News Keine Geldwäsche: US-Richter sieht Bitcoin nicht als Währung an

Sehr kurioses Vorgehen der amerikanischen Behörden und meiner Ansicht nach zu Recht nicht erfolgreich.

Demnächst wird dann auch der Arbeitgeber verklagt, weil er mir das Geld überwiesen hat, mit dem ich mir ein Messer kaufe um jemanden zu attackieren.

Etwas schwammig, ob er jetzt im letzten Abschnitt wusste, das er Falschgeld erhalte oder es nur geahnt hat; bewusst Falschgeld zu akzeptieren, mit dem Vorhaben es weiter zu verwenden sehe ich durchaus als Straftat...aber jemandem Blüten unterzuschieben und ihn dann zu verhaften ist doch ganz schön dubios.
Mal außen vor, was der verdeckte Ermittler alles für Pläne mit den Bitcoins angegeben hat, könnte theoretisch ja auch alles nur eine Haarsträubende Geschichte sein.

Kann daher den Gedankengang des Richters gut nachvollziehen.

Generell fehlt eine Definition, was genau Bitcoin nun darstellt. Digitale, immaterielle Geldeinheit? Währung? Oder doch ein Zahlungssystem über 3. wie PayPal?
 
Der Richter hat auch Recht - Bitcoins erfüllen nicht die Funktionen von Geld - insbesondere die Wertaufbewahrungsfunktion. Der Kurs von Bitcoins schwankt dafür einfach zu stark.
Bitcoins können ja Tauschmittel sein ... aber ich kann auch Aktien zum Tausch anbieten.
 
Der Polizeibeamte hatte den Angeklagten über eine Website zum Handel mit Bitcoin kontaktiert, wobei ihm als Indizien illegaler Aktivität lediglich sein Benutzername, seine ganztägige Verfügbarkeit und die Akzeptanz von Bargeld ausreichten.

Bitte was? Ein Händler der ganztägig verfügbar ist und Bargeld akzeptiert? Das muss ja ein Verbrecher der übelsten Sorte sein. Ich mein was muss man für einen Benutzernamen haben, damit der zusammen mit den beiden anderen "Indizien" ausreicht um am Radar eines Ermittlers zu landen?
 
Finde ich nicht praxisbezogen - man kann sich darüber streiten ob Bitcoin per Definition eine vollwertige Währung ist aber fakt ist dass damit bezahlt wird und es sich in "echte" Währung tauschen lässt - das was für Geldwäsche also relevant ist funktioniert und wie man das Kind jetzt nennen will hat darauf keinen Einfluss.
 
Gutes und vor allem korrektes Urteil! Warum?:

Die Definition von Währung laut Duden:

Gesetzliches Zahlungsmittel eines Landes oder der Länder einer Währungsunion

Laut Wiki:

Eine Währung ist im weiten Sinne die Verfassung und Ordnung des gesamten Geldwesens eines Staates, die insbesondere die Festlegung des Münz- und Notensystems innerhalb des Währungsraums betrifft.

Das gibt es bei Bitcoin nicht.

Nun ist es nun mal so, dass Bitcoin eben kein gesetzliches Zahlungsmittel ist. Einige Händler akzeptieren dies zwar aber eben nicht alle und sie sind eben auch nicht verpflichtet es zu nutzen.
 
@nod.sunrise

Doch, wie du siehst hat es Einfluss. Du kannst nur mit Währungen Geldwäsche betreiben. Handeln/tauschen/etc. kannst du aber mit vielen Dingen, die keine Währung sind. Tausch ist auch Bezahlung. Wenn jetzt einer mit Hühnchen bezahlt, kannst du daraus auch schlecht Geldwäsche machen. Wenn Bitcoin per Definition keine Währung ist und damit ein Tauschhandel stattfindet, sind Hühnchen und Bitcoin in dem Falle das selbe. Hühnchen lässt sich dabei gegen jede x beliebige Waren austauschen für diesen Vergleich.
 
Bleibt doch höchstens Beihilfe zu einer Straftat, die aber von der Polizei begangen wird?

Wenn der Polizist sagt, er wolle gestohlene Kreditkarten kaufen und der Bitcoin-Händler sagt "das ist böse, darf man nicht, ich kann aber nicht verhindern, was sie mit ihrem Eigentum machen, ich verkaufe nur Bitcoins", dann ist man doch per se aus dem Schneider, oder?

Und notfalls kann der Angeklagte sagen, dass der Beamte bei den Sprüchen (geklaute Kreditkarten) immer gezwinkert hat, oder übertrieben gelächelt hätte, was er dann als Scherz auffasste. Ist auf jedenfall alles sehr wacklig.
 
Zuletzt bearbeitet:
@flappes
Nach deutschem Recht soweit wäre das der Fall. Nicht aber in Amerika. Dort sind solche Methoden der Überführung durchaus ein probates Mittel der Strafverfolgung. Dafür aber keine Gewähr, bin kein Profi was amerikanisches Gesetz angeht, habe sowas nur mal oberflächlich gelesen.
 
_killy_ schrieb:
Der Richter hat auch Recht - Bitcoins erfüllen nicht die Funktionen von Geld - insbesondere die Wertaufbewahrungsfunktion. Der Kurs von Bitcoins schwankt dafür einfach zu stark.
Bitcoins können ja Tauschmittel sein ... aber ich kann auch Aktien zum Tausch anbieten.

Demnach dürften eine ganze Reihe von Währungen nicht als solche klassifiziert sein. Beispiel der Venezuelanische Bolivar: http://wechselkurse-euro.de/kurse/VEF-bolivar-venezuela/

Am Ende ist es also Bullshit, die Definition über die Wertstabilität zu machen.
 
Schwer zu sagen. Ja oder Nein. Das ganze könnte "Entrapment" sein und daher wäre eine Anklage nicht möglich.
 
Es ist ja auch nicht das einzige Kriterium, sondern eines von einigen. Weitere sind, dass Zahlungsmittel von Staaten Währungen sind. Dieses ist ein übergeordnetes Kriterium und kann das der Stabilität aushebeln in der Praxis, dennoch ist dies ein erklärtes Ziel an Währungen und Bitcoin hat dies nicht. Also ists kein Bullshit sondern durchaus eine Tatsache, auch wenn es in der Praxis nicht immer erreicht wird. Im übrigen sind die Schwankungen des Bolivar ein Witz gegenüber den Schwankungen de Bitcoin...

https://de.wikipedia.org/wiki/Bitcoin#/media/File:Bitcoin_usd_price.png
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
TrueAzrael schrieb:
Bitte was? Ein Händler der ganztägig verfügbar ist und Bargeld akzeptiert? Das muss ja ein Verbrecher der übelsten Sorte sein. Ich mein was muss man für einen Benutzernamen haben, damit der zusammen mit den beiden anderen "Indizien" ausreicht um am Radar eines Ermittlers zu landen?
Hallo Bargeld!!!!! In Amerika bist du quasi direkt Verbrecher oder Terrorist, wenn du nicht mit Karte zahlst.
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
@flappes
Nach deutschem Recht soweit wäre das der Fall. Nicht aber in Amerika. Dort sind solche Methoden der Überführung durchaus ein probates Mittel der Strafverfolgung. Dafür aber keine Gewähr, bin kein Profi was amerikanisches Gesetz angeht, habe sowas nur mal oberflächlich gelesen.
Der Honeypot ist sehr verbreitet in den USA. So bieten z.B. auch Polizistinnen ihre Dienste an, um Freier zu schnappen (Prostitutionsverbot).

 
Zuletzt bearbeitet:
_killy_ schrieb:
Der Richter hat auch Recht - Bitcoins erfüllen nicht die Funktionen von Geld - insbesondere die Wertaufbewahrungsfunktion. Der Kurs von Bitcoins schwankt dafür einfach zu stark.

Das ist kein Argument. Frag mal einen Fabrikarbeiter der 1920er Jahre. Da "schwankte" der Wert des Geldes auch sehr stark, aber niemand hat bestritten daß es, wertloses, Geld ist. Während einer Hyperinflation gibt es keine Wertaufbewahrungsfunktion. Wechselkurse schwanken weltweit jeden Tag, ziemlich stark, trotzdem sind alle Währungen "Geld".
 
@Lemiiker

Gerade in diesen Fällen mit dem Prostitutionsverbot ist die Entrapment-Quote am höchsten.
 
Sturmhardt schrieb:
Demnach dürften eine ganze Reihe von Währungen nicht als solche klassifiziert sein. Beispiel der Venezuelanische Bolivar: http://wechselkurse-euro.de/kurse/VEF-bolivar-venezuela/

Am Ende ist es also Bullshit, die Definition über die Wertstabilität zu machen.

Nein, es gibt die Funktionen des Geldes - Zahlungsmittel, Wertaufbewahrungsmittel, Wertbemessungsmittel ... und du führst zu Recht die ven. Bolivar an. In diesem Währungssystem wirst du nicht mehr mit diesem Geld zahlen sondern es etabliert sich eine alternatives Zahlungsmittel ... ähnlich wie in Deutschland zu Zeiten der Hyperinflation ... da zahlst du mit Zigaretten oder was auch immer.

Sobald die Funktionen des Gelds/Währung nicht erfüllt sind, suchen sich die Menschen alternative Zahlungsmittel. Dies kann man anhand dieser Kriterien sehr gut festmachen. Deshalb ist Bitcoin auch kein Geld/Währung weil nicht alle Kriterien erfüllt sind.
 
na ja das urteil heisst auch das geldwäschen somit tor und tür geöffnet wurde nur weil ein richter der meinung ist das es kein "geld" ist... die börse sieht das aber (leider) anders ;)
 
Mustis schrieb:
Du kannst nur mit Währungen Geldwäsche betreiben.

Du reitest auch nur auf Definitionen herum.

Fakt ist doch dass hier etwas betrieben wird was Geldwäsche 1:1 entspricht und nur aufgrund des verwendeten Zahlungsmittels die Definition dafür evtl nicht erfüllt.

Die Frage sollte sein ob die Rechtsauslegung zu kleinlich oder der Gesetzestext nicht mehr zeitgemäß ist und nicht ob es nun die Definition von Geldwäsche erfüllt oder nicht.
 
h00bi schrieb:
Ich glaube der ganze Artikel ist furchtbar schlecht wiedergegeben oder mies übersetzt. So ergibt das ganze recht wenig Sinn.
Das war auch mein Gedanke... das kann doch nie und nimmer so abgelaufen sein. Das ist ja vollkommen wirr ^^ Gerade in den USA und bei so einem Vorgehen der Polizei, würde die Anklage doch direkt von den Verteidigern in der Luft zerfetzt werden. Bis zur Klärung, was Bitcoins eigentlich sind, wäre es in dem Verfahren doch so gar nicht gekommen.
 
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