Unfall wirtschaftlicher Totalschaden - Optionen?

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Ja kann man sich einreden, vor allem wenn man davon profitiert. Die Frage hast du eben nicht beantwortet, weil dann hättest du ausgeführt, was dem TE konkret entgangen wäre wenn er keinen Anwalt genommen hätte. Das einem ein Leihwagen zusteht, weiß auch ein Normalbürger allemal und das verschweigt auch keine Versicherung. Bleiben noch so tolle Sachen wie pauschale 25 Euro für Auslagen. Japp, daran wird's liegen. Um an 25 Euro erinnert zu werden, brauch ich einen Anwalt mit einem mindestens 3 stelligen Stundenlohn. Und am Ende wundert man sich und echauffiert sich darüber, dass die Versicherungen immer teurer werden. Dass die Versicherungen übrigens bemüht sind, die Schadenssummen gering zu halten, ist ihre gesetzliche Aufgabe. Denn das Geld kommt nicht von ihr, sondern aus den verwalteten Prämien der Versicherungsnehmer. Soll ja echt noch Leute geben, die sich freuen, der Versicherung Geld aus den Rippen geklagt zu haben. Dabei stammt das Geld von ihm und anderen Versicherungsnehmern. An sich könnte es jeder Versicherung shit egal sein, was sie auszahlen. Es schadet stets nur der Versicherungsgemeinschaft, nicht der Versicherung. Decken die Auslagen die Einnahmen durch Prämien nicht, werden die Beiträge erhöht. Eine Versicherung zahlt nie aus ihrem Kapital irgendeinen Schaden. Werden die Leute aber nie kapieren...

PS: Die Einleitung mit dem Schaden klingt grade so, als hätte der Verursacher einen Heidenspaß dran gehabt, dem TE zu Schaden. :rolleyes: Natürlich hat der TE ein entsprechendes Recht. Nur vermisse ich allzu oft die Verhältnismäßigkeit. ISt ja auch klar, bezahlen muss eh der andere, da kann man auch mal "auf den Putz hauen". Es könnten einem ja 10-20 Euro entgehen. Nach der Faktenlage, die der TE hier angibt, hat sich die Versicherung korrekt verhalten oder nicht? Das die MwSt nicht gezahlt wird, wenn er nicht reparieren lässt bzw. es in Eigenleistung macht, ist nicht falsch oder wie siehst du das? Und das war die Frage des TEs. Alles darüber hinaus ist ungewisse Spekulation, da er dazu keine Infos gegeben hat.
 
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Was genau ist dein Problem?
Bei geklärter Unfallschuld des Gegners wäre es taktisch unklug, keinen Anwalt einzuschalten.
Warum sollte sich der TE die Mühe machen, stundenlang im Internet nach Informationen mit fraglichem Wahrheitsgehalt und fraglicher Anwendbarkeit auf den konkreten Fall zu recherchieren, wenn er auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten kann, der dutzende bis hunderte Erfahrungen sowie eine Haftung für etwaige Fehler besitzt?

Ersetzt du ihm alle finanziellen Schäden durch mangelnde Beratung im Internet?

In den meisten Situationen, welche in Foren auftauchen, liegen die Kosten in keinem sinnvollen Verhältnis zum Sachwert. Wenn du jedoch kostenfrei Rechtssicherheit, mehrere Stunden Zeitersparnis und eventuell eine höhere Erstattung haben kannst, sehe ich keinen Grund, das nicht mitzunehmen.
 
Das genau Frage ich doch. Welche finanziellen Schäden entstehen denn hier dem TE konkret bei dieser Faktenlage?

Und auch dir sei ans Herz gelegt, dass du mit dieser Einstellung deine Prämie der Versicherung schön nach oben schraubst zum Wohle unserer unterfinanzierten Anwaltsvereinigung. Die massiven Mehrkosten durch unnötige Anwaltshonorare zahlt die Versicherungsgemeinschaft, also du, ich, der TE, Idon und nicht die Versicherungsgesellschaften. Einfach mal drüber nachdenken, wie eine Versicherung funktioniert.

Zumal deine Aussage letztlich bedeutet, das ohne Anwalt bei einem Unfall nie was geht. Denn bei unklarer Unfallschuld ist es sicher noch unklüger, ohne Anwalt es auszufechten.

Aber was solls. Freuen sich die Anwälte und der Normalbürger regt sich jährlich zum November hin auf, dass die Kfz-Haftpflicht schon wieder steigt.
 
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.. und je niedriger die Versicherung die Beiträge halten kann, desto attraktiver ist sie. Schon landen wir sehr wohl wieder beim Interesse der Versicherung.

Zudem: wenn sich die (in objektiver Hinsicht doch wohl nachvollziehbaren) Kosten für Rechtsberatung einmal etabliert haben, kannst du nicht mehr geltend machen, dass die Beiträge jährlich aufs Neue steigen.

Die Sinnhaftigkeit einer unabhängigen Rechtsberatung wird man doch prinzipiell wohl kaum bestreiten wollen und kostenlos gibt es das nunmal auch eher selten, zumal belastbar.
 
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Ach so, die Kosten steigen dort also nicht und auch nicht die Zahl derer, die es in Anspruch nimmt. Stimmt! Ganz vergessen. -.-

Und auf eine einzelne Versicherung betrachtet stimmt das, nicht aber auf die Versicherung als solche bezogen, denn alle arbeiten nach dem gleichen Prinzip. Und die Kosten niedrig halten können sie dann vorallem durch die hier angesprochenen Praktiken. Dreht wie ihrs wollt, letzenendes schneidet sich der VN immer ins eigene Fleisch mit solchen Ansichten.
 
"Ach so, die Kosten steigen dort also nicht und auch nicht die Zahl derer, die es in Anspruch nimmt. Stimmt! Ganz vergessen. -.-"

Es war so klar, dass du so argumentieren würdest :D Auch mit dem überlegenen "-.-" ^^ Aber ehrlich: Mit dem Argument sagst du ja nichts spezielles über die Rechtsberatungskosten, sondern das trifft auf sämtliche Kosten zu, überzeugt mich darum nicht.

Dass du die Sache insgesamt betrachten möchtest, gefällt mir ja. Dazu gehört mE allerdings, dass Rechtsberatung eine wichtige Sache ist, deren Kosten ebenso zu vergemeinschaften sind, wie andere aufgrund des Gemeinschaftslebens wohl mehr oder weniger unvermeidliche Kosten (Unfälle).
 
Mustis schrieb:
Ja kann man sich einreden, vor allem wenn man davon profitiert. Die Frage hast du eben nicht beantwortet, weil dann hättest du ausgeführt, was dem TE konkret entgangen wäre wenn er keinen Anwalt genommen hätte. Das einem ein Leihwagen zusteht, weiß auch ein Normalbürger allemal und das verschweigt auch keine Versicherung.

So? Ein Leihwagen steht eben nicht in jedem Fall zur Verfügung - ein Bedarf muss nachgewiesen werden. Genauso ist die Klasse des Leihwagens ein Streitpunkt und oft auch das (Nicht-)Einholen von Vergleichsangeboten.

Woher soll das ein normaler Bürger wissen?

Mustis schrieb:
Bleiben noch so tolle Sachen wie pauschale 25 Euro für Auslagen. Japp, daran wird's liegen. Um an 25 Euro erinnert zu werden, brauch ich einen Anwalt mit einem mindestens 3 stelligen Stundenlohn.

Nein, man braucht einen Anwalt, weil der Versicherungsnehmer der gegnerischen Versicherung einen Schaden verursacht hat.


Mustis schrieb:
[...]Nur vermisse ich allzu oft die Verhältnismäßigkeit. ISt ja auch klar, bezahlen muss eh der andere, da kann man auch mal "auf den Putz hauen". Es könnten einem ja 10-20 Euro entgehen.

Genau. Mal 10 Euro hier, mal 100 Euro da. Was soll's. Wären Versicherungen nicht als Drecksvereine verschrieen, und würden sie nicht täglich daran arbeiten diesen Ruf zu festigen, könnte man sich tatsächlich auf deren Aussagen verlassen. So aber gilt für mich: Jede Aussage einer Versicherung ist Unsinn und zielt nur darauf ab, den eigenen Versicherungsteilnehmer und damit die Versicherung zu schützen.


Mustis schrieb:
Nach der Faktenlage, die der TE hier angibt, hat sich die Versicherung korrekt verhalten oder nicht? Das die MwSt nicht gezahlt wird, wenn er nicht reparieren lässt bzw. es in Eigenleistung macht, ist nicht falsch oder wie siehst du das? Und das war die Frage des TEs. Alles darüber hinaus ist ungewisse Spekulation, da er dazu keine Infos gegeben hat.

Der TE ist sich unsicher und sollte sich deshalb beraten lassen. Darauf hat er ein Recht. Und zwar ganz und gar nicht so, wie du das hier behauptet hast.

Lustigerweise hast du damit meine Aussagen gestützt: Äußerungen von Versicherungen sollte man grundsätzlich massivst hinterfragen.


Ich jedenfalls lasse mich nicht von Versicherungen verarschen und ich lasse auch Unwahrheiten nicht stehen, die jemand wie du hier in diesen Thread gepackt hat. Wenn die Solidargemeinschaft deshalb mehr zahlen muss, dann ist das eben so. Ein Absenken der Standards, nur damit sich jeder Otto alles leisten kann, unterstütze ich nicht. Dein vermeintliches Moral-Argument zieht also nicht und es würde auch dann nicht ziehen, wenn es nicht aus deiner (Versicherungs-)Ecke kommen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welche Unwahrheiten?

Oder meinst du solche Wahrheiten wie deine, dass man bei einem Unfall einen Anwalt braucht? XD Das ist eine Meinung, keine Wahrheit.
 
Bleiben wir doch bei den Fakten?

Es hat jeder ein Anrecht auf einen Anwalt um den Vorgang möglichst einfach abwickeln zu können und anscheinend muss den die Gegenseite bezahlen sofern die Schuldfrage geklärt ist.
Sollte man das nicht gut heißen, dann kann man das Gesetz kritisieren, aber doch nicht die Menschen die es in Anspruch nehmen.

Ansonsten sollte man auch mit dem Versicherungsbashing aufhören, vor allem wenn da persönliche Erfahrungen massiv reinspielen.
 
Ich kenne das aus eigener Erfahrung, dass der Schaden abgerechnet wird - in diesem der Wert ausgezahlt wird und du den Restwert eben nicht kriegst. Dann hab ich meine Kiste reparieren lassen, bin zum Gutachter - der mir bescheinigt wagen ist OK - damit er aus der Kartei der Unfallwagen rauskommt und die Sache war erledigt.


Es interessiert die Versicherung auch meines Wissens nach nicht, ob du den Wagen behälst oder nicht.. Kannst es ja fiktiv abrechnen lassen
 
Mustis schrieb:
Welche Unwahrheiten?

[...]

Diese hier (Liste u. U. unvollständig):
Mustis schrieb:
Klar zahlt er den. Es liegt hier kein Rechtsstreit vor und den Anwalt hat er beauftragt....

Mustis schrieb:
@ZeT
OMg, dazu muss er die Versicherung erstmal verklagen und gewinnen! Solange er nur schreiben aufsetzt, zahlt man selbst...

Mustis schrieb:
[...]Wenn der Unfallgeschädigte einen Gutachter beauftragt und die gegnerische (rechtlich gesehen) Versicherung auch ohne gezahlt hätte bzw. bereits ein Gutachter selbst beauftragt hat, dann zahlt man das zunächst selbst. Und ein Anwalt wird immer vom Auftraggeber bezahlt und man erhält erst nach einem Urteilsspruch die Kosten wieder, wenn man gewinnt. Alles andere kannst du mir erzählen was du willst, das waren dann höchstens glückliche Einzelfälle oder aber die Konstellation ein ganz andere. Letzteres ist höchst wahrscheinlich.
[...]

Mustis schrieb:
[...]Das einem ein Leihwagen zusteht, weiß auch ein Normalbürger allemal und das verschweigt auch keine Versicherung. Bleiben noch so tolle Sachen wie pauschale 25 Euro für Auslagen.[...]


Nur, um das für die Zukunft festzuhalten, da solche Threads ja auch über die Suche und Suchmaschinen gefunden werden:
Das, was @Mustis schrieb, ist so schlicht nicht korrekt. Weder muss man einen Anwalt immer selbst zahlen, noch muss man einen Gutachter zunächst immer selbst zahlen, noch zahlt die Versicherung immer einen Leihwagen, noch informiert die Versicherung über Dinge wie die 25€-Pauschale. Und grundsätzlich sind gegnerische (!) Versicherungen natürlich nicht der Freund, sondern der fiese Vergewaltiger, der am Ende mit dem Finger heftig auf das Opfer zeigt.
 
Idon schrieb:
Das hat der TE doch ausgeführt, direkt nach seinem " Jetzt habe ich es aber nicht ganz verstanden...".

Die Versicherung anrufen und dort nachfragen wäre wohl zu kompliziert. :freak:
Ergänzung ()

hallo7 schrieb:
Bleiben wir doch bei den Fakten?

Es hat jeder ein Anrecht auf einen Anwalt um den Vorgang möglichst einfach abwickeln zu können

Der Vorgang war doch quasi bereits abgewickelt, so das die Hinzunahme eines Anwalts lediglich auf Kosten der Beitragszahler geht.
Ergänzung ()

reavon schrieb:
Es interessiert die Versicherung auch meines Wissens nach nicht, ob du den Wagen behälst oder nicht.. Kannst es ja fiktiv abrechnen lassen

Das sehe ich auch so.
 
VsteckdoseV schrieb:
Ich bin natürlich nicht schuld und habe auch mittlerweile einen Anwalt.
Gut. Ich hoffe, er kann Dich umfänglich und zufriedenstellend beraten. Hier wird das nämlich nichts mehr.
 
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