Mauspad aus USA Zollgebühren?!

N

Natix

Gast
Guten Abend,

ich habe mal eine Frage an die "Rechtler" von euch.
Und zwar habe ich vor einigen Wochen ein Mauspad bzw. eine Mausmatte von Glorious Gaming aus den USA bestellt.
Da Caseking der einzige Anbieter dieser Mausmatte in Deutschland ist und die Ware gerade nicht auf Lager ist, habe ich beschlossen, direkt vom Hersteller zu bestellen.

Das hat nun einige Wochen gedauert und nun liegt die Ware beim Zoll. Ich soll nun am Montag zum Zollamt kommen und die Gebühren bezahlen.

Ich habe natürlich damit gerechnet, dass man etwas zahlen muss. Aber die Ware hat mich ohne Versand 24,93 € gekostet und mit Versand zusammen 37,38 €.

Nun soll ich, um die Ware zu erhalten 28,50 € nachbezahlen.

Kommt das so hin? Ich finde das happig, zumal es sich um ein lausiges Mauspad handelt und der Wert lächerlich niedrig ist.
Somit soll ich mehr Zollgebühren bezahlen, als die Ware eigentlich kostet.

Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Ich habe dort bereits kurz vor Feierabend angerufen und man sagte mir bezahlen oder das Paket geht zurück.

Ich bin euch für jeden Rat dankbar.

Liebe Grüße
 
Natix schrieb:
Nun soll ich, um die Ware zu erhalten 28,50 € nachbezahlen.
Sagt wer und wie sind die Kosten aufgestellt?

Ab 22€ musst du EuSt zahlen, wären hier 7,10€.
Zollgebühren kommen erst ab 150€ hinzu.

Vermutlich hast du einen Brief von einem Dienstleister bekommen, der die Verzollung für dich übernimmt bzw. bereits übernommen hat und dafür eine Gebühr verlangt.
Sowas macht z.B. UPS oder auch die sogennante GdSK.
Sowas machen die aber nicht ohne dich vorher zu fragen, du könntest ja auch selbst verzollen, dann kann man sich die Gebühren sparen, dafür aber sehr unübersichtliche Formulare ausfüllen.
Die Deutsche Post macht sowas gebührenfrei, dann kann man beim Postboten die Steuer zahlen, oder beim örtlichen Zollamt.
Die Frage ist halt, woher hast du die Rechnung über 28,50€ bekommen.

Aber es hilft am Ende nix, wenn du das Teil haben willst, musst du zahlen.

Sollte das tatsächlich ein Dienstleister sein, der für dich UNGEFRAGT verzollt hat und dafür Geld haben will, ist es nicht ganz rechtens, aber wegen 30€ zum Anwalt rennen lohnt sich wohl eher nicht ohne eine passende Rechtsschutzversicherung, die auch in so einem Fall zahlt.

28,50 sind auch exakt 19% von 150€. Sieht aus, als würde da jemand diese volle Summe bis zu den Zollgebühren versteuern wollen. Das ist schon seltsam.
Kommt drauf an, was der Versender bei der Zollinhaltserklärung drauf geschrieben hat.

Naja, alles nur Vermutungen, du musst Infos liefern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen,

es handelt sich direkt um das Zollamt der Stadt XY.
Der Brief kam von "Deutsche Post".

Im Schreiben steht es so:


Sehr geehrter Postkunde,

wir konnten eine an Sie gerichtete Briefsendung mit Wareninhalt, mit Herkunft außerhalb der EU, nicht beim Deutschen Zoll zur Verzollung anmelden. Ihre Sendung wurde daher bei folgendem Zollamt für Sie hinterlegt.

Zollamt XY
Straße XY
PLZ XY



Ein zweites beiliegendes Schreiben soll ich ausfüllen, unterschreiben und mitbringen. Dort geht es um die Beauftragung des Services "Nachträgliche Postverzollung".

Dort steht:

Hiermit beauftrage ich die Deutsche Post AG mit der nachträglichen Postverzollung meiner Sendung. Für diesen Service wird mir ein Betrag in Höhe von 28,50 Euro in Rechnung gestellt. Der Auftrag kann nur angenommen werden, wenn das unterschriebene Auftragsformular vorliegt.



Und als ich gestern dort anrief, sagte man mir, ich solle zwar meine Unterlagen und Rechnungen über diesen Artikel mitbringen, aber dieser Betrag sei zu leisten, ansonsten geben Sie das Paket nicht raus.

Ich frage mich da nur, wie man sowas machen kann? Einfach von der Höchstgrenze ausgehen, obwohl ich alle Unterlagen habe, welche beweisen, dass der Betrag so nicht hinkommt.

LG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hingehen, mit denen reden und sagen, dass die Nachforderung nicht korrekt ist. Es sind Einfuhrsteuern von 19% zu entrichten, wobei die Versandkosten mitzählen.

Quelle: www.zoll.de
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html#doc17380bodyText2

hier Warenwert zwischen 22€ und 150€
Am Besten die ganze Seite ausdrucken, ist ja schließlich die OFFIZIELLE Webpräsenz des Zoll, und der Zoll kann direkt beim Zollamt, ohne den Postservice, entrichtet werden
 
Google mal Postverzollung. Da wirst du lesen können, dass dieser Service seit letztem Jahr 28,50€ kostet. Was du zahlen sollst sind nicht die Zollgebühren. Wer auch immer die Post damit beauftragt hat...vielleicht der Versender?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Brief ist einfach nur schlecht formuliert ... die 28,50€ musst du nur bezahlen wenn du diesen Service nutzen möchtest. Wenn du selbst zum Zollamt gehst, dann bezahlst du 19% Einfuhrunsatzsteuer auf den Warenwert + Versand (37,38€ * 0,19 = 7,10€).
 
^^
ist ja geil und die bereichern sich ungefragt mit ihrem service an den "zwangskunden"!?!?!
+nadann ist der sicher absichtlich so schlecht formuliert, da auch ja viele sich genötigt fühlen diesen service in anspruch zu nehmen, weil ihnen ja suggeriert wird das es nicht anders geht.
 
@Ratterkiste:
Dort steht aber ganz deutlich:
Die Postverzollung kann von Empfängern eines Deutsche-Post-DHL-Auslandspakets genutzt werden, wenn sie die Sendung nicht selber beim Zoll abholen wollen.

und

Ob die 28,50 Euro gerechtfertigt sind oder nicht, muss jeder selbst entscheiden. Städtische Paketempfänger, die ein Zollamt in der Nähe haben, werden ihre Pakete eher persönlich abholen und dadurch die Gebühren sparen wollen.

Die 28,50€ fallen also nur an, wenn der Service genutzt wird. Holt man es selber ab, entfallen diese Gebühren. Die Aussage des Zollamtes, das Paket könne man nicht freigeben, wenn diese Sevicegebühren nicht bezahlt wurden ist also schlicht und ergreifend falsch.
 
freshprince2002 schrieb:
Die Deutsche Post macht sowas gebührenfrei, dann kann man beim Postboten die Steuer zaheln, oder beim örtlichen Zollamt.
Ouh da muss ich das wohl zurück nehmen. Hab schon eine Weile nix mehr von der Dt. Post verzollt bekommen. Aber wenn die anderen Dienstleister Gebühren nehmen, dann wars eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis die Post das auch macht.

Aber dann ist es trotzdem einfach für dich, wenn das Paket beim örtlichen Zollamt in deiner Nähe liegt und nicht am Flughafen Frankfurt. Dann einfach dahin fahren und selbst verzollen. Musst normalerweise ein einfaches Formular ausfüllen (wer verkauft, wer kauft, woher kommts, was ist drin, was ist es Wert etc.) und (wichtig !) Rechnung und Zahlungsnachweis (z.B. Paypal Ausdruck) mitbringen. Und zwar in Papierform! Ein PDF auf dem Tablet zeigen ist nicht.
Dann darfst das Päckchen aufmachen und den Zöllner nachgucken lassen, Steuer zahlen und dann kannst das mitnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre die Rechnung/eine Rechnungekopie außen auf dem Paket angebracht hätte DHL dir das Paket zur Haustür geliefert und die 7,10€ einkassiert. Ansosnten so wie freshprince2002 schreibt. Nur das mit Formularausfüllen hatte ich in meinem Zollamt noch nie.
 
strempe schrieb:
Wäre die Rechnung/eine Rechnungekopie außen auf dem Paket angebracht hätte DHL dir das Paket zur Haustür geliefert und die 7,10€ einkassiert.
Genau das ist ja hier das Problem, dass die Post seit 08/2015 dafür 28,50€ Gebühr verlangt und es eben nicht mehr automatisch gemacht wird.
 
Erstmal vielen Dank für eure Beiträge.
Ich bin nun dort gewesen und alles erledigt.

Ich musste umgerechnet 6,xy euro zahlen und damit war es erledigt.
Auf das Schreiben mit den 28.50 Euro angesprochen meinte der Herr sehr unfreundlich, dass man das auch zahlen könne.
Und die meisten fragen nicht und zahlen das, da die meisten Pakete aus dem Ausland stammen und dann oft nicht deutschsprachige Mitbürger es abholen kommen.
Das Formular mit den 28.50 Euro sei aber keine Abzocke, sondern würde den Vorgang nur "erleichtern".

Sorry, aber diese Aussage ist eine Frechheit! Das habe ich ihm gesagt, wurde danach ermahnt und nach draußen begleitet.

Heißt also, wenn dann jemand kommt um ein Paket abzuholen, welches nur 20 Euro Warenwert hat, und er/sie kein Deutsch sprechen kann, knüpfen die ihm die 28,50 Euro ab?!
WTF mal im Ernst.

So wie das Schreiben formuliert war, hätte ich selber den Betrag fast auch gezahlt.
 
Du hast einen Zollbeamten "beleidigt"? Da kannst du ja froh sein nur hinausbegleitet worden zu sein.
 
danke für die rückmeldung

Auf das Schreiben mit den 28.50 Euro angesprochen meinte der Herr sehr unfreundlich, dass man das auch zahlen könne.

die unfreundlichkeit scheint unter beatmen leider sehr verbreitet zu sein, wie kannst du auch nur um auskunft fragen, schäm dich!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben