Greift hier $ 912 BGB ?

Garinga schrieb:
Nene, sagte ich.. der Eigentümer von dem Flurstück links der Einfahrt hat ein uneingeschränktes Wege- und Fahrtrecht... NUR der Eigentümer und nicht der Besitzer... NUR du... kein Lieferant, kein Bauarbeiter und auch kein Mieter....
Wenn du dich mit dieser Interpretation da mal nicht sauber täuschst…
 
Das kommt darauf an. Es gibt Servitutsrechte (Dienstbarkeit in D) die wirklich auf eine Person eingeschränkt sind. Üblich ist eher nicht...
 
Im Grundbuch steht Eigentümer.... wenn der dann vermietet! Ist der Mieter der "Besitzer"..

Wenn es wirklich hart auf hart kommt, muss ich das eh von einem Anwalt klären lassen..
Dachte halt, hier würde sich im Forum jemand rum treiben, der sich juristisch bisschen auskennt...
 
Da es sich um eine Einfahrt handelt, die vermutlich gepflastert ist, sieht es doch ganz gut aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein logisch wird das Wegerecht nich nur für den Eigentümer gelten - sonst könnte der ja nie Besuch bekommen und keine größeren Pakete, Handwerker usw. :D
 
Wenn deine Garage wirklich auf seinem Grundstück steht auch wenns so wenig ist kannste dich schonmal warm anziehn.
Gerade bei so nem Verhältnis zum Nachbarn kann das schön eskalieren.
Wärst nicht der erste wo dann die garage weg muss egal wielange die da schon steht.

Aber im endeffekt kann dich da nur ein Anwalt versuchen zu retten^^
 
U-L-T-R-A schrieb:
Rein logisch wird das Wegerecht nich nur für den Eigentümer gelten - sonst könnte der ja nie Besuch bekommen und keine größeren Pakete, Handwerker usw. :D

Die Überfahrt ist ja nur zu dieser einen Garage, so steht's auch im Grundbuch... es sind noch genügend andere Stellplätze rund um sein Haus vorhanden.
Reist er diese eine Garage ab und baut neue Garagen, stimmt ja der Text im Grundbuch auch nicht mehr... na mal sehen...

HyperSnap schrieb:
Wenn deine Garage wirklich auf seinem Grundstück steht auch wenns so wenig ist kannste dich schonmal warm anziehn.
Gerade bei so nem Verhältnis zum Nachbarn kann das schön eskalieren.
Wärst nicht der erste wo dann die garage weg muss egal wielange die da schon steht.

Aber im endeffekt kann dich da nur ein Anwalt versuchen zu retten^^

Darüber hab ich vor gut 2 Jahren schon mal mit einem Anwalt gesprochen...
Der meinte, ich sollte es dann auf eine Klage ankommen lassen. Da die Garage seit über 30 Jahren so steht, würde es mit 99%iger Sicherheit auf einen Vergleich raus kommen.. da der Aufwand/Nutzen wegen der ca. 1,5 m2 zu gering ist..

Der neue Nachbar wollte mich damals eh deswegen "unter Druck" setzen, ich meinte nur: klag doch, ich hab eine Rechtsschutzversicherung...
Glaube, er wusste schon das er keine große Chance deswegen hat..
 
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