filmen, die nicht von der FSK geprüft wurden oder deren Freigabe von der FSK – abhängig vom Trägermedium – wegen einfacher bzw. schwerer Jugendgefährdung oder strafrechtlicher Bedenken abgelehnt wurde. Dabei prüft eine Juristen-Kommission („JK“) der SPIO ein Medium darauf, ob ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz oder strafrechtliche Bedenken bestehen. Passiert ein Film das JK-Verfahren erfolgreich, so befindet sich normalerweise ein kleines rechteckiges, schwarz-weißes Zeichen mit dem Aufdruck SPIO/JK geprüft (vormals: SPIO/JK-Gutachten – strafrechtlich unbedenklich) auf der Rückseite der DVD-Hülle.

Filme mit beiden Prüfzeichen der JK dürfen – ebenso wie gänzlich ungeprüfte oder die mit Keine Jugendfreigabe von der FSK geprüften – grundsätzlich nur an Erwachsene abgegeben werden. Deswegen umfasste vor einigen Jahren der JK-Aufdruck auch noch zusätzlich die Aussage Vermietung und Verkauf nur an Erwachsene, die später jedoch weggelassen wurde und dadurch bis heute für Verwirrung im Handel sorgt, da Verkaufspersonal nicht unbedingt klar ist, dass diese Medien ausschließlich für Personen ab 18 Jahren freigegeben sind.

SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendgefährdung“ Ein so gekennzeichnetes Medium darf analog zu Titeln mit der Freigabe FSK ab 18 bis zu einer möglichen Indizierung durch die BPjM im Handel offen ausgestellt werden; der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren erlaubt.

„SPIO/JK geprüft: strafrechtlich unbedenklich“ Ein derartig gekennzeichnetes Medium unterliegt automatisch den Vertriebs- und Werbebeschränkungen nach § 15 JuSchG Abs. 1 Nr. 1–7; die SPIO geht somit von einer schweren Jugendgefährdung aus. Daher darf ein solches Medium nicht offen im Handel ausgestellt werden. Nur auf gezielte Nachfrage volljähriger Personen darf das Medium „unter der Ladentheke“ verkauft werden. Es ist damit indizierten Titeln gleichgestellt.

Man sieht hier die Hersteller haben durchaus einige Möglichkeiten.

Übrigens ist eine Kenneichung keine Pflicht. Freiwillige Selbstkontrolle. Das dumme ist dann ungeprüft ist es immer ab 18. Daher gehen die Hersteller eben gleich dazu über zu Zensieren. Der FSK das vorzulegen. Und nutzen die Rechtlichen Möglichkeiten nicht aus.

Zum Glück fliegen auch immer wieder Sachen von den Listen. Das müsste nur schneller und Konsequenter passieren. Herstellen können ja auch eine neu Prüfung beantragen. So sind viele Filme von Indiziert auf FSK 18 oder gar FSk 16 gekommen. Zb viele Stallone oder Schwarzenegger Filme. Wie Predator nicht mehr Indiziert ist. Das macht die Game Branche logo nicht. Sind dann wohl doch zu wenige die alte Games noch zocken. Und sich eine neu Einstufung für eine Neuauflage lohnt. Ok viele Studios existieren auch einfach nicht mehr.
 
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Turrican101 schrieb:
Ja und? Indiziert heisst nicht, dass man die nicht kaufen darf. Das ist nur bei beschlagnahmten Spielen so.

Was willst du damit im Zusammenhang mit meiner Aussage sagen?
Ergänzung ()

Das es sich nicht lohnt. Wenn man hier ließt scheint es doch genug zu geben die sich aufregen das der Handel und Hersteller das nicht nutzen.

Also wie gesagt der Shit Storm der gehört schon zu den Händlern und Herstellern.

Hier laufen doch nur die Berufsnörgler auf :-)
Dazu kommen dann noch die Verschwörungstheoretiker. Alles ist doof! Die Regierung ist schuld!
 
Zuletzt bearbeitet:
luckysh0t schrieb:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesprüfstelle_für_jugendgefährdende_Medien

https://de.wikipedia.org/wiki/Manhunt

Kommt für mich schon einem Verbot gleich - wenn auch rückwirkend.
Und nein das habe ich nicht extra gesucht - ich kannte das Spiel und den medialen Aufschrei xD

Wie ich schon sagte ... Du darfst es besitzen und spielen, also ist das Spiel nicht verboten. Kein deutscher Händler darf es Dir verkaufen, aber darum ging es ja nicht. ;)
 
Wird höchste Zeit, dass digitale Plattformen wie Steam und GOG endlich die digitale Personalausweisfunktion unterstützen. Alternativ PostIdent. Das kann doch nicht so schwer sein. Gerade für den Milliardenkonzern Valve ein echtes Armutszeugnis, dass es in knapp 13 Jahren Steam immer noch nicht möglich gewesen ist, dort mal eine Altersverifizierung einzubauen. So klein und unbedeutend wird der deutsche Markt nicht sein (wobei eine solche Funktion vermutlich auch für andere Länder interessant wäre wie z.B. Australien, also im Grunde absolut unverständlich, dass sich da nichts tut).
 
Moriendor schrieb:
Wird höchste Zeit, dass digitale Plattformen wie Steam und GOG endlich die digitale Personalausweisfunktion unterstützen. Alternativ PostIdent. Das kann doch nicht so schwer sein. Gerade für den Milliardenkonzern Valve ein echtes Armutszeugnis, dass es in knapp 13 Jahren Steam immer noch nicht möglich gewesen ist, dort mal eine Altersverifizierung einzubauen. So klein und unbedeutend wird der deutsche Markt nicht sein (wobei eine solche Funktion vermutlich auch für andere Länder interessant wäre wie z.B. Australien, also im Grunde absolut unverständlich, dass sich da nichts tut).

Wozu? Jeder doof kauft munter weiter, wenns halt nötig wird, wird VPN benutzt.

Die sind doch nicht so blöd wie ihre Konsumenten und investieren in Features Geld hinein, die sie nie amortisiert kriegen und welche denen wohl mehr ärger, als nutzen verursachen wird.
 
Eben, und die "ab 18" Spiele sind doch erhältlich.

Nochmal: Schaut euch an wie viele Titel in den letzten Jahren indiziert wurden, so gut wie nichts.
 
smuper schrieb:
Was willst du damit im Zusammenhang mit meiner Aussage sagen?

Was wolltest du denn mit dem Hinweis auf Indizierungen aussagen?
 
Corros1on schrieb:
Steam hat auch schon vor ein paar Wochen glaub 30 Titel für deutsche Nutzer Herausgenommen!
Gott sei dank können diejenigen, die das Game schon besitzen weiter heruntergeladen und gespielt werden!

Verdammte sinnlose fsk, usk und verbotenes Gedankengut! Bei den ersten beiden interessiert die Eltern, Jugendliche und Verkäufer nicht wird auch nicht wirklich kontrolliert, man ist wahrscheinlich froh, dass das Kind beschäftigt ist und beim letzten sind Gefühlt 70% des Geschichtsunterricht handelt von 1933 bis 1945, also dürfte ein paar Hacken Kreuze nicht im falschen Kontext gesehen werden, außerdem ist das Verbotene besonders reizvoll!

Es gibt in diesen Spielen keine "Hacken Kreuze". Was soll das überhaupt sein? Was soll dein Beitrag überhaupt aussagen?

@Topic
Nunja, entweder man hat die Spiele schon oder aber man beschafft sie sich nun anderweitig.
Werden die Verantwortlichen in Deutschland aber nie kapieren, Neuland eben.
 
Turrican101 schrieb:
Was wolltest du denn mit dem Hinweis auf Indizierungen aussagen?

Es ist ja nicht so, als wäre es in diesem Thread nicht oft genug genannt worden:

Eine Indizierung auf Liste A beinhaltet auch ein Werbe- und Auslageverbot, schlecht für einen Online Katalog? Also handelt GOG hier rechtskonform.

Hauptsächlich geht es aber über die gespielte Aufregung über eine "gänzlich neue" Entwicklung. Wie lange ist die Reform des JuSchG jetzt her?
 
Marcel55 schrieb:
Schlimm dass man bald ohne VPN nichts mehr machen kann. Muss mir wohl langsam mal einen gescheiten VPN-Anbieter ransuchen.
Wie sieht das bei GOG aktuell aus? Kann man da über VPN überhaupt noch was machen? Die Unternehmen sind ja nicht dumm... es gibt mittlerweile viele, die einfach nach dem IP-Ranges der großen Anbieter filtern.
 
R3sist_the_NW0 schrieb:
Indizierungen gehen immer von der Regierung aus...ein Entwickler oder Verkäufer wird logischerweise NICHT seine eigenen Produkte einem Kunden verwehren wollen, wo der Sinn doch der Verkauf (Gewinn) ist... ;)

So ein Blödsinn. Indizierungen gehen sicherlich nicht von unserer Regierung aus.
 
Oder geschützt. So wie bei Alkohol, Drogen und tausend anderen Dingen. Dass das bei alten Spielen lächerlich ist, weil sich u.a. die Bewertungspraxis verschoben hat, steht auf einem anderen Blatt. Trotzdem: Mündige Bürger kommen auch an die ungeschnittenen Versionen. Das war schon immer so. Und der Rest ist genau die Zielgruppe, die geschützt gehört. :p

Aber Meckern und "die" "Bürokratie" anprangern geht halt auch und hat den Vorteil, dass es gerade so hübsch modisch ist.
 
Red Faction. Das erste Spiel, was 512MB RAM damals brauchte, um komplett flüssig zu laufen.

Leider habe ich es immer noch nicht fertig durchgespielt, vermisse aber das zerstörbare Leveldesign.
 
smuper schrieb:
Eine Indizierung auf Liste A beinhaltet auch ein Werbe- und Auslageverbot, schlecht für einen Online Katalog? Also handelt GOG hier rechtskonform.

Ich frage mich, ob man die indizierten Spiele nicht vielleicht trotzdem auch online weiter verkaufen könnte. Es gibt ja kein grundsätzliches Verkaufsverbot.
Auf die alte "Offline-Welt" bezogen dürfen sie nur nicht beworben oder in die "Auslage" gelegt werden. Wenn aber ein Kunde (mit entsprechendem Alternsnachweis) von sich aus den Verkäufer explizit danach fragt, darf der das Produkt unter dem Ladentisch hervor holen und verkaufen.

Ein Webshop müsste es also nur so einrichten, dass man die indizierten Spiele zwar nicht in irgendwelchen öffentlichen Listen findet oder sie einem ungefragt als Werbebanner/Popup unter die Nase gerieben werden usw., aber sie im Shop trotzdem gefunden werden, wenn man explizit nach dem Titel sucht (also "fragt"). Dann fehlt nur noch ein anerkannter Altersnachweis und es sollte dem legalen Verkauf nichts im Wege stehen.
Das entspräche ja einem klassischen "unter dem Ladentisch"-Verkauf.

Ob man sich damit dann wirklich an die gesetzlichen Vorgaben hält, müsste natürlich im Zweifelsfall vor Gericht entschieden werden. Falls denn überhaupt jemand dagegen klagt. Aber wahrscheinlich wollen GoG und Steam/Valve dieses Risiko trotzdem nicht eingehen. Ist den geringen Umsatz mit so alten Titeln wohl nicht wert, also nehmen sie sie (in Deutschland) einfach komplett aus dem Angebot.
 
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