Wohnungskündigung Last Minute

ssj3rd

Banned
Registriert
März 2005
Beiträge
2.946
Servus,

habe vor ein paar Tagen berufsmäßig erfahren, dass ich umziehen muss. Nun habe ich natürlich meine alte Wohnung gekündigt, dabei ergibt sich zur Zeit folgendes Problem:

Wie eigentlich immer bei solchen Situationen (bin schon öfter umgezogen), habe ich ein Einschreiben losgeschickt.
Bisher lief das auch immer problemlos, diesmal ist der Vermieter wohl nicht da.

Ich naiver Idiot habe erst gestern den Sendungstatus überprüft und gesehen, dass der Brief bei der Post zur Abholung von ihm bereit liegt. (Morgen ist bekanntlich der dritte Werktag ).

Wie gehe ich nun am besten vor ?

1. Einwurfeinschreiben (aber kommt das bis morgen an ?)
2. Der Vermieter wohnt 10 km von mir weg, ich fahre hin und werfe die Kündigung mit einem Zeugen in den Briefkasten ?

Mfg
ssj3rd
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Einwurfeinschreiben (aber kommt das bis morgen an ?)
2. Der Vermieter wohnt 10 km von mir weg, ich fahre hin und werfe die Kündigung mit einem Zeugen in den Briefkasten ?

Mach doch beides?

Normalerweise ist ja auch ein Brief nach einem Tag da (wenn vor Annahmeschluss)
 
Bei der Entfernung würde ich die Kündigung einfach persönlich übergeben und jemand mitnehmen als Zeugen.
 
Das Einschreiben sollte eigentlich reichen, auch wenn er es nicht abholt gilt es als zugestellt. Wenn er eine Faxnummer hat könnte man ihm noch ein Fax schicken dann ist es schlichtweg unmöglich zu behaupten das nichts gekommen ist.
 
Kronos60 schrieb:
Das Einschreiben sollte eigentlich reichen, auch wenn er es nicht abholt gilt es als zugestellt.

Dann Google mal, der Tenor geht zu nicht zugestellt.

​Bei einem Einwurfeinschreiben sieht es wieder anders aus.
 
smuper schrieb:
Dann Google mal, der Tenor geht zu nicht zugestellt.
Ich kenne die Gesetzeslage in Deutschland nicht, aber in Österreich gilt ein Einschreiben als zugestellt auch wenn man es nicht abholt, wird es nicht abgeholt dann bekommt man es von der Post zurück mit dem Vermerk das es zugestellt wurde, vor Gericht ist das gültig. Ein Einwurfeinschreiben gibt es in Österreich nicht.

Wahrschenlich ist es sinnvoller noch einmal ein Einwurfeinschreiben loszuschicken, den Weg und die Zeugen kann man sich dan sparen.
 
Das stimmt so nicht: (Österreich)

Ein Urteil des OGH vom 30. März 2009 (GZ 7Ob24/09v) besagt, dass der Nachweis der Absendung eines Einschreibens nicht bereits den Beweis für den Zugang erbringt. Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten wird die Möglichkeit eines Einschreibens mit Rückschein gesehen.

Wobei das mittlerweile auch schon überholt ist, da es eben Nachverfolgungsmöglichkeiten gibt, die es damals nicht gab usw. nur pauschal kann man das eben nicht sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kronos60 schrieb:
Das Einschreiben sollte eigentlich reichen, auch wenn er es nicht abholt gilt es als zugestellt. Wenn er eine Faxnummer hat könnte man ihm noch ein Fax schicken dann ist es schlichtweg unmöglich zu behaupten das nichts gekommen ist.

Nein! Falsch! Gilt in Deutschland definitiv als nicht zugestellt. Da gibt es auch keinen ernsthaften Meinungsstreit drüber.

Das mit dem FAX ist soweit korrekt.


ssj3rd schrieb:
[...]
Wie gehe ich nun am besten vor ?

1. Einwurfeinschreiben (aber kommt das bis morgen an ?)
2. Der Vermieter wohnt 10 km von mir weg, ich fahre hin und werfe die Kündigung mit einem Zeugen in den Briefkasten ?
[...]

Wäre das mein Problem, würde ich wie folgt vorgehen: Kumpel ohne Verwandtschaftsverhältnis schnappen und zum Vermieter fahren.

Vor dem Briefkasten müsste mein Kumpel das Schreiben lesen und verstehen. Danach würde ich das Schreiben, stets unter den Augen meines Kumpels, in einen Umschlag stecken und final in den Briefkasten werfen.
 
Warum nicht klingeln und persönlich überreichen mit einem Zeugen.
 
Idon schrieb:
Das mit dem FAX ist soweit korrekt.

Eventuell kannst du einem interessierten Laien folgende Frage beantworten.

Wie sieht es aus wenn das Faxgerät keinen Toner / keine Tinte hat?
Dann weiß der Besitzer des Faxgerätes zwar das er ein Fax erhalten hat, aber kann den Inhalt unmöglich erfahren.

Für mich als Laien sieht das ähnlich gelagert aus wie bei dem Einschreiben mit Rückschein. Solange ich das Einschreiben nicht annehme weiss ich zwar von einem an mich adressierten Brief, kann aber den Inhalt ebenfalls unmöglich erfahren.

Unmöglich bezüglich des Fax bedeutet natürlich nur solange ich eben keinen Toner / keine Tinte nachfülle.
Das gleiche beim Einschreiben, es ist nur unmöglich solange ich es nicht annehme/ abhole.

Edit: Hab es mir selbst beantwortet, Fax ist nicht Rechtssicher, trotz Sendebeleg.

BGH Aktenzeichen IX ZR 148/10
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser äußerst engen Auslegung folgend ist auch jede Art der Briefpost (Einschreiben etc.) unsicher. Dagegen spricht FAX mit erweitertem Sendeprotokoll und die Tatsache, dass es dabei um einen tatsächlichen Einzelfall ging, das Urteil also nur bedingten Leitcharakter hat.

Möchte man sich dem jedoch anschließen, dann bleiben lediglich in der Tat Bote und Gerichtsvollzieher übrig.

Die Gegenansicht geht beispielsweise davon aus, dass, wer ein FAX-Gerät vorhält (gerade im geschäftlichen Bereich), dieses auch betriebsbereit sein muss. Analog hierzu geht man ja auch von einer Pflicht aus, regelmäßig E-Mails abzurufen und zu lesen.
 
Idon schrieb:
Möchte man sich dem jedoch anschließen, dann bleiben lediglich in der Tat Bote und Gerichtsvollzieher übrig.

Zu dem Schluss bin ich auch gekommen. Finde ich ehrlich gesagt erschreckend!

Die Idee dass ein Fax-Besitzer dieses auch abrufbereit haben muss gefällt mir aber auch kaum besser...

Ich z.B. habe eine digitale Fax Nummer. Diese gebe ich nicht raus, ich möchte garkein Fax erhalten. Jetzt hab ich aber selber schon das ein oder andere Fax versendet und damit auch meine Nummer preis gegeben. So wie heutzutage mit personenbezogenen Daten umgegangen wird muss ich ja quasi fürchten irgendwann mal ein Fax mit Fristsetzung abrufbereit zu haben. Das würde ich im schlechtesten Fall erst Jahre später bemerken. :D

Briefkasten und Email (2 aktuelle Adressen jedenfalls, nicht das Dutzend abgelegte der letzen 20 Jahre. :D ) bekomm ich grade noch so organisiert. Mit der regelmäßigen Kontrolle meiner digitalen Postfächer bei 3 verschiedenen Banken bin ich bereits heillos überfordert. Wenn ich jetzt auch noch regelmäßig mein Fax kontrollieren muss wird mir schlecht. Buchstäblich, nicht übertragen. x]

Vor allem wenn man bedenkt das ich den Briefträger der mir ein Einschreiben überreichen will, mit nem feuchten Händedruck und nem schönen Gruß an den Absender dieser dritten Mahnung, einfach unbehelligt wegschicken kann.

Naja, wenn man bedenkt das es im Rechtssystem nicht um Gerechtigkeit, sondern um den Rechtsfrieden geht geht das alles wohl so in Ordnung.
 
Habe das Fax am nächsten Tag unterschrieben im Briefkasten gehabt.
 
Zurück
Oben