Rechtliche Frage wegen Ärger nach Verkauf eines Autos

Kronos60 schrieb:
Das ist so nicht ganz ricchtig, bei einem Einwurfeinschreiben vermerkt der Briefträger das es auch in den Briefkasten eigeworfen wurde, also der Empfänger kann erst einmal nicht behaupten das nichts zugestellt wurde.
Das ist mir mit Einwurfeinschreiben schon passiert. Briefträger hat die Sendung als zugestellt vermerkt, ich habe das Einschreiben nie erhalten. In so einem Fall steht man dumm da.
 
Idon schrieb:
Die wird grundsätzlich bei der hohen Verfügung der Deutschen Post angenommen. Sollte man aber, aus welchen Gründen auch immer, auf einem Einschreiben bestehen, dann trotzdem die oben von mir genannte Vorgehensweise.

Dass Gerichte den Zugang verneinen ist in der Praxis extrem seltener als die Annahme, dass tatsächlich exakt das in dem Schreiben stand, was eine der beiden Parteien mal so eben behauptet.

Das Gericht verneint überhaupt nichts, im Zivilprozess muss grds. der Absender den Inhalt einer Erklärung und auch deren Zugang beweisen, wenn er sich auf deren Inhalt beruft. Wenn die Gegenseite also entsprechend kundig und dreist ist, wird sie den Zugang eines einfachen Briefes mit nachteiligem Inhalt immer bestreiten und der Absender kann sich hier eben gerade nicht darauf berufen, dass (einfache) Briefe ja in der Mehrzahl der Fälle ankommen.
 
Diese Erfahrungen kann ich so aus meinem Alltag nicht bestätigen. Ich mag aber nicht ausschließen, dass irgendwo in Deutschland Gerichte die allgemeine Zuverlässigkeit der Post anzweifeln...
 
Im Zivilprozess gibt es keine Amtsermittlungspflicht, was bedeutet, dass das Gericht nur das würdigt, was die Parteien vorbringen.

Um es vereinfacht auszudrücken: Wenn ich den Zugang eines einfachen Briefes bestreite und sonst keinerlei Anhaltspunkte für den Zugang vorliegen, dann stellt kein deutsches Gericht darauf ab, dass die Post zuverlässig ist oder nicht, sondern verlangt vom Absender einen tauglichen Zugangsbeweis.
Das gehört zu einer der Grundregeln des Zivilprozesses.

Es sei hierzu natürlich angemerkt und zugestanden, dass die wahrheitswidrige Behauptung, eine Erklärung sei nicht zugegangen, durchaus einen (versuchten) Prozessbetrug darstellen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe nichts von einer Amtsermittlungspflicht gesagt.

Eine Bejahung des Anscheinsbeweises kommt meiner Erfahrung nach in der Praxis durchaus vor. Ich bin allerdings auch in eher gesitteten Bereichen tätig, also nicht gerade oft in der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit.

Wer nun also knallhart, so wie du (oder auch ein Teil der jur. Kommentierung), argumentiert, der öffnet auch Tür und Tor für Angriffe gegen die diversen Arten des Einschreibens. Üblich bliebe also Bote oder Gerichtsvollzieher. Das ist aber im Ergebnis lebensfremd.
 
Ich würd den Brief einfach einbehalten und sie soll die 175 € überweisen. Gekauft wie gesehen, fertig. Egal was danach irgendwie war. Das spielt überhaupt keine Rolle. Du wusstest nix davon und sie sucht jetzt das Haar in der Suppe. Das würd ich ihr klipp und klar auch verklickern, falls sie irgendwann ausfallend werden sollte. Ansonsten ruhig aber hart bleiben. Du bist ihr schon entgegengekommen.

Am Ende geht es genau um 175 € Streitwert, da lohnt Anwalt, Prozesse etc. überhaupt nicht. Egal wie sicher oder unsicher es ist.
Ergänzung ()

Audi 80 schrieb:
@ XN04113, ja wir haben einen vorgefertigeten Privatkaufvertrag von Mobile.de verwendet, sie meinte aber es sei wohl gestern ein neues Gesetz erschieben das besagt ich hätte als Verkäufer für diese Mängel zu hafeten weil es sich um ein verschwiegenen Mangel handeln würde. Daher würde sie den Wagen in die Werkstatt Bringen und auf meine Kosten Reparieren lassen, was ich natürlich erstrecht nicht einsehe.

kek, sie versucht dich ganz klar zu verarschen. in dem falle würde ich vielleicht sogar ähnlich vorgehen wie post #2
 
statt mit Anwalt und co zu drohen sollte man der Dame einfach klar machen, dass man sich nicht verarschen lässt.
mit dem Fahrzeug Brief hat man ja erstmal alle zügel in der Hand.

geht einfacher als Mahnverfahren einzuleiten.
(Hier im Forum wird einem IMMER ja, IMMER zum Anwalt geraten, keine Ahnung wieso.
 
So? Mein Eindruck ist, dass gerade in Foren wie hier den Fragestellern oft aufgezeigt wird, dass es nicht nur schwarz und weiß gibt, sondern dazwischen eine riesige Bandbreite ohne Anwälte möglich ist.
 
Vielleicht mal vorher Luft holen und in Ruhe lesen. Ich bezog mich mit Einschreiben lediglich darauf eine Frist zu setzen. Manchmal wirkt das bei den Menschen schon wunder. Ob eine Bote ausreichend ist, wäre auch mal interessant. Gibt es dazu gerichtliche Verfahren wo so etwas zum tragen kam? Sonst könnte ich mir ja einen Zeugen suchen...

Wenn das Schreiben nichts bewirkt bleibt eh nur der gerichtliche Weg.
 
Ich würde, bei diesem dreisten Verhalten, auf die vollen 350€ pochen. Vorher gibt es keinen Brief? Als ob diese Harz 4 Tussi zum Anwalt rennt, wenn die eh keine Kohle hat. Ich würde ihr knallhart am Telefon sagen, dass wenn sie nicht zahlt, Du zur Polizei gehst und Anzeige erstatten wirst und des Weiteren Dich mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen wirst. Etwas drohen und schon knicken die meisten ein ;) wie sie Dir, so Du ihr ^^

Ich finde so ein Verhalten, wie von der Tussi echt zum kotzen. Sowas sollte knallhart bestraft werden. Erst Mitleid erregen, 2 Kinder, arme Frau, etc. pp. und dann eiskalt noch Geld unterschlagen und Profit ziehen!!! Das Problem ist, dass dann einige denken, ach wegen den paar Kröten mache ich kein Fass auf. Und darauf spekulieren diese Leute und kommen immer ungeschoren davon! So wird es den Betrügern leicht gemacht!

Auf keinen Fall 175€ schenken. Gekauft wie gesehen, fertig aus. Im Vertrag ist Gewährleistung & Co. ausgeschlossen. Das ist nun mal das persönliche Risiko bei Kauf eines alten Autos für kleines Geld. Und wer kein Geld hat, der darf sich auch kein Auto kaufen, ganz einfach. Auto kostet IMMER Geld (Versicherung, Steuern, Reparatur, Inspektion).
 
Zuletzt bearbeitet:
NeoHazard schrieb:
Als ob diese Harz 4 Tussi zum Anwalt rennt, wenn die eh keine Kohle hat.

Über eine Beratungshilfe wäre das ggf. schon machbar, das kostet sie dann nur 10€. Ob Beratungshilfe für diesen Fall gewährt würde, weiß ich aber nicht.
 
Ich bestünde auf die volle Restsumme.
Geld da, Brief an die Käuferin.
Gegebenenfalls Teilzahlung anbieten, nach Beendigung gibt es den Brief.
Da würde ich mich auf gar nichts anderes einlassen.
 
An deiner Stelle hätte ich den Wagen gar nicht in diesem Fall an sie überlassen (fürs nächste mal). Ich hätte ihr angeboten zum nächsten Geldautomaten zu fahren, damit sie den Restbetrag abheben kann.

Wer weiß, ob sie die Masche nicht öfters abzieht bzw. eine Organisation dahinter steckt. Bei jedem Gebrauchtwagenkauf könnte man so einige hundert oder auch tausende Euros sparen. Der angeblich defekte Wagen wird dann zum normalen Gebrauchtwagenwert weiterverkauft. So kommt schnell Geld in die Kassen ;)
 
Evil E-Lex schrieb:
Das ist mir mit Einwurfeinschreiben schon passiert. Briefträger hat die Sendung als zugestellt vermerkt, ich habe das Einschreiben nie erhalten. In so einem Fall steht man dumm da.
Fehler können überall passieren, aber ich hatte auch den Fall, daß ich einen Abholschein von einem Einschreiben im Briefkasten hatte, ich ging zur Post um das Schreiben abzuholen aber es war unauffindbar, man bot mir eine Nachforschung an aber die kann wochenlang dauern und man würde vielleicht wichtige Fristen versäumen, ich habe den Absender angerufen und er hat es mir nocheinmal zugeschickt damit war die Sache erledigt.
 
Ich wollte eigentlich nur deutlich machen, dass ein Einwurfeinschreiben mit einem normalen Einschreiben nicht vergleichbar ist, da es für den Empfänger in diesem Fall unmöglich ist, zu beweisen das Einschreiben nicht erhalten zu haben. Man ist immer darauf angewiesen, dass der Postbote gewissenhaft arbeitet.
Bei meinem Fall handelte es sich um eine Lieferung über eBay, da konnte nichts nochmal verschickt werden. Meine Vermutung: Der Postbote hat, weil niemand zuhause war, die Lieferung einfach vor die Tür gelegt und als zugestellt deklariert. Das war kein Fehler, sondern Absicht. Eine Nachforschung wurde mit dem Hinweis "laut AGB ordnungsgemäß zugestellt" abgelehnt.
Seit dieser Episode meide ich Einwurfeinschreiben, wie der Teufel das Weihwasser.
 
Ist euch bei euren Gezanke, pardon, eurer Diskussion eigentlich schon aufgefallen, dass sich der TE gar nicht mehr meldet?
 
Das habe ich mir auch schon gedacht :D

Dabei bin ich echt gespannt, wie das Ganze ausgeht.
 
Gerüchten zufolge nutzt außer dem TE auch noch mindestens eine weitere Person das Internet, es könnte also passieren, dass jemand via einer Suchtfunktion auf diesen Thread stößt, zum Beispiel weil ein ähnliches Problem vorliegt.

Und diese Person hat dann sicherlich einen nützlich diskutieren Thread und kein offenes Ende, nur weil zwischendurch die Lust verging (oder der TE mal eine Woche im Dschungelcamp war und nicht rausgewählt wurde).
 
Gibt es hier noch etwas Neues?
 
Ganz ehrlich, du hast das Auto geschenkt bekommen, also sind dir keine Kosten entstanden.

Dann hast du die Zündkerzen gewechselt, welche sicherlich weniger als 400,00€ gekostet haben.

Ich würde in deiner Situation dir selbst und der armen Hartz4 Frau den Gefallen tun und Ihr einfach den Brief zuschicken.

Du hast ja am Ende keinen Verlust gemacht, da wie gesagt, dir das Fahrzeug geschenkt wurde.

Und bezüglich des Platzproblems wird dir sicherlich etwas einfallen...

Ist immernoch besser als ne fette Rechnung von Crysler bezahlen zu müssen, auch wenn du dies evtl. nicht musst, mir wäre das Risiko zu hoch...

Aber obwohl, bevor du Ihr den Brief zuschickst, würde ich erstmal sicherstellen, das der Tankeinfüllstutzen wirklich durchgerostet ist, die kann ja alles behaupten...

Wenn Sie das nicht beweisen kann, weißt du, Sie wollte dich verarschen...

Wenn dir kein großer Schaden entstanden ist, hast du sicherlich auf den ganzen Stress keine Lust, oder?
 
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