Keine Rechnung von Amazon-Händler (China) was tun?

de la Cruz schrieb:
Das Handy wurde ihm ja wohl von Amazon in Deutschland geliefert, denn aus China wäre das mit der Auslieferung ja nicht so schnell gegangen.

Zoll/Steuerfreier Grauimport über GB, den Trick kennt doch mittlerweile jeder halbwegs seriöse Chinahändler. Und die Paketlaufzeiten betragen nur wenige Tage.
 
Nur gut das es über GB dann hoffentlich bald nicht mehr geht, schön das die Britten nun endlich konsequent waren. Jetzt können die den Außenborder in die Nordsee werfen, ihre Insel vor die Ostküste der USA schippern und sich bei denen als neuer Bundesstaat bewerben :evillol:
 
Nein, das geht auch über GB nicht anders ! Irgendwie muss das Gerät nach Deutschland importiert worden sein und das ist dann ein umsatzsteuerlich wirksamer Vorgang; die Einfuhr nach Deutschland müsste als Innergemeinschaftlicher Erwerb umsatzsteuerlich gemeldet werden.

Vorliegend ist also immer noch nicht geklärt, wie das Gerät nach Deutschland eingeführt wurde. Entweder hat Amazon es eingeführt, dann wäre Amazon umsatzsteuerlich verpflichtet, oder Amazon hat das Gerät nur als Beauftragter eines Dritten in Verwahrung genommen, dann müsste Amazon den Dritten nennen. Und dieser Dritte oder Amazon muss bei der Einfuhr in die EU die entsprecheden steuerlichen Anmeldungen machen.
 
Machst du dir dein Leben gerade unnötig kompliziert - Widerruf und fertig?
Die Lastschrift zurückbuchen wäre zwar sicherlich kein Betrug, wie jemand vorher geschrieben hat,
aber auch nicht unbedingt klug in der Situation. Dann kriegst du nur Ärger und Stress mit Amazon.

Zur allgemeinen Problematik mit der Steuerhinterziehung muss man sie nicht unbedingt äußern.
Du bist kein Aushilfspolizist. Das ist nicht deine Baustelle
 
de la Cruz schrieb:
Nein, das geht auch über GB nicht anders ! Irgendwie muss das Gerät nach Deutschland importiert worden sein und das ist dann ein umsatzsteuerlich wirksamer Vorgang; die Einfuhr nach Deutschland müsste als Innergemeinschaftlicher Erwerb umsatzsteuerlich gemeldet werden.

Vorliegend ist also immer noch nicht geklärt, wie das Gerät nach Deutschland eingeführt wurde. Entweder hat Amazon es eingeführt, dann wäre Amazon umsatzsteuerlich verpflichtet, oder Amazon hat das Gerät nur als Beauftragter eines Dritten in Verwahrung genommen, dann müsste Amazon den Dritten nennen. Und dieser Dritte oder Amazon muss bei der Einfuhr in die EU die entsprecheden steuerlichen Anmeldungen machen.

Ich hatte die Tage einen ähnlichen Fall bei eBay (eBay Plus). Hab eine Kamera gekauft, Artikelstandort "Frankfurt, Deutschland". Trotzdem hatte ich drei Tage später nicht die Lieferung der Ware im Briefkasten, sondern ein Schreiben vom örtlichen Zollamt mit dem Hinweis, ich solle ein Päckchen abholen, welches angeblich direkt aus China an mich geliefert werden soll und keine Informationen über Inhalt und Warenwert enthält. Also war ich beim Zollamt vor Ort und wollte die Sache aufklären; ich hatte sogar mehrere Ausdrucke von eBay mit, die beweisen, dass der Artikelstandort "Frankfurt, Deutschland" war und die Bestellung nur wenige Tage alt - alles vergebens! Das Päckchen kam augenscheinlich direkt aus China und ich solle doch bitte Steuern zahlen oder die Annahme verweigern.

Lange Rede, kurzer Sinn: so wie ich es mittlerweile verstanden habe, gibt es eine Art steuerfreie Lager, wo man Importware zwischenlagern kann, ohne dass man bereits Steuern dafür bezahlt hat.

Und zum Thema Samsung und Garantie/Gewährleistung: ich selbst und auch mehrere Bekannte hatten in den letzten paar Jahren schon den Fall, dass Garantiereparaturen ohne irgendeinen Kaufnachweis erbraucht wurden, einfach auf Basis der Seriennummer und dem damit bei Samsung fest hinterlegten Herstellungsdatum.
 
Klar, im Zoll-Lager werden die Sendungen erstmal eingelagert und Du kannst Dann selbst entscheiden, ob Du zahlst oder die Annahme verweigerst. Der von Dir geschilderte Vorgang ist im Übrigen ja auch gleichgelagert mit dem Problem des TE und zeigt deutlich, dass nach Deutschland bzw. in ein anderes EU-Land, wenn alles regular läuft, keine Ware von Außerhalb der EU hereinkommt, ohne dass der Zoll dabei ins Spiel kommt ! Wenn also bei Amazon Waren aus China gelagert sind, selbst wenn dies nur eine Einlagerung für Dritte ist, muss diese Ware irgendwie und irgendwo vom Zoll abgefertigt worden und die Einfuhrsteuern bezahlt worden sein; anders geht es nicht ! Ich vermute stark, dass die Verzollung der chinesische Händler vorgenommen und die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat.

Dies würde bedeuten, dass der Händler quasi für den Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat und Amazon ja bekanntlich nur als Makler auftritt, der die Sendung dann zum Endempfänger weiterleitet. In diesem Falle hätte der Händler zwar die Möglichkeit, dem Empfänger die Einfuhurumsatzsteuer im Kaufpreis nachzuweisen, aber das wäre viel zu kompliziert und aufwendig von China aus zu bewerkstelligen und da der Händler wohl in der Regel an Endkunden liefert, die eh den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen können, ist dem Händler die Sache auch egal.

Einen Anspruch darauf, dass ein Händler einem Kunden Umsatzsteuer berechnet oder Einfuhrumsatzsteuer ausweist, hat jedenfalls kein Kunde und somit wäre das hier im Threat vom TE kritisierte Verhalten für den TE zwar unerfreulich, allerding dennoch völlig legal.

Auch die Tatsache, dass im Angebot ein Standort in Deutschland genannt war, heißt nicht zwangsläufig, dass die Fakturierung auch aus Deutschland erfolgen müsste; der Vertragspartner des TE ist ja schließlich auch kein "Standort", sondern der Händler. Und es gehört unter rechtlichen Gesichtpunkten sicherlich dazu, dass der TE sich bei einem Einkauf über seinen Vertragspartner schon kundig machen sollte, ansonsten handelt er zumindest fahrlässig und kann dan später aus Nichtwissen keine rechtlichen Ansprüche ableiten.
 
Wenn du selbstständig bist, kennst du bestimmt auch deine Arbeitskosten pro Stunde. So viel Zeit und Energie wie du hier jetzt schon reingesteckt hast... da hättest du dir das Handy noch ein 2. Mal kaufen können ;)

Gruß
 
Also schaute ich online bei Amazon und fand dort nur den Eintrag "Rechnung anfordern".
Hast du das jetzt überhaupt schon mal probiert mit der Onlinerechnung zum Selberausdrucken?

Du weißt doch schon, daß Amazon seit einigen Jahren keine Rechnungen in Papierform mehr ins Paket mit beilegt, von einem Lieferschein ganz zu schweigen!

Das sieht dann ganz schön blöde aus, wenn man unaufgefordert von denen zwei Panzerkettchen (Schmuck) geliefert bekommt, sie anständigerweise wieder loswerden will und dann auch noch bei der Reklamation Daten liefern soll, an wen die Lieferung hätte eigentlich gehen sollen und wie die genaue Artikelbezeichnung und Bestellnummer sei.

Tolle Anfrage von Amazon, gerade wenn man keinerlei Lieferpapiere hat und der ganze Vorgang natürlich auch nicht in meinem Kundencenter auftaucht. Habe schließlich auch nichts bestellt.
 
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