Ebay Annahmeverweigungskosten an Kunden weitergeben?

SingleTarget

Lt. Junior Grade
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Hallo,

folgender Fall, mein Onkel hat gestern versehentlich ein falsches Kabel bei Ebay bestellt.
Heute habe ich dann geguckt, das Kabel wurde noch nicht verschickt, somit habe ich um Abbruch des Kaufes gebeten.
Liefertermin des Kabel war erst 25.Oktober - 26.Oktober sprich frühestens Samstag bzw. Montag wird das Kabel erst verschickt.
Nun hat der Verkäufer geschrieben, das das Kabel in der Versandabteilung liegt, und er den Kauf nicht mehr abbrechen kann.
Sollte die Annahme verweigert werden, würde er die DHL Rücksendekosten für Annahmeverweigerung on Höhe von 4,86€ an den Kunden weitergeben.
Ist dies rechtlich bindend?, da kein Eintrag in den AGB ist, über die besagten Kosten. Es ist schon fast billiger, wenn man das Paket annimmt und auf eigene Kosten zurücksendet.
Mir kommt es so vor, das der Händler nun unbedingt sein Verkauf durchdrücken möchte, da weder die Ware bis jetzt verschickt wurde und der Nachdruck mit den Kosten für Annahmeverweigung setzt dann noch die Krone auf.
Ich habe auch schonmal ein Kauf um Abbruch gebeten, aber bis jetzt habe ich da noch nicht so Probleme gehabt, zudem wie gesagt, der Händler bis jetzt gar keine Kosten hat, wenn man ein Kauf vor Versenden des Artikels abbricht. Ebay schreibt die Verkaufsgebühren dem Verkäufer ja wieder gut.

Laut Webseite muss der Händler die Kosten selber tragen und darf Sie nicht seperat dem Kunden weitergeben, bzw. muss es in den Artikel vorher mit reingerechnet werden. Zudem DHL 4,00€ berechnet und nicht 4,86€ wie vom Händler gefordert.
 
Bei großen Firmen (oder je nach Bestellprozess intern) kann man so einen Prozess schon mal nicht mehr abbrechen.
Normalerweise findet der Kaufvertrag ja nicht mit Bestellung, sondern mit Lieferung statt - diese hat ja dann stattgefunden.
Mir erschließt sich nicht, warum dein Onkel dann nicht für die entstandenen Kosten aufkommen soll - er hat ja schließlich die Annahme verweigert. Das ist kein Rücksenden im Sinne des Erfinders, denn das muss er idR bis 40€ Warenwert selbst bezahlen.

Eine Weiterberechnung des Rücksendeentgelts an den Kunden dürfte sich sehr schwierig gestalten. Das Rücksendeentgelt ist Teil des Vertrages zwischen dem Händler und der DHL. Eine zusätzliche Rechnung über das Rücksendeentgelt darf aller Wahrscheinlichkeit nach wegen des Widerrufs- und Rückgaberechts nicht gestellt werden. Der Händler muss also die zusätzlichen Kosten selbst tragen, oder er kalkuliert sie in seine Preise ein.
Das bezieht sich ja genau auf die 40€ Schwelle... unter 40€ WW darf der Händler das in Rechnung stellen.
 
SingleTarget schrieb:
folgender Fall, mein Onkel hat gestern versehentlich ein falsches Kabel bei Ebay bestellt.

Wie wäre es gewesen, vor der Bestellung sicher zu stellen, dass es das richtige Kabel ist?


SingleTarget schrieb:
Laut Webseite muss der Händler die Kosten selber tragen und darf Sie nicht seperat dem Kunden weitergeben, bzw. muss es in den Artikel vorher mit reingerechnet werden. Zudem DHL 4,00€ berechnet und nicht 4,86€ wie vom Händler gefordert.

Ich habe folgenden Satz gefunden und extra die wichtige Passage markiert:
Eine Weiterberechnung des Rücksendeentgelts an den Kunden dürfte sich sehr schwierig gestalten. Das Rücksendeentgelt ist Teil des Vertrages zwischen dem Händler und der DHL. Eine zusätzliche Rechnung über das Rücksendeentgelt darf aller Wahrscheinlichkeit nach wegen des Widerrufs- und Rückgaberechts nicht gestellt werden.

Zudem sehe ich nicht, dass diese Seite rechtlich bindend ist. Warum sollte der Händler die Rücksendekosten tragen, also definitiv MINUS machen, nur weil der Kunde nicht weiß, was er will?Denn das Geld der Bestellung inclusive Versandkosten bekommt er schonmal nicht, und jetzt soll er auch noch für die Rücksendung zahlen?
 
Der Händler darf Retouren-Kosten dem Käufer aufs Auge drücken...und was anderes ist die Annahme-Verweigerung nicht.
 
Der Händler hat die Ware noch gar nicht verschickt! Das ist der Knackpunkt.
Die Ware soll ja erst in 2-3 Tagen verschickt werden. Ich sehe es so, das der Händler einfach das Kabel rausschicken/verkaufen möchte. Ich habe mich mal umgeschaut, das Kabel gibt es bei Ebay auch 70% billiger als der Händler es anbietet. Und das ist auch ein Händler aus Deutschland. Somit erklärt sich das auch, warum er den Kauf unbedingt aufrecht erhalten möchte.
 
Nein das ist so nicht richtig. Vermutlich hat der Händler das Kabel gar nicht auf Lager, sondern bestellt es selbst beim Großhändler. Der Prozess ist schon angestoßen und lässt sich auf Seiten des Händlers nicht mehr aufhalten - das ist ganz normal.

Aber egal wie der Prozess ist, bestellt ist bestellt und ein "Stornorecht" gibt es nicht.
 
Der Händler hat die Ware noch gar nicht verschickt!
Das kannst du bisher nicht wissen, ob der Haendler da die Wahrheit sagt oder nicht. Wenn man bei ebay nen Angebot einstellt, kann man auswaehlen, wie lange man die Lieferfrist angeben will. Und bevor dann Leute anfangen nach zwei Tagen zu meckern, weil man sofortigen Versand angegeben hat, aber man es zeitlich einfach noch nicht hinbekommen hat am selben Tag, gibt man lieber ein paar Tage mehr an. Es ist dann ja nicht verboten, es doch eher loszuschicken...
 
SingleTarget schrieb:
Der Händler hat die Ware noch gar nicht verschickt! Das ist der Knackpunkt.
Nein, ist es nicht. Der Knackpunkt ist das IHR bestellt & eine Auftragsbestätigung erhalten habt. Ab diesem Zeitpunkt befindest Du Dich in einem Käufer-Verkäufer Verhältnis und ein Storno kostet eben was.
Beim nächsten mal bitte a) vorher die Augen auf machen und b) wegen 5€ nicht so eine Welle starten, sondern es als Lehrgeld betrachten. Srsly...
 
Nur mein Senf, um ein Gegengewicht zur einhelligen Auffassung zu geben:

Nach meiner spontanen Ansicht kann der Verkäufer hier keine Kosten geltend machen, wenn er noch nicht versandt hat. Es ist so schon zweifelhaft, ob die Kosten einer Annahmeverweigerung abgewälzt werden können; dazu hat Bernhard ja schon zitiert.

Dass der Verkäufer erst jetzt seinerseits bestellt und so sein "Lager" unterhält, kann er dem Kunden wohl kaum vorhalten. Der Verkäufer spart so bereits Lagerkosten; er kann sich schwerlich darüber beschweren, dass sein Plan nicht immer vollständig aufgeht. Es ist auch nicht Aufgabe der Kunden, sein Geschäftsmodell zu unterstützen.

Der Käufer darf widerrufen und er hätte lediglich die Rücksendekosten zu tragen. Wenn die nicht anfallen, sind sie nicht zu tragen. Dass die Kosten der Hinsendung/diese selbst unvermeidlich sind, soll der Verkäufer erst mal deutlich darlegen.

Dass Käufer sich vorher informieren sollen uä ist aus verschiedenen Gründen wenig relevant. Das Widerrufsrecht soll nicht nur eine Prüfung der Waren ermöglichen, sondern ist auch eine Reaktion auf die Folgen einer ständigen Präsenz der Kaufmöglichkeiten, dh die Gefahr übereilter Käufe. Verkäufer müssen auch nicht darüber weinen; gerade mit dieser Gefahr gehen für sie verschiedene Vorzüge einher.


Sicher kann man das auch anders sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meiner spontanen Ansicht kann der Verkäufer hier keine Kosten geltend machen, wenn er noch nicht versandt hat.
Er macht doch jetzt auch noch keine Kosten geltend, er sagt nur das er die Kosten für eine Annahmeverweigerung in Rechnung stellt.

Der Käufer darf widerrufen und er hätte lediglich die Rücksendekosten zu tragen. Wenn die nicht anfallen, sind sie nicht zu tragen. Dass die Kosten der Hinsendung/diese selbst unvermeidlich sind, soll der Verkäufer erst mal deutlich darlegen.
Das könnte ein Punkt sein, denn... der Käufer hat nicht widerrufen, sondern um ein Storno der Bestellung gebeten - das sind zwei verschiedene Vorgänge, bzw. ist "Storno" gar kein Vorgang da "Storno" gar kein Rechtsbegriff ist.
Wenn der Käufer vor Versand widerruft darf der Verkäufer AFAIK gar keine Ware zusenden. (http://www.internetrecht-rostock.de/warensendung-nach-widerruf.htm)
 
Hier wird aber viel gemutmaßt. Liefertermin ist irrelevant. Schön wäre mal ein Link zur Auktion.

Ob es bereits versandt ist, kann nur der Verkäufer beantworten. Anfrage ist ungleich Widerruf. Rücksendekosten kann der Verkäufer umlegen. Natürlich steht es dem Käufer frei das Kabel günstiger zurück zu senden. Dann muss er auch die Kosten tragen. Wobei dann noch der Sendungsnachweis und Versicherung für den Fall der Fälle fraglich bleibt.
 
@Creati: rein technisch haben mir deine Überlegungen gefallen.

Willenserklärungen sind jaimmerauslegungsbedürftig. Ich gehe davon aus, dass man die Erklärung des Kunden als Widerruf sehen muss (er möchte sich nicht weiter an den Vertrag gebunden sehen); zumal wenn eine alternative Erklärungsauslegung als Stornierung, wie du selbst sagst, wegen Letzterer Nichtexistenz noch ferner liegt. Keinesfalls ist es pauschal notwendig, den Begriff "Widerruf" zu verwenden.
 
Keinesfalls ist es pauschal notwendig, den Begriff "Widerruf" zu verwenden.
Natürlich nicht, da "Stornierung" aber schwammig ist, kann der VK das halt verstehen wie er will.
Beim Widerruf, wenn denn Ware kommt, kann man immer auf den schriftlichen Widerruf verweisen und sagen das man nie hätte Ware bekommen dürfen, interne Prozesse beim Händler hin oder her. Theoretisch müsste man so die Rücksendekosten auch nicht tragen.

Der TE hat aber "storniert", der Händler sagt "storno" nicht möglich, interner Prozess schon angestoßen. Somit ist es eine Pattsituation.
 
"da "Stornierung" aber schwammig ist, kann der VK das halt verstehen wie er will."

Nicht, wie er will, sondern wie er muss. Darüber kann man dann natürlich geteilter Meinung sein. Nicht zuletzt jedoch wegen deines bereits gebrachten Argumentes, dass es so etwas wie eine "Stornierung", mit der ein Käufer womöglich etwas anderes als einen Widerruf meinen könnte, gar nicht gibt, ist diese Auslegungsfrage ziemlich sicher dahingehend zu beantworten, dass der Käufer widerrufen wollte und der Verkäufer das erkennen musste.

Ich bin wie immer nicht böse, wenn man das anders sieht; nur der erste Satz ("sondern wie er muss") steht so ziemlich fest. Wer das nicht mag, sei beruhigt, da ist man kein Sonderling: auch da sind theoretisch andere Ansichten natürlich denkbar. Sie werden allerdings so gut wie nicht vertreten und noch weniger von der Rechtspraxis.

Solange das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist, macht man freilich nichts verkehrt, wenn man hilfsweise noch den "Widerruf" erklärt.
 
SingleTarget schrieb:
Der Händler hat die Ware noch gar nicht verschickt! Das ist der Knackpunkt.

Du denkst also, der Händler denkt so:
Drecks Kunden, denen würg ich jetzt eins rein!
Ich mach mir jetzt einen Spaß:
Ich hol das Kabel aus dem Lager
Ich Verpacke es
Ich Versende es
...
Ich Warte auf die Retoure
Ich nehm es wieder an
Ich Pack es aus
Ich Prüfe es
Ich leg es wieder ins lager

Und von den 86 Cent Kauf ich mir dann ein Eis! :freak:


glaub mir, wenn der Händler könnte, würde er den Versand stoppen und sich eine menge Aufwand sparen.
 
Glaub mir, es gibt die unglaublichsten Dinge; auch vor Gericht. Vgl den von Benzer verlinkten Bericht mit denselben Fragezeichen in den Augen.
 
@ florian: er hat aber nicht mal die 86 Cent für das Eis, im Gegenteil:

- Im Kaufpreis ist der Versand mit drinnen, aber den bekommt er ja nicht, da die Annahme verweigert und keine Zahlung geleistet hat

- wenn er die Retourekosten mit 4,86€ berechnet, bleibt er immer noch auf den ursprünglichen Versandkosten sitzen

Er macht also ein Minusgeschäft.


Und um deinen Gedankengang weiterzuführen (bzw. den von SingleTarget), zahlt er sicher gerne drauf nur um ihn zu ärgern, schon klar. Wenn der Händler könnte, würde er sicher liebend gerne darauf verzichten.

Nett zu sehen, dass manche meinen es wäre ein Hobby jedes Händlers Sachen auf eigene Kosten quer durch die Republik zu schicken, weil der geneigte Kunde sich geirrt hat, im das Zeug plötzlich nicht mehr gefällt (oder er es woanders um 50ct billiger bekommt) oder eben die Annahme einfach verweigert wird.
 
joar der link http://www.internetrecht-rostock.de/warensendung-nach-widerruf.htm
von Benzer sagt doch alles.
das würde ich dem händler mal mitteilen, da kann er sich doch eigentlich nicht mehr rausreden.

ist iwo auch recht komisch, die shops schreibe ja auch immer so gern der kaufvertrag kommt erst mit lieferung der ware zustande, schön schön aber bevor das passiert ist und insbesondere vor dem versand hat man doch als kunde das recht zu widerrufen!?
 
Ich wuerde erstmal abwarten, wann das Kabel denn genau ankommt und wann es genau aufgegeben wurde. Nur dann kann man wissen, ob der Haendler gelogen hat oder die Ware sich wirklich schon im Versand befand.

Der Link von Benzer beschreibt auch exakt den Fall, dass die Ware NACH Bestaetigung des Widerrufs trotzdem versendet wurde. Der Link besagt NICHT, dass man generell widerrufen kann, wie man lustig ist, bis man die Ware in den Haenden haelt.
 
Das Kabel wurde abends bestellt.
Das gekaufte Kabel ist ein 50m Cat5e Netzwerkinternetkabel zu 21,49€.
Die Stornierung erfolgte sofort morgens. Da der Händler noch nicht verschickt hat, habe ich erstmal um Stornierung gebeten.
Sicherlich, wenn dem Händler Kosten entstanden sind und das Paket verschickt wurde, das man die Rücksendekosten unter 40€ Warenwert zu tragen hat, ist mir bekannt, da benötigt es auch keine zynischen Antworten! Dann hätte ich auch sofort den Widerruf gemacht, den Widerruf kann man auch aufsetzen, wenn das Paket dann in den Händen hält, dann muss man selber die Rückversandkosten tragen.

Da das Paket aber noch nicht verschickt wurde, sehe ich so, das jetzt der Bestellprozsess unbedingt durchgeführt werden soll, es handelt sich auch um eine sehr kleine Firma, lt. de.kompass.com (Mitarbeiter 0-9).
Daraufhin hat der Händler nach etlichen Stunden dann die Antwort gegeben, das das Kabel nicht mehr storniert werden könnte, weil der Prozess in der Versandabteilung gegeben wurde. (Noch nicht verschickt.)
Auch heute war es noch nicht verschickt, bei Ebay markiert man verschickt, und da es sich um 50m handelt sogar mit Versendungsnummer. Der Händler hat sogar angegeben, das sobald es verschickt wird eine Sendungsnummer kommt.

Das 50m Cat5e Kabel kostet bei dem Händler 21,49€, ein Cat5e 50m bekommt man bei Ebay schon für 8,49€ kostenlos zugeschickt. Das ist ein hoher Aufpreis, für ein Kabel was er nicht benötigt.

In einer der negativen Bewertungen konnte ich schon von diesen Händler lesen, das 10€ Versandkosten bei Widerruf (19,95€) Artikel in den Sand gesetzt wurden.

Wird mein Onkel sein Lehrgeld bezahlen müssen, und demnächst genauer nachschauen oder warten bis er Beratung bekommt.
 
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