Ist eine Garantie "übertragbar"?

Danial-de

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Hallo, zu folgendem sachverhalt hätte ich gerne ne rückmeldung:)

ich habe mir einen rechner damals bei warehouse2 zusammenbauen lassen, wodurch ich auf alle teile garantie habe. kann man diese nicht einfach so nicht auf einzelne teile wie netzteil übertragen? bräuchte er/ ich dann ne extra rechnung? es geht darum, dass ich ihm mein netzteil verkaufen will. so gesehen hat das ja garantie, oder nicht?

bedanke mich für antworten.
grüße
 
Informiere dich doch erstmal über Garantie und Gewährleistung ;)

Der Verkäufer, in dem Fall warehouse2, gibt dir Gewährleistung auf die Teile bzw. auf den PC

Der Hersteller, in dem Fall be quiet!, gibt die Garantie auf deren einzelne Komponenten wie z.B. das Netzteil. Ob diese auf Zweitkäufer übertragbar ist, kann dir bestimmt der Support hier sagen oder du liest es einfach in den Garantiebestimmungen auf der Homepage nach. ;)
 
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yoah, aber ich habe nur ein garantieblatt für alle komponenten. meinem käufer kann ich das ja nicht geben :D
aber vielen dank für die antwort :)
lg
 
So weit ich weiss ist BeQuiet eh einer von vielen Herstellern die die Freiwillige Herstellergarantie nur dem Erstkäufer gewähren. Ist also schiess egal ob dui ne Rechnung hast oder nicht. Gebraucht gibts keine garantie. Evtl Kulanz.
Hätte man mit ein bissschen googeln auch selber heraus finden können.
 
hm google konnte mir nicht weiterhelfen. dann habe ich wohl falsch gegooglet. danke
 
Natürlich ist das Sache des Herstellers aber gut, dass ich auf Threat aufmerksam geworden bin. Ich werde in Zukunft keine Produkte mehr von Be Quiet kaufen. Weder neu noch gebraucht. Denn das ist einfach nur eine Gängelung, die ich nicht gutheiße.
Der Hersteller kann ja machen was er möchte, ich persönlich kaufe keine Produkte von Herstellern die sich an Spitzfindigkeiten hochziehen um die freiwillige Garantie zu verweigern!

Denn mal ehrlich: Ob das Netzteil bei einem Erstkäufer oder Zweitkäufer kaputt geht ist eigentlich ohne Bedeutung. Hier wird einfach versucht sich einen Grund aus der Nase zu ziehen um die freiwillige Garantie zu verweigern. Ist das gute Recht des Herstellers, doch ich hoffe die Kunden honorieren das auch entsprechend.
 
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Ne natürlich nicht, aber einer der wenigen. Die absolute Mehrheit der Hersteller handhabt das eben nicht so. Da reicht der einfache Kaufnachweis oder sogar unter Umständen das Datum ab Produktion, Beispiel Thermaltake die 3 Jahre auf ihre Netzteile geben:
"1.3 The limited warranty period is running from the date of invoice or bill .If Buyer lose the invoice or bill , the warranty period will be running from the date of product delivery order by searching from product series."

Bei LG und Samsung habe ich das sogar miterlebt, beide male ohne Rechnung als Zweitkäufer (einmal das S4 und das LG G3). Wurden auf Garantie repariert, obwohl ich keinen Kaufnachweis hatte und bei Ebay gebraucht gekauft hatte. Die einfache Übermittlung der Seriennummer reichte aus für den Garantieanspruch!

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es das gute Recht von jedem Hersteller ist das so zu Handhaben wie er möchte. Ich appelliere nur an die Käufer dies zu beachten und dann dementsprechend zu handeln. Wie ich handeln werde habe ich ja kundgetan.......
 
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YesWeedCan schrieb:
Denn mal ehrlich: Ob das Netzteil bei einem Erstverkäufer oder Zweitkäufer kaputt geht ist eigentlich ohne Bedeutung. Hier wird einfach versucht sich einen Grund aus der Nase zu ziehen um die freiwillige Garantie zu verweigern. Ist das gute Recht des Herstellers, doch ich hoffe die Kunden honorieren das auch entsprechend.

So sehe ich das auch, nur ist das meiner Meinung nach nicht das gute Recht des Herstellers.
Ich sehe das als überraschende Klausel an. Denn es ist seit Jahren oder eher Jahrzehnten üblich etwas mit Restgarantie zu verkaufen.
Und die Garantie hat man ja mit bezahlt.

Hier müsste mal der Verbraucherschutz durchgreifen. Oder mal jemand erfolgreich klagen. Lohnt sich leider meist nicht, da zu geringer Streitwert.

Kurz und knapp via Smartphone
 
Zumindest sollte man nicht groß mit was weiß ich wieviel Jahren Garantie werben um dann in den Garantiebedingungen (die ganz woanders abrufbar sind und die meisten nie abrufen werden, zumindest nicht vor dem Kauf) zu schreiben gilt nur für Erstverkäufer. Denn wenn ich Garantie bekomme dann gehe ich erstmal davon aus, dass die Garantie uneingeschränkt für den Zeitraum gilt.
So wie WhiteShark es geschrieben hat eigentlich seit Jahrzehnten Usus ist bzw. anscheinend war, denn es gilt ja nicht mehr für alle Hersteller!

Ich zitiere mal von der Webseite bei Be Quiet:
"Herausragender Service und Support

Fünf Jahre Herstellergarantie
Express-Austauschservice im ersten Jahr (nur in Deutschland und Frankreich)
Schnelle Hilfe durch die be quiet! Hotline, Montag bis Freitag, 09.00 – 17.30 Uhr, +49 (0) 800 073 67 36 (kostenlos aus dem dt. Fest- und Mobilfunknetz)"

Da müsste zumindest ein Sternchen oder eine Fußnote her, die klar besagt, dass die Garantie nur für Erstkäufer gilt oder wenigstens der Hinweis die Garantiebedingungen genau durchzulesen! Das müsste in der Tat mal vom Verbraucherschutz angegangen werden. Ist doch bei Handyverträgen mittlerweile auch so, dass es zig Fußnoten gibt die alles und jedes einschränken können.

Ich bin aber der Meinung, dass es gesetzlich keine Möglichkeit gibt die Garantie einzuklagen, da eben freiwillig. Wenn aber damit so offensiv geworben wird, wie es Be Quiet tut, dann müssten auch alle relevanten Fakten klar kommuniziert werden.

Ich sehe hier keinen Hinweis auf eine Einschränkende Garantie nur für Erstverkäufer:
http://www.bequiet.com/de/powersupply/477
 
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Das "freiwillig" wird ja gerne mal missverstanden.
Der Hersteller muss keine Garantie anbieten. Bietet er aber eine an, so ist er natürlich auch verpflichtet die Garantieleistungen durchzuführen.
Er kann sie nicht einfach grundlos ablehnen. Einklagbar ist die Garantie schon.
Aber man weiß halt nicht, ob ein Richter das bzgl Erstkäufer so sieht wie wir, oder sich auf seiten des Herstellers legt.
 
YesWeedCan schrieb:
Da müsste zumindest ein Sternchen oder eine Fußnote her, die klar besagt, dass die Garantie nur für Erstkäufer gilt oder wenigstens der Hinweis die Garantiebedingungen genau durchzulesen! Ich sehe hier keinen Hinweis auf eine Einschränkende Garantie nur für Erstverkäufer:
http://www.bequiet.com/de/powersupply/477
Das "Problem" dabei ist aber, dass es sich dabei nur um eine Produktbeschreibung handelt, in der z.B. "5 Jahre Garantie" steht. Da muss keine Fußnote oder kein Hinweis stehen. Erst die Garantiebedingungen werden verpflichtend.
 
Das ist aber eine komische Interpretation moquai. Also ich vergleiche das mal mit einer Produktbeschreibung von einem Handyvertrag (hier Base):

"Mobiles Internet¹
Inklusiv-Datenvolumen pro Monat

3 GB/ Monat²
(statt 1 GB/ Monat)

(1) Monatlicher Paketpreis 19,99 €. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit. Anschlusspreis 29,99 €. Pro SMS in alle dt. Mobilfunknetze fallen 0,09 € an. Nationale Gespräche (außer Sonderrufnummern, Rufumleitungen) in alle dt. Netze sowie 1 GB Datenvolumen für mobiles Surfen mit bis zu 21,6 Mbit/s (Upload bis zu 11,2 Mbit/s) im dt. Mobilfunknetz pro Kalendermonat enthalten. Nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens wird die max. Down- und Uploadgeschwindigkeit bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums auf bis zu 64 KBit/s reduziert. Alle Infos auf www.base.de.

(2) Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages im Tarif BASE Pur über www.base.de beinhaltet der Tarif während der gesamten Laufzeit statt mtl. 1 GB eine Internet Option mit mtl. 3 GB Inklusivvolumen zu ansonsten gleichen Bedingungen."

Würde man so argumentieren wie du, müssten ja Base auch nicht darauf hinweisen.

Und selbst wenn es rechtens ist was be Quiet da macht, bist du der Meinung das dies korrekt gegenüber den Kunden ist? Ich bin nicht dieser Meinung.
Aber veruteile das auch nicht, der hersteller soll machen wie er meint, ich ziehe da auf jeden fall meine Konsequenzen und meide Be Quiet in Zukunft und alle Hersteller die so ein Garantiegebahren an den Tag legen!
 
beQuiet gibt nur Garantie an den Erstkäufer.
Sie haben mein NT jedoch, da ich Zweitbesitzer war, auf Kulanz getauscht.
Wenn der Weg über die Kulanz fehlschlägt, lass es Dir über die Gewährleistung beim Händler tauschen. Eine Abtrittserklärung zur Gewährleistung findet man im Netz.
Garantie ist bei beQuiet nicht übertragbar.
 
YesWeedCan schrieb:
Das ist aber eine komische Interpretation moquai.

Müssen ist nicht Können. Das, was der Gesetzgeber will, das steht in Deinem Bsp. geschrieben, es ist ein Angebot, aber auch da fehlen "Können-Fakten", wie ist z.B. die Kündigungsfrist? Diese Fakten stehen dann in den AGB.

Dafür sind sie da und man sollte sie richtig lesen. Es erspart einem Ärger und Enttäuschungen. :p
 
Serious_Sam schrieb:
Wenn der Weg über die Kulanz fehlschlägt, lass es Dir über die Gewährleistung beim Händler tauschen. Eine Abtrittserklärung zur Gewährleistung findet man im Netz.
Garantie ist bei beQuiet nicht übertragbar.

Ja alles schön, aber de facto ist die Gewährleistung ja nur in den ersten 6 Monaten relevant (Stichwort Beweislastumkehrung). Die Gewährleistung sagt im übrigen auch nicht aus, dass eine Ware 24 Monate fehlerfrei funktioniert, sondern sagt im Prinzip nur aus, dass die Ware beim Kauf fehlerfrei war. In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt defekt war, danach muss man als Käufer beweisen ob die Ware zum Kaufzeitpunkt einen Mangel hatte. Wie das gehen soll ohne teure Gutachten zu erstellen weiß ich allerdings nicht?
Also fällt das mal flach mit der Gewährleistung, außer der Defekt tritt innerhalb der ersten 6 Monaten auf.

Und im Falle von einer Garantie mit 3 oder 5 Jahren wie von Be Quiet beworben ist man so oder so nach zwei Jahren der Dumme oder man bettelt den Hersteller an und hofft auf Kulanz.

Also ich habe meine erste Hardware im Jahr 1998 gekauft, da zählte der Kaufnachweis unabhängig ob Erst oder Zweitbesitzer. Im Jahr 2004 habe ich auch mal ein Netzteil von Be Quiet getauscht bekommen, da gab es auf jeden Fall noch nicht diese Klausel!

Ich bleibe dabei: Im Prinzip ist das nur ein herumdrücken von einer versprochenen Garantieleistung, denn wenn das Netzteil nicht manipuliert wurde gibt es keinen und ich betone keinen Grund die Garantie auch einem Zweitbesitzer zu verweigern! So aber spart der Hersteller sicherlich nicht wenig Geld, denn viele werden in einem Garantiefall vermutlich abgewiesen oder schicken nach Studium der Garantiebedingungen die Ware erst gar nicht ein!
 
YesWeedCan schrieb:
In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt defekt war, danach muss man als Käufer beweisen ob die Ware zum Kaufzeitpunkt einen Mangel hatte. Wie das gehen soll ohne teure Gutachten zu erstellen weiß ich allerdings nicht?

Sollte nach den 6 Monaten innerhalb der Gewährleistungszeit ein Mangel auftreten und der Händler die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aber nicht akzeptieren möchte, sei es, weil er ein Eigenverschulden vermutet oder einfach nur meint er sei im Recht, dann kümmern sich im schlimmsten Fall die Anwälte und Gerichte darum.

Aber kaum ein Händler wird nach den 6 Monaten ernsthafte Probleme machen, da dies mit Kosten und Zeit verbunden ist. Auch will man ja zufriedene Kunden haben, halten und neue gewinnen.

Ich habe noch keinen einzigen Händler erlebt, der auf die Beweislastumkehr pocht und bei uns werden im Jahr Waren für mehrere 10.000 EUR bestellt. Und das nicht nur im EDV-Bereich.

Und wegen der Garantie, sind wir mal ehrlich! Wir alle haben schon etwas verkauft, wen hat es interessiert, ob Ansprüche übertragen werden können? Mich nicht, wer kauft, der trägt das Risiko, so ist das eben.

Sicher, man kann sich streiten, ob eine Übertragung der Garantie rechtlich eingeräumt werden sollte.
Aber der Hersteller entscheidet eben, er macht die Spielregeln, ich muss sie aber nicht akzeptieren.

Denn ich lese die Garantiebedingungen, dann entscheide ich. Und wenn ich z.B. lese, dass die Garantie schon ab dem Herstellungsdatum läuft, dann ist dieser Hersteller eben raus.

Zugegeben, es ist natürlich ärgerlich, wenn der auserkorene Lieblingshersteller "miese" Bedingungen hat.

Aber dann sollte man sich eben überlegen, ob andere Mütter nicht auch schöne Töchter haben.
Und wenn die erste Mutter ihre Tochter immer schlechter an den Mann bringt, dann muss sie am Image der Tochter arbeiten. Wobei ich aber auch davon ausgehe, dass dabei die fehlende Übertragung einer Garantieleistung nicht am Image kratzt, es juckt so gut wie keinen. Siehe oben, "wer kauft, der trägt das Risiko...".

Fazit: Wie schon erwähnt, AGB lesen, überlegen, entscheiden. Es erspart einem so manche Enttäuschung.
 
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