News KickassTorrents: Weltweit meistbesuchte Filesharing-Seite offline

OCHs und Torrents sind für mich allerdings nicht absolut deckungsgleich im Nutzen. Torrents sind fast unverwüstlich und laufen oftmals auch nach vielen Jahren noch, viele OCH existieren garnicht so lange oder löschen die Dateien schon nach relativ kurzer Zeit.
 
Aber auch nur bei ALT Trackern. Bei Öffentlichen Seiten sind die auch schnell weg weil keiner Seeden will. Vom grausamen Speed bei alten Files mal abgesehen. Was hat man von einem Torrent wenn keiner mehr Seedet. :-)

Das Problem von Torrent ist eben das es extrem unsicher ist. Die ALTs leben auch nur weil Sie einfach unbedeutend sind. Also die Hops zu nehmen lohnt sich nicht wirklich.

Die Files bei OCH halten recht lange weil eben 30 Tage inaktiv passiert sehr selten. Fast alle Seiten sind öffentlich zugänglich.

Man braucht Sich ja bestimmte Seiten nur ansehen. Die Existieren auch schon ewig. Und haben extrem viel immer Online. Wobei viele Upper auch einen Pro Account haben wo Dateien nicht nach Zeit x verfallen. Und versuche mal bei Torrent einen Neu Upp zu bekommen. :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ragnar40k schrieb:
"Dann lieber wen umbringen und zerstückeln und vorher noch Vergewaltigen, dafür gibts dann nur 15Jahre...... achja stimmt, da gehts ja nicht um Geld." schon komisches Strafmaß.....

Juristisch gesehen trifft dass dann nur genau einen einzigen Menschen, bei dieser Seiten sind es Millionen.
Der "Schaden" pro Person ist zwar nicht so hoch, in der Masse - juristisch gesehen - aber "schlimmer".

So funktioniert das nun mal.
 
Wobei das auch gelogen ist mit dem Strafmaß.

Das Gesetz ordnet für Mord ausdrücklich und zwingend die lebenslange Freiheitsstrafe an.

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden. Es ist auch ein Irrtum das Lebenslang beschränkt ist. Also XX Jahre dann auf jeden Fall Frei.

Nach 15 Jahren kann ein zu lebenslänglicher Strafe Verurteilter das erste Mal eine Entlassung aus der Haft beantragen - das ist aber an eine Reihe von Bedingungen geknüpft (keine besondere Schwere der Schuld, keine Gefahr für die Gemeinschaft. Dann kann er auf Bewährung freigelassen werden. Aber das passiert längst nicht bei allen.

Außerdem hat doch noch kein Raupkopierer 15 Jahre bekommen. Wäre mir zumindest neu.
 
CMDR knoxxi schrieb:
Ich bin gerne bereit für Inhalte zu bezahlen. Aber alles muss im Verhältnis stehen..Ich bin nicht bereit für einen Kinobesuch mit meiner Frau locker 30€ auszugeben.
Dann warte ich lieber bis es ca 6 Monate später auf Sky On Demand kommt und schaue es mir dann für 5-6€ an. Das Popcorn mache ich Ihr dann auch gerne noch :-)

Auf das ziehen von Filmen habe ich schon lange kein Bock mehr. Der letzte war glaub ich Independence Day, Teil 1 wohlgemerkt ;-)

Warte noch ein halbes Jahr länger, dann hast du es gratis bei Sky on Demand!
 
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