Rückgabe-Horror mit 0% Finanzierung

magjar

Lt. Junior Grade
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also erstmal vorweg:

ich weiss nicht ob ich hier den Händler nennen darf falls ja würd ich es gerne machen damit alle sehen was für ein Saftladen das ist

ich habe vor 2 Monaten ein gerät bei nem kleinen online Händler bestellt und es lief über 0% Finanzierung einer bekannten Bank. Und dann habe ich das Gerät zurück geschickt nach 2 Wochen nach Warenannahme also innerhalb der Rückgabefrist

Dann hab ich mir gedacht ok die Sache ist erledigt und heute hab ich diese bank angerufen die meinten die Finanzierung ist immer noch offen und ich muss das bezahlen. Dann hab ich den händler angerufen der meinte er hätte der bank gesagt dass die Ware bei ihm eingetroffen ist.

Dann wieder mit 10 mitarbeitern der bank angerufen und teilweise angeschrien und den händler auch bin mit den Nerven am Ende was soll ich jetzt machen?
 
Was du machen sollst? Lauter schreien am Telefon! Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen. :D

Nee im Ernst, wahrscheinlich dauert es ein paar Tage bis die Bank das bearbeitet hat und die Finanzierung rückgängig macht. Wenn du innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen hast, bist du safe...
 
moment jetzt erinnere ich mich ich glaube es waren 2 tage über der Frist und der Händler meinte trotzdem kein Problem schicken sie das gerät zurück

was ist in diesem Fall? er kann ja trotzdem das gerät nicht einfach so behalten und ich muss zahlen, oder?
 
Jetzt gilt es zu klären, wie der Vertrag der Bank aussieht. Denn du hast nicht die Finanzierung mit den Händler gemacht, sondern mit der Bank. Dein Finazierungsvertrag ist also getrennt von der Ware. Die Bank hat dem Händler den Betrag komplett überwiesen, und verlangt nun das Geld in Raten von dir zurück. So die Fakten.

Dein Vertrag mit der Bank muss nun heran gezogen werden.

Wenn dort steht, das dieser nur innerhalb von 14 Tagen storniert werden kann, dann musst du der Bank diesen Vertrag erfüllen, da du ja quasi 2 Tage zu spät Bescheid gegeben hast. D.h. du musst deine Raten zahlen.

Das heisst dann aber auch im Umkehrschluss, der Händler ist dir weiterhin die Ware schuldig. Entweder er sendet dir die Ware wieder zu, oder er überweist dir den kompletten Betrag der Ware zum Kaufzeitpunkt auf dein privates Konto.
 
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troll?

Erst innerhalb der Frist, und plötzlich 2 Tage drüber??
 
Ich denke ausschlaggebend ist der Kreditvertrag mit der Bank.
 
Dein Vertrag mit dem Händler über die Ware und dein Vertrag mit der Bank über den Kredit sind rechtlich 2 komplett verschiedene Vorgänge. Wenn der Vertrag mit dem Kredit keine Sondertilgung vorsieht, musst du die Raten trotzdem zahlen. Völlig unabhängig davon, was zwischenzeitlich mit der Ware passiert.

Man sollte wirklich auch mal die Bedingungen lesen bzw. das was man unterschreibt, denn sowas ist dort klar geregelt. Der Fehler liegt ganz allein bei dir und niemand anderem... Vor allem spart man sich dann das anschreien von Menschen, die weder was dafür können noch dafür verantwortlich sind, deine Unwissenheit auszubügeln.

Lies deine Vertragsunterlagen, hier kann dir ohnehin keiner sagen, was dort drin steht...
 
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Wie teuer war das Gerät? Bei weniger als 200 Euro hättest du rein theoretisch kein gesetzliches Widerrufsrecht, da die Null-Prozent-Finanzierung mit dem Gerätekauf als verbundenes Geschäft zu verstehen ist.
Rein theoretisch könnte es so aussehen, dass du vom MM das Geld bekommst und die Raten für den Kredit dennoch bis zum vereinbarten Ablauf zahlst.

Oder geht es nur darum, dass die Kommunikation zwischen Media Markt und Bank schleppend verläuft?
 
Wie du richtig sagst, handelt es sich wohl um ein verbundenes Geschäft. Damit greift der Widerruf des einen Vertrags auf den anderen Vertrag durch; die Bagatellgrenze der Verbraucherdarlehen gilt hierbei nicht.

Allerdings bleibt die Frage der Rechtzeitigkeit des Widerrufs. Prinzipiell darf natürlich auch ein längeres Widerrufsrecht vereinbart werden. Und nehmen wir mal den schlimmsten Fall an: der Widerrufsdurchgriff wirkt nicht mehr: dann wird es in etwa auf deine Theorie, @Noxiel, hinauslaufen.

Nicht zuletzt muss man aber bedenken, dass man selbst Einwendungen aus dem Kaufvertrag dem Darlehensgeber entgegenhalten darf. Wenn zB die Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden sollen, dürfen die Raten prinzipiell zurückbehalten werden. Diese Wertung wird man vielleicht auch für den Fall heranziehen können, dass der Widerruf durch den Verkäufer auch nach der üblichen Frist akzeptiert wurde.

Genaueres dazu schaue ich sehr gern später noch nach.
 
Man darf Raten an die Bank zurückhalten um Gewährleistungsansprche durchzusetzen? Das halte ich für eine sehr gewagte These. Was kann den die Bank für die Gewährleistung? Und der Händler ist durch die Bank doch längst bezahlt oder denkst du die Bank schleift die Rate an den Händler durch? Die Bank gibt dem Käufer einen Kredit, der direkt an den Händler gezahlt wird und die Bank hat dann ein Recht auf ihr Geld und hat nichts mit Gewährleistungsansprüchen zu tun. Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren, wenn du dafür Quellen hast.
 
Hey, komm schon, als würde ich am laufenden Band gewagte Thesen verbreiten, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen :freaky:
Über Nachfragen freue ich mich jedoch immer.

Es gibt natürlich verschiedene Details zu berücksichtigen. Im Wesentlichen ist es aber so, dass der Käufer immer dann seine weitere Zahlung zurückbehalten darf, wenn er dazu auch gegenüber dem Verkäufer berechtigt wäre. Wesentliche Gegenpunkte dazu sind, dass der Käufer zuerst versuchen muss, sich beim Verkäufer durchzusetzen, und dass im Fall von Nacherfüllungsansprüchen ein entsprechender Versuch fehlgeschlagen sein müsste.

Im Übrigen würde hier wieder die Bagatellgrenze von 200 Euro greifen. Darunter kann der Käufer dem Darlehensgeber solche Einwendungen nicht entgegenhalten.

Die Bank hat tatsächlich eine Menge mit dem ganzen Geschäft zu tun. So tritt sie auch vollständig in die Rechte und Pflichten des Verkäufers ein, nachdem sie ihm die Zahlung geleistet und der Käufer widerrufen hat (es also zur Rückabwicklung kommt) - § 358 Abs. 4 S. 5 BGB.

Die Einwendungen des Käufers gegen den Darlehensgeber sind geregelt in § 359 BGB.

§ 359 Abs. 2 BGB kann man übrigens die Wertung entnehmen, dass es die Bank allerdings wenig angeht, wenn der Verkäufer frei heraus freigiebiger ist. Ein Widerruf außerhalb der ursprünglich vereinbarten Frist greift also nicht durch :/ Naya, irgendwo auch verständlich. Das folgt noch aus anderen Normen, doch ich komme gerade wieder in Eile.
 
Aber wenn der Händler so kulant ist und den Widerruf akzeptiert, so muss der Händler auch das Geld zurück erstatten.

Die frage ist, ob es einen Nachweis für die Kulanz Rücknahme gibt.
 
Okay bissi aneinander vorbei geredet. Ich ging von einem fall nach der widerrufsfrist wie hier aus. Du meintest wohl aber noch innerhalb der frist. Jedenfalls ergibt sich daraus aber auch, dass eine einbehaltung der raten nach ablauf der widerrufsfrist zur durchsetzung einer gewährleistung nicht zulässig ist.
 
Vorbeireden soll auch in den besten Familien vorkommen^^

Allerdings ist es wirklich so, dass die Gewährleistung/Einwendungen dem Käufer auch nach Ablauf der Widerrufsfrist zugute kommen. Es geht darum, dass der Käufer nicht dadurch schlechter gestellt werden soll, dass der Verkäufer das finanzierte Geschäft nicht vollständig selbst abwickelt, sondern sich dazu eines Dritten bedient. Vor diesem Hintergrund erscheint die Regelung vielleicht auch nicht mehr ganz unfair.
 
Ja wenn die Ware durch Nachbesserung nicht in den Zustand gebracht werden kann, die verkauft wurde.

Raten einzubehalten, um überhaupt eine Gewährleistung durchzudrücken bzw. bereits nur weil man diese wünscht, ist nicht zulässig.
 
Ich habe nichts anderes behauptet, oder? ;) Freilich, zum Spaß geht es nicht, aber zur Durchsetzung im Fall der Fälle ist sie eben schon gedacht. Auch wenn die Nachbesserung zu Unrecht verweigert wird oder ähnliches.
 
Die Raten einzubehalten ist aber nicht unbedingt zu empfehlen. Denn dann ärgert man sich nicht nur mit dem Händler, sondern auch mit der Bank. Die Bank dürften Probleme mit der Gewährleistung wenig interessieren. Die kündigen den Kredit und dann hat man den Salat. Das wieder hinzubiegen ist nerven zerreibend.

Auch im Fall des TE wäre es kritisch die Raten einzubehalten. Der Händler hat den Kaufvertrag erfüllt.
Wenn das mit der Kulanzrücknahme nur telefonisch erklärt wurde, steht der TE blöd da.
 
Ich würde mich davon ganz sicher nicht beirren lassen - was soll denn bitte passieren? Aber ich will es ja auch nicht empfehlen; Laien mögen die Situation durchaus scheuen. Statt dessen ging es mir doch ursprünglich bloß um die juristische Parallelwertung, um der Beantwortung der Eingangsfrage näher zu kommen. Und da kommen wir unter anderem zum dann oben angesprochenen Punkt, dass die Bank sich prinzipiell nicht die Kulanz des Verkäufers entgegenhalten lassen muss. Dass der TE sich jetzt mit der Bank ärgern soll, habe ich nicht gesagt.
 
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Sofern alles nur telefonisch besprochen wurde, könnte es passieren, dass der Kreditvertrag gekündigt wird. Dann wird die Summe sofort fällig. Vor Gericht hat man dann auch keine Chance, da der Kaufvertrag erfüllt wurde.

Und klar, die Bank muss sich nicht an die Kulanz des Händlers halten. Aber wenn der Händler kulant ist, muss er das Geld auch erstatten. Dann kann man mit der Bank reden, ob man den Kredit durch vollständige Zahlung ablösen kann, oder zahlt halt die Raten ab.
 
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Wie kommst du denn darauf, dass der Vertrag gekündigt werden soll, ich rate doch überhaupt nicht, in die Richtung zu handeln? 0o

Zu deinem PS: habe ich etwas anderes behauptet? Warum tut ihr immer so? :D
 
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