Fragen zur KFZ Versicherung

Chibi88

Lt. Commander
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Hallo,
folgender Fall:
Versicherung bis zum 26.11.2016 kündbar. Ich habe diese gekündigt und möchte wechseln. Aktuell bin ich SF 0 eingestuft.

Folgende Fragen: Bei Verivox und Check24:

Was trage ich bei Versicherungsbeginn ein? 01.01.2017 oder 26.11.2016?

SF 0 oder 1, weil ich dann ein Jahr ohne Unfall gefahren bin?

Falls ich 01.01.2017 eintrage, kann ich auch erst dann fahren? Wäre ja vom 26.11.2016 bis zum Neujahr nicht versichert. -26.11.2016 als Versicherungsbeginn eintragen? -Bezahle ich am 01.01.2017 automatisch weniger, wenn ich von SF 0 auf 1 steige oder bleibt der Betrag ein Jahr bestehen, auch wenn ich bis dahin kein Unfall baue?

Ich tue mich schwer bei den Vergleichsportalen den richtigen Wert einzugeben. Ich habe Angst, dass, wenn ich den 01.01.2017 eintrage, auch erst dann versichert bin und in der Zeit vom 26.11 - 01.01.2017 nicht fahren darf.

Gleiches beim Eintragen von der SF Klasse
 
Hi,

als Vers.-Beginn trägst Du natürlich 26.11.16 ein.

Deine Einstufung mit SF 0 in 2016.

Die Besserstufung erfährst Du dann ab dem 01.01.17. Anpassung des Beitrages mit SF 1mit der nächsten

Zahlfälligkeit in 2017.

Natürlich solltest Du die monatliche Zahlweise wählen und dann im neuen Jahr evtl. ändern

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann schließe ich doch einen Vertrag für SF 0 ab, deren Summe gleichbleibend wie die aus dem Jahre 2015 ist, oder?

Bezahle ich dann 2017 automatisch weniger oder wie ist das?
 
Dein Versicherungsbeitrag wird 2017 mit SF 1 berechnet.

Für den Zeitraum 26.11.16 - 31.12.16 mußt Du in den sauren Apfel beißen und etwas mehr zahlen.

MfG
 
letzten Endes fragt die Versicherung eh bei deiner aktuellen nach und setzt den Vertrag entsprechend.

wenn du die Versicherung zum 26.11 Kündigst, dann bekommst du auch die Beiträge für ~1 Monat zurück.
wenn die neue Versicherung am 27.11 startet, dann zahlst du natürlich auch den Beitrag für ~1 Monat
Bist also letzten Endes Kosten neutral.
 
Chibi88 schrieb:
folgender Fall:
Versicherung bis zum 26.11.2016 kündbar. Ich habe diese gekündigt und möchte wechseln. ...

Was trage ich bei Versicherungsbeginn ein? 01.01.2017 oder 26.11.2016?
...

Ich tue mich schwer bei den Vergleichsportalen den richtigen Wert einzugeben. Ich habe Angst, dass, wenn ich den 01.01.2017 eintrage, auch erst dann versichert bin und in der Zeit vom 26.11 - 01.01.2017 nicht fahren darf.

Gleiches beim Eintragen von der SF Klasse

Moment: Kündigungsfrist ist i.d.R. ungleich zum Versicherungsende.

Klär das zunächst, wann endet dein Vertrag sobald gekündigt.

Der neuen Vertrag muss natürlich nahtlos anschließen. Dafür sorgen die Versicherungsagenturen, die wollen aber ein exaktes Versicherungsende des alten Vertrages wissen.
 
Sofern der Vertrag nicht außerordentlich(z. B. nach einem Schadensfall) gekündigt wird, ist die Laufzeit immer bis zum 31.12. eines Jahres. Vorher lässt dich die Versicherung auch nicht aus dem Vertrag und bis dahin gilt dann auch dein Versicherungsschutz. Der Vertragsbeginn für den neuen Vertrag wäre dann folglich der 1.1. des nächsten Jahres.
 
Zuletzt bearbeitet:
ist die Laufzeit immer bis zum 31.12. eines Jahres.

Leider ein Irrglaube.

Mittlerweile setzen die Versicherer die Hauptfälligkeit unterjährig. Das hat den Vorteil, daß die Vers.-Wechsel und

Kündigungen über das ganze Jahr bearbeitet werden können und nicht nur zum Jahresende.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
consul75 schrieb:
Leider ein Irrglaube.

Mittlerweile setzen die Versicherer die Hauptfälligkeit unterjährig. Das hat den Vorteil, daß die Vers.-Wechsel und

Quelle?

In der Regel ist die Hauptfälligkeit der 1.1
http://www.kfz-versicherungen.com/r...vertrag/laufzeit-und-kuendigung-des-vertrags/


Normalerweise werden Verträge die im Laufe eines Kalenderjahres neu geschlossen werden bis zum Jahresende datiert. Sollte keine Kündigung kommen anschließend dann um ein Jahr verlängert. Es kann also durchaus vorkommen, dass Dein "Erstvertrag" weniger als 12 Monate läuft. Neue Regionalklassen und Typklassen erscheinen beim GDV einmal jährlich (http://www.gdv.de/2016/08/regionalklassen-kurz-erklaert/) normalerweise im Oktober. Diese bilden eine der Grundlagen zur Berechnung des Beitrages, demzufolge erscheint der Beitragsvergleich auch gegen Jahresende. Die Kündigungsfrist beginnt übrigens erst mit der Zustellung des Beitragsvergleiches.

@Threadersteller: Ruf bei Deiner Versicherung an und erfrage welche SF Klasse sie Deiner neuen Versicherung bestätigen werden. Dann ruf die Neue an und lass Dir auf der Grundlage ein Angebot machen. Was am Ende die eine bestätigt und die andere daraus macht, können Dir nur die Versicherungen sagen.
 

Hast Du doch selbst verlinkt ;-)

Zudem arbeite ich für einen Kfz-Versicherer.

Auch wird einem durch die Werbung am Ende des Jahres dieser Irrglaube suggeriert.

Wobei mit Sicherheit 70% der Verträge die Hauptfälligkeit 01.01.XXXX haben.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Trotzdem glaube ich nicht, dass sowohl die Kündigungsfrist als auch das Vertragsende der 26.11. ist? Wenn dann Vertragsende 26.12., aber dass kann uns OP sicher besser sagen?

Normalerweise steht dabei ob der SF von diesem oder nächsten Jahr angegeben werden soll. Im Zweifel korrigert das die neue Versicherung eh nach unten ...
 
consul75 schrieb:
Hast Du doch selbst verlinkt ;-)

Zudem arbeite ich für einen Kfz-Versicherer.

Auch wird einem durch die Werbung am Ende des Jahres dieser Irrglaube suggeriert.

Wobei mit Sicherheit 70% der Verträge die Hauptfälligkeit 01.01.XXXX haben.

MfG

Also ich würde behaupten, dass es deutlich mehr als 70% sind, aber es kann sich im Fall des Threaderstellers natürlich um eine der Ausnahmen handeln. Was anderes sagen die Links bzw. was ich geschrieben habe übrigens auch nicht aus. Hier ist die Rede von "in der Regel", ich kenne zb auch keinen Fall bei dem es anders ist.

Das die Werbung teilweise zweifelhafte Inhalte suggeriert, da bin ich vollkommen bei Dir. Da ist die KFZ Versicherung aber nicht das einzige Thema ;)

Aufgrund der Veröffentlichung des GDV zum Jahresende, macht der 1.1. auch durchaus Sinn, auch wenn ich vollkommen bei Dir bin, dass ein anderes Vorgehen die Bearbeitung erleichtern würde.

Bin übrigens auch in der IT einer Versicherung.
 
Du kannst bis zum 26.11. kündigen. Die Versicherung endet dann am 31.12 um 24:00 Uhr. Die neue Versicherung die du abzuschließen gedenkst beginnt dann am 1.1 17 um 0:00 Uhr. Vorausgesetzt du machst es richtig.
Ab nächstes Jahr bist du dann, vorausgesetzt du meldest keinen Schadensfall, in SF 1 eingestuft. Ein Gespräch mir der Versicherung wird deine Zweifel zerstreuen.
Hier ist nicht der beste Ort um solche Fragen zu erörtern. Jeder weiß etwas und oft sind die Informationen unrichtig.

Du weißt, Verivox und Konsorten und wie die Portale auch immer heißen erhalten für den erfolgreichen Wechsel vom neuen Versicherer eine Provision und veranlassen auch den Wechsel, bzw treten als Makler auf. Da geht normalerweise alles glatt. Vorausgesetzt du lässt die machen......
Was die SF Klasse angeht, du gibst an in welcher Klasse du jetzt augenblicklich geführt wirst, und nicht was du dir für das nächste Jahr erhoffst. Der neue Versicherer fragt beim alten sowieso an und führt dich nach seinen Konditionen weiter.

Achja, lasse dir auch nichts von Kunsulen erzählen, auch wenn sie angeblich bei einem führenden Versicherer arbeiten.
Und ja, die Zahlungsweise solltest du davon abhängig machen solvent du bist. Bei monatlicher Zahlweise bezahlst du immer deutlich mehr. (Auch wenn dir Consul dazu rät, es ist mit Verlaub Nonsens.)

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
consul75 schrieb:
Leider ein Irrglaube.

Mittlerweile setzen die Versicherer die Hauptfälligkeit unterjährig. Das hat den Vorteil, daß die Vers.-Wechsel und

Kündigungen über das ganze Jahr bearbeitet werden können und nicht nur zum Jahresende.

MfG
Kann ich bestätigen. Laufzeit ist bei mir von Mai bis Mai. Anpassungen erfolgen entsprechend. Das mit 31.12. war mal so, gilt aber schon länger nicht mehr.
 
auch wenn sie angeblich bei einem führenden Versicherer arbeiten

Davon war niemals die Rede ;-)

Zum Thema Zahlweise merke ich noch folgendes an:

Sollte der Nachversicherer die Hauptfälligkeit ebenfalls unterjährig setzen so ist die jährliche Zahlweise natürlich am ungünstigsten. Denn dann wird der TE für ein weiteres Jahr mit der SF 0 berechnet.

Daher mein Vorschlag die monatliche Zahlweise zu wählen damit er im neuen Jahr von der Besserstufung profitiert.

Setzt die Versicherung die Hauptfälligkeit wie üblich auf den 01.01.XXXX dann ist die Wahl der Zahlweise natürlich egal ( bis auf die fälligen Ratenzuschläge ). Das muss der TE entscheiden, wir können ja nicht in seinen Geldbeutel gucken.

MfG
 
SydBe schrieb:
Du kannst bis zum 26.11. kündigen. Die Versicherung endet dann am 31.12 um 24:00 Uhr. Die neue Versicherung die du abzuschließen gedenkst beginnt dann am 1.1 17 um 0:00 Uhr. Vorausgesetzt du machst es richtig.
Ab nächstes Jahr bist du dann, vorausgesetzt du meldest keinen Schadensfall, in SF 1 eingestuft. Ein Gespräch mir der Versicherung wird deine Zweifel zerstreuen.

Leider quatsch, sollte der Ablauf der 31.12.2016 sein hat der TE zeit bis zum 30.11.2016 den Vertrag zu kündigen, im KfZ Bereich gilt immer eine einmonatige Kündigungsfrist. Sollte der Versicherer seinen Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung nach oben korrigieren hat er darüber hinaus ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht nach Erhalt des Schreibens.

Auch erfolgt die Einstufung im Folgejahr nicht zwangsläufig in 1, ist das Fahrzeug länger als 6 Monate aber kürzer als ein Jahr zugelassen gewesen erfolgt die Hochstufung in SF1/2, war das Fahrzeug kürzer als 6 Monate zugelassen erfolgt keine Hochstufung.

Wenn die Versicherung zum 26.11.2016 gekündigt wurde MUSS beim Nachversicherer der Beginn auf den 27.11.2016 gesetzt werde, sonst kommt das STVA und legt dir das Fahrzeug still da in Deutschland kein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz zugelassen sein darf (Pflichtversicherung).



Achja, lasse dir auch nichts von Kunsulen erzählen, auch wenn sie angeblich bei einem führenden Versicherer arbeiten.
Und ja, die Zahlungsweise solltest du davon abhängig machen solvent du bist. Bei monatlicher Zahlweise bezahlst du immer deutlich mehr. (Auch wenn dir Consul dazu rät, es ist mit Verlaub Nonsens.)

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Lieber Ratschläge von Leuten annehmen die bei einem Versicherer arbeiten und vom Fach sind (also nicht die Putzfrau die da arbeitet oder der Elektriker) als von Laien die Halbwissen verbreiten.
 
Aber, wie man hier wieder sieht, hat auch nicht ein jeder der vom Fach ist auch Ahnung von der Materie.....

Es ist doch so einfach, frage doch bei DEINER Versicherung nach. Dann hast du Wissen aus erster Hand und nicht wie hier von selbsternannten Versicherung- Inspektoren von führenden Versicherer Europas.
 
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