SingleTarget
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Apr. 2013
- Beiträge
- 262
Hallo,
folgender Fall, mein Onkel hat gestern versehentlich ein falsches Kabel bei Ebay bestellt.
Heute habe ich dann geguckt, das Kabel wurde noch nicht verschickt, somit habe ich um Abbruch des Kaufes gebeten.
Liefertermin des Kabel war erst 25.Oktober - 26.Oktober sprich frühestens Samstag bzw. Montag wird das Kabel erst verschickt.
Nun hat der Verkäufer geschrieben, das das Kabel in der Versandabteilung liegt, und er den Kauf nicht mehr abbrechen kann.
Sollte die Annahme verweigert werden, würde er die DHL Rücksendekosten für Annahmeverweigerung on Höhe von 4,86€ an den Kunden weitergeben.
Ist dies rechtlich bindend?, da kein Eintrag in den AGB ist, über die besagten Kosten. Es ist schon fast billiger, wenn man das Paket annimmt und auf eigene Kosten zurücksendet.
Mir kommt es so vor, das der Händler nun unbedingt sein Verkauf durchdrücken möchte, da weder die Ware bis jetzt verschickt wurde und der Nachdruck mit den Kosten für Annahmeverweigung setzt dann noch die Krone auf.
Ich habe auch schonmal ein Kauf um Abbruch gebeten, aber bis jetzt habe ich da noch nicht so Probleme gehabt, zudem wie gesagt, der Händler bis jetzt gar keine Kosten hat, wenn man ein Kauf vor Versenden des Artikels abbricht. Ebay schreibt die Verkaufsgebühren dem Verkäufer ja wieder gut.
Laut Webseite muss der Händler die Kosten selber tragen und darf Sie nicht seperat dem Kunden weitergeben, bzw. muss es in den Artikel vorher mit reingerechnet werden. Zudem DHL 4,00€ berechnet und nicht 4,86€ wie vom Händler gefordert.
folgender Fall, mein Onkel hat gestern versehentlich ein falsches Kabel bei Ebay bestellt.
Heute habe ich dann geguckt, das Kabel wurde noch nicht verschickt, somit habe ich um Abbruch des Kaufes gebeten.
Liefertermin des Kabel war erst 25.Oktober - 26.Oktober sprich frühestens Samstag bzw. Montag wird das Kabel erst verschickt.
Nun hat der Verkäufer geschrieben, das das Kabel in der Versandabteilung liegt, und er den Kauf nicht mehr abbrechen kann.
Sollte die Annahme verweigert werden, würde er die DHL Rücksendekosten für Annahmeverweigerung on Höhe von 4,86€ an den Kunden weitergeben.
Ist dies rechtlich bindend?, da kein Eintrag in den AGB ist, über die besagten Kosten. Es ist schon fast billiger, wenn man das Paket annimmt und auf eigene Kosten zurücksendet.
Mir kommt es so vor, das der Händler nun unbedingt sein Verkauf durchdrücken möchte, da weder die Ware bis jetzt verschickt wurde und der Nachdruck mit den Kosten für Annahmeverweigung setzt dann noch die Krone auf.
Ich habe auch schonmal ein Kauf um Abbruch gebeten, aber bis jetzt habe ich da noch nicht so Probleme gehabt, zudem wie gesagt, der Händler bis jetzt gar keine Kosten hat, wenn man ein Kauf vor Versenden des Artikels abbricht. Ebay schreibt die Verkaufsgebühren dem Verkäufer ja wieder gut.
Laut Webseite muss der Händler die Kosten selber tragen und darf Sie nicht seperat dem Kunden weitergeben, bzw. muss es in den Artikel vorher mit reingerechnet werden. Zudem DHL 4,00€ berechnet und nicht 4,86€ wie vom Händler gefordert.