Rebooting Samsung S3 LTE Nachweis

Noob123456

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Wo Noob dran steht, ist auch einer drin.

Ihr Lieben, folgendes Problem:
Wir haben ein Samsung S3 LTE als Kundenrückläufer vom Händler gekauft, angeblich neu. Nun hatte das gute Teil diverse Probleme, die ich hier vorerst vielleicht nicht schildern muss. Wir haben's also eingeschickt. Der Händler hat's weitergeleitet an Samsung. Die wiederum sagen jetzt, das Fernofon wäre "rebootet" worden, daher hat es keine Garantie mehr.
Nun die Fachfrage:
Ist es nachweisbar, WANN dieser Vorgang stattgefunden hat?

Hab schon mit Händler, Werkstatt und Samsung-Werkstatt gesprochen, keiner weiß so richtig oder kann es genau sagen. Kann es hier jemand? Kann man hieb und stichfest nicht nur sagen, DASS rebootet wurde, sondern auch WANN? Und wer kann so etwas auslesen?

Vielen Dank schonmal
der Noob
 
Du meinst vermutlich nicht "rebootet" sondern "gerootet" ?
Bei Samsung Geräten gibts ein Flag was anzeigt ob das Gerät gerootet wurde und einen Flash Counter, wie oft da ein Rom drauf geflasht wurde.
 
Rebootet?

Also neugestartet?

Oder was ist gemeint?

​Vielleicht gerootet?
 
Garantieablehnung durch Herstellerwerkstatt. Am vorliegenden Gerät wurde ein Eingriff in die Original-Software (Rooting) festgestellt.

Das steht da. Ich hab gewiss von anderen Dingen Ahnung, aber technische Geräte sind für mich Böhmische Dörfer :-)) Deshalb hat hier auch keiner irgendwas getan.
 
Also gerootet: das heißt das S3 war nicht neu und der Kunde bei dem es war hatte es im Betrieb bzw. zumindest damit rumgespielt. Ein Smartphone rootet man normalerweise nur wenn man a) Apps drauf laufen lassen will die spezielle Rechte erfordern (z.b. war das bei Titaniumbackup mal so, ob es jetzt noch so ist weiß ich nicht) oder man die original Firmware ersetzen will.
Ich würde mit dieser Erklärung zum Händler gehen und eben sagen dass das S3 definitiv nicht neu war.
mfg
 
Dann hats wohl der Kunde, welcher es zurück geschickt hat, GEROOTET!
Und kann zwar rückgängig gemacht werden, aber für Samsung bleibt es nachweisbar und deswegen ist die Garantie dann auch weg.

Bei Samsung direkt hast du da keine Chancen mehr. Vielmehr aber beim Händler.

Auslesen WANN das gemacht wurde kann man meines Wissens nach nicht. Nur wie oft der Vorgang durchgeführt wurde (Flash-Counter)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Händler nicht darauf hingewiesen hat, daß das Gerät gerootet wurde, dann ist das ein Mangel, den er beheben muß. Und das kann er nur, indem er das Gerät zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet.

Es wäre natürlich plausibel, wenn du das Gerät schon bald nach dem Kauf zurückgeschickt hast; aber grundsätzlich liegt in den ersten 6 Monaten die Beweispflicht beim Händler.
 
Danke dir, mit dem Händler (und seiner Werkstatt) sprach ich bereits. Da die 6 Monate nach Kauf bereits gerade so abgelaufen sind, ist die Beweislast an mir. Und ER als Händler sagt sowieso, daß das alles nicht sein kann, ist ja klar. Ich muß jetzt also sehen, ob man das nachweisen kann. Samsung spricht von Gutachter, der vielleicht und eventuell feststellen könnte, ... aber genau sagen, ob es überhaupt nachweisbar ist, können die es mir auch nicht. Streitwert sind 232 Ocken, soviel würde die "Reparatur" kosten. Der Gutachter dürfte mindestens das Gleiche kosten. Zumal ja keiner weiß, ob das überhaupt geht und woher denn ein solcher Gutachter gezaubert werden solle. Bevor ich also jetzt alle Gutachter dieses Planeten befrage, würde ich gern wissen wollen, ob's was zu begutachten gäbe.
 
OK, das lohnt sich wohl nicht....

Andere Frage, sind die Probleme die du hast, software-technisch? Nur so ne Idee, wenn das Ding eh schon gerootet ist, Cyanogenmod 13 draufspielen, so würden sich zumindest Softwareprobleme lösen lassen....
 
Die Idee ist sicher im Ansatz super! Aber wo Noob dransteht... Ich kann da gar nix aufspielen, leider.

Ich habe jetzt 3 Optionen:
Geld löhnen und meine Ruhe haben
Nachweis bringen und dem Händler Feuer geben
unrepariert zurück mir Zahlung von "Strafgebühr" und alles ist wie gehabt

Naja, und dann hat mir der Händler noch die vollkommen undiskutable Variante angeboten, das Telefon zu vernichten und kostenfrei zu entsorgen.
Ergänzung ()

Und ja, softwaretechnisch. Es geht manchmal nicht an, friert im Startbildschirm ein oder zeigt kryptische Symbole.
 
Du meinst die beste Variante ist erstmal, unrepariert wieder zurück holen? Mein Problem ist, die haben mir jetzt genau 5 Tage Zeit gegeben, das zu entscheiden.
Ich kann's nicht schildern, weil ich davon zu wenig Ahnung habe. Was willst du wissen? Wie die Zeichen aussahen?
 
Also wenn ich sehe daß gebrauchte Geräte (und nichts anderes hast du ja bekommen) bei ebay ab 60€ - im Schnitt für 100€ - übern Tisch gehen, würd ich keinesfalls 232€ für ne Reparatur ausgeben.

Hier ein Beispiel mit Sofortkauf für 125€: klick

Edit: da dieses Gerät per Paypal bezahlt werden kann, hast du wenigstens eine Absicherung, falls Schrott bei dir ankommt.

Oder aber ersteigern, da kommst du billiger weg. Gewährleistung hast du bei den gebrauchten von Privat zwar nicht, aber bislang hat dir die ja auch nix genützt....
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist natürlich eine Option, denn die Garantie kommt ja nun auch bei Reparatur nicht wieder. Natürlich kommt der "Händler" damit richtig gut weg, aber was soll's. Schont allemal die Nerven. Ich danke dir und allen für ihre Mühe!
 
Hast du denn das Gerät schon einmal selber auf Werkseinstellungen zurückgesetzt? Sollte es dann immernoch "spinnen" kannst du immer noch versuchen, ein anderes CustomRom aufzuspielen (oder aufspielen zu lassen, wenn du jmd im Bekanntenkreis hast, der sich damit auskennt).
 
Hallo,

du hast bei einem gewerblichen Händler gekauft. Somit hast du in diesem Fall 2 Jahre Gewährleistung. Diese ist unabhängig von der Garantie welche SAMSUNG gibt.

Die gesetzliche Gewährleistung wird auch nicht durch ROOTING etc. ausgehebelt, da kommt der Händler nicht drum rum. Ein Einschicken an den Hersteller ist in diesem Fall auch nicht zumutbar.

Problematisch allerdings die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Fakt ist, im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung muss dir der Verkäufer (und nicht SAMSUNG) das Gerät reparieren oder austauschen, unabhängig von einem ROOT oder dergleichen. Er kann sich allerdings auf die Beweislastumkehr berufen. Da es sich hier aber um ein Gebrauchtgerät zu handeln scheint (vermutlich Rückläufer) hast du gute Chance einer Argumentation gegenüber dem Händler.


Gruß
thornhill

EDIT: Ah: Rückläufer steht ja oben :)
 
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Die 6 Monate sind um, hat der TE bereits geschrieben. Das Gutachten (wann das Gerät gerootet wurde, also vom TE oder von dem Vorbesitzer, der es zurückgeschickt hat) ist teurer als der Wert des reparierten Gerätes, und ob ein Gutachter überhaupt beweisen kann wann das Gerät gerootet verkauft wurde ist fraglich.

Also wenn sich der Händler querstellt, hat der Kunde da wohl Pech gehabt... außer man will es einfach aus Prinzip und ohne Rücksicht auf die Kosten durchziehen...
 
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Hallo,

deswegen habe ich ja geschrieben, in dieser Situation hat man eine gute Ausgangslage beim Händler. Von Durchziehen ohne Rücksicht auf Kosten habe ich nichts erwähnt.

Der Händler kann auf die Beweislastumkehr verweisen, der TE auf das vermeintliche Gebrauchtgerät. Eine Pattsituation welche immer zu Gunsten des Käufers ausgelegt werden wird.

Gruß
thornhill
 
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