Urlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigung in Stunden?

DerBaya schrieb:
Wenn man schon ein Überstundenkonto hat, sollte dieses doch genauso ins Minus gehen können oder nicht?
Zumindest bis zu einer Grenze (bspw. +/- 40 Std.) Hm... aber was wenn die minus 40 auch unterschritten werden?

Da ist es bei uns (Betriebsvereinbarung) so, dass die Stunden, die über die (in unserem Fall) -20 Stunden hinaus gehen, direkt vom Monatsgehalt abgezogen werden.
Beispiel:
Ende des Monats ist das Zeitkonto bei -22,5 Stunden:
Es werden 2,5 Stunden vom Gehalt abgezogen und man startet in den nächsten Monat mit -20 Stunden.

Der Urlaubsanspruch ist davon vollkommen unberührt.
 
So wäre es ja auch fair. Bei Überschreiten der Untergrenze wird's eben vom Gehalt / Lohn abgezogen, aber ebenso müsste bei Überschreitung der Obergrenze auch mehr ausgezahlt werden.

Minusstunden dürften doch dann in keinem Fall vom Urlaub abgezogen werden oder nicht?
Urlaub gibt's ja nicht in Stunden, so wie man das hier und überall eindeutig liest.
 
Korrekt.

Sorry, hier Stand Müll.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten Überstunden zu vergüten oder abzubauen.

Grundsätzlich legt das alles das Arbeitszeitgesetz fest, an welches der Arbeitgeber gebunden ist.
So darf z.B. die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als maximal 10 Stunden betragen und die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschreiten.

Mehr als 10 Stunden Arbeitszeit am Tag ist eh verboten.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach 6 Stunden mindestens eine halbe Stunde Pause zu gewähren ist und nach 9 Stunden eine weitere Viertelstunde.

Das impliziert bereits, dass für Überstunden, die dadurch entstehen, dass der Arbeitnehmer länger als 8 Stunden am Tag arbeitet, zwingend ein Freizeitausgleich zu gewähren ist.

Anders sieht es ggf. bei Überstunden aus, die durch zusätzlich zu arbeitende Tage (z.B. Samstag) anfallen.
 
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