Gewährleistung Handy erloschen

tm227

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Hallo,

ich habe zur Zeit ein Problem mit meinem Handy bzw. dem dazugehörigen Händler und hoffe, dass Ihr mir eventuell weiterhelfen könnt.

Und zwar habe ich mir Ende April ein Samsung S7 Edge über einen Amazon-Händler gekauft. Gute vier Wichen später ist mir das Handy aus 30cm Höhe runtergefallen, das Display war natürlich sofort kaputt.

Da der Händler auch alte Handys ankauft und sie wieder instandsetzt, habe ich dort angefragt, was mich eine Reparatur über den Händler selber kosten würde. Allerdings habe ich eine Antwort über eine solch hohe Summe erhalten, sodass ich das ganze dann doch direkt über meine Handyversicherung abgewickelt habe. (Da das Handy ja erst vier Wochen alt war, wollte ich die Versicherung erst nochmal außer Betracht lassen..).

Nun ist es allerdings so, dass mein Handy seit drei Tagen nur noch ein schwarzes Display zeigt, dazu leuchtet teilweise noch die blaue LED.
Ich habe kurzerhand beim Samsung Kundendienst angerufen und mein Problem geschildert, diese bestätigten mir ein Software-Fehler, für welchen der Händler haftet und ebenso in Ordnung stellen muss.

Also habe ich kurzerhand wieder den Händler des Handys kontaktiert und ihn auf seine Gewährleistung hingewiesen.
Allerdings wies mich der Händler nun sofort zurück, denn nach meiner Anfrage mit dem kaputten Display wäre die Gewährleistung auch erloschen und er haftet nicht mehr für diesen Mangel.

Nun meine Frage: ist der Händler wirklich mit seiner Aussage im Recht? Was hat das kaputte Display, welches ich ja auf meine eigenen Kosten hab reparieren lassen, mit der Software zutun? Warum erlischt bei einem kaputten Display automatisch die Gewährleistung?

Lieben Dank schonmal für jede Hilfe!
 
Durch den Sturz kann ja mehr kaputt gegangen sein, als nur das Display oder das Problem wurde vielleicht durch den letzten Reparaturversuch verursacht. Die Aussage Softwarefehler von Samsung dürfte auch erst einmal nur eine Vermutung sein (Wissen die überhaupt davon, dass das Gerät zuvor repariert wurde?).

An deiner Stelle würde ich mich an die Versicherung wenden bzw. den Laden, der die letzte Reparatur getätigt hat.
 
Die Gewährleistung erlischt zwar nicht, aber es liegt wohl auf der Hand, dass es nun Schwierigkeiten gibt bei der Bestimmung, welcher Defekt noch dem Verkäufer zuzuordnen ist.

Wenn es sich aber klar um einen Softwarefehler handelt, kann man sich vielleicht auf den Standpunkt stellen, dass die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers noch greift, soweit die Vermutung eines von Beginn an vorhandenen Softwarefehlers nicht unvereinbar ist mit dem Sturz.

Das kann ich aber nicht sagen; Marsupilami hat dazu ja schon etwas angemerkt.
 
Bleibt die Frage, ob der Reparaturdienst noch Software aufgespielt oder schlecht gearbeitet hat, wofür er haften müsste, wenn daraus ein Schaden hervor ging.

Aber mal ganz ehrlich, welches Mobiltelefon geht bei 30cm Sturz kaputt? Das ist teils Betthöhe und sei es dann auf den gefliesten Boden durch Schlaftrunkenheit durch die Hände gerutscht beim Wecken oder Anruf?
Die Gewährleistung kann bei etwas nicht erlischen, wenn die Sache nach normalen Gebrauch nicht verkehrsfähig ist. Es wäre ein Konstruktionsmangel und dafür haftet Samsung.

Der Samsung CEO und sein Vize tragen selbst eine Brille. Wenn mal eine Fliege gegen fliegt, er sie nur aufsetzt oder mit einem Tuch und leichten Druck reinigt, zerbrechen die Gläser ja auch nicht. Auch nicht, wenn sie mal irgendwo runterfällt. Außer sie ist rahmenlos mit ultradünnen Designergläsern, rutscht bei jeder Bewegung durch schlechten Halt fast von der Nase und die Gläser selbst sind natürlich empfindlich genug einen Sturz beim Schuhe binden nicht aushalten zu können. Dann wechselt der Samsung CEO sicher auch den Optiker wegen Fehlberatung oder einfach untaugliches Produkt, erwartet Ersatz, wenn er alle Tage immer 800€ für eine Brille berappen muss.

Du hättest es direkt bei Samsung reklamieren sollen, was sich jetzt etwas erschwert, weil versteckte Mängel aus welchen Gründen auch immer aufgetreten sind.

Aber selbst für einen Softwarefehler wäre Samsung verantwortlich, wenn der Reparaturdienst seine Arbeitsvorgänge belegen kann und sonst weiter nichts an der Software von keiner Seite manipuliert wurde.
 
Man kann aus 2 Meter Höhe herabstürzten und erleidet keine Verletzungen, man kann auch von 50cm stürzen und bricht sich einige Knochen. Daher hat dies nichts zu sagen, Fakt ist jedoch dass es sich um ein Eigenverschulden handelt und hier weder die Gewährleistung, noch die Garantie dazu in Anspruch genommen werden kann.

Bei der Gewährleistung hätte der Fehler ehe schon seit Übergabe nach dem Kauf bestehen müssen. Hierbei spielt zunächst die Umkehrbeweislast keine Rolle. Denn solche Schäden sind auch meist ersichtlich.

Die Garantie kommt natürlich für Eigenverschulden auch nicht auf. Jetzt kommt aber hinzu dass nicht Samsung das Handy repariert hat und so nicht mehr Garantieren kann dass Ihre Arbeiten wie im Originalzustand vorhanden sind. Um es kurz zu sagen... da haben andere Hände ggf. gepfuscht wofür Samsung nicht Grade stehen möchte. Daher wird Samsung auch die Garantie ablehnen.

Jedoch müsste der Händler auf die Reparatur eine Gewährleistung geben, so dass normal auch er hier ausbessern muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Fakt ist jedoch dass es sich um ein Eigenverschulden handelt und hier weder die Gewährleistung"

Gerade das ist doch noch offen - ob der Softwarefehler überhaupt auf den Sturz zurückzuführen ist. Wenn nicht, dann kann der Käufer natürlich auch nichts dafür und es handelt sich nicht um "Eigenverschulden". Ebenso wichtig ist der Hinweis vom Nachbarn, dass auch ein Handy ein paar Dinge abkönnen muss. Beim Softwarefehler "aufgrund" eines Sturzes erscheint die Kausalität immerhin zweifelhaft.
 
Die Frage ist nicht, ob der Softwarefehler überhaupt durch den Sturz verursacht wurde, sondern ob es sich hier wirklich um einen Softwarefehler handelt
 
Das muss natürlich ebenfalls geklärt werden, aber je nach Ergebnis bleibt es dann entscheidend noch bei der anderen Frage.
 
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