TheRealVash
Ensign
- Registriert
- Juni 2006
- Beiträge
- 182
Guten Tag allerseits,
ich bin jetzt mehrere Stunden auf der Suche nach der Rechtslage zu einem Sachverhalt und bisher nicht fündig geworden, vlt. hat hier jemand Informationen.
Folgende Situation:
Wir sind vor etwa 18 Monaten in eine Wohnung gezogen, bei der wir den Flur komplett selber tapezieren mussten und sonst überall Raufaser vorhanden war, darunter z.B. im Arbeitszimmer in einem Orangeton. Wir haben die Wohnung komplett neu gestrichen. Einige Wände sind als Farbakzente z.B. in einem hellem Grauton, Türkiston oder auch kräftiger in dunklerem Lilaton.
Im Mietvertrag ist vereinbart:
Die Wohnung wird unrenoviert bezogen und bei Auszug unrenoviert verlassen.
Jetzt meinte der Vermieter, dass wir ja bunte Farben gewählt haben und die Wände doch bitte wieder weiß Streichen sollen.
Wie ist die Rechtslage?
Bei diversen BGH-Urteilen die ich so gefunden hatte war die Grundlage immer eine anderen. Der oben genante Satz war da nicht in den Mietverträgen vorhanden.
Falls wir die Wohnung tatsächlich in weiß pinsel müssten würde dies uns meiner Meinung nach benachteiligen, da wir beim Einzug renovieren mussten und beim Auszug. Wie seht ihr das?
Ich will keine Rechtsberatung, sondern nur Erfahrungen von euch welche auch diese Klausur im Mietvertrag stehen hatten und mit dem gleichen Problem zu tun hatten oder Links zu BGH Urteilen.
Vielen Dank!
ich bin jetzt mehrere Stunden auf der Suche nach der Rechtslage zu einem Sachverhalt und bisher nicht fündig geworden, vlt. hat hier jemand Informationen.
Folgende Situation:
Wir sind vor etwa 18 Monaten in eine Wohnung gezogen, bei der wir den Flur komplett selber tapezieren mussten und sonst überall Raufaser vorhanden war, darunter z.B. im Arbeitszimmer in einem Orangeton. Wir haben die Wohnung komplett neu gestrichen. Einige Wände sind als Farbakzente z.B. in einem hellem Grauton, Türkiston oder auch kräftiger in dunklerem Lilaton.
Im Mietvertrag ist vereinbart:
Die Wohnung wird unrenoviert bezogen und bei Auszug unrenoviert verlassen.
Jetzt meinte der Vermieter, dass wir ja bunte Farben gewählt haben und die Wände doch bitte wieder weiß Streichen sollen.
Wie ist die Rechtslage?
Bei diversen BGH-Urteilen die ich so gefunden hatte war die Grundlage immer eine anderen. Der oben genante Satz war da nicht in den Mietverträgen vorhanden.
Falls wir die Wohnung tatsächlich in weiß pinsel müssten würde dies uns meiner Meinung nach benachteiligen, da wir beim Einzug renovieren mussten und beim Auszug. Wie seht ihr das?
Ich will keine Rechtsberatung, sondern nur Erfahrungen von euch welche auch diese Klausur im Mietvertrag stehen hatten und mit dem gleichen Problem zu tun hatten oder Links zu BGH Urteilen.
Vielen Dank!