-DarkMan-
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Sep. 2005
- Beiträge
- 375
Kurz und Knackig:
In einem Tauschvertrag wurde ein Samsung Galaxy S7 (so gut wie neu, mit Rechnung) gegen ein Apple iPhone 6 (Sturzschaden, ebenfalls mit Rechnung und zusätzlicher Versicherung wegen Reparatur) getauscht.
Das Samsung hatte einen Softwarefehler und stürzte unregelmäßig ab. Person B, die das Handy entgegen genommen hat, schickte es zur Reparatur ein und bekam es wieder. Laut Aussage vom Support, wurde die Software erneuert und der Fehler behoben. Der Fehler wurde jedoch noch schlimmer laut Aussage von Person B. Ein Austausch vom Gerät ist erst nach 3 fehlgeschlagenen Reparaturen möglich. Das Handy stammt von einem Dienstleister im Internet, welches das Handy jedoch nur umtauscht, wenn der Erstbesitzer den Namen auf den aktuellen Besitzer des Handys umändert.
Weder Person A noch Person B sind Erstbesitzer.
Das Handy wurde durch einen offiziellen Samsung Support umgetauscht.
Meine Frage ist nun...
Das Handy scheint nun in einem schlimmeren Zustand zu sein, als vorher. Natürlich möchte Person A das Handy so nicht mehr entgegen nehmen. Garantie und Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Hersteller zu machen, was auch vertraglich festgelegt worden ist.
Person B verlangt also jetzt wieder das iPhone 6 zurück welches schon umgetauscht worden ist und sich in einem neuen Zustand befindet.
Wie sieht nun die Sachlage aus?
Da es sich nun um Garantie und Gewährleistungsansprüche handelt, muss Person B sich an den Support wenden, da diese ja gegenüber Person A ausgeschlossen worden sind. Stimmt das so?
In einem Tauschvertrag wurde ein Samsung Galaxy S7 (so gut wie neu, mit Rechnung) gegen ein Apple iPhone 6 (Sturzschaden, ebenfalls mit Rechnung und zusätzlicher Versicherung wegen Reparatur) getauscht.
Das Samsung hatte einen Softwarefehler und stürzte unregelmäßig ab. Person B, die das Handy entgegen genommen hat, schickte es zur Reparatur ein und bekam es wieder. Laut Aussage vom Support, wurde die Software erneuert und der Fehler behoben. Der Fehler wurde jedoch noch schlimmer laut Aussage von Person B. Ein Austausch vom Gerät ist erst nach 3 fehlgeschlagenen Reparaturen möglich. Das Handy stammt von einem Dienstleister im Internet, welches das Handy jedoch nur umtauscht, wenn der Erstbesitzer den Namen auf den aktuellen Besitzer des Handys umändert.
Weder Person A noch Person B sind Erstbesitzer.
Das Handy wurde durch einen offiziellen Samsung Support umgetauscht.
Meine Frage ist nun...
Das Handy scheint nun in einem schlimmeren Zustand zu sein, als vorher. Natürlich möchte Person A das Handy so nicht mehr entgegen nehmen. Garantie und Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Hersteller zu machen, was auch vertraglich festgelegt worden ist.
Person B verlangt also jetzt wieder das iPhone 6 zurück welches schon umgetauscht worden ist und sich in einem neuen Zustand befindet.
Wie sieht nun die Sachlage aus?
Da es sich nun um Garantie und Gewährleistungsansprüche handelt, muss Person B sich an den Support wenden, da diese ja gegenüber Person A ausgeschlossen worden sind. Stimmt das so?
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