GTX 1080 Artefakte = Vram Fehler? Garantie als Zweitbesitzer möglich?

Thandorius

Cadet 2nd Year
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Juli 2013
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18
Hallo liebe Community,

ich hab seit einigen Tagen ein nerviges Problem und komme selber zu keiner Lösung.

Mein PC:
CPU: Intel Core I7-5820k (nicht übertaktet)
Mainboard: Rampage V Extreme
Grafikkarte: GeForce GTX 1080 Xtreme Gaming Premium Pack
Netzteil: 600W Be Quiet Straight Power (BQT E-600W)
Arbeitsspeicher: 4x4GB DDR4 G.Skill Ripjaws4 (F4-240015Q-16GRB)

Die GTX 1080 Xtreme ist von Haus aus übertaktet, doch schon bei diesem "Standardtakt" entstehen nach ein paar Minuten Artefakte. Wenn man sie runtertaktet wie die Founders Edition gibt es keine Probleme, es sei denn man hat mehrere Anwendungen am laufen, die grafiklastig sind.

Treiber habe ich mehrmals komplett gelöscht und neu installiert mit DDU gelöscht und im abgesichertem Modus installiert. Das System wurde auch einmal komplett neu aufgesetzt.

Treiber die getestet wurden:
372.54 ; 361.81 ; 365.19

Hier ein paar Bilder:
Firefox.jpg
Starcitizen.jpg

Die Temperatur der Grafikkarte geht nie über 55°C. Das einzige, was ich gesehen habe, ist, dass die GPU bei 3DMark in Time Spy auf 99%-100% ist.

Hier noch ein paar Bilder von Furmark:
furmark_000003.jpg
furmark_000000.jpg

Wie gesagt, wenn ich komplett runtertakte, kann man damit leben. Aber sind die Fehler bei hochgetakteter Grafikkarte einmal da, muss neu gestartet werden.
Mit der GTX 460 habe ich keine Probleme, auch Furmark und 3DMark wurden damit vollzogen.

So meine Frage ist jetzt: Liegt es wie vermutet an der Grafikkarte? Wenn nein, wie behebe ich das Problem richtig? Und wenn nicht, habe ich bei Caseking Garantie-/Gewährleistungsansprüche als Zweitbesitzer? Ich habe die Rechnung und Abtrittserklärung vom Erstbesitzer. Die Grafikkarte will ich nicht ohne Grund einschicken, da man sonst evtl. die Kosten übernehmen muss, wenn kein Fehler vorliegt.
 
wende dich doch direkt an ck, die haben hier sogar ein forum ;)
Meiner Meinung nach, muss die Karte getauscht werden
 
Ist die Grafikkarte, kenne ich leider auch und dem Vorschlag von Narbennarr ist nichts hinzuzufügen.
 
solche aussetzer sind entweder die grafikkarte oder das hdmi kabel... garantie hast du so viel, wie der hersteller gewährt. steht auf dem kassenbeleg/garantieschein.
 
Garantie gilt nur für den Erstbesitzer.. Ist egal ob da 6, 12, 24, 36, 48, 60, 72 oder 84 Monate Garantie vom Hersteller drauf sind :freak:

Also zurück an Erstbesitzer schicken, dann er sie zum Hersteller einschicken kann :evillol:
 
Sieht für mich auch eindeutig nach einem defekt aus.
Hier scheinen die VRam Probleme zu bereiten wenn der höhere Takt anliegt.

Setzte dich daher mit dem Händler in Verbindung.
Normalerweise sollten keine Kosten anfallen auch wenn kein Fehler gefunden werden würde solange Garantie vorhanden ist.

Ich denke auch dass die Grafikkarte nicht ohne Grund privat weiter verkauft wurde.

Wahrscheinlich wurde sie bis zum biegen und brechen sehr stark übertaktet bis sie ein Schaden genommen hat und wurde dann einfach verkauft um sich nicht mit der Garantie herumschlagen zu müssen. Wahrscheinlich wurde hierbei auch befürchtet dass diese abgelehnt werden würde wenn heraus kommt dass hier OC übers Limit heraus betrieben wurde.

Ich stand letztes selber vor der Entscheidung mir einen gebrauchten I7 4790K zu kaufen oder mir diese CPU neu zu kaufen. Da ich kein Freund von gebrauchter Hardware bin da ja alle immer behaupten nichts zu übertakten hätte ich mir diese CPU auch neu kaufen können. Da der Preisunterschied zwischen 270 auf 350 Euro am ende auch nicht mehr so gravierend ist, aber man bei Neu die volle Garantie und Gewährleistung hat.

Da ich aber keine 3 Jahre alte Hardware neu kaufen wollte habe ich am ende einen 6700K gekauft und ein neues MB und Ram dazu geholt.
Ergänzung ()

Das mit dem Erstbesitzer kommt sehr oft vor, wenns so ist hat man schlechte Karten.
Ergänzung ()

Im Jahr 2010 habe ich mir selbst durch starkes Übertakten und setzen von mehr Spannung eine neue Grafikkarte zerstört. Der Fehler trat bei mir auch durch den VRam auf da dieser wie bei dir ein Schaden genommen hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen dank für die vielen antworten ich setze mich mal mit CK in verbindung =)
 
würde auch auf Schaden am VRAM tippen, solche Fehler können auch kommen wenn VRAM zu heiß wird
 
Mr.Smith schrieb:
Garantie gilt nur für den Erstbesitzer.. Ist egal ob da 6, 12, 24, 36, 48, 60, 72 oder 84 Monate Garantie vom Hersteller drauf sind :freak:

Die meisten Hersteller grenzen es auf den Erstkäufer ein, ja.
Aber pauschal ist diese Aussage falsch.

Gewährleistung vom Händler ist allerdings immer übertragbar.
Da eine 1080er auch noch innerhalb der ersten 6 Monate ist (Beweislastumkehr) ist der Kontakt zum Händler auf jeden Fall die beste Option.
 
Du hast ja auch Unterlagen zum privaten Kauf. Eventuell hilft dir das und es gibt eine Kulanzentscheidung.
 
Die Garantie wird i.d.R. vom Hersteller gewährt und ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie gilt meist gegenüber jedermann, da ja die Funktionsweise der Kaufsache garantiert wird.

Gewährleistung ist die rechtliche Pflicht des Verkäufers, für Sachmängel (oder Rechtsmängel) gegenüber dem Käufer gerade zu stehen. Sie ist ein vertraglicher Anspruch, der sich aus dem Kaufvertrag ergibt. Deshalb besteht dieser Anspruch nur für den Käufer gegenüber dem Verkäufer. Es hängt vom einzelnen Vertrag ab, ob der Verkäufer den konkreten Käufer namentlich kennt.

h00bi bringt leider einiges durcheinander. Ein Bürgerliches Gesetzbuch brächte ihm Klarheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie gentleman sagt deinstallier den treiber und nehm die versiond avor dann sollte deine karte wieder 1a laufen
 
Ich erspar mal, das nachzuplappern was schon 5x geschrieben worden ist ;)
Nur eine Sache : deine Grafikkarte ist kaputt!


IICARUS schrieb:
Da ich aber keine 3 Jahre alte Hardware neu kaufen wollte habe ich am ende einen 6700K gekauft und ein neues MB und Ram dazu geholt.

Wow! Tolle Story, am Ende musste ich sogar fast weinen.
Hardware gebraucht oder nicht ist eine reine Glaubensfrage. In der Regel kann man in Forenmarktplätzen wie hier davon ausgehen, dass die Leute wissen was sie tun und ihre Hardware entsprechend behandeln. Ich kaufe schon seit eh und je gebrauchte Sachen, einfach deshalb, weil es genug Enthusiasten gibt die ihr Rig bei jeder neuen Hardwarrevision vollkommen ersetzen und 100€ mehr oder Weniger eben doch Geld sind. Gut, wenn man nicht drauf achten muss- aus welchen Gründen auch immer ...nwm. Ich könnte mir finanziell auch immer alles neu kaufen- aber warum? Weil irgendwer irgendwem irgendwann man was defektes verkauft hat? Ich hatte mehr Reklamationen bei Neukäufen...
 
Ist kein defekt, hast du den neusten Treiber drauf?

Dann installiere den alten wieder da der neue kaputt ist(siehe Gamestar News).
 
wie schon ganz am anfang gesagt habe ich die treiber mehrmals ersetzt sagt mir welcher treiber wie installiert werden soll und ich machs =D gerade ist auch der neuste drauf das macht aber wirklich keinen unterschied
 
h00bi schrieb:
Gewährleistung vom Händler ist allerdings immer übertragbar.
Da eine 1080er auch noch innerhalb der ersten 6 Monate ist (Beweislastumkehr) ist der Kontakt zum Händler auf jeden Fall die beste Option.
moquai schrieb:
Was soll er durcheinander bringen? ;)

Die Gewährleistung ist Bestandteil des Kaufvertrags und der besteht zwischen den Händler und den Kunden.
Der Zweitbesitzer hat keinen Kaufvertrag mit den Händler und somit auch kein Gewährleistungsanspruch gegenüber den Händler.
 
Hallo32 schrieb:
Der Zweitbesitzer hat keinen Kaufvertrag mit den Händler und somit auch kein Gewährleistungsanspruch gegenüber den Händler.

Falsch!

https://www.computerbase.de/forum/threads/pc-aufruesten.1534472/#post-18145966
https://www.computerbase.de/forum/t...r-gegen-be-quiet.1586198/page-8#post-18824689

Als Ergänzung dazu:

h00bi sagt nur, dass manchmal auch bei Garantieleistungen Abtretungsrechte gegenüber Dritten eingeräumt werden, nur eben auf freiwilliger Basis des Herstellers.
 
h00bi schrieb:
Die meisten Hersteller grenzen es auf den Erstkäufer ein, ja.
Aber pauschal ist diese Aussage falsch.

Du kannst vom Verkäufer eine Abtretungserklärung anfragen (dafür reicht ein 2zeiler, den er unterschreibt) und dann den regulären Weg nutzen.
 
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