Hallo,
momentan streite ich mich mit einem Händler rum und würde gerne mal Eure Meinung dazu wissen.
Beim einem großen Versandhändler habe ich ein Netbook gekauft. Dieses war als "sofort lieferbar" gekennzeichnet. Nach 2 Tagen erlaubte ich mir mal nachzufragen, da sich bis dahin am Auftragsstatus nichts geändert.
Angeblich hat der Großhändler das Netbook nicht vorrätig.
Auf meine erneute Anfrage zwecks das als "sofort lieferbar" gekennzeichneten Status wurde mir gesagt, dass das Gerät gerade zum Versand vorbereitet wird.
Anschließend gab es noch die Info, es gibt technische Schwierigkeiten im Logistikzentrum bis mir dann erneut mitgeteilt wurde, die Ware ist noch nicht vorrätig.
Nach 6 Tagen war das Gerät dann bei mir. Da ich das mitgelieferte Win8.1 auf Win10 updaten wollte und die Lieferung erst am 30.07. angekommen ist, ist mir das nicht mehr gelungen.
Nun zu meiner konkreten Frage:
Auf meine Anfrage beim Support wurde mir per Mail mitgeteilt, dass der Händler die Updatekosten auf Windows10 vollumfänglich übernehmen will.
Als ich ihn dann darum gebeten hatte mir die Kosten zu erstatten bekam ich den Anruf, dass es sich um eine Fehlinformation handelt. Die Kosten können nicht erstattet werden.
Frage: Kann ich mich auf die schriftliche Zusage berufen und wenn ja, welche Möglichkeiten habe ich mein Recht durchzusetzen? Oder kann der Händler in dem Fall einfach so einen Rückzieher machen?
Es geht hier nicht um irgend ein winziges Versandunternehmen sondern um einen riesigen Konzern.
Vielen Dank für Eure Meinungen dazu.
momentan streite ich mich mit einem Händler rum und würde gerne mal Eure Meinung dazu wissen.
Beim einem großen Versandhändler habe ich ein Netbook gekauft. Dieses war als "sofort lieferbar" gekennzeichnet. Nach 2 Tagen erlaubte ich mir mal nachzufragen, da sich bis dahin am Auftragsstatus nichts geändert.
Angeblich hat der Großhändler das Netbook nicht vorrätig.
Auf meine erneute Anfrage zwecks das als "sofort lieferbar" gekennzeichneten Status wurde mir gesagt, dass das Gerät gerade zum Versand vorbereitet wird.
Anschließend gab es noch die Info, es gibt technische Schwierigkeiten im Logistikzentrum bis mir dann erneut mitgeteilt wurde, die Ware ist noch nicht vorrätig.
Nach 6 Tagen war das Gerät dann bei mir. Da ich das mitgelieferte Win8.1 auf Win10 updaten wollte und die Lieferung erst am 30.07. angekommen ist, ist mir das nicht mehr gelungen.
Nun zu meiner konkreten Frage:
Auf meine Anfrage beim Support wurde mir per Mail mitgeteilt, dass der Händler die Updatekosten auf Windows10 vollumfänglich übernehmen will.
Als ich ihn dann darum gebeten hatte mir die Kosten zu erstatten bekam ich den Anruf, dass es sich um eine Fehlinformation handelt. Die Kosten können nicht erstattet werden.
Frage: Kann ich mich auf die schriftliche Zusage berufen und wenn ja, welche Möglichkeiten habe ich mein Recht durchzusetzen? Oder kann der Händler in dem Fall einfach so einen Rückzieher machen?
Es geht hier nicht um irgend ein winziges Versandunternehmen sondern um einen riesigen Konzern.
Vielen Dank für Eure Meinungen dazu.