Iphone 6 Geld zurück?

Hellwach

Cadet 2nd Year
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Hallo,

vor knapp über einem Jahr habe ich mir ein Handyvertrag mit einem Iphone6 geholt.
Vor ungefähr 2-3 Monaten habe ich es im Applestore reparieren lassen, wegen verschobene Frontkameralinse.
Einem Monat später habe ich es wieder reparieren lassen wegen dem selben Fehler.
Und wieder einen Monat später hat sich die Linse deutlich verschoben.

Der freundliche Mitarbeiter meinte bei der letzten Reperatur, dass es sich sehr wahrscheinlich wieder verschiebt und das man damit doch leben solle. Die Funktion würde nicht beeinträchtigt werden, da es nur der Staub filter sei.


Kann ich mein Geld zurück fordern oder muss ich es noch einmal reparieren lassen?
 
Würde lieber mein Geld zurück haben, als es wieder reparieren zu lassen.
Bin mir halt nur nicht mehr sicher, ob ich denen noch eine chance geben muss.
Sind jedes mal knapp über 200km fahrt und ca 4-5 Stunden Zeit die flöten gehen.
 
Du hättest dich dafür leider direkt an deinen Handyprovider wenden müssen.

Ist der Mangel denn jetzt gerade aktuell, oder läuft alles? Auf jeden Fall solltest du schon jetzt Unterlagen zusammenstellen, also Nachweise über die bisherigen Reparaturen. Dann kann man über Kulanz hoffen, dass sogar ohne gerade vorliegenden Mangel und >6 Monate durchzuziehen. Kommt aber natürlich auf den Provider an - Telekom oder Vodafone sind da umgänglicher als der Billig-Gammler um die Ecke.

Um welchen Provider handelt es sich denn?

Problematisch wird hierbei natürlich sein, dass es sich um ein subventioniertes Gerät handelt. Es wird also eher einen Gerätetausch als Geld geben.
 
Wenn du das über die Hersteller-Garantie und nicht 3x über die Gewährleistung des Händlers abgewickelt hast, hast du keinen Anspruch und musst auf Kulanz hoffen.
 
ja, der Mangel ist aktuell. Die Unterlagen sind vorhanden.
Provider ist o2, habe den Vertrag aber bei Handy-deutschland abgeschlossen.

Spielt das den eine Rolle, ob ich das bei handy-deutschland oder direkt bei apple auf garantie reparieren lasse?
Die hätten es doch sowieso zu apple geschickt.
 
Spielt das den eine Rolle, ob ich das bei handy-deutschland oder direkt bei apple auf garantie reparieren lasse?
Die hätten es doch sowieso zu apple geschickt.
Das ist richtig sie schicken es auch zu Appel, nur dadurch das du es direkt an Apple geschickt hast, nahmst du Handy-Deutschland die Möglichkeit den Mangel zu beheben. Für Handy-Deutschland meldest du den Mangel das erste mal und nicht das 4 Mal. Grundsätzlich ist bei Gewährleistung der Händler der erste Ansprechpartner, auch wenn er dann direkt an den Hersteller verweist, ist er dann aber über den Mangel informiert.
 
Ah okay verstehe somit habe ich bei den Reparaturen zu voreilig gehandelt.
Also müsste ich jetzt meinen Händler über den Defekt informieren und fragen ob ich den Defekt direkt bei Apple reparieren lassen kann.
Wäre es vom Nachteil wenn ich dem erzähle, dass ich es schon 2x repariert wurde oder kann es sein das er es aus Kulanz anerkennt?
Wie verhält es sich den beim Vertragshandy, bei einer wandlung?
Kann man auf ein anderes Modell bestehen mit einer Zuzahlung, wenn das neue Handy teurer ist als das alte z.B. 6s oder 7?

Und vielen Dank schonmal für die ganzen Infos, die ich bis jetzt bekommen habe.
 
Du kannst natürlich versuchen dem Händler die erfolglosen Reparaturversuche nachzuweisen, ihm mitteilen, dass das Problem noch immer besteht, und um einen Geräteaustausch bitten, zumindest aber um Behebung des Fehlers. Je frecher deine Forderung dabei rüber kommt, desto geringer ist meiner Erfahrung nach die Kulanzschwelle, aber da mag es natürlich Ausnahmen geben.

Generell driftet das hier aber extrem schnell in den Bereich der Rechtsberatung im konkreten Einzelfall ab, da halte ich mich dann in aller Regel raus. Viel Erfolg noch.
 
Hellwach schrieb:
Würde lieber mein Geld zurück haben, als es wieder reparieren zu lassen.
Bin mir halt nur nicht mehr sicher, ob ich denen noch eine chance geben muss.
Sind jedes mal knapp über 200km fahrt und ca 4-5 Stunden Zeit die flöten gehen.

Gibts keine Post bei dir?
 
Probieren geht über Studieren, aber aus meiner Sicht wird der Händler das Geld kaum zurückzahlen. Das wäre aus finanzieller Sicht sicher kein guter Deal für ihn. Im übrigen sind seit dem Kauf mehr als 6 Monate vergangen, es gilt daher die Beweislastumkehr. Durch die erstmalige bzw. wiedderholte Reparatur bei Apple hast du sämtliche Rückgaberechte aber vermutlich eh schon verwirkt. Du kannst daher nur auf Kulanz hoffen.
 
Ich würd mich bei Handy-deutschland melden und die Sachlage schildern.
Klar is ja, dass die das handy nicht selber reparieren.
Das handy war (vemute ich mal) Vertragsbestandteil.

Du könntest also ggf den Vertrag rückabwickeln (2x Reparatur war ja erfolglos).
Somit wärst Du aus der MBZ raus, müßtest Dein handy zurückgeben und ggf für die Benutzung n Obulus entrichten.

Da die aber wohl daran interessiert sind, den Vertrag mit Dir zu erhalten, machen sie Dir denk ich mal n anderes Angebot.

Für die Zukunft, Mängel immer dem (Kauf)Vertragspartner zuerst melden - macht die Sache idR einfacher.
 
Als wüsste der Händler nicht über die bekannt, auftretenden Fehler Bescheid. Außer er nutzt nicht die gängigen Kommunikationsmittel, was schon beim Einkauf statt findet. Da kann sich kein Kaufmann von frei sprechen bei der Übernahme von Mängeln, selbst wenn der Hersteller mit seinen Reparaturbemühungen am eigenen Produkt scheitert.

Auch wenn das deutsche Gesetz es undefiniert lässt, so hat Apple trotz einer Garantieabwicklung letztlich das deutsche Gewähleistungsrecht durch den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen in diesem Land akzeptiert. Da die Garantieleistungen nicht schlechter sein können als die Gewährleistung, hätte Apple das Gerät auch zurücknehmen können. Auch ein Mittel dem Kunden unbürokratisch mit echten Kundendienst, statt genialer Gehirnwäsche beiseite zu stehen und mit den Händler direkt die Abwicklung zu gestalten. Wäre auch für Handydeutschland günstiger.

Problematisch wird es aber jetzt mit deinem Vertragspartner, wenn Handydeutschland das Iphone durch Fremdeingriff seitens Apple nicht auf Gewährleistung akzeptiert. :hammer_alt:


Gründe für eine Rückabwicklung.
Vorausgesetzt, der Fehler ist tatsächlich ein Produktionsfehler und früher oder später taucht es bei der üblichen Handhabung auch auf anderen Geräten innerhalb der normalen Betriebszeit auf.

Beeinträchigt der Fehler die Aufnahme durch erhöhte Abblendung oder andere optische Fehler im Bild, handelt es sich um einen Eigenschaftenmangel, der behoben werden sollte. Aus rein kosmetische Gründen ist eine Mangelbeseitigung irrelevant, außer es ist ein Artikel entsprechend optischer Verkaufseigenschaften.

Über die Verkaufseigenschaften und Produktwerbung sollte sich Apple und Händler bewusst sein, was unmittelbare Folgen auf die mögliche Mängelliste und Beseitigung hat.

Iphones werden als makellose Handschmeichler präsentiert und verkauft. Kann jeder Kaufmann und erst recht die Apple Marketing Abteilung in einem Selbstversuch als Kunde machen.
 
Was @ U-L-T-R-A schreibt ist so auf diesen Sachverhalt angewandt nicht korrekt, da nicht der Vertragspartner bei der Reparatur versagt hat.

Eine Reparatur muss man aber sowieso nicht dulden, § 439 I BGB.
 
@Idon
Ja aber jedem sollte klar sein, dass Handy-deutschland keine Geräte repariert.
Der Auftrag würd also eh an Apple oder an irgendwelche Hammerwerfer gehen.
So gesehen war der Kunde ja bei der Top Adresse (dem Hersteller) der es auch im 2ten Versuch nicht geschafft hat das Problem zu lösen.

Das man dem "normalen" Lösungsweg "vorgegriffen" hat is halt unglücklich - hätte aber am Endergebnis wohl nix geändert.

§ 439 könnte (ob des Alters des Gerätes auch n refurbished sein) - also so gesehen auch n rapariertes.

@Der Nachbar
Auch wenn das deutsche Gesetz es undefiniert lässt, so hat Apple trotz einer Garantieabwicklung letztlich das deutsche Gewähleistungsrecht durch den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen in diesem Land akzeptiert.
MWn gilt die Gewärleistung nur gegenüber dem Verkäufer.
Also wenn ich im Media n Asus Läppich kaufen, hab ich Asus gegenüber keine Gewärleistung, sondern "nur" Garantie.
Gewärleistung regelt der Händler - Garantie der Hersteller.
 
Es kommt hierbei juristisch aber leider nicht auf das Endergebnis an, sondern auf den Weg, nämlich dem Lieferanten der mangelhaften Ware die Möglichkeit geben, seine Leistung zu korrigieren.

Garantie und Gewährleistung sind mir bekannt, danke, ich sehe nur nicht, worauf du dich damit in diesem Thread beziehst?

Bei einer Lieferung einer mangelfreien Sache im Sinne des § 439 I 2. Alt. BGB ist grundsätzlich ein Neugerät gemeint. Wie jedoch bereits an anderer Stelle angemerkt wurde, ist hier die Beweislastumkehr bereits aufgehoben, man müsste also weit stärker und gekonnter formulieren. Das wird einem Laien in aller Regel nicht gelingen. Das Setzen auf Kulanz und damit den Austausch des fehlerhaften Gerätes wäre wohl der Weg, der jetzt das beste Investitions/Ergebnis-Verhältnis bringen könnte.

Oder, anders formuliert: Der Wechsel von iPhone 6 auf das neu angekündigte iPhone 7 auf Kosten des Händlers wird so einfach nicht sein...
 
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