Kündigung / Widerruf / Wechsel zu anderem Anbieter in Nachfragebündelung Glasfaser

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Hallo zusammen,

habe eine (eher vertragsrechtliche) Frage, auf die ich bisher keine Antwort finden konnte.

Hier im Ort (5000 EW) soll Glasfaser / FTTH kommen. Hoffe ich.
Der ursprüngliche alleinige potentielle Anbieter (in Kooperation mit den lokalen Stadtwerken) hat das Dorf in 4 Teilbereiche segmentiert. Schon im ersten Teilbereich kam die benötigte Prozentzahl nicht zusammen, was absehbar war, aber das soll hier keine Rolle spielen. Ich habe dort bereits während dieser ersten Nachfragebündelung einen "Vertrag" unterschrieben.

Nun haben dieser Anbieter A und die Stadtwerke einen weiteren Anbieter B ins Boot genommen und versuchen das ganze nochmal, jetzt das komplette Dorf, deutlich mehr Marketing etc.
Ich habe wie viele andere ein Schreiben bekommen von Anbieter A, dass wir in der neuen Nachfragebündelung schon berücksichtigt sind und ich nix weiter tun müsse, da mein Vertrag ja bestehen bleibt.

Nun hat Anbieter B aber blöderweise das für mich deutlich bessere Paket;
Anbieter A: 40 € / Monat für 100 MBit synchron, 2 VoiP-Leitungen. Aufpreisoption 200 MBit weitere 10 € / Monat.
Anbieter B: im Zweijahresmittel 37,50 € / Monat (die ersten 12 Monate 25 die 2. 12 Monate 50 € / Monat, Laufzeit 2 Jahre), 200 MBit synchron, null komma nix Telefon bzw. aufpreispflichtig (ideal für mich, ich mach alles übers Firmenhandy und benötige kein Telefon daheim mehr)

Die aktuelle Nachfragebündelung läuft noch bis Oktober, es ist also noch nichts entschieden. WENN FTTH hier aber kommt möcht ich gern bitte das 2. Angebot und das vom ersten wieder loswerden.
Hotline von Anbieter B ist damit überfordert.

Wie gehe ich das am besten an? Widerrufsfrist ist erloschen. Den Brief, das mein Vertrag Gültigkeit hat ist auch leider schon 4 Wochen alt (Hochzeit stand an, daher zu wenig Zeit dafür gehabt).

Danke vorab für Eure Tipps! Das hier keiner Rechtsberatung leisten kann oder soll ist mir bewusst, daher bitte ich um Tipps. ;D

Viele Grüße
Michael
 
Der Vertrag ist unterschrieben, die Widerrufsfrist erloschen. Damit ist aus meiner Sicht die Sache eindeutig.
 
Hast du schon irgendwas geliefert bekommen? Wenn nicht, dann hat deine Widerrufsfrist noch nicht mal begonnen. Denn die beginnt erst mit der Lieferung.
 
WhiteShark schrieb:
Hast du schon irgendwas geliefert bekommen? Wenn nicht, dann hat deine Widerrufsfrist noch nicht mal begonnen. Denn die beginnt erst mit der Lieferung.

Das wäre mir neu. Der Vertrag und die damit verbundene Frist für den Widerruf beginnt, sobald beide Parteien die gegenseitige Willenserklärung abgeben / angenommen haben.

Bei solchen Verträgen bekommt man das innerhalb weniger Tage sogar nochmals schriftlich per Post.

Bei einem Tarifwechsel z.B. muss man nicht immer zwangsläufig was geliefert bekommen. Stellt man bei VDSL von 50.000 auf 100.000 um, hat aber eh schon eine Fritz! Box 7490, brauche ich keine neue.

Anbieter A ist ja auch nicht blöde und wird mitbekommen haben, daß ein Anbieter B dazu gekommen ist und man nur wegen des potentiell besseren Pakets aus dem Vertrag will. Mit viel Bitte, Bitte kann man vielleicht noch 'ne Gutschrift oder sowas rausholen.

Verbraucherzentrale? Immer toll sowas in den Raum zu werfen, aber solange Anbieter A die im Vertrag vereinbarten Leistungen in dem besprochenen Leistungsfenster erbringt, können die auch nichts machen.

Der TE hat einfach das Pech, daß ein anderer Anbieter mehr Leistung bringt, als der vorhandene.

Autohändler A wird den Opel xyz auch nicht zurücknehmen, nur weil Autohändler B einen Ford abc, der mehr Leistung für das Geld bietet, auf dem Hof stehen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem Tarifwechsel z.B. muss man nicht immer zwangsläufig was geliefert bekommen. Stellt man bei VDSL von 50.000 auf 100.000 um, hat aber eh schon eine Fritz! Box 7490, brauche ich keine neue.
Sobald auf 100.000 umgestellt wurde, wurde geliefert, ab dann beginnt auch die Widerrufsfrist.

Ich würde einfach hinschreiben, dass ich den Vertrag widerrufe und einen neuen bei Anbieter B abschließen.

Das Widerrufsrecht wäre ja sinnfrei, wenn es schon bei Vertragsabschluss beginnt, obwohl noch niemand was geliefert hat.
 
ltcrusher, so wie ich das verstanden habe, wurde noch keine Leistung erbracht. Es wurde ein VORVERTRAG geschlossen, für den Fall dass an Tag X mal eine Leitung liegt und eine Leistung erbracht werden könnte. Es ist ja noch nicht mal klar, ob die Leitungen gelegt werden! Nach Deiner Definition muss der TE auch dann bezahlen, wenn keine Leitung gelegt wird, da ja Vertrag Vertrag ist.
Da aber für uns nicht wirklich ersichtlich ist, was genau im Vertrag steht halte ich es für sinniger, dass sich der TE an Leute wendet, die mit so etwas häufiger zu tun haben.
 
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Soderle, danke für die Infos!

Ausgang der Geschichte:

Da ich noch keine Auftragsbestätigung erhalten hatte (was ja in der Nachfragebündelung nicht passiert da da ja nicht feststeht, ob überhaupt Glasfaser ausgebaut wird oder nicht) konnte ich problemlos widerrufen und beim für mich passenderen Anbieter abschließen. Das "alte Verträge behalten Ihre Gültigkeit" und "Verbindliche Eingangsbestätigung Ihrer Buchung" sind nat. nette Formulierungen, um den potentiellen Kunden bei der Stange zu halten.

Uuuund: Glasfaser kommt hier aufm Dorf! 200 MBit synchron für 25 € im Zweijahresschnitt pro Monat.

Danke an alle!
 
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