Darf Krankenkasse Arbeitgeber/Prüfungsamt Auskunft geben?

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kim91

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Hallo Leute,

ich habe einige Fragen und würde mich freuen, wenn man mir kurz weiterhelfen könnte?
Ich wollte gerne wissen, ob die Krankenkasse Auskunft erteilen darf also dem Arbeitgeber oder dem Prüfungsamt, ob man a) zu einem bestimmten Zeitraum krank gewesen ist und b) ob man im Ausland war ?

Also könnte das Amt oder der Chef irgendwie herausbekommen, ob ich im Ausland bzw. in Deutschland war ?

Danke
 
Wenn du Krank geschrieben bist, darfst du nichts tuen was deine Genessung behindert. Du darst auch nicht in Urlaub fahren, wenn du krank bist.
 
Ne es geht darum, dass wenn ich in Deutschland bin aber für ein Praktikum angeblich im Ausland war, könnte der Arbeitgeber oder das Prüfungsamt dies nachweisen, dass man überhaupt nicht im Ausland war sondern in Deutschland ?
Also wenn ich jetzt beispielsweise zum Arzt gehe oder dergleichen, darf die Krankenkasse dem Arbeitgeber bzw dem Prüfungsamt meinen Aufenthaltsort sagen ?
 
Also einfach so sollte diese Auskunft nicht zu haben sein. Allerdings hängt es am Ende vom berechtigten Interesse des AG oder Prüf.amt ab.
Wenn also etwas dabei auf dem Spiel stehen sollte, je nachdem ob der Fall zutrifft oder nicht.
 
Normalerweise bekommt man ja einen Leistungsnachweis für das Praktikum. Also wenn der Arbeitgeber den Verdacht hast, daß der Nachweis falsch ist oder Du falsche Angaben gemacht hast, dann kann er sehr wohl Erkundigungen einziehen.
Der Link oben zeigt die Möglichkeiten auf.
 
Und wenn ich den Leistungsnachweiss bekomme, ist es möglich es nachzuweisen, dass ich nicht im Ausland war ?
Zum Beispiel wenn ich in Deutschland zum Arzt gehe zu der Zeit ?
 
Wenn Du den Leistungsnachweis bekommst, ohne die Leistung vollbracht zu haben, ist das Betrug und dann machen wir hier zu.
 
Den Leistungsnachweiss hatte ich für den Monat vorher, jedoch wäre er abgelaufen, somit geht es hier um eine tatsächlich vollbrachte Leistung die jedoch um einen Monat später gemacht werden sollte....
 
Hallo

JackSparrow schrieb:
Wenn du Krank geschrieben bist, darfst du nichts tuen was deine Genessung behindert.
Inwiefern behindert eine urlaubsähnliche Ortsveränderung die Genesung ? Eine urlaubsähnliche Ortsveränderung kann die Genesung fördern, viele Arbeitnehmer fahren zur Genesung in Kur, was auch eine Art von Urlaub darstellt.

JackSparrow schrieb:
Du darst auch nicht in Urlaub fahren, wenn du krank bist.
Diese pauschale Aussage ist falsch, das hängt von der Arbeit, der Krankheit und der Art des Aufenthaltsortes ab.
Man kann natürlich während der Krankheit keinen Urlaub beantragen aber man kann den Ort der Genesung verlegen, wenn man z.B. wegen einem verstauchten Fuß krank geschrieben ist und Ski fahren geht dann stimmt etwas nicht.
Wenn man z.B. als Dachdecker einen gebrochenen Arm hat dann spricht nichts dagegen ans Meer zu fahren, ich habe noch keine Krankmeldung gesehen die den Ort der Genesung vorschreibt (außer z.B. eine bettlägerische Krankheit).

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi das heißt, dass die Krankenkasse keine Auskunft dem Prüfungsamt bzw Arbeitgeber geben darf, auch nicht wenn ich zu der Zeit in DE zum Arzt gehe ?
 
Das kann dir nur die Krankenkasse sagen.
Deine Ausführungen hier sind sehr dubios und für solche Fragen ist ein Computerforum auch nicht die richtige Anlaufstelle.
 
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