Verbrennung durch Iphone 6 Home Button

alphan

Lieutenant
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Dez. 2008
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Hallo liebe Community,

ich brauche ein paar Ratschläge von euch. Meine Schwägerin hat sich letztens den Daumen am iphone 6 Home Button verbrannt, da es ohne Grund extrem heiß geworden ist. An dem iPhone ist alles original, es wurde nichts dran gemacht. Mein Bruder hat sofort apple kontaktiert. Die ´haben sich auch sehr viel Sorgen gemacht und meinte sie soll sofort zum Arzt gehen usw und ein Attest holen.
Dies wurde dann sofort gemacht. Es wurde eine Verbrennung 1. Grades festgestellt mit Brandblase.
Jetzt hat Apple sie aufgefordet den Attest und das iPhone zuzuschicken um es zu analysieren.

Unsere Frage:

sollen wir das iPhone auch wirklich zuschicken? Nicht dass man später sagt, dass wir keine Beweise hätten oder Ähnliches.

Die zweite Frage wäre, wie man bei sowas vorgehen sollte. Sie hat keine Rechtschutzversicherung. Soll man trotzdem zum Anwalt gehen oder ist es besser sowas privat abzuklären? Und was meint ihr könnte man verlangen?
In den USA hätte man wahrscheinlich Millionen bekommen.

​freundliche Grüße
 
doch, ruhig hinschicken. Aber bitte per per versichertem Paket.
In dem Brief gleich erwähnen, wer bei dem Vorgehen alles anwesend war und es bezeugen kann.
Dann an Apple schicken mit dem Attest.

Wenn etwas dran ist und ein Fehler gefunden wird, werdet Ihr eine ordentliche Entschädigung bekommen Gutschein oder sonstiges - evtl. mit Schweigevereinbarung und dann auch Geld - je nachdem wie brisant es ist, bzw. ob auch tatsächlich ein Fehler vorlag.

edit: nun bleib mal auf dem Boden, eine Brandblase ist kein Kopfschuss.......
Verlangen kannst Du gar nichts außer einem Umtausch des iPhones wenn denn der Fehler wirklich bei Apple lag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bzgl. der Klage:
-> deine Schwägerin hat das iPhone wahrscheinlich in Deutschland gekauft
-> sie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland
-> der Unfall ist in Deutschland passiert
-> Apple ist auch in Deutschland vertreten

... eine Klage in den USA lässt sich somit nicht begründen. ;)
 
Eine Klage in den USA lässt sich sehr wohl begründen, die USA sehen ihre Zuständigkeit stets dann, wenn sich auch nur ein ferner Bezug konstruieren lässt. Das würde sich hier machen lassen.

Gleichwohl wird eine Klage in den USA wenig Aussicht auf massive Zahlungen (nach Abzug aller Ausgaben) haben, in Deutschland ist Schmerzensgeld sowieso lächerlichst niedrig.

Zum Rest das so machen, wie Lars_SHG schrieb.
 
Danke schonmal für eure Antworten.
Eine Brandblase ist auch nicht sooo schlimm, aber schließlich eine Körperverletzung, was mit mindestens Schmerzensgeld ausgeglichen werden muss.
zum thema USA meinte ich nur, dass es dort so wäre. Ich habe nicht an eine Klage in diesem Land gedacht. Aber ist sowas wirklich möglich? Theoretisch gedacht aber denke ich nicht, dass die Kosten so hoch wären, sodass es sich nicht lohnt, da man in den USA wirklich erstaunenswerte Beträge bekommen kann
 
Wenn es dafür Schmerzensgeld gibt, dann wird das (mMn wahrscheinlich) irgendwo bei 50€ liegen müssen wenn man das so vergleicht mit bereits verhandelten Schmerzensgeldfällen.
 
lt. Wiki
Verbrennung
1. Grad: Rötung und leichte Schwellungen der Haut, Schmerzen, Epidermis betroffen, vollständig reversible

Du glaubst jetzt echt das Ihr nun fuer den Rest des Lebens finanziell ausgesorgt habt?
 
Schick das iPhone ein, lass es austauschen und fertig. Verbrennung 1. Grades und hier auf Klage pochen, lächerlich, einfach nur lächerlich.
 
Eine Klage ist generell immer und überall möglich, selbst wenn sie nur abgewiesen würde.

Da du wahrscheinlich nicht mit mehreren Millionen US$ in Vorleistung gehen kannst, wirst du eine (US-)Kanzlei benötigen, welche nicht nur das Geld vorstreckt, sondern auch erhebliches Gewinnpotential in deinem Fall sieht. Dafür wird diese Kanzlei dann 40-80% der Endsumme bekommen, der Rest geht an dich bzw. weitere Geschädigte, darauf kommen dann noch Abgaben.
Allerdings nehme ich nicht an, dass du wegen solch einer kleinen Sache einen riesigen Rechtsstreit vom Zaun brechen könntet, du müsstest das Ganze also viel kleiner aufziehen, und damit ist auch die erreichbare Summe deutlich geringer, somit auch die Krümel, die dir am Ende bleiben würden.

Die hohen Strafen in den USA resultieren stets aus dem punitive damages, also der Bestrafung des Beklagten in einer Höhe, die ihn tatsächlich trifft, damit er und andere so etwas nicht wieder machen. Dieses System gibt es in Deutschland nicht. Dazu sei gesagt, dass die Summen in den USA in aller Regel in weiteren Instanzen deutlich verringert werden, sofern es überhaupt zu einem Urteile und nicht zu einem Vergleich kommt. Die in den Medien genannten Summen sind entsprechend in 95% aller Fälle reine Wünsche und völlig unrealistisch.

In Deutschland gibt es Schmerzensgeldtabellen, die sich aus Erfahrungswerten früherer Fälle zusammensetzen, hier ein Beispiel für Verbrennungen:
http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Schmerzensgeldtabelle-Verbrennungen.html

Apple hat sich in der Vergangenheit mitunter kulant gezeigt, sofern man sie nicht verklagt. Bei einer Klage außerhalb der USA setzen jedoch viele anglo-amerikanische Konzerne nicht oder erst sehr spät auf einen Vergleich, da verschiedene Systeme in Deutschland bzw. der EU so nicht erlaubt sind:
Du musst deine Anwaltskosten selbst aufbringen, Anwälte bzw. Kanzleien dürfen sich dir nicht andienen, die Prozesskosten sind erheblich, und der Schadensersatz lächerlich niedrig.


Natürlich steht es dir theoretisch frei Apple wegen Körperverletzung anzuzeigen. Das geht sogar über das Internet. Ob das sinnvoll und clever ist und wie du zusätzlich auch noch Schmerzensgeld bekommst, solltest du meiner Ansicht nach vorher dringend mit einem entsprechenden Fachanwalt abklären.


Ich persönlich würde dafür nicht u. U. Jahres meines Lebens opfern wollen, dazu u. U. erhebliche Aufwendungen für Gutachter usw., sondern das Attest und ein Schreiben mit der Benennung der Zeugen und des Ablaufes der Geschehnisse an Apple schicken und ein iPhone 7 oder so abgreifen, wenn überhaupt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die erste Frage ist, ob das reproduzierbar ist. Ansonsten hat man doch selbst mit Zeugen kaum eine Chance, solange nicht mehrere Fälle bekannt werden.

Ansonsten kann man natürlich auf Verkaufsverbot klagen, das würde ich aber mit einem Konsumentenschutzverband klären.
 
Berichte über den sehr heißen Home Button gibt es laut google.

Ich habe mich da jetzt nicht eingelesen. Aber scheint bekannt zu sein.
 
wie hier leute laut werden wenn man über Millionen redet. ich war nur neugierig was theoretisch möglich wäre. Mir ist bewusst, dass die chancen gering sind und viel Aufwand dahinter steckt.
ich wollte wie gesagt nur einen Ratschlag wie man vorgehen soll(ob mit Anwalt oder ohne) und was man ungefähr als Entschädigung erwarten kann.

Danke an die Personen, die sinvolle Antworten gebracht haben
 
Kein Anwalt, praktisch kein Schadensersatz, deshalb keinen Stress deshalb, über Apple irgendwelchen Kulanz-Unsinn abgreifen, fertig.

Und das natürlich nur, wenn du das alles nicht nur nachweisen kannst, sondern wenn es sich so zugetragen hat.
 
In Deutschland gibt es für derlei Verletzungen kein Schmerzensgeld.
Nachzuprüfen hier: https://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/komm/IMMDAT/cont/IMMDAT.Adot.htm#A

Ich wüsste auch nicht, auf was man klagen sollte. Sollte das Gerät defekt sein, wird es Apple umtauschen. Wenn das nicht geschieht wäre eine Klage möglich. Dazu müsste aber der Mangel bei Kauf seitens des Käufers nachgewiesen werden. Hinschicken und abwarten, völlig normales vorgehen.
 
Wegen einer kleinen Brandblase Schadensersatz forden? Meinst du nicht, das ist etwas lächerlich? Verklagst du auch das Restaurant, wenn du 0,5L bestellst aber nur 0,49L bekommst?
 
Was hat ein nicht ganz gefülltes Glas mit einer körperlichen Versehrtheit zu tun? Dein Gesichtsausdruck möchte ich mal sehen wenn z.B. das Netzteil dir eine wischt obwohl es dann nicht tun sollte.

Bin aber auch der Meinung, dass es da nur geringfügig etwas geben sollte, Kulanz mitnehmen und dann weiterschauen.
 
Kevon schrieb:
Verklagst du auch das Restaurant, wenn du 0,5L bestellst Dir aber jemand kochenden Tee/Kaffee über einen Finger schüttet?
^ mal angepaßt, damit der Vergleich überhaupt irgendeinen Sinn macht. ;)

Verklagen nicht, Kompensation aber auf jeden Fall...
 
Verbrennung 1.Grades wiederspricht sich mit Brandblase, denn wenn die vorhanden ist, dann ist eine Verbrennung 2. Grades! Das nur so mal am Rande.

Die Temperatur muss hierbei mindesten 50-60 Grad betragen haben.
 
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