Kurioser Fall bei Ebay Kleinanzeigen

Klar werde ich zur Polizei gehen, ich wohne glücklicherweise praktisch gegenüber dem Revier. Dafür darf ich dann bestimmt alles was ich habe ausdrucken (ebay kleinanzeigen Nachrichten, Paypal Korrespondenz etc).

Was man nicht man alles tut gegen scheiß Betrüger.
 
Ich wünsch dir viel Erfolg, wird schon gutgehen :)
Klar geht dabei Zeit verloren die niemand ersetzt, aber der Betrüger wird hoffentlich erstmal vor Schreck in die Hosen machen wenn das Schreiben von der Polizei kommt und es sich dann zweimal überlegen bevor er nochmal so ein Ding versucht. Damit wäre es ein Kleinkrimineller weniger der die Gesellschaft malträtiert und die dankt dir für den Einsatz. ;)
Dem Typen auflauern und gerecht verprügeln kann man ja immernoch :stock:
 
Du kannst das sicher auch auf einem USB-Stick mitnehmen und die Polizei druckt das dann auf Kosten des Steuerzahlers aus. ;)
 
..eine Anzeige kann auch online durchgeführt werden und ist daher in wenigen Minuten erstellt.
Ach ja, Fotos können ebenfalls mit hochgeladen werden.
Habe ich auch schon gemacht und klappte sehr gut..
Bei mir gings alledings darum, dass ich keine Ware erhielt, und über Wochen immer hingehalten wurde..
Gekauft, hier aus dem Flohmarkt..und per ÜW bezahlt.. :(
Es ging zwar "nur" um ~ 30€ aber hier hat sich, mann glaubt es kaum, die Kripo eingeschaltet und innerhalb
weniger Tage / Wochen, hatte ich das Geld auf meinem Konto.. :)

Grüße
 
Stevo86 schrieb:
Was sicher nicht ernst gmeint ist, und wenn dann eine schlechte Idee ist.

Manchmal denke ich wir sind zu über zivilisiert. Bloß keine Ellbogen, immer brav und friedlich alles klären etc.
 
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Bleibt bitte beim Thema!
 
Ende der Geschichte:

Nachdem ich bei der Polizei war, die Anzeige eingescannt habe und diese bei Paypal hinterlegt hatte, verlangte Paypal nun dass ich das Paket zurückschicke, auf eigene Kosten !.

Nach 1 Woche habe ich jetzt mein Geld zurück. Was für ein Aufwand für jämmerliche 35€ (im Endeffekt sogar nur 30€, da ich ja die Rücksendung selber bezahlen musste).

Fazit: ich habe zwar "gewonnen", aber der investierte Zeitaufwand war immens.
 
5€ statt 35€ verloren, ist doch gut ausgegangen.
Halt uns mal auf dem Laufenden was bei der Anzeige raus kommt. Bei der Sachlage kann es ja eigentlich kaum eingestellt werden - höchstens aus Geringfügigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich zitiere aus meinem link von Wikipedia:
Neben dem öffentlichen Recht spielt der Begriff auch im Strafprozessrecht eine Rolle:
Wenn ein Strafverfahren ein Vergehen zum Gegenstand hat, kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des zuständigen Gerichts von der Strafverfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht (§ 153 StPO) (so genannte Bagatelldelikte).
als „besonderes öffentliches Interesse“ bei den Antragsdelikten.
als „öffentliches Interesse“ bei den Privatklagedelikten (§ 376 StPO). Hier ist das öffentliche Interesse eine Ermessensfrage, die ausschließlich die Strafverfolgungsbehörde zu entscheiden hat.

Öffentliches Interesse ist strafprozessrechtlich das Interesse der Allgemeinheit an einer Strafverfolgung. Hier kann sich das öffentliche Interesse sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Gründen ergeben, zudem aus den Folgen einer konkreten Straftat oder zur Verhinderung eines weiteren Schadens für den Verletzten. Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung liegt beispielsweise vor, wenn die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört wird oder dem Verletzten wegen persönlicher Beziehungen zum Täter eine Privatklage nicht zugemutet werden kann.[3] Die Wirkung einer Straftat muss also über den unmittelbaren Lebenskreis des Geschädigten hinausgehen, damit öffentliches Interesse angenommen werden kann.
 
Vllt hatte ich ja deinen Vorpost falsch verstanden und du hattest lediglich den angesprochenen Punkt der Geringfügigkeit ergänzen wollen. Ansonsten ist es so, dass mangelndes öffentliches Interesse allein beim Betrug nicht zur Einstellung des Verfahrens führen würde.
 
Das hatte ich auch mal in einem anderen Fall, bin in einer Schlägerei dazwischen gegangen und hab auch ordentlich ein paar ins Gesicht bekommen und mich nachher der Anzeige gegen die Person wegen Körperverletzung angeschlossen bzw. auch eine gestellt, als die Jungs in Grün da waren.
Wurde dann auch wegen mangelndem öffentliche Interesse der Sache eingestellt.
Hätte ich wohl mal zum Doc gehen müssen und rum heulen müssen. Hatte schon ein angeschwollenes Gesicht, aber wer sitzt schon gern als Kassenpatient beim Doc um sich ne PRellung als Diagnose geben zu lassen, auf die man auch selber kommt...

Auch wenn ich das in Zukunft genauso handhaben würde, wie damals,(also dazwischen gehen, weil das für einen nicht gut ausgegangen wäre) lässt die Entscheidung ja eigentlich nur die Schlüsse zu, in Zukunft zuzusehen, wie jemand Krankenhausreif geprügelt wird, weil man ja (eigentlich unvermeidbar) beim dazwischen gehen auch eine abbekommt, oder, als für einen selbst als gefahrlose Alternative die Person von hinten nieder schlägt. Dann hat man mit Sicherheit selber ne Anzeige wegen (schwerer) Körperverletzung am Hals, die nicht aus mangelndem öffentlichen Interesse fallen gelassen wird.
Manchmal etwas zum Kopfschütteln mit der Auslegung der Gesetze.
 
Naja, oder man geht zum Arzt und besorgt sich somit handfeste Beweise für eine Anzeige... (haben sie euch vor Ort nicht gefragt ob ihr eine RTW wollt?)

Selbst wenn es zu einer Verhandlung gekommen wäre, hätte sich der Richter schwer getan ohne entsprechende Diagnosen.
 
Da wird man dich wahrscheinlich auf den Privatklageweg verwiesen haben, oder? Die Lage ist bei der einfachen Körperverletzung ein wenig anders als beim nicht geringfügigen Betrug. Bewerten will ich das jetzt mal nicht. Natürlich hast du da mein Mitgefühl :/
 
Vorher war ich noch nie in der Situation und es gab halt genug Zeugen die das gesehen haben. Deswegen hab ich mir nicht viel dabei gedacht, also irgendwas groß beweisen müssen. Na sei es drum ist lange her und nu weiß ich es ja besser, aber eben die Begründung mit dem öffentlichen Interesse war seltsam. Denke mal dass es im dem Schreiben drin stand, dass ich den Privatklageweg bestreiten könnte.

Aber Prinzipiell ist es schon echt nervig, wie auch hier, man läuft Sachen hinterher für die man nichts kann und hat umsonst Ärger, will aber, weils sich um nicht viel geht, auch nicht bis in alle Ewigkeit damit rumärgern und bleibt trotzdem auf Kosten sitzen.
 
Das ist eben die Folge gewisser krimineller Energien :/ dass aus alledem Kosten erwachsen, ist wohl unvermeidlich. Wer die zu tragen hat, *darüber kann man allerdings diskutieren. Verständlich muss aber auch sein, dass Dinge, die sich nicht beweisen lassen, einem manchmal zur Last fallen. Wie eine Krankheit gewissermaßen. Unvermeidlich; wo es eben hinfällt.
 
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