Parken an einer engen Straßenstelle

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BridaX

Captain
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Jan. 2009
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Hi,

als ich vor einer Stunde zu meine Auto ging um zur Arbeit zu fahren ist mir aufgefallen, dass die Straße zugeparkt war.

Zwischen meinen Scheibenwischern habe ich dann erst später auf dem Firmenparkplatz ein Knöllchen mit der o.g. Verwarnung gefunden.

Allerdings war ich nicht derjenige, der die Straße zugeparkt hat.

Hier der Sachverhalt:
parkenj2bemwr3uf.png

Grün = Auto parkte bereits rechts
Orange = Mein Parkplatz am Nachmittag
Rot = Das Auto was am heutigen morgen dort stand
Pfeile = Fahrtrichtung und Wohnungs-Einfahrten

Habe keine Fotos gemacht, da ich "A" arsch müde war, "B" es stock duster war, "C" ich die Knolle erst später gefunden habe.

Wie will man das jetzt beweisen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Parkst Du öfters/ immer an dieser Stelle?
 
Diesmal war es eine Ausnahme, da mein Parkplatz bereits besetzt war.

Rechts hatte ich mich aus dem Grund nicht hinter "grün" hingestellt, da die Einfahrt zur Parkposition ziemlich knapp bemessen wäre. Sieht man in meiner Paint-Kunst vielleicht nicht all zu gut.

Was man mir hätte vorwerfen können, ist die Tatsache, dass ich in Gegenfahrtrichtung geparkt habe (ich kam von unten).
 
Zuletzt bearbeitet:
Entgegen der Fahrtrichtung zu Parken ist verboten.
Knöllchen akzeptieren!
 
Wieviel musstest du zahlen? Bei in Gegenrichtung parken sind es normalerweise ja nur 15 Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt... dann haben die mich eh bei den Eiern. Mir war nicht bewusst das es verboten ist. Nie eine Knolle in der Wohnsiedlung bekommen. Handelt sich auch nur um 15€.
 
Die Frage des TE scheint beantwortet. Ich schließe also....
 
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