Bei Festanstellung ab wann aus der PKV draußen?

Stemmi

Ensign
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Mein Schwager gibt jetzt seine Selbstständigkeit auf, da die Leute leider nur noch über Amazon bestellen und kaum noch jemand in seinen Laden kommen.

Fragen:
1: Wenn er eine Festanstellung antritt, ab wann ist er aus der PKV draußen ( er hat Vollzeit in Aussicht über Zeitarbeit erstmal )?
2: Ab wieviel Tagen arbeiten als Festangestellter, würde er bei eine Frühzeitigen kündigung vom Arbeitgeber Arbeitslosengeld bekommen? Wie lange muss er beschäftigt sein?

Dank Euch!
 
Bei Festanstellung und einem Einkommen unter dem Grenzwert muss er zwangsweise zurück in die GKV und muss dazu auch nicht viel machen außer die GKV auswählen und seiner PKV bescheid sagen. Dabei gibt es keine Wartezeiten etc. Wer als Angestellter nicht mehr als monatlich/jährlich die Versicherungspflichtgrenze verdient (Monatsgrenze 2016: 4.687,50/Jahresgrenze 2016: 56.250,00) kann nicht privat versichert sein, unabhängig davon, was er zuvor war oder verdiente.

Was wird bei Ermittlung des Einkommens in Bezug auf die Versicherungspflichtgrenze berücksichtigt:

laufendes Arbeitsentgeld (Lohn bzw. Gehalt): JA
•regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): JA
•Überstunden pauschal: JA
•Überstunden tatsächlich: NEIN
•Sachbezüge: JA
•Vermögenswirksame Leistungen: JA
•versicherungspflichtige Zweitbeschäftigung: JA
•Familienzuschläge (Verheirateten- und Kinderzuschläge): NEIN
•pauschal besteuerte Bezüge ( z.B. Direktversicherung): NEIN

Daher kann es sein, dass man monatlich zeitweise drunter liegt, aufs Jahr gerechnet aber die Grenze erreicht.

Zu Punkt 2 kann ich leider nichts sagen.
 
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Mustis schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt

Uff. Selten so eine kompetente ausführliche Antwort bekommen. Das klärt alle offenen Fragen die er diesbezüglich hat. VIELEN VIELEN DANK!!!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Auch wenn du dich freust, muss nicht gleich alles nochmal zitieren :))
Vielen Dank!
 
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