Ich wiederhole, wie im anderen Thread: Die Situation stellt sich hier nicht viel anders dar, als dies bei jeder anderen Bank auch der Fall gewesen wäre.
Man müsste schon argumentieren, dass PayPal den Eindruck erweckt, das Geld wäre sicher. Das kann man tun; dann wirkt es aber seltsam, wenn man sich zugleich beschwert, PayPal mische sich zu sehr ein. Und dieses Argument hat mWn noch nicht einmal bei "klassichen" Banken sich durchgesetzt.
Wenn also das Konto vom anderen gehackt wurde, hat die Zahlung ohne Rechtsgrund stattgefunden; einen anderen Behaltensgrund müsste man auch erst mal nachweisen: dass zB der Gehackte seine Kontodaten frei herumliegen ließ.
Ansonsten ist es so, wie hier bereits an anderer Stelle gesagt worden ist: Der Gehackte ist selbst ein Opfer; da muss der TE sich nicht als das bessere Opfer fühlen. Denn auch das Zweite wurde schon gesagt: wäre er sich sicher derjenigen Identität, an die er die vermeintliche Kaufsache herausgegeben hat - und erst hier findet die schädigende Vermögensverschiebung statt! -, könnte er sich nun an ihr schadlos halten.
Je nachdem, wie der Hack stattgefunden hat, hat der geschädigte TE hier gut möglicherweise sehr viel mehr mit dem Täter zu tun als der Gehackte; das sollte er nicht aus den Augen verlieren.
Die zweite Möglichkeit, die ich neben der angesprochenen PayPal-Verantwortung sehe, ist die Berufung darauf, dass man "entreichert" ist - entweder, weil man das Geld bereits in gutem Glauben für etwas ausgegeben hat, was man sonst nicht gekauft hätte, oder weil weil man in der schädigenden Vermögensverschiebung bereits das bereicherungsrechtliche Gegenstück für den Zahlungseingang sieht. Details sind ja im anderen Thread weiter ausgeführt; vielen Dank an dieser Stelle auch dem TE dort, dass er den Thread so gut führt
Man müsste schon argumentieren, dass PayPal den Eindruck erweckt, das Geld wäre sicher. Das kann man tun; dann wirkt es aber seltsam, wenn man sich zugleich beschwert, PayPal mische sich zu sehr ein. Und dieses Argument hat mWn noch nicht einmal bei "klassichen" Banken sich durchgesetzt.
Wenn also das Konto vom anderen gehackt wurde, hat die Zahlung ohne Rechtsgrund stattgefunden; einen anderen Behaltensgrund müsste man auch erst mal nachweisen: dass zB der Gehackte seine Kontodaten frei herumliegen ließ.
Ansonsten ist es so, wie hier bereits an anderer Stelle gesagt worden ist: Der Gehackte ist selbst ein Opfer; da muss der TE sich nicht als das bessere Opfer fühlen. Denn auch das Zweite wurde schon gesagt: wäre er sich sicher derjenigen Identität, an die er die vermeintliche Kaufsache herausgegeben hat - und erst hier findet die schädigende Vermögensverschiebung statt! -, könnte er sich nun an ihr schadlos halten.
Je nachdem, wie der Hack stattgefunden hat, hat der geschädigte TE hier gut möglicherweise sehr viel mehr mit dem Täter zu tun als der Gehackte; das sollte er nicht aus den Augen verlieren.
Die zweite Möglichkeit, die ich neben der angesprochenen PayPal-Verantwortung sehe, ist die Berufung darauf, dass man "entreichert" ist - entweder, weil man das Geld bereits in gutem Glauben für etwas ausgegeben hat, was man sonst nicht gekauft hätte, oder weil weil man in der schädigenden Vermögensverschiebung bereits das bereicherungsrechtliche Gegenstück für den Zahlungseingang sieht. Details sind ja im anderen Thread weiter ausgeführt; vielen Dank an dieser Stelle auch dem TE dort, dass er den Thread so gut führt