Tauschvertrag Handy

-DarkMan-

Lt. Junior Grade
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Kurz und Knackig:

In einem Tauschvertrag wurde ein Samsung Galaxy S7 (so gut wie neu, mit Rechnung) gegen ein Apple iPhone 6 (Sturzschaden, ebenfalls mit Rechnung und zusätzlicher Versicherung wegen Reparatur) getauscht.

Das Samsung hatte einen Softwarefehler und stürzte unregelmäßig ab. Person B, die das Handy entgegen genommen hat, schickte es zur Reparatur ein und bekam es wieder. Laut Aussage vom Support, wurde die Software erneuert und der Fehler behoben. Der Fehler wurde jedoch noch schlimmer laut Aussage von Person B. Ein Austausch vom Gerät ist erst nach 3 fehlgeschlagenen Reparaturen möglich. Das Handy stammt von einem Dienstleister im Internet, welches das Handy jedoch nur umtauscht, wenn der Erstbesitzer den Namen auf den aktuellen Besitzer des Handys umändert.
Weder Person A noch Person B sind Erstbesitzer.
Das Handy wurde durch einen offiziellen Samsung Support umgetauscht.

Meine Frage ist nun...
Das Handy scheint nun in einem schlimmeren Zustand zu sein, als vorher. Natürlich möchte Person A das Handy so nicht mehr entgegen nehmen. Garantie und Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Hersteller zu machen, was auch vertraglich festgelegt worden ist.

Person B verlangt also jetzt wieder das iPhone 6 zurück welches schon umgetauscht worden ist und sich in einem neuen Zustand befindet.

Wie sieht nun die Sachlage aus?

Da es sich nun um Garantie und Gewährleistungsansprüche handelt, muss Person B sich an den Support wenden, da diese ja gegenüber Person A ausgeschlossen worden sind. Stimmt das so?
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie und Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Hersteller zu machen, was auch vertraglich festgelegt worden ist.
Ihr habt also vertraglich die Gewährleistungsansprüche an den Hersteller abgetreten... ihr solltet lieber keine Vertäge machen... :freak:

Was den Rücktausch angeht, wurde der Softwarefehler im "Vertrag" festgehalten? Wenn ja würde ich da gar nichts zurücktauschen. Wenn nein gäbe es da Spielraum.

edit:

Da es sich nun um Garantie und Gewährleistungsansprüche handelt, muss Person B sich an den Support wenden, da diese ja gegenüber Person A ausgeschlossen worden sind.
Nehmen wir mal an der Zustand der Geräte ist im "Vertrag" einwandfrei festgehalten worden und beide Seiten schließen eine Gewährleistung aus und berufen sich dabei auf einen Privatverkauf. Dann gäbe es nur die Garantie zu der sich der Hersteller verpflichtet - die oft aber nur für den Erstkäufer gilt (hierzu AGB bzw. Garantiebedingungen des Herstellers lesen). Also nichts mehr zu rütteln da beides wussten worauf sie sich einlassen (Softwarefehler / Sturzschaden).
 
Zuletzt bearbeitet:
wer Defekt Ware kauft, kann sich hinterher nicht beschweren das sie Defekt ist.

es wäre einfacher gewesen, die dinge vorher reparieren zu lassen.
 
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