Amazon Marktplace falsche Festplatte geliefert

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Nein. Ich habe das bereits weiter oben ausgeführt. Alleine die Tatsache, dass ein Kunde eine spezielle Firma eben gerade nicht kaufen möchte, reicht hier aus.
 
Wenn es nach Idon geht würde das Gericht den Händler dazu verdonnern in Korea eine neue Samsung Festplattenfabrik zu bauen, damit der Kunde endlich seine Samsung Festplatte bekommt.
Wenn ich der Händler wäre würde ich ihm wahrscheinlich einfach einen Samsung Aufkleber schicken, denn kann er sich dann auf die Festplatte kleben :)
 
Elmers schrieb:
Wenn ich der Händler wäre würde ich ihm wahrscheinlich einfach einen Samsung Aufkleber schicken, denn kann er sich dann auf die Festplatte kleben :)

Ist ja auch die gleiche Platte, auch wenn sich Idon jetzt juristischerweise ins Knie f****

Aber er hat sicher auch seine Grafikkarte zurückgeschickt weil jetzt AMD draufstand und nicht mehr ATI
 
@ Elmers

Nein, natürlich gerade das nicht. Bei Unmöglichkeit der Lieferung wird rückgewährt - nur eben mit weitreichenden Rechten für den Käufer und unter Umgehung von Amazon als Versender. Also genau das, was der Threadersteller hier ursprünglich möchte, das hier aber außer mir offensichtlich jeder völlig in Ordnung findet zu ignorieren.

@ BernardSheyan

Juristische Fachkompetenz in einem Unterforum mit der Bezeichnung "Wirtschaft, Recht und Forschung" in einem Thread mit eindeutig juristischem Kernthema. Schockierend. Ich sollte mich wirklich schämen.


Ernsthaft, bei dermaßen sinnloser und inhaltlich falscher Anfeindung verstehe ich die ganzen Kollegen, die sich im Laufe der Zeit aus Foren wie diesem zurückgezogen haben. Schade, dass TEs, die nur nach Hilfe für ihr Problem suchen (und nicht irgendwelchen Generic-Unsinn), dann unter dieser wegbrechenden Kompetenz zu leiden haben.
 
Ja, Idon, schäm dich. Deine juristische Fachkompetenz in Ehren, aber Mist bleibt eben Mist, auch wenns juristisch so machbar ist. Und da kannst du dich jetzt drehen, Winden, mit Erfahrung und Fachkompetenz daherkommen, es bleibt trotzdem immer das Gleiche und hat mit Verstand etc. Nichts mehr zu tun.

Mich wundert auf jeden Fall nicht mehr, dass unsere Gerichte permanent überlastet sind, nur weil sie sich mit irgendwelchen juristischen Haarspaltereien auseinandersetzen müssen, die nicht auftreten würden, wenn manche Leute mal ihr Gehirn zum Denken benutzen würden
 
Idon schrieb:
Nein. Ich habe das bereits weiter oben ausgeführt. Alleine die Tatsache, dass ein Kunde eine spezielle Firma eben gerade nicht kaufen möchte, reicht hier aus.

Über die Besitzverhältnisse und Markenrechte muss sich aber der Kunde bemühen. Ich kann einen Lamborghini oder Bugatti auch nicht zurückgeben weil ich draufkomm, dass der Tacho von Audi kommt und das ganze VW gehört... Von den Lebensmitteln wollen wir dann erst gar nicht anfangen, da einen Überblick zu bekommen könnte eine Lebensaufgabe werden.

Microsoft hat auch Nokia Handys verkauft usw.

Solange man keine Täuschung vorwerfen kann, seh ich da keine Handhabe.
 
Wer soll denn sein Gehirn zum Denken benutzen?

Der TE, der eine Festplatte gekauft hat, die laut Händler-Seite nicht nur "Samsung Spinpoint" heißt, sondern weiter unten auch "Marke: Samsung" stehen hat?

Oder ich, der dem TE den für ihn optimalen Weg aufzeigt, ohne dabei die Grenzen unentgeltlicher Rechtsberatung zu übertreten?


Natürlich geht so ein Fall idealerweise eben gerade nicht vor Gericht. Man setzt den Händler mit juristisch korrekten Argumenten unter Druck und dann bietet man eine Lösung an. Ein Entgegenkommen mit einem Gutschein z. B. Oder aber der Händler knickt ein und nimmt das Ding außerhalb des Amazon-Rücksendemechanismus zurück und fordert auch keine Nutzungsentschädigung. Aber dafür muss die Basis stimmen, und das sind nun mal juristische Argumente.

Beim Widerruf, der hier von mehreren Beteiligten vorgeschlagen wurde, würde ich mich als rechtlich versierter Händler freuen und den TE entsprechend soweit möglich zur Rechenschaft ziehen - und das, obwohl ich Verursacher bin. Ich behaupte nicht, dass der Händler sich entsprechend auskennt oder sich so verhält, aber auszuschließen ist das eben nicht. Und damit war und ist der Vorschlag Widerruf einfach nicht gut. Und mit "nicht gut" gebe zumindest ich mich nicht zufrieden, aber auch das mag jeder für sich selbst festlegen.


@ hallo7

Nein, das muss der durchschnittlich informierten, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher eben nicht. Zumindest dann nicht, wenn die Platte auf der gesamten Produktinformation des Händlers als Samsung benannt wird und die Firma Samsung weithin bekannt auch weiter existiert. Selbst bei Nokia/Microsoft würde ich es im Fall der Fälle darauf ankommen lassen. Das Thema ging zwar durch die Medien, aber nur bedingt durchdringend.

Dass Samsung seine HDD-Sparte verkauft hat ging nur durch Teile der Fachpresse und ist auch schon ewig her. Aber auch das ist ja gar nicht das Kernproblem, denn...

...anders würde es aussehen, wenn die HDD tatsächlich in einer Samsung-Verpackung mit Samsung-Aufkleber gekommen wäre.

Deine Vergleiche hinken. Sie scheitern nämlich daran, dass der TE schlicht nicht das bekommen hat, was beworben und verkauft wurde. Und darüber gibt es aus juristischer Sicht eigentlich nichts zu diskutieren. Ich nahm an, das wäre das Kernelement dieses Unterforums und dieser Art von Threads.


Natürlich können wir uns auch gerne darüber unterhalten, ob der TE die HDD nicht einfach behalten soll. Und natürlich stimme ich dem zu, sofern er nicht tatsächlich äußerst gute Argumente gegen Seagate hat. Aber das war nicht die Frage des TEs.
 
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Idon schrieb:
Nein, das muss der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständige Durchschnittsverbraucher eben nicht. Zumindest dann nicht, wenn die Platte auf der gesamten Produktinformation des Händlers als Samsung benannt wird.

Sofern Seagate das Markenrecht entsprechend erworben hat (sprich, sie dürfen ihre Platten auch Samsung nennen), seh ich auch da kein Problem. Ob das so ist kann ich dir allerdings nicht sagen. Der TE sagte, auf dem Label stand "samsng" (keine Ahnung wer sich da verschrieben hat oder ob das wirklich so gehört)
 
Zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über Haarspaltereien und dazu, dass dies nicht außergerichtlich geklärt werden kann, gehören denn immer noch stets zwei Parteien und nicht zuletzt auch der Wille der Gesetzgeberin, dass die Parteien nicht selbsttätig und keulend zu Recht finden.

Da gäbe es weit Schlimmeres, was man mit Haaren anstellen kann.
 
@ hallo7

Das Vertragsverhältnis besteht aber ausschließlich zwischen TE und dem Händler.

@ Droitteur

Imho ist vielen Leuten die Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung schlicht nicht bekannt oder sie unterschätzen die sich dadurch ergebenden Möglichkeiten.
 
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Sofern der Hersteller sagt, dass sein Produkt Seagate/Samsung oder wie auch immer beworben werden darf ist das Vertragsverhältnis irrelevant. Dafür müssen natürlich die rechtlichen Vorraussetzungen stimmen.

Eine Foto von der Verpackung wäre übrigens interessant :)
 
Nein. Der Händler hat laut Aussage des TE eine Seagate-Platte als Samsung-Platte verkauft. Das ist der Knackpunkt. Nicht das Innenverhältnis Seagate<->Samsung.

Stevo86 schrieb:
Auf dem Aufkleber der Festplatte steht Seagate kein Wort von Spinpoint, das steht nur auf der (Bulk) Verpackung vom Händer.
(fett durch mich)
 
Aufs (nahezu) allen Samsung HDDs, die nach der Übernahme von Seagate verkauft wurden, da stand Seagate als Hersteller drauf. Dennoch waren es Samsung HDDs.

Offensichtlich ist hier noch nicht einmal klar, worum es geht und was der TE wirklich bekommen hat. Wenn es eine Spinpoint ist, dann ist es zu 90 eine Samsung HDD mit Seagate Label. Es kann aber auch eine Seagate sein, die als Spinpoint deklariert wurde. Ersteres ist aber wahrscheinlicher.
 
Ja und? Nehmen wir nun mal an anno 2006, als ATI von AMD aufgekauft wurde, hat jemand bei Amazon eine ATI-Karte angeboten. Nun bekam der Käufer die Karte, nur stand da der Name des neuen Anbieters drauf: AMD.

Juristisch korrekt (nach Idons Auffassung) wäre es nun gewesen die AMD zurückzugeben, weil ja eine ATI bestellt worden war. Jurustisch korrekt - und ein Riesenblödsinn...

Kommst du jetzt mal drauf, was man dir und dem TE sagen will? Oder blockieren die Paragraphen immer noch?
 
Sich (und zuweilen die anderen..​) zu unterschätzen ist sehr weit verbreitet. Dabei liegen Ratsuchende mit ihrem Rechtsgefühl (welches sie mit ihrer Frage ja andeuten) überraschend oft richtig, bis sie gebremst werden. Rechtserfahrene Unternehmer wissen das natürlich.

In Foren wie diesem ist es aber immer hilfreich, die Stellen aufzuzeigen, an denen ein Streit denkbar ist. Die Auffassung der Gegner hier ist ja nicht völlig von der Hand zu weisen. Man muss nur offenlegen, dass es hier und da Dinge gibt, die man sowohl so als auch so sehen kann und dass schlicht politisch oder gerichtlich eine Entscheidung manchmal getroffen werden muss, ohne dass damit gesagt werden soll, dass die andere Auffassung Unsinn wäre, sondern dass schlicht eine Entscheidung für eine der Auffassungen notwendig war.
 
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Du bist ja hier auch sehr bewandert, was ist denn deine Einschätzung? Für mich ist das immer das selbe Produkt, egal unter welchem Namen es vertrieben wird. Die Marke an sich ist durch den Kauf doch auch mit hoher Wahrscheinlichkeit übernommen worden und kann somit bliebig verwendet werden, oder nicht?
 
Das mag alles richtig sein, aber hast du außerhalb der Paragraphen schon mal über Sinn und Unsinn des einzelnen Falls nachgedacht?

Wobei meine Kernaussage nach wie vor zutrifft, auch wenn sie Idontriniert untergegangen sein sollte:

Wenn der TE die Platte innerhalb des 14-tägigen Rückgaberechts zurückschickt (zurückgeschickt hätte), dann wäre es irrelevant gewesen, aus welchen Gründen er das tut. Egal, ob jetzt Seagate, Samsung oder Billys Windelparadies drauf steht, und der Verkäufer hätte sie zurücknehmen müssen. So sieht es das Fernabgabegesetz vor.

Hat er die Rückgabefrist verbummelt, so darf sich der TE ruhig Gedanken darüber machen, wie sinnvoll sein Zurückschicken ist, zumal die Platte zwar ein Label von Seagate trägt, aber im grunde genau die Platte ist, die er wollte, und er sich nur an dem Aufkleber aufhängt. Die Festplattensparte von Samsung ist nunmal von Seagate aufgekauft worden und existiert seit nunmehr fünf Jahren nicht mehr

Man kann durchaus nach den Paragraphen Recht haben - und trotzdem verlieren. Und ohne jemandem hier zu nahe treten zu wollen, ein verantwortungsbewusster Jurist würde da zumindest darauf hinweisen.
 
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Ich sag's jetzt gerne nochmal:

Der TE wollte zwei Punkte vermeiden, nämlich
1) das Ding an Amazon zurückschicken
2) dem Händler gegenüber mit hoher Wahrscheinlichkeit Nutzungsersatz zahlen.


Beides bekommt man mit einem Widerruf so einfach eben nicht gelöst.


Dass ich in der Sache zustimme, dass die Platte natürlich genau so gut oder schlecht ist, ist für die juristische Einschätzung völlig irrelevant. Darum geht es aber am Ende.


BernardSheyan schrieb:
Kommst du jetzt mal drauf, was man dir und dem TE sagen will? Oder blockieren die Paragraphen immer noch?

Jo, mir ist das von Anfang an klar. Ihr ignoriert die zwei Punkte, die dem TE wirklich wichtig sind (mehrfach nochmal von mir markiert, siehe u. a. in diesem Post oben), weil ihr eben nur eine Lösung kennt, die hier vermeintlich halbwegs passt und zumindest "irgendein Ergebnis" abliefert (= Widerruf).

Ich schrieb bereits, dass das nicht mein Anspruch ist.

@ hallo7

Die Marke kann, sofern das im Innenverhältnis geklärt wurde, verwendet werden. Das ist aber irrelevant, da hier nur das Rechtsverhältnis Käufer<->Verkäufer wirkt. Und da hat der Verkäufer nun mal, egal aus welchem Grund, eine Samsung-Festplatte verkauft und eine Seagate-Festplatte geliefert. Der Kunde möchte aber, warum auch immer, absolut keine Seagate-Festplatte haben.


Edit:
Das sind übrigens typische Diskussionen, die man mit dem eigenen Einkauf, aber auch mit dem Einkauf der Auftragnehmer, ständig führt. Völlig sinnfrei, aber anscheinend löst Jurisprudenz immer irgendeinen Anreiz bei vielen Leuten jeglicher Couleur aus, einfach mal massiv und ohne Grundlage dagegenzuhalten.
 
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