Adhäsionsverfahren lohnt es sich in meinem Fall?

Cyda

Lieutenant
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Hallo zusammen,

zu Anfang des Jahres wurde ich auf eBay betrogen. Ich hatte ein iPhone per Sofortkauf ergattert und per Überweisung gezahlt. Nach Wochen wurde das Gerät nicht geliefert und der Verkäufer redete sich immer nur raus. Irgendwann reichte es mir und ich erstattete Anzeige bei der Polizei.

Vor wenigen Tagen erhielt ich Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft dass der Täter ermittelt wurde, dieser wohl demnächst vor Gericht stehen wird und ich als Geschädigter Schadensersatz fordern kann. Dafür wurde ein Adhäsionsverfahren-Formular beigefügt das ich ausfüllen kann.

Ich habe mich etwas schlau gemacht, was das überhaupt ist und mit was ich zu rechnen habe. Allerdings bin ich immer noch etwas unsicher ob das überhaupt Sinn macht und ich alles richtig verstanden habe.

Das iPhone hatte mich 247€ gekostet, die ich zurückfordern würde. Ich kenne die Umstände des Betrügers nicht, sprich ob er liquide ist oder nicht. Dazu kommt dass die Staatsanwaltschaft und damit auch der Betrüger in einem anderen Bundesland sitzen.
Das Formular ausfüllen ist einfach, Beweise habe ich auch zu genüge. Doch:

1. Kann es passieren dass ich vor Gericht geladen werde und als Geschädigter aussagen muss? Das wäre ganz schlecht aufgrund der Distanz. Und wenn ich nicht erscheine, wird das zu Gunsten des Betrügers gewertet?

2. Ich möchte keinen Anwalt einschalten obwohl, wenn ich das richtig verstanden habe, der Betrüger im Falle einer Schuldsprechung für alle Kosten aufkommen muss und ich möchte ihm gerne jeden Cent aus der Tasche ziehen. Nur wie sieht es aus wenn der Kerl vom Staat lebt, muss ich dann unterstützend eingreifen? Ich denke mal, damit werden die Verfahrenskosten höher als mein entstandener Schaden.

3. Ich habe gelesen dass die Chancen, unabhängig von der Beweislage, schlecht stehen über ein Adhäsionsverfahren den Schaden ersetzt zu bekommen da die Richter wenig Interesse ran haben und daher auf eine Klage auf dem zivilen Wege verweisen. Auf zivilem Wege würde es sich bei der Schadenssumme, denke ich mal, nicht lohnen.

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?
 
Warum erfragst Du sowas nicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft?

Es geht hier um n stinknormalen Strafprozess (vermutlich wegen Betrug).
Da brauchste als Geschädigter/Zeuge keinen Anwalt.

Da Du die Strafanzeige gestellt hast, kannste halbwegs sicher davon ausgehen, dass Du geladen wirst.
Du hast aber als Zeuge die Möglichkeit so ne Art Aufwandsentschädigung zu beantragen für Fahrtkosten.

Ädhäsionsverfahren hat also für Dich keine Nachteile.
 
Die Staatsanwaltschaft Hotline wird mir wohl nichts empfehlen können (zu ihrer eigenen Sicherheit).

Unabhängig von den erstatteten Kosten, kann und möchte ich nicht vor Gericht, da der Beschuldigte sich von mir aus am anderen Ende von Deutschland befindet.

Meine Bedenken sind gerade nur, sollte ich das Formular ausfüllen und versenden, bereite ich mir damit mehr Probleme als ohnehin schon. Sprich ich werde gezwungen vor Gericht zu erscheinen. Und egal ob ich das Geld zurückbekomme oder nicht befürchte ich, wenn der Betrüger kein Geld hat bleibe ich auf den Prozesskosten sitzen oder bekomme nichts wieder.
 
Mach Dir über sowas mal Gedanken bevor Du jemanden anzeigst :D

Du bist als Zeuge (egal ob Du den Wisch ausfüllst oder nicht) verflichtet vor Gericht zu erscheinen!
Zur Not kann Dich die Polizei auch abholen und zwangsvorführen.

Es gibt keine Prozesskosten für Dich! (ausser Du willst unbedingt n Anwalt)
Das ist kein Zivilprozess.


Die Staatsanwaltschaft Hotline wird mir wohl nichts empfehlen können (zu ihrer eigenen Sicherheit).
Was für ne Sicherheit?
Wie ein Verfahren abläuft, ob und wie Du Aufwandsentschädigung gelten machen kannst is ja nu nix geheimes.
 
Ein Strafrichter hat herzlich wenig Interesse daran, neben seinem Themengebiet irgendwelche zivilrechtlichen Fragen selbst zusammenklauben zu müssen. Wenn Du klipp und klar angibst: "Ich will den Kaufpreis, also 247€, als Schaden ersetzt haben", gibst Du zumindest was Handfestes an.

Abesehen davon, dass Du für die Anreise zur Verhandlung Entschädigung bekommst aus der Staatskasse:
Du könntest Dich bei der Staatsanwaltschaft erkundigen, ob man Dich überhaupt als Zeugen benannt hat. Ob das Gericht Dich dann auch lädt, ist noch eine andere Frage. Eventuell könntest Du Dich schriftlich zur Sache äußern, wenn Dir die Anfahrt nicht zumutbar wäre.

Letztlich kann eigentlich nur ein Anwalt Deine Fragen abschließend klären. Vor allem hätte das auch den Vorteil, dass der Anwalt Einsicht in die Akte nehmen kann.

EDIT: Die Hotline wird aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kein Wort dazu sagen, ob jemand in einem spezifischen Fall ein Adhäsionsverfahren durchführen soll oder nicht. Wäre ein dicker Hund, wenn sie's täte...
 
EDIT: Die Hotline wird aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kein Wort dazu sagen, ob jemand in einem spezifischen Fall ein Adhäsionsverfahren durchführen soll oder nicht. Wäre ein dicker Hund, wenn sie's täte...
Nein das nicht, aber wie man ggf den Wisch ausfüllt (sollten da Fragen sein).
Die Adhäsiongeschichte schadet ja nicht.
 
Entschuldigt bitte, ich musste mich bisher noch nie mit diesem Thema auseinandersetzen und konnte wie gesagt nichts passendes finden.

Ich habe mir das ganze etwas anders vorgestellt. :( Mein größtes Problem ist momentan die Anreise zum Gericht (wenn überhaupt erforderlich). Dafür habe eigentlich keine Zeit und auch gar keine Lust, das für eine armselige Person, die sogar zu blöd zum betrügen ist.

Im Grunde ist es mir auch egal was mit dieser Person passiert, daher möchte ich auch keinen Anwalt engagieren, mal abgesehen vom Kosten/Nutzenfaktor.
Ich hatte bereits bei der Vernehmung bei der Polizei eine umfangreiche Aussage gemacht und alles was ich an digitalen Beweisen hatte mitgebracht und abgegeben.
 
Wie hattest Du es Dir denn vorgestell?

Gerichtsverfahren haben nix mit Zeit und Lust zu tun.
Der Angeklagte hat bestimmt auch keine Lust da zu erscheinen.

Die Polizei nimmt nur den (Tat)Vorgang auf und leitet ihn ggf an die Staatsanwaltschaft weiter.
So gesehn hast Du also dafür gesorgt, dass diverse Arbeitsstunden (Kosten) angefallen sind.
Vll hat der Typ auch nicht nur Dich betrogen, sondern auch noch diverse andere Leute.

Und da ist es DIR zu aufwendig von A nach B zu fahren (was Dich nix kostet)?

Stell Dir mal vor der Polizist, bei dem Du die Anzeige aufgegeben hast, hätte gesagt "Ja sorry, aber jetzt für n iphone die ganzen Formulare ausfüllen - da hab ich keine Zeit und Lust zu."

Kann ich komplett nicht nachvollziehen.

Und nochmal - Du brauchst keinen Anwalt.
 
Ich dachte nach der Anzeige wird ermittelt und dann Anklage erhoben. Sobald ich nochmal benötigt werde, erhalte ich Post und werde vor Gericht oder meiner nächsten Polizeidienststelle geladen. An mein Geld dachte ich eigentlich gar nicht mehr zu kommen, bzw. nur auf dem zivilen Wege was mir aber aufgrund des "geringen" Schadens in keinem Verhältnis stehen würde.

Ja, mir ist das zu aufwendig. Dafür müsste ich mir 2 Tage Urlaub nehmen da die Staatsanwaltschaft am anderen Ende Deutschlands sitzt, was etwa 8 Stunden Zugfahrt entspricht. Je nach Uhrzeit müsste ich eine Nacht vor Ort übernachten und wäre dann vermutlich in der Nacht erst wieder Zuhause.
 
Du musst keinen Urlaub nehmen sondern lässt dich von deinem Arbeitgeber freistellen. Den entgangenen Lohn sowie Fahrt- und Unterkunftskosten bekommst du direkt an der Gerichtskasse ausgezahlt.
 
Unabhängig vom Geld ist es eher die Zeit, die ich nicht dafür opfern möchte.
Ich fülle das Formular jetzt einfach aus, schicke es der Staatsanwaltschaft und warte ab was passiert.

Danke für eure Hilfe. Ich halte euch auf dem Laufenden.
 
Wieso hast Du überhaupt Anzeige gestellt, wenn Du weder das Geld wiederhaben möchtest (Zivilprozess lohnt nicht, soll ich überhaupt am Adhäsionsverfahren teilnehmen?) noch Zeit dafür aufwenden willst ggf. vor Gericht eine Aussage zu machen damit ein Betrüger verurteilt werden kann? Dann hättest Du die Anzeige doch gleich lassen und Dich mit dem Verlust abfinden können, ebenso damit das jemand mit einer solchen Straftat ungeschoren davon kommt.
 
Hast du dem Verkäufer auch eine Nachricht zukommen lassen, dass du Strafanzeige stellst, sofern er den Betrag nicht zurückerstattet?
 
Cyda schrieb:
Unabhängig vom Geld ist es eher die Zeit, die ich nicht dafür opfern möchte.

Als Zeuge erfüllen Sie eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht. Nach dem Gesetz sind Sie als Zeuge verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Dieser Pflicht können Sie sich nicht entziehen.

Quelle noch Fragen?
 
Ich kenne mich nicht damit aus, aber vielleicht hilft dir § 375 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ja weiter. Du müsstest in der Ladung auch auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Ich habe bereits selbst erlebt, wie ein Richter sogar ziemlich angesäuert war, dass jemand einfach von fern anreist und damit horrende Kosten verursacht, statt entsprechend den Hinweisen der Ladung vorzugehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In erster Linie wollte ich den Betrüger bestrafen. Dass dieser überhaupt ermittelt werden konnte, damit hatte ich nicht gerechnet. Dass ich für die 247€ solch einen Aufwand evtl. betreiben muss war mir nicht bewusst. Aber man lernt ja nie aus.

Sollte ich vorgeladen werden, werde ich nochmal telefonisch Kontakt aufnehmen und nachfragen ob das in meinem Fall überhaupt Sinn macht hinsichtlich der dadurch entstehenden Kosten.
 
Du solltest vielmehr darauf hinwirken, an einem Gericht in deiner Nähe erscheinen zu dürfen.

PS: Es ist übrigens nicht so, dass ein Strafrichter keine Ahnung von Zivilrecht mehr haben könnte. Es sogar nicht unüblich, mit einer gewissen Regelmäßigkeit die Bereiche rotieren zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
strempe schrieb:
Hab ich das gesagt?
Hab nur gefragt, weil es mich interessierte, ob es zunächst mit Fristsetzung etc. versucht wurde. Meine Antwort hab ich ja jetzt.

Cyda schrieb:
In erster Linie wollte ich den Betrüger bestrafen. Dass dieser überhaupt ermittelt werden konnte, damit hatte ich nicht gerechnet. Dass ich für die 247€ solch einen Aufwand evtl. betreiben muss war mir nicht bewusst. Aber man lernt ja nie aus.

Die optimale Lösung wäre wahrscheinlich einen Anwalt kontaktieren, aber wäre wohl übertrieben in diesem Fall. Wie du schreibst: man lernt nie aus. Wenn du geladen wirst, musst du wohl in den sauren Apfel beißen.
 
Ich weis nun wirklich nicht warum er überhaupt geladen werden sollte, 0815 Onlinebetrug ist doch zu 99% Entscheidung nach Aktenlage, da alles schriftlich festgehalten ist und nichts irgendwie zu bezeugen wäre, was eben nicht sowieso in den Akten steht.
 
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