Videoüberwachung

ellibender

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Hallo, ich arbeite in einem Betrieb, wo erst vor einem Jahr Kameras zur Videoüberwachung eingeführt wurden. Damals wurden auch alle Mitarbeiter angeblich über die Überwachung informiert, aber mittlerweile wird es neuen Mitarbeitern oder Praktikanten nicht gesagt. Lange war ich mir unsicher, ob das so erlaubt ist und habe jetzt diesen guten Artikel über Videoüberwachung gefunden.. weiß aber immernoch nicht so Recht, ob ich darüber einfach mal mit meinem Chef reden soll oder ob das ein schlechtes Thema ist? was würdet ihr bei Videoüberwachung machen? LG und hier noch der LINK :
https://www.escherhilft.de/ratgeber...-was-ist-erlaubt-und-was-ist-nicht-mehr-legal
 
beste anlaufstelle ob das überhaupt erlaubt ist egal ob bekannt ode rnicht wäre die berufsgenossenschaft oder gewerkschaft je anchdem was das fürn betrieb ist.

mir war so das mitarbeiterüberwachung generell verboten wäre. aber du sagst ja nix genaues
 
mir war so das mitarbeiterüberwachung generell verboten wäre

Das ist "leider" so nicht richtig.

Es muss Einzelfall bedingt auch abgewogen werden.
Nehmen wir folgende Beispiele.

1. Büroräume einer Versicherung, 2. Verkaufsraum eines Handyladens, 3. Toilettenbereich eines Supermarktes.

Bei Punkt 1 wäre es in soweit erlaubt, wenn die Kamera nur z.B. den Eingang überwacht. Hier muss der Chef dafür sorgen, dass ganz klar nur der Eingang gefilmt wird. Sollten auch nur Ansatzweise zweifel bestehen, dass Mitarbeiter gefilmt werden könnten, könnte man schon die Entfernung veranlassen (Klage im Extremfall). Anders sieht die Sache aus, wenn im gleichen Büro z.B. Büromaterial verschwindet bzw. Randaliert wird, somit steht das Gemeinwohl höher als das Einzelwohl. Hängt aber auch wieder von bestimmten Richtern ab.

Bei Punkt 2. ist es schon sehr wahrscheinlich, dass selbst die Mitarbeiter "froh" sind das Kameras vorhanden sind. Hier könnte es potentiell eher zu Überfällen kommen und die Kameras wäre dadurch von Vorteil. ACHTUNG Bereiche von Kundengesprächen dürfen nicht aufgezeichnet werden. Es sei denn wie in Punkt 1 gebe es krasse Außnahmen.

Punkt 3 ist da das einfachste. Im Toilettenbereich darf in keinster Weise gefilmt werden, vor dem Bereich jedoch aus Sicherheitsgründen ist es im Einzelfall möglich.

Wie man sieht kann man die Aussage pauschal nicht beantworten. Die Überwachung muss neuen Mitarbeitern aber nicht zwangläufig am ersten Tag gesagt werden. Es kann Teil des Arbeitsvertrag oder Teil der Ausordnung sein. @ellibender leider fehlen uns da etwas bessere Hintergrund Infos um zu sagen, ob das Verhalten deines Chefs richtig oder falsch sein könnte.
 
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