Bürge Zurücktritt?

ImbaAura

Ensign
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Moin Moin an alle hier,
ich hab mir vorm halben Jahr ein neues Auto finanziert, da ich momentan befirstet angestellt bin, brauchte ich einen Bürgen. Mein damaliger Schwiegervater stimmte dem sofort zu.. Nun kam es wie es kommen musste, dass ich mich von meiner Freundin getrennt habe... Nun pocht mein Schwiegervater darauf vom Bürgschaftsvertrag zurückzutreten... Nun meine Frage, geht dies so einfach?
 
Nein, da kommt er so nicht raus.
Außer es wäre eine entsprechende Klausel eingetragen gewesen.

Du kannst als Bürge nur da raus wenn sich z.B. die finanzielle Lage des Schuldners stark ändern würde.

Aber wieso möchte er denn da raus?
 
Hallo

Wieso fragst du nicht einfach die Institution wo du das Auto finanziert hast ? Im Prinzip gibt es 2 Möglichkeiten, deine finanzielle Situation hat sich verbessert oder du bringst einen neuen Bürgen.

Grüße Tomi
 
Achtung, ich bin jetzt nur mal hart am fantasieren, aber wenn, dann könnte es sich wohl so in der Richtung darstellen:

Der Schwiegervater verlangt aufgrund der Trennung sozusagen eine Rückabwicklung der Zuwendung an dich. Diese Zuwendung soll sozusagen die Bürgschaft sein. Der Gläubiger muss sich freilich überhaupt nicht dafür interessieren, aber zwischen dir und dem Schwiegervater gegenüber besteht so etwas wie ein Innenverhältnis.

Käme es nun im Äußersten dazu, dass er aufgrund der Bürgschaft für dich einstehen soll, könnte man an so etwas wie eine Freistellung denken: im Bürgschaftsfall, dh wenn er für dich zahlen soll, muss du für ihn einspringen.

Absurd. Dass das zu nichts führt, muss ich wohl nicht betonen. Im Ergebnis müsstest du dir also wohl keine Gedanken machen, die du dir nicht sowieso machen müsstest: Auch sonst würdest du im Bürgschaftsfall ja immer noch selbst Schuldner und ausgleichspflichtig sein.
 
Tausche den Bürgen aus. Evtl. auch gegen eine Bankbürgschaft - hier musst du dann noch eine Gebühr bezahlen. Kannst deine Hausbank hierzu gerne fragen.
 
Tja, deshalb sollte man es sich ZEHNMAL überlegen, sich als Bürge an einer Bürgschaft zu beteiligen. Ich denke nicht, das er hier irgendwelche große Chance hat, raus zu kommen.
 
Wobei der Threadersteller als Azubi gerne unnötige Schulden macht.

Es muss ja die 600 Euro Grafikkarte sein und das 15.000 Euro Auto.

Aber was kostet die Welt.
 
Nicht umsonst heißt es selbst in (juristischer) Fachliteratur: Wer bürgt wird erwürgt! :)
 
Nein, das geht nicht - bzw. nur mit Kulanz und dem Einverständnis des Vertragspartners (Kreditgeber).

Das mag für dich und ihn vielleicht eine unangenehme Situation sein, aber rechtlich ist die Lage klar. Hätte er sich überlegen müssen bevor er unterschrieben hat. Würde ich ihm auch so klipp und klar sagen.
 
_killy_ schrieb:
Tausche den Bürgen aus. Evtl. auch gegen eine Bankbürgschaft - hier musst du dann noch eine Gebühr bezahlen. Kannst deine Hausbank hierzu gerne fragen.

Warum sollte der TE das tun? Warum sollte der Gläubiger dem zustimmen?
 
@ Idon

Der TE hat danach gefragt, wie der Bürge aus seiner Bürgschaft herauskommt. Ein Weg ist über eine Bankbürgschaft welche der TE selbst bezahlt. Die Gebühr hierfür kann der TE bei seiner Hausbank erfragen.
Der Gläubiger wird zustimmen, da er statt einer Privatperson eine Bank als Bürgen hat. = bessere Bonität
 
Ich verstehe den TE eher so, dass er wissen möchte, ob der Schwiegervater einfach so einseitig zurücktreten kann oder, wenn TE in irgendeiner Form "mitwirken" könnte, ob dies ohne Aufwand für ihn möglich ist - warum sollte er dies schließlich auf sich nehmen, wenn es für ihn aufwändig wäre?
 
Meine Antwort umfasst die Möglichkeiten, wie der Schwiegervater aus der Bürgschaft kommt. Wenn der TE kein Ersatz für den Bürgen bietet, so wird dieser definitiv nicht aus der Bürgschaft entlassen.
Ich bin davon ausgegangen, dass der TE sich schon im klaren ist, dass der Schwiegervater nicht ohne weiteres aus der Bürgschaft kommt. Der TE scheint ja Geschäfte abzuschließen sollte zumindest ein gewisses Grundverständnis haben -> wenn zum Abschluss ein Bürge nötig war, so ist der Bürge auch während der Finanzierungslaufzeit notwendig.
 
Das ist wohl nicht auszuschließen und deine genannten Möglichkeiten mögen richtig sein. Für mich sah es jedoch so aus, als wollte der TE einfach wissen, ob der Schwiegervater ihm irgendwie Schwierigkeiten bereiten könnte.
 
@ _killy_

Nein, der TE wollte wissen, ob sein Schwiegervater einfach so zurücktreten kann.

Des Weiteren ist die Bank immer ein schlechter Bürge: Banken zahlen aus Prinzip extrem ungerne und nutzen eingebildete und tatsächliche Gründe, damit sie nicht oder nicht die volle Summe zahlen müssen. Und am Ende sind ihnen die Verfahrenskosten fast egal.

Bei einer Privatperson vollstrecke ich einfach in deren Zeug. Vermögen, Haus, was auch immer. Da gibt's nur selten ernsthaften Widerstand.
 
So ist es. Was Idon sagt ist absolut richtig.

Außerdem ist ein Bürgenaustausch erstmal ein unnötiger Verwaltungsaufwand den sich der Kreditgeber gerne spart.
 
Ihr solltet euch mal zu den unterschiedlichen Bürgschaftsformen informieren! (Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft mit Einredeverzicht)

Wird eine Bürgschaft mit Einredeverzicht abgeschlossen hat die Bank keine Möglichkeit irgendwelche Gründe aufzuführen um nicht zahlen zu müssen. Schließt der Gläubiger aber mit der Bank "nur" eine Ausfallbürgschaft ab, so hat die Bank - wie auch jeder andere Bürge auch - die Möglichkeit auf Einrede. Sprich, der Gläubiger muss wirklich alles gegenüber dem Schuldner versucht haben dort an sein Geld zu kommen und kann erst danach den Bürgen in Anspruch nehmen.

Typischerweise sind Bürgeschaften in Form von "selbstschuldnerische Bürgschaft mit Einredeverzicht" am geläufigsten. Da zahlt die Bank dann sofort!
 
@ _killy_

Ich muss mich nicht mal eben neu informieren, Bürgschaften etc. waren Teil meines Studiums und ich arbeite damit regelmäßig, auch wenn es dabei fast immer um sehr hohe Summen geht und nicht um Kleckerbeträge á la PKW-Kauf.

Deine Bürgschaft mit generellem Einredeverzicht ist aber sowieso unwirksam, was die Banken natürlich nicht davon abhält, diese auch mit Stand heute rauszugeben - um sie dann, im Fall der Fälle, hämisch zu verweigern.

Und nein, auch bei absolut korrekten Bürgschaften zahlt die Bank nicht sofort. Weder im Großkundengeschäft, noch im Privatkundengeschäft.


Nur der Form halber: Selbstschuldnerisch rührt auch aus einem Einredeverzicht her, § 771 BGB.
 
@ Idon

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft mit Einredeverzicht ist die typische Form der Bürgschaft im Privatkundengeschäft. Diese ist rechtlich völlig in Ordnung. Wie kommst du darauf, dass diese Form unwirksam sei?

Selbst dem Fall, dass eine Bank sich verweigert bei dieser Bürgschaftsform direkt zu zahlen hast du aus der Bürgschaft m.E. nach direkt die Ableitung eines Titels gegen die Bank.
Wenn du aktiv mit Bürgschaften arbeitest, dann schau doch mal nach, welche Arten von Bürgschaften du vorliegen hast und ob die Banken wirklich eine Einrede vornehmen, bei selbstschuldnerischen Bürgschaften mit Einredeverzicht ... oder ob es nicht doch Ausfallbürgschaften sind bei dem die Einrede völlig legitim ist.

Aber mal so nebenbei -> das Thema können wir hier doch auch begraben, der TE hat sich nach seinem Eröffnungspost nicht mehr gemeldet ... oder wie siehst du dass?
 
AGB-Rechtsprechung BGH zu Einreden bei Bürgschaften, u. a. BGHZ 181, 278; BGHZ 153, 293. In der Praxis kann man eine Individualvereinbarung praktisch nicht nachweisen, wenn man nicht von Anfang an ganz gezielt diesen Weg einschlägt.

Der TE ist mir regelmäßig egal, so Themen werden ja auch über die Foren- bzw. Googlesuche gefunden, deshalb lege ich eigentlich schon einen gewissen Wert auf einen sauberen und korrekten Abschluss.
 
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