Keine Rechnung von Amazon-Händler (China) was tun?

Lanjan

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Seid gegrüßt,

letzten Freitag ist mir mein altes Handy kaputt gegangen und ich brauchte auf die Schnelle ein neues. Also googlete ich in meiner Mittagspause ein wenig und entschied mich für ein S7. Da ich seit gefühlt 10 Jahren bei Amazon einkaufe und auch Prime-Mitglied bin, haute ich die Bestellung schnell raus, ich musste schließlich auch weiter arbeiten und brauchte das Handy dringend.

Am Dienstag kommt nun das tolle Teil und ich war erstmal einmal happy. Bis ich mich auf die Suche nach der Rechnung machte. Keine in der Packung. Also schaute ich online bei Amazon und fand dort nur den Eintrag "Rechnung anfordern". Mir ahnte schon Übles. Jetzt kam raus, ich habe das Handy nicht bei Amazon gekauft, sondern bei einem Händler in Hongkong. Amazon will nichts von meinem Problem wissen und verweißt an den Händler. Der will mir keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt senden. (Ich bin selbstständig und nutze das Handy zu 90% geschäftlich).

Jetzt bin ich richtig am kotzen. Ohne ordentliche Rechnung gibt es keine Möglichkeit zum Absetzen und das Thema Gewährleistung oder Garantie möchte ich gar nicht erst anschneiden. Würdet ihr so einem Händler das Handy zur Reparatur nach Hongkong senden?

Meine aktuelle Idee: Lastschrift zurückholen und auf eine ordentliche Rechnung warten. Ohne Rechnung gibt es für mich auch keinen Grund irgendwas zu bezahlen. Allerdings wird mir Amazon auf die Füße treten und mich (und meine Familie?) evtl. für zukünftige Transaktionen sperren. Man ist ja irgendwie doch auf Amazon angewiesen :freak:.

Hat von euch schon jemand die Lastschrift von Amazon zurückbuchen lassen? Was passierte? Und wieso regt sich keiner auf, dass der größte Onlinehändler einen Schwarzmarkt betreibt und Geld für diese Händler einzieht. Handlangerschaft nennt sich dies, oder?

Und ja, ich hätte es lesen können. Im klein Gedruckten stand es auf der Verkaufsseite. Und ja ich hätte den Händler vorher anschreiben können, ob er gewillt ist in Deutschland MwSt zu zahlen. HALLO WO SIND WIR???

Ich hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben oder eure Erfahrung teilen.
Gruß Jan
 
Selbst wenn dir der chin. Händler eine Rechnung sendet - dort wirst du keine Ust-ID finden. Hierfür müsste er sich ja in Deutschland registrieren und die Ust auch abführen - damit du sie als Vst deklarieren kannst.

Mein Vorschlag: Widerruf - sende das Handy zurück und kauf bei einem dt. Händler ... auch die sind bei Amazon zu finden.
 
Selbstverständlich gibt es eine Rechnung, wie soll sonst das Handy nach D durch den Zoll gekommen sein!?!
Der Zoll behält nur eine Kopie normalerweise. Wenn Du die Abrechnung vom Zoll bekommst, wird dort auch eine Rechnung anhängig sein.

Oder hast Du das Handy als Werbegeschenk erhalten, dann hättest Du Steuerbetrug begangen! Ja, auch wenn es der Versender falsch macht, Du bist Einfuhrumsatzsteuerpflichtig!

Oder ist es verkauft durch Hongkong und geliefert durch Amazon? Dann müsste Amazon eine Rechnung stellen!
 
Lanjan schrieb:
Da ich seit gefühlt 10 Jahren bei Amazon einkaufe und auch Prime-Mitglied bin

Und dann hast du nicht mal gesehen wer der tatsächliche Verkäufer ist, nach 10 Jahren Amazon Erfahrung :D
Nächstes mal Augen auf beim Handykauf. Selbst schuld und der einzige auf den du sauer sein kannst, bist du ....
 
Rechnung liegt auch wenn man direkt bei Amazon kauft nicht mehr bei. Zumindest seit einiger Zeit

Marktplacehändler legen die gelegentlich bei oder senden die meist per Mail.
 
@_killy_:
Das war auch mein erster Gedanke, aber wer garantiert mir, dass ich das Geld auch wieder zurückbekomme? Laut den China-AGB behält der Händler 30% des Warenwerts sowie die Versandkosten.

@Lars_SHG:
Verkauf und Lieferung durch Hongkong. Von Werbegeschenk ist nicht zu lesen. Der Zoll wird sicherlich auch nicht alle Pakete aus China kontrollieren können. Wäre dem so gewesen, hätte ich das Teil beim Zoll wahrscheinlich abholen müssen und dann hätte ich die Annahme gleich verweigert. Wäre mir schon zu blöd gewesen dort hin zu fahren.

@Gajel:
Sehr hilfreiches Kommentar. Scheinbar liest du immer alles durch. Schön dass du soviel Zeit in deinem Leben hast. Übrigens bin ich mit dem Thema nicht alleine:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Amazons-unfaires-China-Business-2805036.html

Normalerweise lese ich jede C't. Bei dieser Ausgabe war ich leider im Urlaub :mad:

Fakt ist doch, dass Amazon es duldet bzw. unterstützt dass Händler Ware in Deutschland verkaufen können, ohne sich an deutsches Recht zu halten und verpackt das Ganze groß unter dem Amazon-Logo. Zu dem agieren sie als Handlanger, da nur Amazon von meinen Konto abbucht und das Geld ins Ausland weiterleitet. Das die ganze Geschichte auch noch von Herrn Junker über günstige Steuern in Luxemburg supportet....ich höre auf. Zum Glück sind die Britten raus und die EU hat nun was zum Nachdenken.

Ich für meine Teil werde ein weiteres Handy kaufen, diesmal mit Rechnung. Es gibt ja genügend deutsche Händler, soll meine Freundin das S7 haben.
 
Eben, kaufe bei seriösen Händlern, dann man ist eben nicht von Amazon abhängig, man macht sich allenfalls von Amazon abhängig und wenn das zu viele machen, dann werden auch die Hersteller immer abhängiger von dem Laden. Ich vermeide den Kauf dort und habe nun nach Jahren mal wieder dort eine SSD eingekauft, aber direkt von Amazon und nicht von einem Händler auf dem Marktplatz, weil die Intel DC P3600 800GB mit rund 36ß etwa 50% billiger als normal war. Daran haben die nichts verdient, da brauchen ich mir auch keine Gedanken darum machen, dass die auf ihren Verdienst praktisch keine Steuern in Deutschland zahlen.
 
Immer wieder erstaunlich was vermeintlich selbstständigen (hier sollte man doch einen gewissen Sachverstand voraussetzen) und jahrelangen Amazonkunden so widerfährt. Und die einzige Lösung die ihnen dann einfällt ist eine Straftat, denn das Zurückbuchen der Lastschrift ist nichts anderes als Betrug.

Die eigentliche Frage wurde hier übrigens schon öfter durchgekaut, nix Recht auf Rechnung und die wird auch gar nicht benötigt um das Teil abzuschreiben/abzusetzen.
Die Garantieabwicklung wäre hier die einzig relevante Frage, wobei Garantie und Gewährleistung zwei verschieden Sachen sind und das eine davon auch überhaupt nichts mit dem Händler zu tun hat. Zumindest vor knapp zwei Jahren gab es bei Samsung aber noch keine internationale Garantie (ein Grund mehr den Mist nicht zu kaufen)
 
Uhiii...Danke für den Tipp und ich Depp sende jeden Monat meine Belege an den Steuerberater. Dabei könnte ich nach deiner Meinung dem Finanzamt irgendwelche Fantasie-Ausgaben nennen. Und als Selbstständiger habe ich ja auch keinen Anspruch auf ordentliche Rechnungen. Boah soviele News. Natürlich ist das Zurückbehaltungsrecht auch Quark, nein es ist sogar illegal. Ich streichen gleich die Passagen im BGB und UStG und schreib beide neu. Die Sparkasse muss ich auch gleich informieren, dass das Zurückbuchen von Lastschriften ein Verbrechen ist. Wussten die bestimmt nicht.

Und danke dass du mich nochmals auf meinen Fehler hingewiesen hast, die Internetseiten des größten Onlinehändlers nicht ganz genau durchgelesen zu haben.
 
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In der Tat dürfte das beschriebene Verhalten straffrei sein. Dies anders zu sehen, ist nachvollziehbar, jedoch werden nicht sämtliche Konstellationen strafrechtlich gewürdigt, sondern hin und wieder rein zivilrechtlich.
 
Lanjan schrieb:
Und danke dass du mich nochmals auf meinen Fehler hingewiesen hast, die Internetseiten des größten Onlinehändlers nicht ganz genau durchgelesen zu haben.
Wenn du nicht auf deine jahrelange Erfahrung verwiesen hättest, dann wäre ich gar nicht in die Verlegenheit gekommen ;)

Aber du darfst das mit dem ZurückBEHALTungsrecht gerne weiter ausführen. Ich weis nämlich nicht wie man mit diesem den Entzug einer bereits geleisteten Zahlung an einen Zahlungsdienstleister für eine bereits erbrachte Leistung von einem Händler rechtfertigen könnte.

Und auch wenn du scheinbar arge Probleme mit dem genauen Lesen hast, versuche es doch mal. Dann wirst du auch erkennen das ich nie gesagt habe, das zurückbuchen einer Lastschrift wäre immer illegal, oder man könnte ohne Belege alles mögliche absetzen. Aber wer eine berechtigte Lastschrift zurückbucht, der haftet für die dem Gläubiger entstehenden Kosten. Und wenn du mal die suche bemühst, dann findest du in den anderen Threads zu diesem Thema eine Anleitung wo man bei Amazon klicken muss um einen fürs Finanzamt qualifizierten Wisch zu bekommen ;)
 
Ich sehe das Problem nicht so ganz. Sobald man etwas bei Amazon bestellt, erhält man eine Bestellbestätigung mit Angabe des Preises.
Das, plus der Kontoauszug, sollte für das Finanzamt reichen.

Gut Gewährleistung gilt nur innerhalb der EU, aber für die Garantie sollte auch die Bestellbestätigung ausreichend sein.


Das zurückbuchen der Lastschrift ist eine rein zivilrechtliche Sache. Betrug ist das nicht mal im Ansatz, vor allem da Zahlungwillen vorhanden ist.
Aber es führt natürlich zu einer Sperrung des Amazon-Kontos. Dazu kommen Mahnkosten und am Ende Gerichtskosten.
Gewinnen kannst du eine eventuelle Verhandlung nicht, denn Amazon kann die Leistung ja nachweisen.
Höchstens ein Vergleich wäre möglich, aber da wirst du vermutlich die Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten bezahlen müssen.
Vom Zurückbuchen würde ich also dringend abraten, dadurch bekommst du nur noch mehr Probleme.
 
Weigert sich der Händler bzw. Amazon generell eine Rechnung zu schicken oder geht es lediglich um eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer?
 
Der Händler möchte mir keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und anderen vorgeschriebenen Daten wie Steuernummer zukommen lassen. Da dies keine vollständige Rechnung darstellt, kann ich sie auch nicht in die Buchhaltung nehmen. Das Finanzamt würde sogar noch nachversteuern und sich die Mehrwertsteuer von mir holen (vom aktuellen Bruttopreis), wobei ich es dann immerhin absetzen könnte.
@WhiteShark
Das mit Amazons Vorgehen habe ich so schon vermutet. Selbst wenn ich vor Gericht recht bekommen würde und so haben die Gerichte auch schon entschieden (Zurückbehaltungsrecht Inanspruchnahme wegen fehlender ordentlicher Rechnung), würde Amazon sich rächen, in dem sie mich und evtl. meine Familie aussperrt. Danke für deinen Hinweis.
Daher werde ich das Handy an meine Freundin abtreten und das nächste bei einem ordentlichen Händler kaufen.

Soll Amazon doch weiter seinen Schwarzmarkt betreiben. Hoffentlich wird dem bald einem Riegel vorgeschoben.
 
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Lanjan schrieb:
Der Händler möchte mir keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und anderen vorgeschriebenen Daten wie Steuernummer zukommen lassen. Da dies keine vollständige Rechnung darstellt, kann ich sie auch nicht in die Buchhaltung nehmen. Das Finanzamt würde sogar noch nachversteuern und sich die Mehrwertsteuer von mir holen (vom aktuellen Bruttopreis), wobei ich es dann immerhin absetzen könnte.
Er "möchte" nicht, weil er dazu nicht verpflichtet ist. Was das deutsche Recht fordert, juckt den Chinesen natürlich nicht, aber es wirft halt ein schlechtes Bild auf der Unternehmen. Aber wenn es keine groß- und mittelständischen Unternehmen sind, dann ist das denen aber auch egal. Vor allem gibt es diesbezüglich auch keine Vorgaben mit Steuernummer, etc. Einfach eine formlose Rechnung ausstellen lassen, ohne Umsatzsteuer (da man diese ja über die Einfuhrumsatzsteuer schon gezahlt hat). Das internationale Stichwort dafür ist "Reverse Charge", wenn es um die Rechnungsausstellung geht. Mit Forderung nach Steuernummern, etc. können die natürlich nichts anfangen.

@WhiteShark
Das mit Amazons Vorgehen habe ich so schon vermutet. Selbst wenn ich vor Gericht recht bekommen würde und so haben die Gerichte auch schon entschieden (Zurückbehaltungsrecht Inanspruchnahme wegen fehlender ordentlicher Rechnung), würde Amazon sich rächen, in dem sie mich und evtl. meine Familie aussperrt. Danke für deinen Hinweis.
Daher werde ich das Handy an meine Freundin abtreten und das nächste bei einem ordentlichen Händler kaufen.

Soll Amazon doch weiter seinen Schwarzmarkt betreiben. Hoffentlich wird dem bald einem Riegel vorgeschoben.
Das Zurückbehaltungsrecht spielt aber in Bezug auf Amazon keine Rolle, da diese nur als Dienstleister fungiert haben, d.h. als Mittler durch die zur Verfügungstellung der Plattform und Abwicklung der Bezahlung. Mit dem eigentlichen Kaufvertrag haben die nichts zu schaffen. Ergo zur Rückbuchung der Lastschrift, wird dann nur der eigentlich bereits erfüllte Dienstleistungsvertrag wieder hervorgeholt.

Der einzigste Ansprechpartner, ist der chinesische Vertragspartner über die getätigte Warenlieferung. Die werden sich aber fürchten, da alle Rechtstreitigkeiten mit chinesischen Unternehmen quasi in der Schwebe hängen bzw. die Klagen über andere Landesgerichtsbarkeiten laufen, da es keine Rechtsabkommen mit China gibt. Die anerkennen ja nicht mal die internationale Schiedsgerichtsbarkeit.

Verstehe nicht, was du mit "Schwarzmarkt" meinst. Du hast nicht genau hingeschaut und Ware von einem chinesischen Händler mit allen Konsequenzen bezogen, auch wenn es unabsichtlich gewesen ist. Aber das Unternehmensverhalten ist in VR China nicht untypisch... quasi: "Ware bezahlt, verzieh dich!" Der dt. Staat hat ja auf jeden Fall schon mal seine Steuergelder erhalten, ansonsten hätte der Zoll bzw. der Paketkurier ja noch eine Nachforderung bei Lieferung gestellt. Amazon ist in dem Fall nur der Vermittler durch zur Verfügungstellung ihrer Plattform für den Kaufvertrag. Warum sollten diese auch schon tätig werden?
 
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Hört sich alles wenig schlüssig an, was hier - hauptsächlcih vom TE - geschrieben wurde. Das Handy wurde ihm ja wohl von Amazon in Deutschland geliefert, denn aus China wäre das mit der Auslieferung ja nicht so schnell gegangen. Wenn es aber eine Lieferung aus Deutschland war, dann wurde diese ja nicht für ihn zollrechtlich eingeführt und er hat auch keine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet etc. Irgendjemand muss ja aber die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr entrichtet haben und das kann nach meiner Ausffassung ja nur Amazon gewesen sein.

Anders kann ich mir den Ablauf nicht vorstellen; wenn dem aber so ist, dann wäre Amazon verpflichtet, dem TE nachzuweisen, wann und in welchr Höhe EUST für die gelieferte Ware entrichtet worden ist. Dieser Beleg sowie die Bestellbestätigung mit Zahlungsnachweis für den Kauf würden in diesem Fall aber genügen, den entsprechenden Aufwand sowie die Rückforderung der EUST beim Finanzamt geltend zu machen.

Der Händler in China könnte zwar und müsste ja eigentlich auch eine Rechnung schreiben können, aber zwingen kann man ihn dazu nicht und selbst wenn, entstünde dafür wohl ein immenser Aufwand. Deutsche Umsatzsteuer könnte der Händler aber auch dann nicht auf seiner Rechnung ausweisen, weil er ja nicht umsatzsteuerpflichtig ist in Deutschland und ergo auch keine Umsatzsteuer entrichtet hat; die Formvorschriften des deutschen Steuerrechtes für die Rechnungslegung mit den dafür zwingend notwendigen Angaben haben auch nur für in Deutschland erstellte Rechnungen Bedeutung und ´gelten nicht für im Ausland erstellte Rechnungen !
 
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Von den völlig zu Recht angesprochenen Problemen abgesehen nur nebenbei/vllt nice to know dazu: "Gut Gewährleistung gilt nur innerhalb der EU, aber für die Garantie sollte auch die Bestellbestätigung ausreichend sein."

1. Gewährleistung ist ja im Ursprung nicht viel anderes als der ursprüngliche Erfüllungsanspruch - und den dürfte man wohl auf der ganzen Welt haben. Es wird selten so sein, dass man einen grünen Stuhl liefern darf, wenn ein roter Tisch vereinbart wurde. Um das mal so plakativ zu sagen :D

2. Gilt im Ergebnis das Verbraucherrecht auch hier, wenn der Käufer als Verbraucher gekauft hat.

Nur nice2know, wie gesagt. Die praktischen Probleme mögen auf der Hand liegen.
 
Da wir in der Firma schon ähnliche Probleme mit Marketplace-Händlern hatten (gleiche Situation, der Kollege schaut beim Kauf nicht genau hin), kann ich nur folgenden Tipp geben: Amazon sieht sich nicht als B2B-Händler und stellt sich auf den Standpunkt, dass die Rechnungen für den Endverbraucher ausreichend sind. Wer als Selbständiger bei Amazon kauft, muss mit diesem Risiko leben.
 
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