Lohnabrechnung mit Minus im Endbetrag. Muss ich zahlen?

Skayritares

Lt. Junior Grade
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277
Hallo zusammen,

Ich bin aus verschiedenen Gründen vom meinem Arbeitgeber zum 30.06.2016 (war mein letzte Arbeitstag) gekündigt worden und habe auch noch die Lohnabrechnung für mein Juni-Gehalt per Post erhalten, für die angefallenen Überstunden und für die Urlaubstage, die Übrig waren bekam ich auch noch ausgezahlt. Soweit so gut.

Doch heute flattert wieder Lohnabrechnung von meinem Arbeitgeber, besser gesagt Ex-Arbeitgeber in meinem Briefkasten, als ich diese angesehen hab, fällt mir bei dem Endbetrag (nicht Stunden) ein Minus auf. Muss ich zahlen?
Danke im voraus.
 
Wenn du in den vorigen Abrechnungen zu viel bekommen hast und das jetzt korrigiert wird, musst du das natürlich zurückzahlen.
 
und seit wann werden urlaubstage ausgezahlt? soweit mir bekannt ist das nicht zulässig.
nunja und was dir evtl. zuviel gezahlt wurde können sie dir schlecht einfach vom konto abbuchen oder!? dazu am besten mal mit der personalabteilung und gewerkschaft in verbindung setzen
 
Mir wurde auch nicht Mitgeteilt, das was schief gelaufen ist, ich werde am Montag bei meinem Ex-Arbeitgeber anrufen und das klären. Denn es kann nicht sein, das ich rausgeworfen werden und dann auch noch zahlen muss. Es geht nämlich um ca. 30,- €

und seit wann werden Urlaubstage ausgezahlt? soweit mir bekannt ist das nicht zulässig.

@damm08,
Ich habe meinen Jahresurlaub genommen, aber die Urlaubstage waren zu viel bis zum 30.06. und da blieben noch Urlaubstage noch Übrig und die möchte ich auch nicht verschenken, das gleiche gilt auch für die Überstunden die ich noch hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das etwas nicht gepasst hat, hat er dir doch mit der korrigierten Abrechnung mitgeteilt, oder etwa nicht?

@damn80
Nur weil der AG nicht einfach was vom Konto abbuchen kann, darf man es also behalten? Was ist das den für eine Logik? Und was soll die Gewerkschaft da machen?
Zuviel gezahlter Lohn kann zurückgefordert werden, der MA ist nicht verpflichtet darauf hinzuweisen bzw. die Abrechnung zu kontrollieren, der AG hat 3 Jahre zeit es zu korrigieren bevor es Verjährt.
 
damn80 schrieb:
und seit wann werden urlaubstage ausgezahlt? soweit mir bekannt ist das nicht zulässig.

Warum sollte das nicht zulässig sein? Wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, spricht da doch nix dagegen. Wer wenig Urlaubstage braucht, kann sich am Jahresende auf nen schönen Bonus freuen.

Kurz und knapp via Smartphone
 
Es ist eben so. Man darf sich Urlaub nicht auszahlen lassen. Zumindest nicht den gesetzlichen Mindesturlaub.

Der Urlaub dient per Gesetz nicht der Freude des Arbeitnehmers. Er soll dazu dienen, eben für eine Zeit weg vom Job zu kommen um sich zu erholen. Und aus dem Grund ist das Auszahlen widerrechtlich.
 
überstunden auszahlen ist klar, bin selber gekündigt worden hab nix bekommen :(
nein was zuviel gezahlt wurde muss zurückgefodert werden, kann aber trotzdem nicht einfach mal so eingezogen werden.
und ich meine egal was AN und AG sich einig sind, gehört zu haben das urlaub trotzdem nicht auszahlbar ist, urlaubsgeld ist was anderes.
 
Haste dazu ne Quelle? Was hat es für Konsequenzen, wenn doch ausbezahlt wurde? Und vor allem für wen, wenn beide Seiten einverstanden sind?

Kurz und knapp via Smartphone
 
Darüber kann man sich nicht einigen. Du kannst dich auch nicht über einen Diebstahl mit jemanden einigen.

Quellen wirst Du schon selber finden. Der Gesetzgeber sieht da nur eine einzige Ausnahme vor. Wenn der Vertrag gekündigt wird und der Arbeitnehmer gar nicht die Möglichkeit hat, den Urlaub in diesem Kalenderjahr zu nehmen.
 
Genau was ich gemeint habe, bis zum 30.06. konnte ich die Urlaubstage nicht vollständig nehmen, da gab es bis zum dem Tag zu wenig Arbeitstage.
 
Ja, diese Frage galt im Grunde auch nicht Dir. Weil Dein Fall je eben genau die eine Ausnahme ist, die der Gesetzgeber da vorsieht.

Und wie kam jetzt die negative Abrechnung zustande? Das ist wohl erst mal die interessante Frage. Generell gilt natürlich, zu viel bezahltes muss Du zurück zahlen.
 
BlubbsDE hat zwar Recht, aber Resturlaub verfällt am 31.12.
Wenn man mit dem AG quasi eine Bonuszahlung aushandelt, wäre das ganze ausgehebelt.
Bzgl Konsequenzen, wenn der AN auf Urlaub verzichtet, konnte ich auf die Schnelle nichts finden.
 
WhiteShark schrieb:
aber Resturlaub verfällt am 31.12.

Das wäre schön, dann könnten wir uns jedes Jahr erhebliche Rückstellungen sparen. Ist aber nicht so. Nicht genommener Urlaub verfällt nach dem ersten Quartal des Folgejahres (§7 (3) Bundesurlaubsgesetz).
 
Nicht ganz.

Eine Übertragung des Urlaubs
auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers
liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des
folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs.
1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.

Den Urlaub einfach nicht nehmen, dürfte kaum als dringender Grund zu rechtfertigen sein. Zudem muss der AN die Übertragung gegenüber dem AG verlangen.


@Topic:
Eventuell wurde ja versehntlich der Urlaub für das gesamte Jahr ausgezahlt. Da aber nach einem halben Jahr gekündigt wurde, besteht auch nur Anspruch auf die Hälfte der Urlaubstage.
 
da es nur um 30€ geht kann das ja eigentlichnichts grosses sein, da hat sich sicher iwo ein kleienr fehler eingeschlichen.
wenn das seine richtigkeit hat pfff 30€ sind ja nicht die welt zum zurückzahlen, anders würde es ja aussehen wenn man irrtümlich hunderte oder gar tausende zu viel bekommen hat, da gibts ja dann auch spezies die das geld gleich "verbrennen" und dann ist das geschrei gross wenns zurückgefordert wird.
 
Also wie gesagt ich werde bei meinem Ex-Arbeitgeber anrufen und das klären.
 
das wäre wohl das allerbeste und ansonsten für die rechtsfarge ansich wäre wohl n juristenforum die bessere wahl, die brauchen aber auch meist n paar mehr infos.
 
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