Hi liebe CBler,
habe in unserem Mehrparteienhaus (6 Haushalte) diese Nacht kein Auge zugemacht, weil alle 45 Sekunden für 5 Sekunden lang irgendwo Wasser "gezapft" wurde. So regelmäßig, dass dies nur automatisch passiert sein kann und kein unbeabsichtigtes Leck in einer Leitung ist. Es ging wirklich die ganze Nacht und auch jetzt noch. Die Wasseruhr (genauer: das Zahnrad der Wasseruhr) im Keller dreht sich dann natürlich immer diese 5 Sekunden einmal pro Minute mit.
Was kann das sein? Keine Waschmaschine pumpt den ganzen Tag und die ganze Nacht. Soll ich den anderen Parteien bescheid sagen, dass sie das mal überprüfen anhand ihrer Wasseruhr und ihrer Verbraucher? Da kann doch was nicht stimmen oder gibt es solche Haushaltsgeräte, die permanent Wasser benötigen?
Viele Grüße
EDIT: hab den nachbarn bescheid gesagt und tatsächlich war es bei denen die gäste-WC spülung. hat nie jemand genutzt und sind alle 45 sekunden bestimmt 2 liter gewesen. wenn das schon ein paar wochen so geht, darf man da bestimmt einige hundert euro nachzahlen. ist das das verschulden des mieters (das nicht rechtzeitige bemerken) oder das verschulden des vermieters (minderwertige spülung verbaut)?
wer zahlt das nun?
habe in unserem Mehrparteienhaus (6 Haushalte) diese Nacht kein Auge zugemacht, weil alle 45 Sekunden für 5 Sekunden lang irgendwo Wasser "gezapft" wurde. So regelmäßig, dass dies nur automatisch passiert sein kann und kein unbeabsichtigtes Leck in einer Leitung ist. Es ging wirklich die ganze Nacht und auch jetzt noch. Die Wasseruhr (genauer: das Zahnrad der Wasseruhr) im Keller dreht sich dann natürlich immer diese 5 Sekunden einmal pro Minute mit.
Was kann das sein? Keine Waschmaschine pumpt den ganzen Tag und die ganze Nacht. Soll ich den anderen Parteien bescheid sagen, dass sie das mal überprüfen anhand ihrer Wasseruhr und ihrer Verbraucher? Da kann doch was nicht stimmen oder gibt es solche Haushaltsgeräte, die permanent Wasser benötigen?
Viele Grüße
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EDIT: hab den nachbarn bescheid gesagt und tatsächlich war es bei denen die gäste-WC spülung. hat nie jemand genutzt und sind alle 45 sekunden bestimmt 2 liter gewesen. wenn das schon ein paar wochen so geht, darf man da bestimmt einige hundert euro nachzahlen. ist das das verschulden des mieters (das nicht rechtzeitige bemerken) oder das verschulden des vermieters (minderwertige spülung verbaut)?
wer zahlt das nun?