Frankieboy
Lieutenant
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- Jan. 2010
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Genau genommen ist es so, dass laut Bürgerlichem Gesetzbuch der Käufer die Wahl hat, ob er den gekauften Gegenstand tauschen möchte, das Geld zurück möchte, den Preis gemindert haben möchte, eine Reparatur möchte oder Schadenersatz möchte. Diese Rechte können jedoch durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschränkt werden.
Deshalb ist das übliche Procedere: Sich die AGB besorgen bzw. durchlesen, da man das i.d.R. nicht ausreichend getan hat. Hier die Rechte des Verkäufers bei einem Sachmangel studieren. In der Regel haben sich die Verkäufer eingeräumt, die Sache reparieren zu dürfen. Das Gesetz (BGB) schreibt hier eine Obergrenze von zwei Reparaturversuchen vor. Danach könnte ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Deshalb ist das übliche Procedere: Sich die AGB besorgen bzw. durchlesen, da man das i.d.R. nicht ausreichend getan hat. Hier die Rechte des Verkäufers bei einem Sachmangel studieren. In der Regel haben sich die Verkäufer eingeräumt, die Sache reparieren zu dürfen. Das Gesetz (BGB) schreibt hier eine Obergrenze von zwei Reparaturversuchen vor. Danach könnte ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.