Lüfter rattert bei 100%, würdet ihr reklamieren?

Danke euch allen für die schnellen und vor allem aufschlussreichen Antworten, hat mir Sicherheit gegeben! :)

Werde dann einfach reklamieren sobald es schlimmer wird oder eine Neuanschaffung geplant ist. Denn wie bereits gesagt, höre ich beim Zocken überhaupt nichts und im Idle sind die Lüfter je nach Konfiguration ja eh aus oder laufen mit ~600rpm.

Und bzgl. der Garantie und Gewährleistung: Das habe ich auch in Erinnerung, wie Cardhu es erklärt hat.
 
Cardhu schrieb:
Das ist die Gewährleistung und bezieht sich ausschließlich auf den Verkäufer!
Die Garantie ist ne freiwillige Leistung des Herstellers! Dieser garantiert, dass das Produkt XY im Umfang YZ in der Zeit von MN zu den Konditionen AB funktioniert. Und da ist meist recht viel enthalten

Das musst Du mir aber erklären, warum es sich auf den Verkäufer bezieht. Viele Verkäufer wollen nach 6 Monaten bei der Gewährleistung keine Konflikte mit dem Käufern riskieren und fragen erst gar nicht nach, ob der Mangel schon von Anfang an vorhanden war. Deshalb wird gleich ohne wenn und aber ausgetauscht. Es gibt aber wirklich Verkäufer (z.B. von Gartengeräten), die bei einem Defekt (nach 6 Monaten) ein Gutachten seitens des Käufers möchten, ob es sich wirklich um einen Mangel von Anfang an handeln könnte. Da steigen dann viele Käufer wegen den Kosten/Zeit aus. Sind dann aber natürlich verärgert.

Könnt Ihr gerne auch in Wiki lesen. Aber ich lasse mich auch gerne des besseren Belehren.

Deutsches Gewährleistungsrecht:
Beweislast[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war.
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.
 
Zuletzt bearbeitet: (Beweislastumkehr)
Der Unterschied ist, dass die Gewährleistung ja vorgegeben ist. 12 Monate bei Verbrauchsgegenstände in der Regel. Da hast du mit deiner Vermutung recht.

Garantie ist aber eine freiwillige Sache und soll eben gewähren, dass die Grafikkarte zum Beispiel ganze drei Jahre voll funktionstüchtig ist bzw. sein soll.

Das gewährt ja nicht der Händler, sondern der Hersteller. In diesem Fall eben MSI.

Falls ich auch komplett falsch liege und im BWL Unterricht nicht so gut aufgepasst habe, korrigiert mich bitte.
 
Mein Rat wäre, dass er die GaKa noch vor Ablauf der 6 Mon. dem Verkäufer melden sollte.
 
Kurzes Update:

Habe mal weiterhin getestet und konnte feststellen, dass das Rattern nur auftritt, wenn die Grafikkarte gerade belastet wurde (Also bspw. beim Zocken). So hat die Grafikkarte um die 60 Grad und wenn ich dann im Anschluss die Lüfter manuell mal hochdrehe, ist das Geräusch wieder da. Warte ich einige Zeit ab bis sie abkühlt oder ich die Karte nicht beanspruche, ist das Rattern nicht da.

Was könnte das sein? "Normales" Phänomen?
 
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