Steuererklärung - Student ?

[GER]Walhalla

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Hi,

kürzlich erhielt ich eine postalische Benachrichtigung des für mich zuständigen Finanzamtes.
Man möchte bis mitte September 2016 meine Steuererklärung für das Jahr 2015. Wenn ich ablehne,soll ich es begründen.

Welche Begründung soll ich nennen ?

2015 war ich 9 Monate Student & 3 Monate arbeitlos gemeldet (ALG I)

Für das Jahr 2014 habe ich meine erste Steuerklärung abgegeben. In diesem Jahr war ich Arbeitnehmer und habe von mir aus eine Steuererklärung abgegeben.
 
Letztendlich kommt es auf dein Einkommen an.
Natürlich kannst Du einfach was schreiben, aber wenn deine Konten überprüft werden und sich da was findet...

Du kannst ja auch eine Steuererklärung abgeben, ohne Einkommen.
 
[GER]Walhalla schrieb:
2015 war ich 9 Monate Student & 3 Monate arbeitlos gemeldet (ALG I)

Das weiß das Finanzamt halt nicht.

Sobald Du einmal eine Steuererklärung abgegeben hast, erinnert Dich das Finanzamt jedes Jahr daran, dass Du diese abzugeben hast.
Mach einfach Deine Steuererklärung - ggf. bekommst Du sogar noch was zurück.
 
miac schrieb:
Letztendlich kommt es auf dein Einkommen an.
Natürlich kannst Du einfach was schreiben, aber wenn deine Konten überprüft werden und sich da was findet...

Du kannst ja auch eine Steuererklärung abgeben, ohne Einkommen.

Ich erhalte Bafög und bisschen monatlich KfW Studienkredit.

Sonstiges Einkommen habe ich nicht. Wohne zu Hause bei den Eltern. Muss ich nun eine Erkärung abgeben.
 
hamju63 schrieb:
Mach einfach Deine Steuererklärung - ggf. bekommst Du sogar noch was zurück.

Zurück bekommen kann man nur was, wenn man auch Steuern gezahlt hat. Dies dürfte bei ihm nicht der Fall sein.
 
hamju63 schrieb:
Sobald Du einmal eine Steuererklärung abgegeben hast, erinnert Dich das Finanzamt jedes Jahr daran, dass Du diese abzugeben hast.

Nö, ist nicht immer so. Habe jahrelang abgegeben, die letzten 3 oder 4 Jahre hingegen nicht mehr, und bislang habe ich keine Erinnerung bekommen. ;)
 
Mach auf alle Fälle die Steuererklärung. Du hast zwar keine Einkommenssteuer bezahlt, kannst aber die Werbungskosten sowie evtl. Studienaufwendungen einen Verlustvortrag als Student vornehmen. Diesen kannst du nutzen um die Steuerlast im Folgejahr zu reduzieren. ;)

@ crashbandicot

Eigentlich lohnt sich fast immer eine Steuererklärung. Durch Werbungskosten sowie Absetzbarkeit Fahrtweg, Altersvorsorge etc. sollte man eigentlich immer was vom Finanzamt zurückbekommen. Du kannst m.E. nach aber auch noch für die letzten 3 Jahre die Steuererklärung nachholen.
 
Nein, ich bekomme leider nichts zurück. Deswegen verzichte ich auch seit 3 Jahren. ;)
 
_killy_ schrieb:
Eigentlich lohnt sich fast immer eine Steuererklärung. Durch Werbungskosten sowie Absetzbarkeit Fahrtweg, Altersvorsorge etc. sollte man eigentlich immer was vom Finanzamt zurückbekommen. Du kannst m.E. nach aber auch noch für die letzten 3 Jahre die Steuererklärung nachholen.

Ich bekomme auch nichts zurück - im Gegenteil (aber jetzt nicht dramatisch - so 100-200 Euro)
Werbungskosten wird schwierig, wenn man den Arbeitsweg per Bahn/Bus bestreitet.
Altersvorsorge ist bei mir hauptsächlich eine betriebliche - da spart man von vorneherein die Steuern ein
Und dann ist die Geschichte bei mir wohl dadurch wackelig, dass bei uns im Haus alle Angestellten einen variablen Gehaltsbestandteil haben (15%).
 
Ähh, wenn ich mich recht entsinne ist die Pendlerpauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (egal ob PKW, Fahrrad oder öffentlich).
 
Also ich fahre auch mit öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit. Die Kilometerpauschale ist aber höher als die Kosten für die HVV Profikarte ...
-> dann noch bAV + freiwilliger Anteil
-> Krankenversicherung
-> BU
-> Kind

Für 2015 gab es über 6.000€ wieder ... und dennoch hat das Finanzamt "gut an mir verdient". Man darf echt nicht überlegen, dass man über ein halbes Jahr nur für das Finanzamt arbeiten geht.

@ Labtec

Es gibt sogar die Günstigerregelung. Entweder werden die 0,30€/km angesetzt oder die tatsächlichen Kosten für öffentlichen Nahverkehr. Je nach dem was höher ist.
 
Ich habe zu Zeiten wo ich noch viele viele Kilometer im Jahr gefahren bin auch etwas zurückbekommen. Meist so 2.000€. Seitdem das nicht mehr so ist lohnt es sich einfach nicht mehr die Zeit für die Steuererklärung zu investieren. Wie man 6.000€ zurückbekommen kann ist mir schleierhaft. Arbeitsweg wären bei mir gerade einmal 360€/Jahr.
 
[GER]Walhalla schrieb:
Da du nach eigenen Angaben im Jahr 2015 ALG I bezogen hast, bist du m.E. verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben; da du Geld vom Staat erhalten hast.
Und da du bereits 2014 eine abgegeben hast, musst du so oder so eine abgeben.
In 2017 gibst du dann die Steuererklärung für dieses Jahr, als für 2016, ab.
Du hast doch bestimmt auch Abgaben für die Kassen (RV, KV...).


@hamju63:
Das Finanzamt weiss sehr wohl, dass er gemeldet war. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Volltzitate entfernt)
Der TE hat ja offenbar kein steuerpflichtiges Einkommen, also kann er nichts zurückbekommen.

Verlustvortrag wäre auch nur möglich, wenn Kosten entstehen, die nicht durch Bafög oder elterliche Fürsorge abgedeckt sind. Zusätzlich sind viele Kosten durch Pauschalen bereits berücksichtigt.
 
Wenn das Studium eine zweite Ausbildung ist, jedes Jahr die Steuererklärung machen.
Man kann sich im Job anschließen für Jahre rückwirkend die Kosten für Studium anrechnen lassen.
Gibt bei mir dieses Jahr dadurch nach erster Schätzung rund 6000€ zurück und der Rest wird 'angeschrieben', also im nächsten Jahr wieder angerechnet.
 
Habe dem Finanzamt postalisch mitgeteilt das ich nicht verpflichet bin und studiere . Darüber hinaus schrieb ich denen, das ich wegen ein paar zu erstattenen Euros keine Lust habe meine Zeit mit Papierkram zu vergolden.
 
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