Zu schnell gefahren

In Deutschland dürfen Polizisten Geschwindigkeit nicht schätzen, wie es zumindest früher in z. B. Österreich üblich war.

Das vom TE beschriebene Verhalten ist zu 99,99% die Version "wir haben zwar nichts in der Hand, wollen dem mutmaßlichen Sünder aber eine Lektion erteilen". Das klappt ja auch wunderbar, wie man an der Erstellung von Internetthreads durch den TE sieht.

Was genau soll da also nun nach kommen? Es gibt irgendwo einen OWi-Auffangparagraphen für solches Zeug, das sind aber nur ein paar Euro.
 
Vor allem liegt das "wollen dem mutmaßlichen Sünde aber eine Lektion erteilen" auf der Hand, da die Frage danach, ob man schon öfters im Straßenverkehr aufgefallen sei, schon eine Fangfrage darstellt.

Damit kann man dem Fahrer dann ein regelmäßiges Fehlverhalten nachweisen und den Führerschein dann über die Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs einkassieren. Letzteres beinhaltet nicht nur Vergehen im Straßenverkehr (Rasen, Trunkenheit oder Drogenkonsum), sondern z.B. auch registrierte Gewalttaten, etc.

Edit: Das "Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren", ohne Videosystem, ist zulässig und hat auch eine entsprechende Beweiskraft. Da kommt es eben darauf an, wie sorgfältig und glaubhaft die Beamten ihre Aussagen darlegen können. Vor allem die Messstrecke muss entsprechend lang gewesen sein.
 
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Da wäre ja zumindest irgendwas schriftlich passiert. Woher soll man auch eine Schätzung nehmen, da würde ich mich gar nicht verrückt machen lassen.

Wenn was kommen sollte, kannst du dich ja immer noch äußern.
 
Es gibt irgendwo einen OWi-Auffangparagraphen für solches Zeug, das sind aber nur ein paar Euro.
einem Kumpel, der mit seinem Wagen "Schlangenlinien" laut Aussage von zwei Polizisten gefahren ist, wurde vor 5 Jahren der Führerschein für einen Monat abgenommen.
Grund war der, dass der Kumpel zwar keine Drogen oder Alkohol zu sich genommen hatte, laut Aussage der Polizei, aber dennoch offensichtlich fahruntüchtig war.

Der Grund für die Schlangenlinien war, ihm war eine Kippe heruntergefallen und er hatte sie gesucht und nicht aufgepasst das er das Lenkrad etwas versetzt hat und somit ungewollt die Fahrspur gewechselt hat.

Ist natürlich ein Extrembeispiel - so schlimm wirds hier nicht kommen, aber es kann eben auch teurer werden, wollte ich damit sagen!
 
@ Eisbrecher99

Auf den Tacho kommen dann aber 30% oder 50% (keine Ahnung, bin kein Verkehrsrechtler...) Toleranzabzug.

@ Lars_SHG

Völlig unpassender Vergleich (da Schlangenlinien nicht geschätzt werden müssen, Geschwindigkeit aber schon), von dem wir mit absoluter Sicherheit auch nicht die ganze Geschichte kennen. Niemand bekommt einfach nur, weil er mal irgendwo kurz Schlangenlinien gefahren ist, ein Fahrverbot.

Mit welcher Anspruchsgrundlage eigentlich?!
 
Das ist so jedenfalls mal falsch.

Das Nachfahren mit ungeeichtem Tacho ist ein durchaus anerkanntes Manöver, hat hier aber nicht stattgefunden.
 
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Haben Polizeifahrzeuge nicht immer einen "geeichten" Tacho?

Edit: Anscheinend nicht, aber justiert sind sie^^ Eichen braucht wohl entsprechende Nachweise.
 
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Soweit ich weiß nur die Videowagen. Bei allen anderen Fahrzeugen kommen extreme Toleranzabzüge dazu, deshalb werden solche Tachofahrten auch kaum zur Anzeige gebracht. Die Strecke, die man hinterher fahren muss, ist auch recht lang und es dürfte schwer sein, dort dann stets denselben Abstand zum verfolgten PKW einzuhalten.

In aller Regel sind Polizisten dann spätestens vor Gericht so ehrlich und geben das auch an.
 
Idon schrieb:
Das ist so jedenfalls mal falsch.

Das Nachfahren mit ungeeichtem Tacho ist ein durchaus anerkanntes Manöver, hat hier aber nicht stattgefunden.

Nein, das ist es nicht, denn beim bloßen Hinterherfahren (selbst mit geeichtem Tacho) gibt es so viele Unwägbarkeiten, dass dies grds. als Tatnachweis nicht ausreichend ist.
Es hat ja auch einen Grund, warum selbst Messfahrzeuge nicht nur Momentaufnahmen aufzeichnen sondern vielmehr schon eine gewisse Zeit und Strecke hinter dem Bösewicht hinterher fahren müssen.
 
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Oh, du hast da etwas falsch verstanden.

Das war kein Diskussionspunkt von mir, sondern die Darstellung eines Faktes.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/GSNachFahren.php

Die Unwägbarkeiten werden durch massive Toleranzabzüge ausgeglichen, sofern die restlichen Anforderungen passen (gleichbleibende Geschwindigkeit über eine größere Strecke ohne Zwischenfälle, also z. B. einscherende Dritte).

Das Nutzen von ProViDa etc. sorgt lediglich dafür, dass sich diese massiven Toleranzabzüge verringern.
 
Ich habe mich tatsächlich missverständlich ausgedrückt, denn auch das Nachfahren mit Tachobeobachtung und nachfolgender Zeugenaussage der Beamten kann zu einer Ahndung führen, wobei die Anforderungen der Rechtsprechung (auch an den Tatrichter) relativ hoch sind, siehe hier bspw. das KG Berlin:

http://community.beck.de/2015/01/16...ahren-bedarf-schon-vern-nftiger-darstellungen

Im hier geschilderten Sachverhalt liegt es aber zumindest nahe, dass den Fahrer kein Owiverfahren erwartet, da m.W. die Beamten vor Ort dann bereits darauf hinweisen.
Der bloße Hinweis der Weitergabe an die Führerscheinstelle, ist aus meiner Sicht nichtssagend.
 
Dass das im vorliegenden Falle nicht zum Tragen kommt, ist doch bereits längst geklärt. Threads wie dieser werden aber der allgemeinen Lebenserfahrung nach auch von anderen Hilfesuchenden gelesen, oft auch noch Monate und Jahre später. Deshalb sollten alle Informationen korrekt sein.
 
Vorweg: Ich will zu schnelles Fahren nicht verteidigen. Nur eine Anmerkung zum Thema "wir konnten Ihnen kaum folgen": ich kenne hier nur schon im 10km Radius 3-4 Strecken, wo man als Ortsunkundiger nicht mal ansatzweise die maximal erlaubte Geschwindigkeit fahren kann (Ja, auch mit Berücksichtung der Anhaltemöglichkeiten auf Sicht etc.).
Gut möglich, dass der TE da einfach schneller fahren konnte, als die Polizei. Ich würde das Ganze als "auf die Finger klopfen" verstehen (gerade wenn er wirklich zu schnell gewesen war) und abwarten.
 
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