Ebay Foto

Ich bin nun mal nicht so erfahren im Ebay verkaufen. Ich dachte ich kann mir,und anderen einen Gefallen tun und ihnen meine wirklich gut erhaltene Ware verkaufen.
Wie ich es auch schon so oft in diesem Forum getan habe.
Ich hätte mit der "schlechtheit" von anderen Menschen rechnen müssen. Leider habe ich nun das nachsehen und werde ihm den Ständer zuschicken.
Aus Fehlern lernt man und danke allen Beteiligten in diesem Forum für die Hilfe.
 
Kurz offtopic: Der Kopfhörer kann 4k und 3d abspielen? Wie geht das? Hat der einen monitor eingebaut?
 
Ich denke eher, dass der Sound bei 4k und 3D Filmen ausgibt.
 
JayDee1207 schrieb:
Ich bin nun mal nicht so erfahren im Ebay verkaufen.

Dann bist du mit 5 bzw. 7 Euro für eine Lehrstunde gut davon gekommen ;)

Kurz OT, aber für die Zukunft:
- kein PayPal anbieten beim Verkaufen
- Ausführliche Artikelbeschreibung, gerne etwas mehr als nötig. Schön in Prosa und am Ende den Lieferumfang in Stichpunkten auflisten
 
Bei Ebay läuft halt viel "Gesocks" rum, was nur darauf wartet, einen unerfahrenen Verkäufer zu finden. Gibt viele solcher und ähnlicher Maschen.

Das nächste mal würde ich versuchen in erster Linie hier oder in anderen Foren zu verkaufen. Da ist die Chance "verschei..." zu werden einfach geringer.

Ich selbst verkaufe nicht viel bei Ebay - hatte aber auch schon ein paar Probleme. Von wegen Päckchen wäre nicht angekommen, Ware defekt etc. Nur zu dumm, dass der Artikel wirklich defekt war und ich es sowohl in der Artikelbeschreibung als auch in der Auktionsüberschrift mitgeteilt hatte.

Und die Päckchen Geschichte war mir schon von vorne rein schon suspekt. Hatte damals (vor 15 Jahre) eine teuere Videobrille als Auktion gestartet, der Käufer wollte aber unbedingt ein Päckchen und auch nur dafür bezahlt. Er hatte dann behauptet es wäre nicht angekommen und ich solle das Geld zurück überweisen. Ich habe ihm dann nur den Link von der DHL über die erfolgreiche Zustellung mit seinem Namen unterschrieben, zugeschickt... schon sehr sehr dreist sowas.
 
Gehörte der Ständer zum Lieferumfang des Kopfhörers? Wenn ja, muss du ihn nach schicken, wenn nicht, dann bist du nicht in der Pflicht. Du verkaufst den Kopfhörer laut Titel. Das bedeutet den und dessen kompletten Lieferumfang. Auf dem Bild sieht man weitere Dinge, diese stehen ja auch nicht zum Verkauf nur weil sie drauf sind.

Auch bei Uhren etc. werden oft entsprechende Halterungen verwendet um sie entsprechend zu präsentieren. Und diese gehören dann auch ohne expliziten Hinweis nicht zum Lieferumfang dazu nur weil sie auf dem Bild zu sehen sind.

Ich würde mich von dem Typen nicht verrückt machen lassen und darauf verweisen, dass der Ständer nicht erwähnt wurde als Lieferumfang und auch nicht zum Kopfhörer dazu gehörte und er nicht automatisch zum Lieferumfang dazu gehört nur weil er zwecks besserer Präsentation des Kopfhörers zwangsweise auf dem Bild zu sehen ist.
 
JayDee1207 schrieb:
Ich bin nun mal nicht so erfahren im Ebay verkaufen. Ich dachte ich kann mir,und anderen einen Gefallen tun und ihnen meine wirklich gut erhaltene Ware verkaufen.
Nicht niedergeschlagen sein, das mit der Kritik wegen der Auktionsbeschreibung war nicht als Vorwurf, sondern als Hinweis fürs nächste Mal gemeint.
Rollensatz schrieb:
Bei Ebay läuft halt viel "Gesocks" rum, was nur darauf wartet, einen unerfahrenen Verkäufer zu finden....
Oder Käufer... ich erinnere mich an eine Welle von "OVP" Auktionen, wo am Ende des Auktionstitels für die Listen OVP stand und wirklich nur eine leere OVP Bestandteil der Auktion war :mad:
 
@Mustis Nein der gehört nicht zum originalen Zubehör. Gerade mit Ebay telefoniert nochmal. Die nette Dame am Telefon meinte ich solle Ihm ein Angebot zur Rückgabe geben, bevor ich ihm irgendwas kostenlos bzw. auf meine Kosten zukommen lasse.
 
Schick ihm den Ständer wenn er dann Ruhe gibt, ich frage mich in letzter Zeit was so los ist in Deutschland, arbeite auch in einem Dienstleistungsbetrieb und alle drohen wegen jedem Mist mit einem Anwalt, das kommt schon einem "ich hole meine Mama" gleich :D

Das Geld würde ich persönlich gar nicht mehr rausgeben. Wer weiß was im Fall einer Rückgabe dann noch so alles passiert.
 
Ebay sagt: wenn der Artikel nicht mehr in dem Zustand ist wie verschickt, kümmern die sich.
 
Die können am Telefon immer viel erzählen :D

Abnehmen kann dir keiner die Entscheidung, wäre dann interessant zu wissen wie du weiter vorgehst ;)
 
Ich habe halt null Plan. Hab ihm nun geschrieben, dass er eine Rückerstattung machen soll.
 
Sende ihm doch einfach diesen popeligen 10€ Ständer und sieh die 15€ als Lehrgeld an. Jeder macht am Anfang Fehler, aber wegen den 15€ würde ich mir diesen ganzen Stress nicht geben. Wie oben bereits erwähnt für zukünftige Verkäufe:
- kein Paypal
- nur versicherter Versand
- Artikelbeschreibung so genau wie möglich mit Lieferumfang und Garantie- und Gewährleistungsauschluss
- Artikel inklusive Verpackung fotographieren, damit man dir nicht vorwerfen kann, du hättest es schlecht verpackt und sei deswegen beschädigt
- Seriennummer aufschreiben/fotographieren, falls dich jemand mit defekter Ware linken will und sagt es wäre deine
 
boarder-winterman schrieb:
Hier wäre ein Beispiel für einen ähnlichen Fall: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/14805-produktfotos-exakten-lieferumfang.html
Schirm, Ständer und Bodenplatten auf dem Bild, keine Bodenplatten geliefert und der Käufer hat Recht bekommen.

Schicke ihm den Ständer mit und gut ist, so viele Versandkosten kann es nicht mehr kosten.


Unpassendes Beispiel.

Es geht um einen gewerblichen Händler und dann auch nur um irreführende Werbung.
 
Und lass Vetragsbestandteile ala "Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert." raus. Die sind sowieso nichtig, denn du haftest sowieso immer für nicht beschriebene Mängel.

@Idon: Die Verfehlungen und die Konsequenzen sind die gleichen. Nur weil es sich hier um ein Privatgeschäft handelt, wird kaum anders gefolgter werden können, dass das Abgelichtete als Lieferumfang zu verstehen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
natürlich wird da mit zweierlei maß gemessen.

das eine mal hat man Profi vs. Laie --> den Laie gilt es zu stärken.
das andere mal hat man Laie vs. Laie --> da kann man nicht den gleichen Maßstab ansetzen.


@TE
wenn deine ruhe haben willst, dann gib ihm halt ein Zuckerl
ansonnten Sitz es einfach aus.
 
Quatsch, Lehrgeld, warum ... mach doch auch auf dreist und biete der netten Person den Ständer für z.B. 10€ inklusive Versand an. Oder komplette Rückabwicklung. Wobei da die gewisse Möglichkeit besteht, dass es leeres Paket zurückkommt, wenn man einen ganz freundlichen Gesellen geraten ist.

Ansonsten eiskalt auf die Überschrift berufen - das genannte Modell und die Bezeichnung "Kopfhörer", kein Wort von irgendeinem Ständer. Die grottige "Artikelbeschreibung" gibt wirklich gar nichts her. Die Option der Wandlung gibt es außerdem seit 15 Jahren nicht mehr.

Noch ist es auch bei Ebay nicht so weit, dass private Verkäufer haargenau dieselben Anforderungen erfüllen müssen wie in dem Arnsberger Urteil, auf das verwiesen wurde.
 
Hi,

durch die Angabe der Herstellernummer und des Modells ist eigentlich eindeutig was verkauft wird. Von daher würde ich als Käufer nicht prinzipiell davon ausgehen, dass ein Ständer dabei ist. Zum Präsentieren der Ware macht sich so ein Ständer doch besser, als die Kopfhörer einfach irgendwo hinzulegen. Ich würde an deiner Stelle drauf beharren, ihm den Ständer nicht nachzusenden.

Kannst ja mal schreiben, was am Ende bei rauskommt.

Gruß Martin
 
Wenn du die Kosten einer Rückabwicklung nicht scheust, kannst du natürlich auch unkompliziert deine Vertragserklärung wegen Irrtums anfechten.
 
Eisbrecher99 schrieb:
[...]

@Idon: Die Verfehlungen und die Konsequenzen sind die gleichen. Nur weil es sich hier um ein Privatgeschäft handelt, wird kaum anders gefolgter werden können, dass das Abgelichtete als Lieferumfang zu verstehen ist.

Öhm, doch, natürlich wird man an einen Laien ganz andere Anforderungen stellen können als an einen Kaufmann, das macht ja schon das HGB absolut deutlich.

Und dann: Im verlinkten Urteil ging es um Wettbewerbsverstöße, also Unterlassungen mit Quell im Wettbewerb.


Den hier vorliegenden Fall halte ich durchaus nicht für völlig klar in eine Richtung. Beide Seiten haben nachvollziehbare Argumente. Ein Richter am Amtsgericht irgendwo am Arsch der Welt hat da sicher auch seine spezielle Meinung zu. Aber dieses Urteils-Lotto kann und sollte man ja tatsächlich auf vielfältige Weise umgehen.

Ich persönlich hätte dem Typen wohl einfach den Ständer zugeschickt oder z. B. via Amazon Prime einen neuen Ständer (gleiches Modell... etc.) direkt zum Kunden schicken lassen, je nach Kosten. Oder, wenn der Kopfhörerpreis wirklich sehr schlecht war, auf eine Rückgewährung hinwirken.
 
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