Darf der Arbeitgeber einen Urlaub streichen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

MDusik

Banned
Registriert
Juli 2015
Beiträge
395
Ich habe eine Bekannte, die hätte aktuell eigentlich 3 Wochen Urlaub.

Sie arbeitet im Büro in einer Druckerei.

Sie war letzte Woche in Spanien. Das war die erste Woche vom Urlaub.

Die restlichen 2 wäre sie eigentlich zu Hause.

Jetzt war sie gestern schon in der Arbeit und heute auch wieder.
Der restliche Urlaub wurde gestrichen.

Warum, weiß ich nicht genau. Vermutlich ist eben Arbeit für sie da.

Darf der Arbeitgeber das so einfach?
Gibt es Gründe, wann der Arbeitgeber das machen darf?

Wenn z.B. noch eine weitere krank wird? Etc...?
 
Er darf Urlaub nur dann streichen, wenn schwerwiegende Gründen vorliegen. Einfach so streichen ist nicht erlaubt, kann sogar mit Bußgeld geahndet werden.
Hat der Chef das Recht, einen Mitar-
beiter aus dem Urlaub zurückzuho-
len?
Zitat IG Metall Urlaubsratgeber
Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht.
Dies solle sogar dann gelten, wenn
eine Rückrufmöglichkeit vorher verein-
bart worden war (AZ: 9 AZR 405/99).
Dies gilt allerdings nur für den gesetz-
lichen Mindesturlaub von vier Wochen.
Unabhängig davon dürfte ein „Rück-
ruf“ erlaubt sein, wenn ein betrieb-
licher Notfall vorliegt, etwa wegen ei-
ner Naturkatastrophe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein einmal genehmigter Urlaub kann nicht so einfach gestrichen werden.
Es geht - aber da muß schon mehr anfallen, als das n Kollege krank is oder so.
 
MDusik schrieb:
Ich habe eine Bekannte …
Die restlichen 2 wäre sie eigentlich zu Hause.

Jetzt war sie gestern schon in der Arbeit und heute auch wieder.
Der restliche Urlaub wurde gestrichen.

Warum, weiß ich nicht genau. …
Du haste eine Bekannte und fragst Fremde, die weder dich noch dein Bekannte kennen , warum sie trotz Urlaub wieder bei der Arbeit bist?
Stellt auch noch Vermutungen an, daß der Urlaub vom Arbeitgeber gestrichen wurde!
Vielleicht möchte deine Bekannte ja auch den Urlaub nur verschieben, vielleicht ist sie Workoholikerin, vielleicht …
Tipp, wenn es dich so brennend interessiert, dann frage doch deine Bekannte.
 
Sie ist bei der Arbeit, weil ihr der Urlaub gestrichen wurde.

Ich weiß aber nicht den Grund, warum ihr der Urlaub gestrichen wurde.
 
Hier weiß das aber auch keiner :D
 
Nein darf er nicht und es ist irrelevant ob man Zuhause 'rumgammelt' oder in Australien durchs Outback zieht.
 
Prinzipiell darf das der Arbeitgeber nicht, soweit ich weiß - nur unter wirklich schwerwiegenden Gründen. Vor allem muss der Arbeitgeber bei solchen Dingen, sollte er wirklich berechtigt sein, auch für Kosten von Buchungen usw. aufkommen. Theaterkarten usw.

Heutzutage wird sich aber an nichts mehr gehalten. Umso kleiner das Unternehmen ist, umso mehr sollte man auch die Augen zurdrücken. Man darf nie vergessen, dass dann der Chef auch mal die Augen zudrückt ;)
 
AFAIK ist es auch so: Desto niedriger deine Stellung im Unternehmen, desto schwieriger können/dürfen sie dich aus dem Urlaub holen. Mir Persönlich ist ein Fall bzw. zwei Fälle bekannt, da hat ein Krankenhaus zwei Stationsleitungen von Intensivstationen sehr kurzfristig den Urlaub gestrichen, das war am Ende auch -soweit ich mich erinnere- legal, aber das Krankenhaus musste für alle Kosten aufkommen, da schon ein Urlaub gebucht war etc. Später ist es dann angeblich vorgekommen das entsprechende Leute in den Urlaub geflogen sind und nicht mehr ans Handy gegangen sind, falls es wieder der Arbeitgeber ist, denn der hätte sie, mit entsprechenden Grund, wohl auch aus dem Urlaub holen können.

Achso, Grund war Notstand aufgrund eines hohen Krankenstandes wenn ich mich recht entsinne. Ist nun schon ein paar Jahre her und mir hat es damals ein Betriebsrat erzählt. Versteht sich von selbst das die Stimmung im Krankenhaus insgesamt nicht gut war und auch der hohe Krankenstand nicht von ungefähr kam. Ich arbeite inzwischen nicht mehr dort, aber wirklich gebessert hat sich wohl nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist die Ausnahme des Grundsatzes - nämlich die Grundversorgung der Bevölkerung, also Notfalldienste (Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser/Rettungsdienst) und u. U. sowas wie Elektrizitätsversorger o. ä.

Leute, die in der Hierarchie niedriger stehen, kann man schlicht durch ihre Menge, aber auch durch Drittverfügbarkeit (Leihfirmen, andere Krankenhäuser in der Nähe o. ä.) schlicht leichter ersetzen. Eine gesonderte gesetzliche Regelung existiert nicht.
 
Mal wieder Theorie und Praxis.

Theoretisch und juristisch korrekt ist: Ein Arbeitgeber darf seinen Untergebenen nur in Ausnahmefällen den Urlaub streichen, muss dann aber für alle anfallenden Unkosten aufkommen, die dadurch entstehen.

Praktisch gesehen kann man natürlich nein sagen und im Extremfall auf das vom BAG gefällte Urteil pochen, dass Idon zitiert hat, und man hat damit auch absolut recht, damit hier keine Missverständnisse aufkommen, aber das werden die Wenigsten aus Angst um ihren Job oder irgendwelchen Konsequenzen auch tun. Der Chef merkt sich nämlich sowas. Nun kann der Chef wegen der verweigerten Streichung keine Repressalien aussprechen, denn auch das wäre eindeutig gegen geltendes Recht, aber er wird etwas Anderes finden. Also lieber eine gütliche Einigung mit dem Chef finden, denn er wird sich auch die Bereitschaft des Mitarbeiters merken und, wenn er kein absoluter Vollpfosten ist, beim Nächsten Mal den Wünschen des Mitarbeiters zugänglicher sein.
 
Das lässt sich doch einfach lösen: geb dem Arbeitgeber keine Chance dich im Urlaub zu erreichen. Wie will er dich zurückholen?
Für Bewerbungen benützt du ein Prepaid-Handy das du danach in einem Fluß in deiner Nähe versenkst.
 
Praktisch wird man, wenn man keinen Bock auf sowas hat, dem Chef natürlich nicht sagen, dass man von 4 Wochen nur 2 Wochen in Nordnorwegen ist und die anderen 2 Wochen daheim, sondern, dass man 4 Wochen auf einem Campingtrip ohne moderne Gerätschaften in der Mongolei ist.

Diese Transferleistung sollte aber wirklich jeder selbst schaffen. :)

Bei mir selbst ist es so, dass ich auch im Urlaub für den Notfall erreichbar sein muss. Maßgeblich ist da nicht das Bundesurlaubsgesetz, sondern die Großprojektdurchführung. Diese Einschränkung gleicht mein Arbeitgeber durch erhöhtes Grundgehalt aus. Das dürfte allerdings in der Praxis für einen guten Teil der Beschäftigten nicht durchsetzbar sein.


@ Labtec

Kommentarlos nicht ans Telefon/Handy gehen, ohne Geschichte warum, hat u. U. die von @BernardSheyan erwähnten Folgen.
 
Also lieber eine gütliche Einigung mit dem Chef finden, denn er wird sich auch die Bereitschaft des Mitarbeiters merken und, wenn er kein absoluter Vollpfosten ist, beim Nächsten Mal den Wünschen des Mitarbeiters zugänglicher sein.

oooder er erwartet es einfach von seinen mitarbeitern und sieht es als völlig normal an sie aus dem urlaub zu zitieren.
schlechte angewohnheiten gewöhnen sich menschen nur allzu gerne und schnell an.
 
MDusik schrieb:
Ich weiß aber nicht den Grund, warum ihr der Urlaub gestrichen wurde.
Ich verstehe nicht warum dann überhaupt diese Frage gestellt wurde, geschweige denn warum immer noch mit Halbwissen spekuliert wird.

Falls einige nicht verstehen warum der Thread geschlossen wurde. Solange der TE nicht mehr Informationen bringt - seine Kollegin fragt - sind das hier nur wilde Spekulationen.
Warum ist in China ein Sack Reis umgefallen?
Erdbeben, Sturm, Klimakatastrophe …
Oder der Bauer hat sich an den Sack gelehnt und ist eingeschlafen.

 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben