Auszug aus Wohnung - Renovierung & Wandfarben

TheRealVash

Ensign
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Juni 2006
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Guten Tag allerseits,

ich bin jetzt mehrere Stunden auf der Suche nach der Rechtslage zu einem Sachverhalt und bisher nicht fündig geworden, vlt. hat hier jemand Informationen.

Folgende Situation:

Wir sind vor etwa 18 Monaten in eine Wohnung gezogen, bei der wir den Flur komplett selber tapezieren mussten und sonst überall Raufaser vorhanden war, darunter z.B. im Arbeitszimmer in einem Orangeton. Wir haben die Wohnung komplett neu gestrichen. Einige Wände sind als Farbakzente z.B. in einem hellem Grauton, Türkiston oder auch kräftiger in dunklerem Lilaton.

Im Mietvertrag ist vereinbart:
Die Wohnung wird unrenoviert bezogen und bei Auszug unrenoviert verlassen.

Jetzt meinte der Vermieter, dass wir ja bunte Farben gewählt haben und die Wände doch bitte wieder weiß Streichen sollen.

Wie ist die Rechtslage?

Bei diversen BGH-Urteilen die ich so gefunden hatte war die Grundlage immer eine anderen. Der oben genante Satz war da nicht in den Mietverträgen vorhanden.

Falls wir die Wohnung tatsächlich in weiß pinsel müssten würde dies uns meiner Meinung nach benachteiligen, da wir beim Einzug renovieren mussten und beim Auszug. Wie seht ihr das?

Ich will keine Rechtsberatung, sondern nur Erfahrungen von euch welche auch diese Klausur im Mietvertrag stehen hatten und mit dem gleichen Problem zu tun hatten oder Links zu BGH Urteilen.

Vielen Dank! :)
 
Der Vermieter darf kein Rosinenpicken betreiben. Ihr habt die Wohnung unrenoviert übernommen, auch mit grellen Farben, das ist schon ein starkes Indiz dafür, dass das dort so gehandhabt wird.

Wollt ihr konkret wieder ausziehen oder hat der Vermieter das nur mal einfach so in den Raum geworfen?

Grundsätzlich ist eine Wohnung in eher hellen und neutralen Tönen zu verlassen, das muss aber nicht zwingend Standard-Weiß sein.
 
Natürlich ist es kein Vorteil für den Vermieter, aber es geht ja um einen Nachteil und den seh ich im Vergleich zum Grundzustand nicht, oder meinst du was anderes?
 
Ja, der Vertrag ist mieterfreundlich. Das würde ich als Mieter erstmal so stehenlassen.
 
Ich seh das im Grunde von einem ganz andere Blickwinkel. Der Vermieter bezieht sich auf der Terminus "unrenoviert".

Indem du gar keine weitere Tätigkeit durchführst, seh ich es als unrenoviert. Ich seh da nichts von im selben Zustand verlassen wie vorgefunden. Ins extrem gezogen könntest du die ganze Wohnung pink streichen.
 
Danke sehr für den Link...

Also ich sehe uns im Recht und wir werden die Wohnung so verlassen wie sie ist. Wenn dem Vermieter die Farben nicht passen darf er gerne selber drüberpinseln oder es den Nachmieter machen lassen.

Danke :)
 
Nein, du interpretierst den Link falsch. Die Klausel aus dem Mietvetrag bezieht sich nur auf das Faktum aktueller Rechtssprechung bezüglich der abgewälzten Schönheitsreperaturklausel, das unrenovierte Wohnungen dem Mieter übergeben und dieser dann Geld hineinsteckt bzw. nur renovierte Wohnung bei Übergabe auch wieder renoviert seien müssen.

Unabhängig davon, bist du aber verpflichtet, die Wohnung in "dezenter oder neutraler" Farbgestaltung zu übergeben, so dass die Möglichkeit für den Vermieter bestünde, die Wohnung sofort wieder vermieten zu können. Und das ist nach der gängigen Rechtssprechung nur bei Farben wie Weiß oder Grau möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Eisbrecher:


Das verstehe ich jetzt nicht...

Im Mietvertrag haben wir folgende Klauseln

1) Die Wohnung wird unrenoviert bezogen und bei Auszug unrenoviert verlassen.

2) Schönheitsreperaturen mit starren fristen 3/5/7 Jahren...

Nach dem Link und meiner Recherche ist Punkt 2 ungültig, da
a) Starre fristen
b) Eine unrenovierte Wohnung durch die Klausur im renovierten Zustand zurückgegeben werden müsste was den Mieter benachteiligt, sofern keinen Gegenleistung bei der Anfangsrenovierung wie Kostenübernahme oder frei Miete vereinbart waren.

Wir haben beim Einzug die komplette Wohnung neu streichen müssen, da die alte Farbe komplett abgelebt war (Auch farbig zum Teil) und der Vermieter alle Türen+Türrahmen hat austauschen lassen. Die gesamte Diele mussten wir neu tapezieren und Laminat im Flur haben wir auch auf unsere Kosten gelegt.

Und jetzt sollen wir beim Auszug wieder neu streichen mit hellen Farben? Ohne Gegenleistung? Auf welcher Grundlage?

Nach 1) könnte ich die gesamte Tapeten und den Laminat wieder runterreißen und sagen hier bitte oder irre ich mich da?
 
Zuletzt bearbeitet:
Laminat kannst du wieder rausreißen oder du hoffst das der Nachmieter das Laminat mit Abschlag an dich übernimmt.
Ich mußte in meiner alten Wohnung auch den kompletten Teppich rausnehmen, und meine Wand weiß streichen.
 
Du hast die Wohnung unrenoviert und mit grellen Farben übernommen. Was sagt der Vermieter dazu?
 
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