Selbst kündigen, Aufhebungsvertrag oder um Kündigung bitten?

Ich hoffe du meinst Psychiater. Der ist im Gegensatz zum Psychologen ausgebildeter Arzt/Mediziner.
 
Und was bringt ihm das? Erst mal eine normale Therapie zu versuchen ist wesentlich hilfreicher, als vorsorglich mit happy pills vollgestopft zu werden.
 
latsch doch mal zu deinem arzt und frag ob es vielleicht sinn macht eine reha zu beantragen. im psychosomatischen bereich (depression, stress, schmerz, erschöpfung, etc) finden sich viele menschen mit deinem krankheitsbild. die deutsche rentenversicherung hat in der regel ein großes interesse daran, dass die beitragszahler wieder zu kräften kommen. dann haste noch runde 5-7 wochen timeout.

das kann dir außerdem interessante denkanstösse geben wie du weitermachen kannst.
 
Das klingt tatsächlich nach einer sehr verfahrenen Situation, die dich quasi krank macht. In dem Fall ist eine Selbstkündigung tatsächlich akzeptiert und wird nach Gutachten normalerweise auch nicht mit der 3 Monatssperre belegt (kommt natürlich schon auf den bewertenden Arzt an). Es würde aber Sinn machen, dich von deinem vorher Arzt krankschreiben zu lassen, evtl. auch eine Überweisung zum Psychiater zu bekommen. Das wären wichtige Argumente für die Agentur für Arbeit. Dort bekommst du normalerweise auch die Möglichkeit, ein Bewerbertraining zu absolvieren, das je nach Bildungsträger echt sehr sinnvoll sein kann. Ich entnehme dem Thread hier, dass du davon sehr profitieren könntest.

Zum Thema Psychiater/Psychologe: Stimm, Psychiater sind Ärzte und auch primär dafür da Diagnosen zu stellen und auch Psychopharmaka zu verschreiben. Der Psychologe macht dann meistens die tatsächliche Therapie (Kognitive, Verhaltenstherapie...usw, nur bitte keine Psychoanalyse)
 
Die Überweisung habe ich ja bereits und am Montag habe ich den Termin.
 
Also es war ein Psychologe und das Gespräch verlief durchaus konstruktiv. Er war definitiv auch der Meinung, dass ich dringenst aus dem Arbeitsverhältnis raus muss und mir dieses Arbeitsverältnis schadet. Eine Therapie benötige ich seinere Auffassung nicht, ich ziehe anscheinend noch früh genug die Reißleine. Ein neuer Job ist seiner Auffassung nach meine Therapie.

Trotzdem darf er mir halt nichts ausstellen fürs Arbeitsamt, wodurch das Gespräch für mich nicht das Ziel hatte, was ich mir vorgestellt habe. Aber dafür kann er nichts. Das ist dann eher ein Thema wo ich mal mit dem Hausarzt sprechen muss. Der Psychiater meinte allerdings, dass ich eine Kündigung nach Paragraph 159 aussprechen könnte und damit eine Sperre umgehen kann. Besonders bei dem Arbeitsamt hier würde das wohl anerkannt werden.

So genau weiss ich aber ehrlich gesagt nicht was er damit meint. Ich hab jetzt schon google bemüht, was auch sein Tipp zu dem Thema war, ich hab sogar den Paragraphen gefunden, aber wie ich dadurch jetzt eine Kündigung aussprechen soll, ohne Sperrung, ist mir ein absolutes Rätsel.

er meinte außerdem noch das dazu auch mal einen Beratungstermin mit dem Arbeitsamt machen kann.
 
Lass dir das vom Hausarzt attestieren den er erhält die Berichte vom Psychologen wenn ich mich recht entsinne Fallen Kündigungen aus gesundheitlichen Gründen nicht unter die Sperrklausel. Daher wenn du beweisen kannst das der Job deiner Gesundheit schadet kannst du problemlos kündigen und das Arbeitsamt muss das akzeptieren.
Notfalls lass dich zusätzlich noch vom Hausarzt zu einem guten Psychiater überweisen weil die haben auch die Berechtigung Attests auszustellen die auch eher anerkannt werden als das vom Hausarzt. So bist du auf alle Fälle auf der sicheren Seite wenn dir dein Hausarzt und der Facharzt das attestieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich wollte mal neues berichten. Ich habe vom Hausarzt das ganze attestiert bekommen, war auch bereits mit dem Jobcenter telefonisch in Kontakt und die meinten das sei kein Problem. Am Freitag habe ich die schriftliche Kündigung fertig gemacht und selbst gekündigt, da vom AG noch gar nichts kam, nicht mal eine Meldung oder Nachfrage wie es mir geht. Lediglich paar Kollegen haben sich gemeldet, wenn sie nicht weiter kamen und Hilfe benötigt haben. Deshalb habe ich mich jetzt auch zu diesem Schritt entschlossen. Da ich nach wie vor, einfach keinen Strich drunter machen kann und dadurch mein psychischer Zustand nicht optimal im Moment ist.

Ich muss mich ja jetzt arbeitssuchend melden, hatte auch die Hotline kontaktiert, weil ich eigentlich zuerst einen Beratungstermin wollte und dann die Kündigung schreiben wollte. Leider ging das aber nicht. Außerdem bin ich ja noch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Krank geschrieben, wodurch ich jetzt nicht so ganz verstehe, was die meinte. Die sagte zu mir ich muss mich 3 Werktage nach der Kündigung bei denen melden. Dann sagte sie aber ja wenn sie noch krank geschrieben sind, dann nicht. Dann meinte sie ich muss erst die Kündigung schreiben. Ich war nach dem Telefonat verwirrter als vorher. Meiner Meinung nach müsste es doch so sein, dass ich erst die Kündigungsbestätigung abwarten muss und sobald diese da ist, melde ich mich arbeitssuchend.

Rechtsgrundlage - Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung

Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen.

Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit vor Ort erfolgen.

Die verpflichtende persönliche Meldung kann nach terminlicher Vereinbarung – spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – nachgeholt werden.

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich nicht rechtzeitig oder nicht wirksam arbeitsuchend melden - weil sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund nicht einhalten - tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Für die Tage der Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt und die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gemindert.
 
Du hast doch jetzt Kenntnis von der Kündigung erhalten.
Die Kündigung erfolgt einseitig und braucht keine Bestätigung um wirksam zu werden.

Daher solltest du dich innerhalb der nächsten drei Tage beim Amt melden. Einen Termin brauchst du dafür nicht. Einfach zum Empfang gehen und sagen dass du dich arbeitssuchend melden willst.

Kurz und knapp via Smartphone
 
das mit den terminen dürfte individuell sein.
wenn du hier keinen hast, schicken sie dich wieder heim.
besser vorher anrufen und nachfragen.
 
Für die reine Atbeitslosmeldung brauchst du hier keinen Termin. Einfach hingehen, Formulare abholen, ausfüllen (und ausfüllen lassen ... normal ist da noch was dabei, was der Arbeitgeber ausfüllen muss, wegen deinem letzten Gehalt) nachdem du dann die Formulare ausgefüllt wieder abgegeben oder zurückgeschickt hast bekommst du einen Termin mit einem Berater...
So zumindest der Ablauf damals bei mir.
 
Ich muss mich ja jetzt arbeitssuchend melden, hatte auch die Hotline kontaktiert, weil ich eigentlich zuerst einen Beratungstermin wollte und dann die Kündigung schreiben wollte. L

Die Hotline kannst in die Tonne treten. Bei deiner Agentur gibt es sicherlich auch einen "langen" Donnerstag/Mittwoch/wasauchimmer für "Berufstätige".
Aber ist jetzt auch egal.

das mit den terminen dürfte individuell sein.
wenn du hier keinen hast, schicken sie dich wieder heim.

Unsinn.

Bei der ersten Meldung ist es so wie derpadde beschrieben hat.

Einfach hingehen an den "Empfang". Dann weißt man sich aus und sagt das man ab heute arbeitslos und arbeitsuchend ist.
War man das noch nie erhält man ein Kärtchen mit der "Kundennummer" und ein paar Formulare. Ebenso erhält man in er Regel Anweisungen für das Onlineprofil (bloß nicht anlegen!) und schon eine Einladung zum ersten Termin mit dem zuständigen Arbeitsvermittler. (Vermittler werden nach dem Namen festgelegt und man kriegt einfach den nächsten freien Termin)
Dann folgen die Standartformulare für das ALG1. Da sind auch Formulare für den AG dabei.

Wenn man die beisammen hat, kann man meist ohne Termin zur Leistungsabteilung (kann unterschiedlich sein), und diese entscheiden dann über die Dauer und ob eine Sperre verhängt wird.
In den Formularen haben AG und AN die Möglichkeit "Stellungnahmen" abzugeben und ob versucht wurde den Zustand abzustellen.

Momentan kann man nicht sagen ob es zu einer Sperre kommt oder nicht. Auf jeden Fall wird aufgrund der Eigenkündigung vorläufig eine Sperre von 3 Monaten verhängt (was gleichzeitig auch den Anspruch verringert)

Sollte die Leistungsabteilung (und nur die, nicht der Vermittler!) anders entscheiden bekommst du dann regulär ALG1 und der Sperrzeitraum wird nachgezahlt, wenn nicht, dann eben nicht..
 
Ich spreche auch aus Erfahrung. Kein Grund unsachlich zu werden, aber Meldung ist raus.


Man hat sich grundsätzlich persönlich arbeitslos/arbeitssuchend zu melden. Das ganze wird aufgenommen und ja dann wird man "weggeschickt" weil der Termin mit dem Vermittler später stattfindet..

Für die reine Meldung wird kein Termin benötigt, die berufstätigen mit befristeten Verträgen, die sich 3 Monate vor Ablauf melden müssen werden sich bedanken.

Die Agentur ist ja nun mal keine Behörde mehr und arbeitet auch viel mit Zeitverträgen, da ist es nicht auszuschließen, das einige keine Ahnung haben.

Der Empfang gibt die Unterlagen raus und macht einen Stempel drauf, das Datum ist wichtig. Würde man erst einen TErmin brauchen verliert mn Zeit.
 
Guten Morgen,

ich habe am 09.08.2016 einen Termin bei meinem Berater. Dazu soll man ja die Bewerbungsunterlagen mitbringen, deshalb bin ich diese jetzt am überarbeiten und würde mich freuen, wenn da nochmal jemand einen Blick drauf werfen könnte.

Ich habe mich an einem Lebenslauf von lebenslauf.com orientiert und diesen einfach in Office nachgebaut.

Die berufliche Laufbahn ist noch etwas dünn, aber da ich erst in einem Betrieb war, habe ich da auch keine Möglichkeit das noch weiter groß auszuschmücken.

Den Nebenerwerb habe ich vorerst raus gelassen, denke mal das das auch besser sein dürfte.

Worüber ich noch uneinig bin, ist die Schriftart und Schriftgröße. Zuerst hatte ich Calibri Schriftgröße 12, da wirkte das ganze aber ziemlich globig, in 10 siehts schicker aus, ist dann aber schon irgendwie doch in meinen Augen klein.
Anhang anzeigen Lebenslauf_Neu_2016_08_cb.pdf
 
Behindert dich der Nebenerwerb irgendwie dabei komplett verfügbar für den Arbeitsmarkt zu sein?

Beim ALG1 Bogen ist er auf jeden Fall anzugeben, gibt ja Grenzen.

Der erste Termin:

In der Regel wird man dir eine Eingliederungsvereinbarung aufs Auge drücken mit deinen "Zielen".

Meist wird es so aussehen:

Bewerbungen bis zu einer Fahrzeit von 1h oder mehr (sog. Tagespendelbereich, der kann je nach Region auch unterschiedlich sein)
2 Bewerbungen pro Woche (meist das Minimum)
Je nach Alter kann es auch sein das du dich schon landes, später bundesweit bewerben musst. Richtig wehren kannst du dich dagegen schwer, vor allem später im ALG 2)

Egal wie gut die Bewerbungen sind, man wird dich mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine Maßnahme stecken die genau das behandelt.

Am Anfang hast du den Vorteil das du bestimmte Stellen nicht annehmen musst, wg. dem Verdienst. Später im ALG2 ist dir jede Arbeit zumutbar.
 
Ich meinte das ich den Nebenerwerb im Lebenslauf rausgelassen habe, beim Arbeitsamt habe ich diesen natürlich angegeben. Nein der behindert mich nicht komplett verfügbar für den Arbeitsmarkt zu sein, da ich Online Handel betreibe, bin ich ja an keine festen Zeiten gebunden.
 
Wußte ja nicht das es ein Onlinehandel ist.

Aber drauf hinweisen muss man schon, kenne viele die Ihren 400€ aufgeben mussten, wegen der Verfügbarkeit und der Maßnahme.

Je nach Vermittler wirst du vermutlich in eine Maßnahme kommen (Intensivtranning, Ganzil usw.) Das ist der größte Witze.
Ich war mal in einer Maßnahme für Langzeitarbeitlose (hatte mein Vermittler falsch gebucht) und da sind wir Frühstücken und Nachmittags in den Tiergarten, kein Witz..

Die Dozenten in den Maßnahmen erzählen jeder was anderes und schrammen selbst immer an ALG1 vorbei.

Bei meiner letzten Maßnahme nahm ich alle Bewerbungsunterlagen wieder mit zum Vermittler als ich mal wieder AL war und die Unterlagen passten wieder nicht..



Bei den Stellenvorschlägen ist es wichtig auf verbindliche und unverbindliche zu achten. Die mit Rechtsfolgenbelehrung isnd verbindlich da mußt du dich bewerben, die anderen kannst du sein lassen oder mit Hinweis auf die Zumutbarkeit "abschmettern". Aber zu oft sollte man das nicht machen.
 
Bei deiner beruflichen Laufbahn kannst du aus meiner Sicht noch deutlich mehr Inhalt reinbringen:

-> Name Arbeitgeber, Branche, Mitarbeiteranzahl, wenn bekannt Jahresumsatz 2015
(liest sich besser, der zukünftige Arbeitgeber hat auch gleich wesentliche Fakten zum bisherigen AG)

-> Funktionenbeschreibungen - schau dir mal an, wie es allgemein in Stellenbeschreibungen formuliert wird, so würde ich es auch in den Lebenslauf übernehmen
(gleiche Wortwahl - für den dummen Personaler der einfach seine Liste abchecken will)

-> Projekte dürfen gerne genannt werden, Bsp. 2010 - Durchführung der Einführung CRM System Basis XY Software

-> weiterhin fehlt als letzter Punkt, eingesetzte Systeme nennen, mit denen du gearbeitet hast, bspw. Windows Server 2008 R2, Outlook, etc.

zum Werdegang der Ausbildung:
-> immer vom neusten zum ältesten absteigend sortieren - es kommt somit zuerst der AdA Schein und als letztes dein BGJ
(wir waren alle mal in der Grundschule - der zukünftige Arbeitgeber will aber meist nur wissen, was zuletzt - also aktuell passiert ist)
Ich würde zumindest auch immer die Monate mit angeben sowie Schwerpunkte: bspw. Wirtschaftsfachwirt - Fächer Netzwerktechnik ...)


Bei den Englischkenntnissen -> bei dieser Formulierung darfst du dich am Ende nicht daran stören, dass das Interview auch auf Englisch geführt wird. Wenn du in der beruflichen Praxis sehr viel mit Englisch zu tun hast, dann nimm es mit auf in deinen Funktionsbeschreibungen (bspw. Support der ausländischen Repräsentanzen in UK - Betreuung in engl. Sprache). Ist es jedoch nur Schulenglisch, dann ist "sehr gut" deutlich übertrieben.
Die Englischkenntnisse lassen sich sehr leicht durch ein paar Fragen im Interview rausfinden, da sollte man ehrlich sein. Wenn diese "solala" sind, dann auch so schreiben. Sonst werden auch andere - wirklich gute Kenntnisse - ebenfalls heruntergezogen, da sie nicht so schnell überprüfbar sind.
 
Ok danke für die Tipps, werde es morgen dann nochmal überarbeiten. Mit der beruflichen Laufbahn bin ich so wie es jetzt ist auch noch nicht happy.

Das Problem dabei ist, dass die Projekte eigentlich kaum vorzeigbar sind, weil man die Ideen nie verwirklichen durfte, die man hatte. Das einzige Projekt was ich da positiv erwähnen könnte, ist ne Website für Nahrungsergänzungsmittel inkl. Onlineshop. Ansonsten hat die alte Firma Versicherungen verkauft, schwammige Finanzprodukte und natürlich Coaching sowie Seminare angeboten. Alles nichts womit ich groß werben möchte.

Bei den Englischkenntnissen ist es so ein Mittelding zwischen ich kann englisch schreiben, lesen und verstehen, genauso auch beim hören verstehe ich jedes Wort, nur beim Sprechen fehlt mir im Moment etwas die Praxiserfahrung. Sehr gut halte ich auch für übertrieben, aber kann man das gut nennen? Die Schriftgröße hab ich übrigens auf 11 noch geändert das macht das ganze deutlich lesbarer.

Zu den Maßnahmen das ist so ne Sache, kenne ich aber da meine Mutter solche Maßnahmen seit Jahren als Sozialpädagogin betreut. Deshalb hab ich auch nen recht guten Überblick hier in der Gegend und weiss das man hier nicht so schnell in eine Maßnahme gesteckt wird, da es ne recht ländliche Region ist mit sehr geringen Arbeitslosenzahlen. Wodurch die meisten Maßnahmen für ALG II Empfänger sind. Aber das werde ich hoffentlich nie sein, will auch wieder zeitnah arbeiten, aber halt dann auch wirklich zu besseren Konditionen als es jetzt war.

Das ich den Nebenerwerb dem neuen AG sagen muss, ist mir bewusst, aber reicht dafür nicht das Vorstellungsgespräch oder sollte man das halt explizit im Lebenslauf erwähnen? Darum ging es mir ja.
 
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