Steuererklärung 2014 & 2015 nicht gemacht + weitere Fragen....

P

Paros_Hilti

Gast
Hallo Zusammen,

ich habe die Steuererklärungen für die Jahre 2014 & 2015 noch nicht gemacht mangels Zeit bzw. weil es sich kaum gelohnt hat in den Jahren davor. Auf die Arbeit bin ich bisher per S- Bahn gefahren und mein AG stellt mir ein Jobticket zur Verfügung das monatlich mit meinem Lohn versteuert wird. Arbeitskleidung bekomme ich auch gestellt. D.h. ich habe kaum Werbungskosten. Das FA (Finanzamt) hat sich bis dato noch nicht bei mir gemeldet. Jetzt gab es bei mir aber eine Veränderung. Meine Abteilung ist jetzt innerhalb des großen Firmengeländes umgezogen und per S- Bahn wird es sehr sehr knapp das ich morgens um 5 Uhr umgezogen meine Tätigkeit aufnehmen kann. Ergo bin ich ab Mitte August mit dem PKW auf die Arbeit gefahren den ich mir dafür extra angeschafft habe. D.h. ich habe ab jetzt höhere Werbungskosten durch die Fahrt auf die Arbeit. Einfache Strecke ca. 25 km.

Wie jetzt vorgehen? Die beiden Steuererklärungen einfach machen und dem FA zu kommen lassen oder soll ich beim FA anrufen und einen plausiblen Grund nennen warum bis dato keine Steuererklärung gemacht wurde? Nur was wäre in meinem Fall ein plausibler Grund?

Und noch eine weitere Frage: In wie fern spielt mein Jobticket bei der Steuererklärung in Zukunft eine Rolle? Für mich ist es unzumutbar per S- Bahn auf die Arbeit zu fahren da ich hierzu um 1.30 Uhr aufstehen müsste um pünktlich auf die Arbeit zu kommen. Die S- Bahn hat hier nachts eine Taktung von 60 Minuten. Vor dem Umzug meiner Abteilung bin ich gegen 2.30 Uhr aufgestanden und es hat meist gereicht um gegen 5 Uhr morgens meine Tätigkeit aufzunehmen. 2.30 Uhr ist jetzt auch die Zeit wo ich aufstehe seitdem ich mit dem PKW auf die Arbeit fahre.

Bitte klärt mich mal auf wie ich vorzugehen habe. Falls das Thema im falschen Forum bitte verschieben. Danke!
 
In 2014/15 ändert sich doch deshalb nichts wenn Du in 2016 mit dem Auto zur Arbeit fährst. Habe ich etwas nicht gepeilt? Die Angaben machst Du doch erst in der Erklärung für das Jahr 2016. Solange Du nicht mehr ansetzen kannst als die Pauschalen schon vorsehen, lohnt es sich ja auch kaum schlafende Hunde zu wecken. Evtl musst Du ja dann noch etwas nachzahlen. :lol:
 
@werkam
Mir ist klar, dass mein PKW erst für die Steuererklärung 2016 in Frage kommt. Für 2014/2015 geht es mir darum wie ich das mit der noch nicht gemachten Steuererklärung mache. Einfach machen oder vorher anrufen? In den Jahren vor 2014 habe ich immer so zwischen 30 und 70 € zurück bekommen. Drauf zahlen musste ich hier nix.

@Lunge
Ja die Arbeitskleidung wasche ich selbst. Mein Handy gebe ich an da ich auch Rufbereitschaften habe. Dennoch kommt wenig bei heraus.
 
Bei freiwilliger Veranlagung bleiben grundsätzlich vier Jahre, in denen die Steuererklärung abgegeben werden kann (nicht muss).
Ihre Steuererklärung für 2015 müsste also bis zum 31. Dezember 2019 beim Fiskus eingehen – keinen Tag später, sonst ist die ganze Arbeit für die Katz. Ende 2016 läuft die Frist für die Steuererklärung für 2012 endgültig aus. Besser ist es jedoch, man reizt den Spielraum nicht aus, sondern kümmert sich frühzeitig. Erfahrungsgemäß ist es leichter, die nötigen Unterlagen im Folgejahr zusammenzustellen, als drei Jahre später. Außerdem geht es ums Geld – wer will schon vier Jahre lang auf die Rückzahlung warten?

Du musst gar nichts machen wenn Du freiwillig die Erklärung machst und nicht verpflichtet bist diese abzugeben, dann hätte sich allerdings das FA schon bei Dir gemeldet weil Du bis zum 31.5. des Folgejahres abgeben musst, kommt nichts >> Mahnung und Androhung von Zwangsgeld.
Für 2014 muss die freiwilige Erklärung bis zum 31.12.2018 und für 2015 bis zum 31.12.2019 abgegeben werden. Danach würdest Du Dir die Mühe vergeblich machen. Also mach Dir mal keine Gedanken darüber wie Du es dem FA erklärst, daß Du jetzt erst Dein Geld zurück möchtest, erwarte aber keine Zinsen. :lol:
 
@Lunge & @Werkam

Danke euch beiden. Beide Beiträge helfen mir sehr gut weiter.

Bleibt noch die Frage zu meinem Jobticket offen das ich zwar habe aber eigentlich jetzt nicht mehr nutze da ich mit dem PKW auf die Arbeit fahre.
 
Solange Du nicht beides absetzen möchtest, ist es dem Amt doch Latte. Du könntest doch auch mit dem Rad zur Arbeit fahren und die Fahrkosten fürs Auto abschreiben, die Pendlerpauschale von 0,30 €/Kilometer steht doch jedem zu. Solange Du nicht über die Höchstgrenze von 4500€ kommst, passiert auch nichts, um an die Höchstgrenze zu kommen muss der einfache Weg zur Arbeitsstätte mehr als 65 km von der Wohnung entfernt liegen (bei 230 Arbeitstagen). Denn 66 km × 230 Tage × 0,30 €/km ergeben bereits 4.554 € als anzusetzende Entfernungspauschale.
Das Finanzamt gewährt für jeden Kilometer, den die Wohnung von der regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt liegt, eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von zurzeit 30 Cent pro Kilometer. Theoretisch kannst Du ja auch die eine Hälfte mit dem Auto fahren und den Rest mit der Bahn oder umgekehrt. Solange Du also die Entfernungspauschale einträgst ist es Latte womit Du zur Arbeit kommst.
 
Gehe genau mit Deinen Fragen zu dem Servicecenter deines regionalen Finanzamts. Die geben Dir kostenlos entsprechende Auskünfte.

Um vorab zu Prüfen, ob sich der Streß mit Einzelnachweisen (statt Pauschalen) tatsächlich lohnt:
Arbeitstage x 24km (einfache Strecke) x 0,30 EUR
Glaube die Pauschale liegt jetzt bei 1000,-. Wenn drüber => da wirds interessant

Es gibt halt noch die Spielereien wie pauschale Kontoführungsgebühr i.H.v. 16,- EUR, Verpflegungsmehraufwand, die Jahresabrechnung der Wohnung (Hausmeister, Winterdienst, Putzfrau) als Haushaltsnahe Dienstleistung und und und
 
Versicherungen – Altersvorsorge? Kauf dir doch für paar Mark fuffzich den aktuellen Konz – der liest sich auch so ganz lustig und dann schmöker mal. Vermutlich hast du bereits hunderte von Euro dem Staat geschenkt.

A propos: eine späte Steuererklärung ist derzeit die beste Anlage die du machen kannst mit 0,1% Verzinsung pro Monat.

Mit Eigenheim und Mietobjekten bin ich inzwischen 5-Stellig bei der Rückzahlung.
 
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