Frankieboy
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2010
- Beiträge
- 843
Stellt euch mal folgende Situation vor:
Kurz vor Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren geht das Oregon kaputt. Der Verkäufer liefert ein neuwertiges Ersatzgerät. Nach weiteren 2 Jahren geschieht dies erneut, der Händler muss wieder ein neuwertiges Ersatzgerät liefern. Das macht wohl kaum Sinn.
Die rechtliche Grundlage der Ansprüche stellt der Kaufvertrag dar, den Verkäufer und Käufer geschlossen haben. Auch bei einem Umtausch, d.h. Lieferung einer anderen Sache, bleibt die rechtliche Grundlage der "alte" Kaufvertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Frankieboy
P.S. Die Darstellung ist meine persönliche Meinung und stellt keine fachliche juristische Bewertung dar.
Kurz vor Ende der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren geht das Oregon kaputt. Der Verkäufer liefert ein neuwertiges Ersatzgerät. Nach weiteren 2 Jahren geschieht dies erneut, der Händler muss wieder ein neuwertiges Ersatzgerät liefern. Das macht wohl kaum Sinn.
Die rechtliche Grundlage der Ansprüche stellt der Kaufvertrag dar, den Verkäufer und Käufer geschlossen haben. Auch bei einem Umtausch, d.h. Lieferung einer anderen Sache, bleibt die rechtliche Grundlage der "alte" Kaufvertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Frankieboy
P.S. Die Darstellung ist meine persönliche Meinung und stellt keine fachliche juristische Bewertung dar.