Ist verkaufen über EK erlaubt ? Wucher ? Ebaykleinanzeigen

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asus1889

Gast
Hallo,

ich habe heute etwas verkauft. Der Käufer war mit dem Preis einverstanden und hat bezahlt.

Im Auto hat er entdeckt das ich den LTE Stick für 25 Euro gekauft habe, stand auf der Rechnung. Er hat ihn für 40 Euro bei mir gekauft.

Nun hat er mir noch im Auto geschrieben, ob ich das ok finde "zu viel" verlangt zu habe. Er stand noch mindestens 30 Minuten vor dem Haus.

Habe die Nachricht erst später gelesen.

Man muss sagen der Regelpreis beträgt bei Ebay und Ebaykleinanzeigen um die 40 Euro (mit Branding). Ich sehe das nicht als Wucher.

Außerdem habe ich den LTE Stick noch entbranded. Es ist somit mit allen Frequenzen und Anbietern nutzbar. Ist in meinen Augen eine Dienstleistung und sowie so ein wenig mehr wert.

Stand auch in der Beschreibung. Zudem kam es zu konludentem Handeln. Ich habe das Gerät zu dem Preis angeboten und er hat den Preis angenommen. Kaufvertrag geschlossen.

Nun hat er das Entbranden (andere Firmware + Software) Vodafone gemeldet und den erhöhten Preis Ebaykleinanzeigen.

Sperrt Ebaykleinanzeigen mich nun ? Glaube es eher nicht, da selbst bei wirklichem Betrug kaum etwas gemacht wir und ich rein rechtlich m.M.n. korrekt gehandelt habe.

Der Typ kann sich nicht richt artikulieren und schreibt Sätze ohne Bezug:

"Habe ich nicht mehr ..."

Einfach so und nähere Infos.

Habe schon viel bei Ebaykleinanzeigen erlebt, aber so eine nervige Gestalt noch nie.

Eher Preisdrücker. Aber ich hatte nie nach dem Kauf irgendwelche Probleme.


Viele Grüße

asus1889
 
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Lass dich doch von dem am Arsch lecken, auf gut deutsch gesagt. Er hätte das Teil ja nicht kaufen brauchen.
 
Selbst schuld, wenn der Käufer zuviel bezahlt. Hätte er sich vorher schlau gemacht...
 
Moment...
Er hat den Kaufpreis doch offensichtlich akzeptiert und bezahlt.
Was will der denn jetzt noch?
 
Wenn überall nur noch Sachen unter EK verkauft würden, wären in ein paar Monaten ganz schön viele Menschen arbeitslos ;)
 
@KnolleJupp

Keine Ahnung, vermutlich jemand der unbedingt ein Schnäppchen machen will, wenn er bei Ebaykleinanzeigen kauft.

Er hat mich sogar gefragt, ob eine Sim Karte dabei ist.

Er weiß anscheinend nicht das man haften muss, wenn man eine SIM Karte, die auf den Namen eines anderen registriert ist, Fremden aushändigt.

In jedem Fall eine sehr merkwürdige Gestalt.

​Er hat den Kaufpreis akzeptiert und bezahlt.
 
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Da haben ich ja zwei "Leuchten" gefunden. Ebay ftw! :) In einer perfekten Welt lernen beide draus fürs nächste Mal...in der Realität kannst Du ihm halt eine Rückabwicklung anbieten oder damit Leben das er Dir für 15,-€ alles an Dreck hinterher wirft was er packen kann wenn er sonst keine Hobbies hat. Aber die Eskalationsschwelle ist ja schon überschritten.
 
Erzähl keinen vom Pferd bezüglich einer erbrachten Dienstleistung. Sonst kommt das Finanzamt ums Eck und hätte gern die Umsatzsteuer von dir ;)
 
tja er kann aber damit im Nachhinein den Kaufvertrag anfechten: Wucher Arglistige Täuschung ... da nützt dir auch kein Ausschluß aus Privatverkauf!

Nimmt er sich nen guten Anwalt, kriegt er sein Geld zurück und du zahlst obendrauf Gerichts und Anwaltskosten ...

Ich liebe diese Ausschlußklausel ... sind nämlich wirkungslos ... du kannst damit zwar eine Gewährleistung ausschliessen: gilt aber nicht bei Wucher Arglister Täuschung und vorsätzlichem Verschweigen von Mängeln, Betrug etc.
 
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Wucher ist strafbar, aber das hier ist offensichtlich keiner.

Beim Debranding keine Ahnung. Es gibt ein Urteil, nach dem das unerlaubte Entfernen eines SIM-Locks stafbar ist. Das ist aber auch etwas älter.
 
Wo wurde hier arglistig getäuscht? Und du weißt, was ein Gebrauchtwagenhändler zu dir sagt, wenn du sein Auto zu teuer findest? Richtig, dann kaufs da, wo du es billiger bekommst. Oder wenn wir bei Hardware bleiben, so ein netter, kleiner LTE-Stick von Huawei ist zwischen 50€ bei Amazon und 89€ bei ebay erhältlich. Kommt ihr da dann auch mit Wucher daher, weil ihn beide zum gleichen Einkaufspreis bekommen?
 
ich sagte nicht das ich es dafür halte, hat er nen guten Anwalt und zieht das durch, biste aber am Arsch!
Da kommst du besser mit ner Rückabwicklung durch. Den gerichtlich ist nen 50/50 Sache und die Kosten trägt der Verlierer. Willst du wegen 40 Flocken nen mehrere 1000€ Prozeß und Anwaltskosten riskieren?

Den ebenso wie bei Abmahnanwälten gibt es da Anwälte die auf "eBAY Mauschelien" spezielisiert sind.
Und auch Käufer die damit ganz gut verdienen Verkäufer vor Gericht zu zerren ... war doch erst vor paar Wochen Berichte auch hier auf Golem.
 
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klar zahlt meine Advokat ;p
 
Sehe ich auch so, messiah. So viel habe ich selbst in BWL gelernt. Das ein Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zustande kommt.

Und wenn ein Marktpreis von 40 - 60 Euro vorliegt, sind 40 Euro VK kein Wucher.

Ich muss daher auch nichts zurücknehmen. Viel eher finde ich grenzwertig was für Leute sich bei ebay kleinanzeigen rumlaufen. Ich sollte echt, bei meinem Grundsatz bleiben. Kein vernünftiges Deutsch = nicht verkaufen. Da es meistens nur Probleme gibt.

Habe hier nur ein Ausnahme gemacht, weil der Stick schon seit über einem Monat drin war und ich mir dachte bei 40 Euro und da er ihn anscheinend dringend brauchte, gäbe es keine Probleme. Pustekuchen.

Geringe Bildung bedeutet nämlich auch beschränktes Rechtsverständnis. Auch Anwälte müssen sich an Gesetze halten und da ist nicht viel, wenn augenscheinlich kein widerrechtliches Handeln vorliegt.

Ich höre insbesondere von einfach gestrickten Personen die bei jedem persönlichen Ärgernis sagen: "Dann gehe ich eben zum Anwalt und der setzt "das" durch". :D

Werde nun nie wieder Ausnahmen machen. Leute die weder Interpunktion verwenden, noch ordentliche, logische Sätze formulieren können, sind raus.

@owned_you

Die advocard zahlt gar nichts ohne das Aussichten auf Erfolg bestehen und ohne Eigenbeteiligung (bei günstigeren Tarifen).

Doch selbst wenn vorherig genanntes Kriterium erfüllt ist, muss die Versicherung noch lange nicht für die Kosten eines jeden Rechtsstreites einstehen: Hat eine Klage von vornherein nur wenig Aussicht auf Erfolg, so braucht die Versicherung keinen Schutz zu gewähren. Was viele nicht wissen: Eine erteilte Deckungszusage ist nicht unwiderruflich. Werden der Versicherung nach Zusage der Kostendeckung Umstände bekannt, die für eine Leistungsfreiheit sprechen (z. B. dass die Ursachen des Rechtsstreits in der Zeit vor dem Vertragsabschluss liegen), so kann die Versicherung ihre Deckungszusage nachträglich widerrufen (AG München, Urteil v. 02.06.2006, Az.: 213 C 4054/05).


Das ist auch gut so, sonst würde jeder Bedepperte meinen, er kann wegen jedem Piss kommen und die Versicherung macht Miese ohne Ende.
 
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War er in einer Zwangslage, als er den Stick gekauft hat?? Wohl kaum, ergo niemals Wucher.

durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
 
Da es der marktübliche Preis war, erfüllt es den Tatbestand des Wuchers nicht, denn mir wurden keine Vermögensvorteile zuteil, welche in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen.
 
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Wenn du alles weißt und sicher bist, warum hast du dann überhaupt den thread eröffnet?
 
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