Begriff "Abschaum" -> Beleidigung ? STGB?

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[GER]Walhalla

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Hi,

wenn ich jemanden als Abschaum bezeichne,aus welchen Gründen auch immer,kann ich rechtlich belangt werden ?

LG
 
Als eine Beleidigung würde ich diese Äußerung in jedem Fall auffassen.
Und ja, eine Beleidigung ist eine strafbare Handlung.

Wieso ist es Menschen heutzutage eigentlich unmöglich, sich auch bei Kritik oder in Diskussionen höflich und anständig auszudrücken?
Ein Argument wird nicht besser, in dem man es mit einer Beleidigung 'verstärkt'
 
Da die Frage so einfach formuliert ist gibt es auch eine einfache Antwort: Ja, du kannst rechtlich belangt werden.
 
hamju63 schrieb:
Ein Argument wird nicht besser, in dem man es mit einer Beleidigung 'verstärkt'
Eher im Gegenteil. Aber ich habe so das Gefühl, dass es stark damit zusammenhängt, ob man überhaupt Argumente hat bzw. diese äußern will. Generation Twitter und Facebook. Muss halt alles auch smartphonetauglich sein. Da passt leider eine kurze, knackige Beleidigung besser, als ein ausformulierter Text, wo man sich Gedanken um die Argumentation machen muss.
 
Zur Verdeutlichung dient vielleicht auch der Hinweis: die Strafbarkeit einer Aussage in Bezug auf die Ehre kann sich bereits aus den Umständen ergeben. Dass es sich inhaltlich um Schimpfworte oä handele, ist keine notwendige Voraussetzung.
 
Droitteur schrieb:
Zur Verdeutlichung dient vielleicht auch der Hinweis: die Strafbarkeit einer Aussage in Bezug auf die Ehre kann sich bereits aus den Umständen ergeben. Dass es sich inhaltlich um Schimpfworte oä handele, ist keine notwendige Voraussetzung.


Mein Vater sagte dazu mal so schoen,

"Es kommt auf die beleidigende Absicht an." Womit Ephraim Kishon sauber ausgehebelt waere, der in einer seiner Satiren behauptete, "Armloch" koenne nicht verfolgt werden . . .
 
Je nachdem in welchem Kontext du es gesagt hast oder sagen willst, würde ich das anders auffassen.
Wenn du eine Einzelperson als Abschaum bezeichnest, weil sie gerade in x versagt hat oder weil sie Eigenschaft Y hat, ist es definitiv als Beleidigung aufzufassen, da sie die Ehre der Person verletzt. Schau dazu mal auf die genaue Definition des Wortes "Abschaum".

So häufig, wie derzeit Strafbestände gegen StGB § 185 Beleidigung begangen werden, denke ich kaum, dass ein Gericht sich dem im größerem Rahmen annehmen wird, wenn es nicht völlig ernst gemeint ist. Von den Menschen, die auf Facebook, Twitter und Co damit drohen dich anzuzeigen kommt meistens sowieso nichts.
Das sollte man trotzdem nicht als Anlass nehmen, zu Beleidigungen zu greifen.

Kommt es jedoch wirklich mal zu einem Verfahren, würde ich meinen, dass die Aussagewert von "Abschaum" doch schon um einiges höher ist, als wenn ich jemanden als "sturen Bock" bezeichne.

Im arbeitsrechtlichen Umfeld sieht die Sache natürlich schon etwas anders aus. Da obliegt es keinem Gericht, dich zu verurteilen sondern deiner übergeordneten Instanz - auch "Chef" genannt. Wenn du deinen Kollegen als Abschaum bezeichnest, ist das schon eine ziemlich heftige Sache, die er mit Sicherheit nicht undiszipliniert lassen wird. Von Maßnahmen bis hin zur Abmahnung und folglich auch Kündigung können die Folgen sein.
Ob der geschädigte privatrechtlich den Aufwand betreiben möchte um Schmerzensgeld einzutreiben und dir noch eins auszuwischen ist dann noch mal eine andere Sache.

Soweit von dem, wie ich das rechtlich auffasse. Ich bin natürlich kein Jurist, weswegen alles ohne Gewähr ist.

Abschließend kann man sich eigentlich fast schon sicher sein, dass ein persönliches Gespräch ohne Zeugen und erlaubter Aufnahmen sowieso nicht geahndet werden kann, weil dann Aussage gegen Aussage steht - außer man selbst gibt zu, den Kläger als Abschaum bezeichnet zu haben. Sollte man eigentlich machen, weil man mit einer Beleidigung ja gezielt die Ehre einer Person/Gruppe verletzen möchte. Vor Gericht dann wieder alles zu leugnen widerstrebt dann dem Zweck (aber man entgeht einer Verurteilung :))
 
Ich denke nicht, dass sich eine Aufarbeitung lohnt. Der Threadersteller ist anscheinend einem "perma ban" erlegen...
 
Gar nicht gemerkt. So schnell kann es gehen... :rolleyes:
Kann wohl gut sein, dass er es verdient hätte, rechtlich dafür belangt zu werden...
 
Da der TE nicht mehr mitdiskutieren kann, hat sich das Thema erledigt.
 
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