mir war so das mitarbeiterüberwachung generell verboten wäre
Das ist "leider" so nicht richtig.
Es muss Einzelfall bedingt auch abgewogen werden.
Nehmen wir folgende Beispiele.
1. Büroräume einer Versicherung, 2. Verkaufsraum eines Handyladens, 3. Toilettenbereich eines Supermarktes.
Bei Punkt 1 wäre es in soweit erlaubt, wenn die Kamera nur z.B. den Eingang überwacht. Hier
muss der Chef dafür sorgen, dass ganz klar nur der Eingang gefilmt wird. Sollten auch nur Ansatzweise zweifel bestehen, dass Mitarbeiter gefilmt werden könnten, könnte man schon die Entfernung veranlassen (Klage im Extremfall). Anders sieht die Sache aus, wenn im gleichen Büro z.B. Büromaterial verschwindet bzw. Randaliert wird, somit steht das Gemeinwohl höher als das Einzelwohl. Hängt aber auch wieder von bestimmten Richtern ab.
Bei Punkt 2. ist es schon sehr wahrscheinlich, dass selbst die Mitarbeiter "froh" sind das Kameras vorhanden sind. Hier könnte es potentiell eher zu Überfällen kommen und die Kameras wäre dadurch von Vorteil. ACHTUNG Bereiche von Kundengesprächen dürfen nicht aufgezeichnet werden. Es sei denn wie in Punkt 1 gebe es krasse Außnahmen.
Punkt 3 ist da das einfachste. Im Toilettenbereich darf in keinster Weise gefilmt werden, vor dem Bereich jedoch aus Sicherheitsgründen ist es im Einzelfall möglich.
Wie man sieht kann man die Aussage pauschal nicht beantworten. Die Überwachung muss neuen Mitarbeitern aber nicht zwangläufig am ersten Tag gesagt werden. Es kann Teil des Arbeitsvertrag oder Teil der Ausordnung sein. @ellibender leider fehlen uns da etwas bessere Hintergrund Infos um zu sagen, ob das Verhalten deines Chefs richtig oder falsch sein könnte.